Fundament von Mauer muss weg, wegen Straßenerneuerung...

Diskutiere Fundament von Mauer muss weg, wegen Straßenerneuerung... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, ich bräuchte mal eure Hilfe. Bei mir wird die Straße gerade erneuert. In diesem Zuge habe ich meine Mauer was zum Gehweg ging...

  1. #1 BlackMilk, 11.11.2014
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    Hallo Leute,

    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    Bei mir wird die Straße gerade erneuert. In diesem Zuge habe ich meine Mauer was zum Gehweg ging entfernt um eine Ebene mit dem neuen Gehweg zu haben. Will da später mal einen Zaun hin machen.
    Jetzt ist unter der Mauer eine ca.40x40cm großes Fundament aufgetaucht. Die Gemeinde "zwingt" mich jetzt fast dazu dieses Fundament auch noch zu entfernen, damit sie eine Rabate auf mein Grundstück setzen können.
    Baubedingt wäre das nötig, da die Baufirma diese Rabate sonst nicht setzen und befestigen kann.
    Hat da mal jemand Erfahrung mit gemacht?
    Baufirma hat mir ein Angebot gemacht, 760€ würde es kosten. Allerdings nur mit Bagger abtragen und bei mir aufs Grundstück abladen. Länge 21m und geschätzt 40x40cm...

    Da es sich ja um mein Grundstück und mein Fundament handelt, ist das ok???


    Danke um jeden Hinweis...
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 11.11.2014
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    Geht es dir nur um die Frage, ob die mitgeteilten Baukosten angemessen sind, oder auch um die rechtliche Frage, ob die Gemeinde die Herausgabe eines Teils deines Grundstücks verlangen darf, um dort eine Anpflanzung (Rabatte) anzulegen?
     
  3. #3 BlackMilk, 11.11.2014
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    Oh...
    Beides würde mich da interessieren...
    1. Kosten der Firma ok
    2. Gemeinde die Herausgabe eines Teils des Grundstückes...

    :bierchen:
     
  4. #4 BlackMilk, 11.11.2014
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    bzw. Kann ich sagen "Ihr fast mein Fundament nicht an" und sie müssen schauen wie sie es lösen?
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 11.11.2014
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    Ja, wenn es wirklich vollständig auf deinem Grundstück liegt (Vermessung / Grenzfeststellung?), kannst du dich weigern und die Gemeinde darauf verweisen, bei Bedarf halt ein Enteignungsverfahren in die Wege zu leiten.
    Du musst einem solchem Ansinnen der Gemeinde nicht Folge leisten. Das ginge höchstens im Rahmen einer Enteignung nach § 87 Absatz 3 BauGB.
     
  6. #6 BlackMilk, 11.11.2014
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    mir wurde sogar Telefonisch mitgeteilt , das die Gemeinde das Fundament entfernen lassen würde und mir dann die Rechnung zukommen lässt.
    Weis nicht ob es relevant ist, aber das Fundament sitzt ca5-10cm tiefer wie die Oberkante des Gehweges.

    Klingt auf jedenfall schon einmal hoffnungsvoll.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 11.11.2014
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    Bedenke aber, dass es auch ein Missverständnis sein kann. Du solltest mit der Gemeinde im Gespräch bleiben. Bitte doch um einen Termin und lasse dir erläutern, weshalb und auf welcher Rechtsgrundlage die der Meinung sind, dir die Kosten für die Entfernung des Fundamentes in Rechnung stellen zu können.

    Vielleicht sind die ja der Meinung, das Fundament befinde sich auf öffentlichem Grund der Gemeinde. Dann solltest du klären, wer von euch beiden Recht hat, bevor du endgültig abwiegelst.
     
  8. #8 BlackMilk, 11.11.2014
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    Das hätte ich eh gemacht. Nur wenn ich mit denen Rede will ich da immer etwas vorbereitet sein.
    Und wissen was ich sagen kann und was schwachsinn ist.

    Mal zu dem Preis von der Baufirma für das Entfernen des Fundaments, ist da so ok? Oder ziemlich überteuert?
     
  9. #9 wasweissich, 11.11.2014
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    wasweissich Gast

    Wenn das fundament aber ein paar cm über die grenze ragt (wovon ich ausgehe) sieht es anders aus .
    Und mit nur ausbauen wird es nicht getan sein ,verfüllt muss es auch werden .und da sind 760€ nicht allzuviel.

    und 7tonnen beton entsorgen ist auch kein pappenstiel .
     
  10. #10 Annette1968, 11.11.2014
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    Was der TS aber selbst tun soll....
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 11.11.2014
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    @BlackMilk: woher weist du denn so genau, dass von deinem Mauerfundament kein Millimeter auf öffentlichem Grund steht?

    Gibt es Grenzabmarkungen, links und rechts je einen Grenzstein, von deren Mitte du eine Flucht ziehen kannst, oder vermutest du nur?
     
  12. #12 Kater432, 11.11.2014
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    Bei uns hier ist es zum Beispiel so, das unser Grundstück nicht gleich am Kantenstein anfängt, sondern erst ca. 20cm dahinter. Als dürfte ich erst das Fundament 20cm hinter dem kantenstein anfangen. Dies wurde so ausgeführt, weil die Stadt die kantensteine ja mittels betonstütze auch befestigen muss. Diese würde ja sonst bis in mein Grundstück ragen. Also vielleicht nicht 100% davon ausgehen, das dein Grundstück direkt am Gehweg anfängt.
     
