Rückstauebene bei geschlossenem Gerinne?

Diskutiere Rückstauebene bei geschlossenem Gerinne? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Eine kleine innerstädtische Wohnanlage in leichter Hanglage ist durch eine längere private Abwasserleitung an den deutlich tiefer liegenden...

  1. #1 Skeptiker, 10.11.2014
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    Eine kleine innerstädtische Wohnanlage in leichter Hanglage ist durch eine längere private Abwasserleitung an den deutlich tiefer liegenden öffentliche Schmutzwasserkanal angeschlossen. Es wird ausschließlich Schmutzwasser abgeleitet, RW wird dezentral verisckert oder zur Gartenbewässerung genutzt. Nach jahrelanger problemloser Nutzung kommt es erstmals in einem geraden Stück ganz weit unten (-3,20 m von 3,45 m Gefälle) zu einer Verstopfung und in der Folge zu einem Rückstau. Durch das geschlossene Gerinne staut das Wasser bis in die Wohnanlage rück. Bei einigen der tiefliegenden Häuser kommt es durch den Rückstau zum Austritt von fäkalienhaltigem SW in den Keller.

    Unter den Anwohnern bestehen zwei Lage mit unterschiedlichen Bewertungen:

    1. Die unten sind selber schuld, haben auf jeglichen Rückstauschutz verzichtet "Wasser wird schon den Hang runterlaufen, was soll da rückstauen?" und an das geschlossene Gerinne nicht gedacht. Die sollen mal schön ihren Rückstauschutz bis OK Weg (Bordstein gibt's nicht) selber herstellen.

    2. Bei geschlossenem Gerinne gibt es keinen Rückstauschutz, weil die Rückstauebene immer der tiefstliegende Ablaufpunkt ist. Also müssen wir schutzlosen unteren auf Kosten der Gemeinschaft einen irgendwie gearteten externen Rückstauschutz erhalten, schließlich sind wir so eine Art Polder für Euch oben!

    Wo liegt also bei einem geschlossenen SW-Gerinne die Rückstauebene und wie wäre das Problem des Rückstaus bei Verstopfung fachlich lösbar (gewesen)? Eine Fachplanung und - bauleitung durch einen unanhängigen Fachingenieur waren vor rd. 7 Jahren beauftragt.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 11.11.2014
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    Das steht so etwas anders formuliert in der Abwassernormung.

    .... und dann ist das Leben manchmal hart und straft die Unterlassungen ab.

    Physikalisch : Gesetz der komunizierenden Röhren --> nächster Schacht Oberhalb der Anschlussstelle sofern dort eine Verbindung zur Athmosphäre vorhanden ist (offener Schacht mit Austrittsmöglichkeit)

    Wenn das Abwassersystem der Gebäude von ihm ohne Rückstauschutz unterhalb der Rückstauebene geplant wurde hat er damals die DIN 1986 nicht eingehalten / beachtet.
    Für das Abwassersystem ausserhalb des/der Gebäude/s könnte auch der Architekt verantwortlich sein (wenn z.B. die Schachtausführungen die Rückstauebenen beeinflussen) und hier ein Fehler vorliegt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Pruefhammer, 11.11.2014
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    wenn ich es richtig verstehe ist die Wohnanlage eine Ansammlung Häuser die unterschiedlichen Eigentümern gehören. Hier wurden die Häuser quasi wie ein Haus angeschlossen. Das Verhalten im Verstopfungsfall ist dann logisch, es gibt i.A. keinen Schutz vor Rückstau aus Abwässern des gleichen Gebäudes. Handelt es sich wie vermtl. hier um jedoch einzelne, getrennte Häuser hätte man jedem einzelnen Haus zumindest einen Kontrollschacht mit offenem Gerinne spendieren müssen, dann wäre für jedes Haus die Rückstauebene die Oberkante seines Schachts gewesen.
    Wer zahlt jetzt? Meine Laienmeinung: jeder selbst, der einen Schaden hatte, denn Rückstauschutz muss jeder selbst auf eigene Kosten betreiben.
    Schuld des Planers? Vermtl. gegeben, er hätte m.E. zumindest darauf hinweisen müssen, dass kein Schutz bei Rückstau innerhalb der Wohnanlage besteht.
     
  4. #4 Skeptiker, 11.11.2014
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    Der Fachingeieur hat ausschließlich die gemeinsame Entwässerung geplant bis 1 m vor die Häuser - komplett als geschlossenes Gerinne. Die Häuser und ihre Entwässerung wurden individuell geplant, tlw. von Fachplanern, tlw. von Architekten, tlw. vom Handwerker oder eben gar nicht.
     
  5. #5 Skeptiker, 11.11.2014
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    Individuelle bzw. gruppenweise gebündelte Schächte existieren, aber alle geschlossen.

    Eigener Rückstauschutz als eigenes Problem ist logisch. Eigentlich müsste doch jetzt nur ein Schacht geöffnet werden, oder?
     
  6. #6 Achim Kaiser, 11.11.2014
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    Dann sind das die zuständigen Ansprechpartner für die (ggf. fehlenden) Rückstausicherungen.

    Hier wäre zu prüfen ob nach DIN 1986-100 oder DIN EN 752 die korrekten Schachtausführungen vorgesehen waren.

    Gruß
    Achim Kaiser

    Nachtrag : Grundsätzlich ist allerdings bei der Gebäudeentwässerung zur Rückstausicherung bis zur Rückstauebene (min. Straßenoberkante an der Anschlussstelle, wenn nicht anders festgelegt)

    P.S : 1986-100 6.7 Schächte.
     
  7. bernix

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    leichte Hanglage heißt? Unterster "Kellerabfluss" höher als die Rückstauebene am Einleitungspunkt?
    Rückstau durch Verstopfung? Ursache bekannt?
    Vorgaben durch die Gemeinde?
     
  8. #8 Achim Kaiser, 11.11.2014
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    Fast übersehen .... bei ausschließlich Schmutzwasser wirds mit offenen Schachtabdeckungen schwierig, da mit einer kräftigen Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Zudem ists nicht gewünscht dass im Havariefall das Zeuchs auf der Straße rumläuft.

    Einen Schutz gegen Verstopfung der Abwasserleitung gibts eh nicht.
    Wenn man mal Kund tut was nichts in der Kanalisation zu suchen hat gibts sowieso immer nur erstaunte Blicke oder rote Ohren.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. reezer

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    der bereits eingetretene Fall, dass im Havariefall das Zeuchs in den Kellern herumläuft ist aber - wenn vielleicht auch von einer anderen Personengruppe - wahrscheinlich noch weniger gewünscht
     
  10. #10 neoplan, 13.11.2014
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    da sollte eine faire lösung ( zb wie bei allgemeinen anlagenteilen bei WEG ) gesucht / gefunden werden; defakto-Erpressung ist im falle eines Prozesses um schaden / ( mit-) Verursachung mit wiederholungs-Wahrscheinlichkeiten bei gericht nicht sehr beliebt. ? gibt's Versicherungen ? wenn ja, was sagen deren rechtsabteilungen zu dem Schadensfall ?
     
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