Bebauungsplan Gebäudehöhe

Diskutiere Bebauungsplan Gebäudehöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes für ein Neubaugebiet steht folgendes: Trauf- und Firsthöhen In den allgemeinen Wohngebieten...

  1. Athene

    Athene

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    In der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes für ein Neubaugebiet steht folgendes:

    Trauf- und Firsthöhen
    In den allgemeinen Wohngebieten dürfen Gebäude eine Traufhöhe von 4,0 m sowie eine Firsthöhe von 9,5 m über dem Bezugspunkt nicht überschreiten.
    First im Sinne dieser Festsetzungen ist die obere Begrenzungskante der Dachflächen. Traufe im Sinne dieser Festsetzungen ist die Schnittlinie der Außenflächen von Außenwand und Dachhaut.
    Bezugspunkte der Höhenangaben
    Bezugspunkt für die Höhenangaben ist die Höhenlage der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche an dem Punkt der Straßenbegrenzungslinie, der der Mitte der straßenzugewandten Gebäudeseite am nächsten liegt.
    Steigt oder fällt das Gelände vom Bezugspunkt zur Mitte der straßenseitigen Gebäudeseite, so ist die Normalhöhe um das Maß der natürlichen Steigung oder des Gefälles zu verändern.

    Das Baugebiet weist ein Gefälle auf. Das Grundstück der Familie A ist ein Eckgrundstück welches sich am Lärmschutzwall zur Hauptstraße befindet. In der Zeichnung habe ich die Grundstücksgrenze etwa mit Rot eingezeichnet.
    Familie A.JPG

    Welche Straße kann hier Bezugspunkt sein? Für das eingeschossige Haus mit Dachgeschoss (Satteldach) ist laut Architekten im UG maximal 2,4 m Deckenhöhe (minus Bodenbelag) möglich, der Drempel muss von 80 auf 50 cm herabgesetzt werden.
    Kann das wirklich sein?
     
  2. BJ67

    BJ67

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    Die Erschließungsstraße( mit P-Symbol) sollte Bezugspunkt sein, wenn die nordöstlichen Baufeldgrenzen ausgenutzt werden, da hier 5 m zur öffentlichen Fläche sind. Der Abstand zur Hauptstraße mit LSW scheint hier optisch größer zu sein.
    Anders könnte es werden, wenn das Haus in der nordwestlichen Ecke des Baufeldes steht und der Abstand zum LSW/Hauptstraße geringer ist als der zur Erschließungsstraße.
     
  3. Athene

    Athene

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    Vielen Dank für deine Antwort.
    Die Erschließungsstraße wäre also Bezugspunkt? Da das Grundstück als einziges hier ansteigt müsste man vermutlich Erde abschieben, um das Haus in Normalgröße bauen zu können, oder?
    Kann man beim Bauamt auch um "Befreiung" bitten um ggf den Fußweg als Bezugspunkt nehmen zu können?
     
  4. BJ67

    BJ67

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    Ich habe nur das [/QUOTE]Bezugspunkt für die Höhenangaben ist die Höhenlage der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche an dem Punkt der Straßenbegrenzungslinie, der der Mitte der straßenzugewandten Gebäudeseite am nächsten liegt.[/QUOTE] zu interpretieren.
    Wenn es mein Grundstück wäre, würde ich zusammen mit meinem Architekten einen Termin bei der Genehmigungsbehörde anstreben und mir die Möglichkeiten der Bebauung erläutern lassen. Nach dem termin würde ich ein Anschreiben machen "Der guten Ordnung halber bestätige ich, am xxx ein gespräch folgenden Inhalts mit Ihnen geführt zu haben ..." Damit dürfte dann das, was im Gespräch festgelegt wurde fix sein, es sei denn, dem Anschreiben wird widersprochen.
     
  5. Athene

    Athene

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    Gute Idee - danke! Werde ich mal so weiter geben...
     
  6. bernix

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    Nein (zumindest nicht bei uns).
    Bei uns würdest du eine Bauvoranfrage stellen und der Bauausschuss/Stadtrat findet eine vernünftige Lösung.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2014
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    Ach Herr Stadtrat. In kleinen Gemeinden mit 1 oder 2 Sachbearbeitern in der Bauabteilung mag das ja so laufen, aber in WOB wird sich der Bauaussschuß mal ganz sicehr nicht mit so einem Kleinkram befassen!

    Und wenn man sich mal den B-Plan Ausschnitt genau ansieht, dann stellt man fest, dass das Baufenster von der Baugebietsstrasse 5 m weg liegt und 15 m tief ist.
    Nimmt man dann die gegenüber eingetragenen Maße noch dazu, kann man halbwegs verläßlich rausmessen, dass die nörlich gelegene Strasse schon mal so grob 15 m von der nördlichen Kante weg ist.

    Um also auf die nördliche Strasse Bezug nehmen zu können, muss man ein Haus in Nord-Süd Ausrichtung mit rd. 5 Tiefe bis an die nördliche Baufenstergrenze planen.
    Klar, geht. Obs aber Sinn macht?

    Ob die Maßangaben zum Keller und zum Drempel stimmen, vermag hier si keiner zu beurteilen. Dafür brauchts Zeichungen.

    Nur - wenn jetzt noch über Höhenlagen debattiert wird, wie soll dann Ende Nov., Anfang Dez, der Baubeginn sein???
     
  8. Athene

    Athene

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    Tja, guter Hinweis...
    Das Gebäude bekommt keinen Keller, es gibt eine Bodenplatte, ein Holzständerbauwerk mit 2,4 m Deckenhöhe ab OK Estrich und ein Satteldach mit 45°
    Wenn ich auf der Zeichnung gucke, ist die Traufhöhe ab UK Bodenplatte 4 m Drempel beträgt 50 cm (Sollte eigentlich 80 cm sein).
    Wenn dann jetzt noch die Höhe des Geländes dazu kommt - puh... Zwergenhütte. :yikes
    Realistischer Baubeginn ist März/April aber man rechnet optimistisch mit Januar.
    Ich persönlich rechne gern mit dem worst case und freue mich wenn er nicht eintritt :bierchen:
     
Thema: Bebauungsplan Gebäudehöhe
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