  13. #13 wasweissich, 11.11.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Annette ,hab ich gelesen....

    Heusst aber das die gleiche volumenmenge aufgefüllt werden muss .
     
  14. #14 gunther1948, 11.11.2014
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    hallo
    so ähnlich wie kater schreibt stell ich mir das auch vor.
    die gemeinde will eine rabatte und für die rückenstütze ist dein fundament im weg.
    da du so grosszügig warts und hast schon die mauer gefällt dreht die gemeinde an der schraube weiter.
    auch wenn das fundament ein paar zentimeter über die grenze ragt solltest du zumindest eine kostensplittung anstreben. verhältnis ist über der grenze du rest die gemeinde.
    steht das fundament nur auf deinem grundstück so what cool bleiben gemeinde will was von dir und vermutlich auch noch die rückenstütze der rabatte auf dein grundstück setzen.
    nur am rande--- die rückenstützen für den bürgersteig der gemeinde sitzen meistens auf den grundstücken. je nach bu waren das schon mal 23 cm.

    gruss aus de pfalz
     
  15. #15 BlackMilk, 11.11.2014
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    Wow danke für die guten Infos...

    Die Mauer die jetzt entfernt ist war bündig mit dem Grundstücksverlauf der Strasse.
    Wenn man in die Strasse schaut sind die Grundstücke alle gerade und alle Mauern schließen am Gehweg ab.
    Somit gehe ich und die Gemeinde davon aus das die Mauer meine ist. Wurde natürlich nie gemessen, oder ich weis nicht wo man genau nachschauen muss. BJ der Siedlug ist 60er-70er Jahre.
    Das Fundament geht senkrecht nach unten und ragt eigentlich nichts auf öffentlichen Grund.

    Will ja das Fundament weg haben, oder besser ist mir egal ob es da ist oder nicht. Nur zahlen will ich nix für...
     
  16. reezer

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    wenn das Fundament auf deinem Grund ist, gibt es keinen Grund das auf deine Kosten herausreißen zu lassen wenn du das nicht willst
    wenn die Gemeinde es beseitigt und die Kosten übernimmt, zahlst du es trotzdem mit den Erschließungskosten
    Eine Enteignung halte ich für sehr unwahrscheinlich, womit sollte die begründet werden?
     
  17. #17 BlackMilk, 12.11.2014
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    Habe heute nochmal mit Gemeinde telefoniert.
    Entweder ich lasse es wegmachen, mache es selber Weg oder ich lasse es und sie Pflastern drum herum.
    Als ich hartnäckig geblieben bin und erwähnte das es doch mein Grund ist, haben die gesagt das sie halt drum herum Pflastern .
    Habe Ihnen ein preissplittung vorgeschlagen, Gemeinde "Wir sind doch nicht auf dem Türkischen Basar".
    Gut dachte ich mir, dann werde ich wohl lassen.
    Kein Interesse ca. 1000€ dafür zu zahlen (760€Firma +Entsorgung ca.) nur damit die Rabate nicht im Gehweg ist und somit keine Kante entsteht.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 12.11.2014
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    Schön! Dann haben sie also von dir abgelassen und aufgegeben. Gratulation, dass du hart geblieben bist.
     
  19. #19 BlackMilk, 13.11.2014
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    Bin auch froh, die haben mir am Telefon noch ein schlechtes Gewissen eingeredet.
    Er versteht das nicht, das sieht doch nicht gut aus, man würde erkennen das ich sie nicht aufs Grundstück gelassen habe, blablabla....

    Aber danke an euch alle für die ganzen Infos bis jetzt... Hat mir doch ganz gut den Rücken gestützt... Wart ein gutes Fundament....

    Falls nochwas kommt, Berichte ich weiter...
     
  20. #20 Annette1968, 13.11.2014
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    Sowas können die gut. Uns hatten sie ungefragt plötzlich ein Schild für den komb. Fuß-und Radweg in unsere Rabatte betoniert. 60cm neben ein junges Bäumchen und locker einen Meter höher als dieses! Glücklicherweise hatte mich unsere Nachbarin schon telefonisch vorgewarnt. Als ich dann bei der Stadt angefragt habe, wie sie denn auf diese spontane Idee gekommen seien, versuchte man auch mich einzuschüchtern, man dürfe das. Ja in Ausnahmefällen wenn es die örtlichen Gegebenheiten zwingend erfordern. Bei einem 3m breiten Weg, auf dem sich auch schon ein Laternenpfahl und so ein sperrpfosten befinden, kann davon aber keine Rede sein.

    War halt nur so schön bequem, das Schild mitten in Mutterboden stzen zu können! Und nein, ich Böse wollte auch nicht zulassen, dass sie es in die Ecke setzen. Ich hätte dann nie wieder einen Zaun setzen können. Allerdings "gehört" uns sogar noch der Randstein, selbst das haben sie sich vor der Bauphase offensichtlich einverleibt! Aber ihr Schild durften sie schön wieder ausbudeln.

    Jetzt hängt es 10 m weiter am Laternenpfahl. Geht doch. :D
     
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