Grenzabstand Garage

Diskutiere Grenzabstand Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Selbständiges Weiterdenken (welches Motiv???) ist in der Juristerei .... ach, lassen wir das ;-) Das stimmt so nicht. Selbständiges Denken ist...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #101 Ralf Wortmann, 17.10.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das stimmt so nicht. Selbständiges Denken ist bei Richtern durchaus verbreitet. :D

    Insbesondere in höheren Instanzen (wo die Richter für sowas mehr Zeit haben) findet man oft Urteile, die erst einen Überblick über entsprechende Fundstellen in Kommentaren, über diverse Urteile anderer Gerichte zu diesem Thema und sogar über die zum Thema veröffentlichte Literatur geben und sich dann als Quintessenz eine eigene, gut begründete Meinung bilden.

    Richter, die ein Gesetz anzuwenden haben, können damit indes nicht nach Belieben verfahren. Das verbietet der Grundsatz der Gewaltenteilung.

    Es gibt deshalb (Inkognito hat es schon erwähnt) verschiedene Auslegungsregeln, die von Juristen bei der Auslegung eines Gesetzes angewendet werden:

    a) Grammatische Auslegung - nach dem Wortsinn der Norm

    b) Teleologische Auslegung – nach dem Sinn und Zweck der Norm (Anmerkung: nicht: „theologisch“; mit Religion hat das nichts zu tun)

    c) Historische Auslegung – hier kommen z.B. die von mir schon genannten Motive (auch Materialien genannt) des Landesparlaments ins Spiel, aber auch etwaige Vorläuferversionen der Norm, bei denen geschaut wird, was sich da sprachlich verändert hat.

    d) Systematische Auslegung – da wird z.B. geprüft, ob eine der infrage kommenden Auslegungsvarianten einer anderen Norm im Rechtssystem widersprechen würde.
     
  2. #102 Thomas Traut, 17.10.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Wird bei Fertiggaragen immer gerne gemacht!
     
  3. #103 Thomas Traut, 17.10.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Ralf W., im Baurecht könnten a) bis d) grundsätzlich entfallen, wenn man in hinreichend gutem Hochdeutsch eindeutige Formulierungen benutzen und das schreiben würde, was man meint! Siehe die 0, 1 oder 3 m. So schwer wäre das nicht, das eindeutig in einen unmissverständlichen Satz zu packen. Und die Richter könnten sich in ihrer knapp bemessenen Zeit z.B. mit Forderungsklagen gegen zahlungsunwillige Auftraggeber befassen, bevor der AN in die Insolvenz getrieben wurde!
     
  4. #104 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Einen Tod muss man sterben.
     
  5. Yamaki

    Yamaki

    Dabei seit:
    13.09.2014
    Beiträge:
    59
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Essen
    warum ist die rezitierung der oberleitenverordnung trollerei?
    das ist doch ein super beispiel dafür, dass man die formulierung drehen und wenden kann wie man will.
    und bevor ich angezählt werde, müsste der dühlmeyer aber mal gesperrt sein hier :)
     
  6. #106 Ralf Wortmann, 17.10.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Stimmt. Bei vielen Gesetzen sind die Formulierungen ja - gottseidank - auch so eindeutig, dass man sich darüber nicht zu streiten braucht. Unsere Klausel hier ist aber ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Sprachlich ungenau, vielleicht sogar verunglückt, weil man vielleicht sogar etwas anderes wollte, als das, was man hinein interpretieren könnte.

    Es sind eben auch nur Menschen, die unsere Gesetze formulieren ...
     
  7. #107 Thomas Traut, 17.10.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Bei vernünftigen Regeln kann man alle leben lassen! Mir macht es überhaupt keinen Spaß, wegen irgendwelchem Unsinn der Überbringer schlechter Botschaften zu sein.

    Schön wäre, wenn die der angewandten Sprache mächtig wären! Dabei predigen hier immer alle: "Geh' zum Fachmann!":winken
     
  8. bremser

    bremser

    Dabei seit:
    28.10.2014
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Region Hannover
    Der maßgebliche Gesetzestext in den Neufassungen/Novellierungen der Niedersächsischen Bauordnung im Wandel der Zeit:

    NBauO 1973, § 12:
    …an der Grenze oder mit einem Grenzabstand von mindestens 1,50 m…

    NBauO 1986, § 12:
    …ohne Grenzabstand oder in einem auf 1 m verringerten Grenzabstand…

    NBauO 1995, § 12:
    …ohne Grenzabstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Grenzabstand…


    Die NBauO 2003, § 12 und die NBauO 2012, § 5 haben das so belassen.

    Große Suchsdorf kommentiert:

    zu 1973 in der 3. Auflage:
    …unmittelbar an der Grenze oder sie müssen andernfalls einen Abstand von mindestens 1,50 m zur Grenze halten, damit …. keine Schmutzecke entsteht und eine Bepflanzung dieses Streifens möglich wird.

    zu 1986 in der 4. und 5. Auflage:
    …dürfen an der Grenze oder mit einem Grenzabstand von mind. 1,00 m errichtet werden.

    zu 1995 in der 6. + 7. Auflage:
    …dürfen an der Grenze oder mit einem Grenzabstand von mind. 1,00 m errichtet werden.

    zu 2003 in der 8. Auflage:
    …dürfen an der Grenze oder mit einem Grenzabstand von mind. 1,00 m errichtet werden.

    Zu 2012 in der 9. Auflage:
    Nichts
     
  9. #109 feelfree, 31.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich kann das nicht nachprüfen, aber wenn das alles richtig zitiert ist, dann dafür einen ganz dicken

    :bef1003:

    und herzlich willkommen im Forum!
     
  10. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann warten wir nun in Ruhe ab, ob die Ministeriumsmitarbeiter ihren Kommentarband auch noch finden...
    Ralf wird ja bestimmt umgehend berichten, wenn ihm Antwort vorliegt.
     
  11. #111 Glimmerman, 02.11.2014
    Glimmerman

    Glimmerman

    Dabei seit:
    19.10.2014
    Beiträge:
    44
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf.
    Ort:
    Köln
    herrlich :)
    zum Entertainment lege ich euch besonders die beiträge #2,#3, #22 und #23 ans herzen!
    In #24 entschuldigt sich der arme Kater432 sogar.

    Wer entschuldigt sich jetzt bei Kater432?
    Oder wird sich eher Herr Große Suchsdorf sich in diesem Forum anmelden und selbst für seine Schriften der Jahre zu 1973,1986, 1995, 2003 und 2012 entschuldigen?
     
  12. #112 Kater432, 02.11.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Die obigen Kommentare von Große Suchsdorf werden bestimmt auch nicht anerkannt, da keine offizielle Quelle.
     
  13. #113 feelfree, 02.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Gewisse Architekten wissen halt von Berufswegen alles besser. Sie irren sich auch nie. Kritik ertragen sie nicht, das wäre ja eine Rufschädigung. Entschuldigungen kennen Sie auch nicht.
    Kritische Kaufmänner, die durchaus passende Vergleiche über die Höhe von Strassenbahnduchfahrten daherbringen, werden dann einfach aus dem Forum gekickt.
    Ist ja auch keine Demokratie hier, Admins dürfen so etwas!
     
  14. #114 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nein Julius, umgehend hat der Ralf nicht berichtet.

    Und bevor er das tut, geht er mal auf die 4 Muskeltiere hier ein, die von mir Dinge fordern, die sie selbst nicht zu leisten bereit sind.

    @ Julius:
    Wo ist doch gleich Deine Richtigstellung oder der Nachweis zum Thema, Steckdosen müssten geklemmt und geschraubt werden?

    @ Glimmermann
    Wo ist hier Deine Entschuldigung statt dummer Anmache (Schlaufuchs)?
    http://www.bauexpertenforum.de/show...enze-Garage-schon-Unlogik&p=955284#post955284

    @ Kater
    Wo ist Deine Entschuldigung in diesen Strängen
    http://www.bauexpertenforum.de/show...liesenstreifen&p=791614&viewfull=1#post791614
    oder
    http://www.bauexpertenforum.de/show...ng-und-DIN-VDE&p=720469&viewfull=1#post720469
    oder
    http://www.bauexpertenforum.de/show...tiefe-Zisterne&p=894624&viewfull=1#post894624
    oder
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?69067-Fundamenterder-Anschlu%DFfahnen

    @ feelfree
    Und DU?
    http://www.bauexpertenforum.de/show...trich-verlegen&p=820825&viewfull=1#post820825

    Alles nur Einzelbeispiele, da gäbs noch mehr.

    Leistet also selber erst einmal, was Ihr von anderen fordert.

    ******************************************************************

    Warum habe ich nicht gleich geantwortet? Zum einen, weil ich noch überlegte, die Antwort zu hinterfragen.
    Zum anderen wg. des Shutstorms, der hier zu erwarten ist.

    Ich habe kein Problem, mich für einen Fehler (s.u.) zu entschuldigen.
    Und ja - ich bin hart in meinen Ansprachen. Das Echo kann ich auch vertragen!

    Nur ist so etwas
    oder
    oder
    kein hartes Echo, sondern der ärmliche Versuch, mit Kindergartenironie zu beleidigen.

    ***********************************************************************************************

    An sonsten

    @ Kater
    Auch wenn ich etwas anderes gelernt habe und (siehe Mikalaya) ich da nicht alleine dastehe, sieht es das Sozialministerium als oberste Bauaufsichstbehörde anders
    (Name gelöscht)

    Von daher - sorry, ich lag wenn auch in gutem Glauben falsch.

    ***************************************************************

    Ach ja - zu dem dummen Spruch von irgendwo weiter oben, ich hätte meine Bauherren ja dann wohl falsch beraten:
    Öhhhh - NE :p
    Meine Bauherren wollten wenn überhaupt näher als 1 m an die Grenze ran, aber nicht irgendwas zwischen 1 und 3 m
    Von daher - keine Falschberatung :p
     
  15. #115 feelfree, 03.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Da habe ich eine Frage gestellt, und 2 kompetente Antworten bekommen. Alles gut. Bis auf deinen überflüssigen Satz "Jetzt darfst Du Dich frei fühlen, wieder über mich zu motzen!"

    Entschuldigung angenommen.

    Den Rest deines Wut-Postings entsorge ich jetzt mal ungelesen.

    Bekommt yamaki jetzt seinen Account wieder?
     
  16. #116 feelfree, 03.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

  17. #117 Kater432, 03.11.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Mir ging es nie um eine Entschuldigung, sondern eher immer um die 'dumme' Anmache, so in der Art "keine Ahnung ... Fre...e halten" die öfters so hier rüberkommt. Mehr nicht. Ich habe meine Denkweise vorgetragen wie ich diesen Satz interpretiere. Mehr nicht. Wenn ich nett hingewiesen werde, das ich falsch liege und es auch belegt (zum nachlesen) erhalte, ändere ich auch meine Meinung.

    Auf das Fliesenbeispiel, hatte ich mich als Beispiel auch entschuldigt. Da habe ich das 'müssen' anders gemeint, als du aufgefasst hast. Aber auch danach kam Von dir auch nur, ich soll doch einfach die Finger von der Tastatur lassen. Ich denke so eine Form ist auch nicht die beste Art.

    Bei dem Fundamenterder habe ich auch keinen angegriffen, sonder nur das geschrieben, was ich denke mich zu erinnern. Und Dipol hat doch meiner Meinung das gleiche geschrieben/zitiert.

    Aber egal, wir haben hier nun Klarheit.
    Vielleicht sollten wir einfach mal für die Zukunft überdenken, wie man anderen mitteilt, das sie 'eventuell' daneben liegen. Dann würde sicherlich nicht so eine hitzige diskussion entstehen, sondern sie würde auf sachlicher ebene bleiben.

    Viele Grüße
     
  18. #118 Glimmerman, 03.11.2014
    Glimmerman

    Glimmerman

    Dabei seit:
    19.10.2014
    Beiträge:
    44
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Inf.
    Ort:
    Köln
    Stil hätte es doch jetzt, wenn der Ralf das jetzt mit dem Ministeriumsmitarbeiter in seinen gewohnten Forumsumgangsformen ausdiskutiert:

    Textvorschlag frei aus Zitaten zusammenkopiert ;) gleich vorweg: Sorry für Kinderartenironie!

    #####################################################################
    Sehr geehrter Herr Abcde,
    wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.. Dieter Nuhr!!! Wer kommt denn auf das schmale Brett???
    Ab und zu kann man auch mal die Finger 2cm über der Tastatur lassen. Halten Sie sich doch mal aus Debatten raus, bei denen Sie 0,0 Ahnung haben! Welche Vorschrift, Norm, Fachregel schreibt das vor. Bitte genaue Fundstelle benennen!
    Das ist eine Irreführung anderer Leser, die sich nicht auskennen. Und so etwas wird hier gar nicht gern gesehen.
    Ihre Bemerkungen haben die Grenze zur Rufschädigung überschritten. Sie sollten jetzt IHRE Interpretation belegen oder mal ganz schnell eine deutliche Entschuldigung abgeben! Aber wir schicken Sie gern in die Wüste. Müssen nur Bescheid sagen!
    MFG
    Der Expedde!!
    ##############################################################
     
  19. #119 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das Laien, die keine Ahnung von der Materie haben, sich Antworten einfach mal verkeifen.
    Nachfragen gern,

    Aber wie oft muss Laienunfug hier korrigiert und nachgebessert werden. Einfach nix schreiben und schon ist viel Potential gar nicht erst in der Welt.
     
  20. #120 feelfree, 03.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ja, sieht man ja an den ersten 3-4 Beiträgen in diesem Strang :mega_lol:

    Ich formuliere mal um:

    Dass Architekten, die auch keine Ahnung von der Materie haben, sich bei ihrer Großkotzigkeit (siehe Beitrag #3) einfach mal ein bisschen zurücknehmen.
     
Thema: Grenzabstand Garage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grenzabstände niedersachsen berechnung

    ,
  2. grenzabstand 1m niedersachsen

    ,
  3. schmutzecke garage

Die Seite wird geladen...

Grenzabstand Garage - Ähnliche Themen

  1. Grenzabstand Garage und LBO BaWü

    Grenzabstand Garage und LBO BaWü: Hallo zusammen, betreffend Grenzabstand Garage und LBO BaWü folgender Fall: Möglicher Bau meiner Garage auf die Grundstücksgrenze mit den Maßen 9m...
  2. Garage/Grenzabstände in BW

    Garage/Grenzabstände in BW: Hallo zusammen, bin neu hier und wohne in BW. Aktuell steht ein Hauskauf an und da ich mehrere Oldtimer besitze und auch selbst an diesen...
  3. Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger

    Grenzbebauung Thüringen Garage/Hundezwinger: Guten Tag! Ich habe das folgende Problem: Mein "Projekt": Ein Hundezwinger 3x2m aus Ytong mit Dämmung und Pultdach. Das Ganze mit richtiger...
  4. Grenzabstand Garage wurde nicht eingehalten - rechtliche Konsequenzen - was tun?

    Grenzabstand Garage wurde nicht eingehalten - rechtliche Konsequenzen - was tun?: Hallo zusamman, wir haben ein gravierendes Problem, für das wir vermutlich auch einen versierten Anwalt für Baurecht brauchen werden. Wir...
  5. Grenzabstand Erker und Garage

    Grenzabstand Erker und Garage: Hallo, habe mal eine Frage zu den Grenzabständen. Eine Garage kann man ja bis auf die Grenze bauen. Aber wie ist das wenn man die Garage...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.