Dringend Hilfe benötigt

Diskutiere Dringend Hilfe benötigt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Würde es nach ihr gehen, würde das auch fast nix kosten, aber unser Staat will ja auch immer ein Stück vom Kuchen...leider. Sonst wäre das alles...

  1. Nitooo

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    Würde es nach ihr gehen, würde das auch fast nix kosten, aber unser Staat will ja auch immer ein Stück vom Kuchen...leider. Sonst wäre das alles um einiges attraktiver.
     
  2. #42 BauPraktiker, 28.11.2014
    BauPraktiker

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    Hallo,
    ich würde dir vorschlagen auf das Grundbuchamt ( Katasteramt) zu gehen und da mal berechtigtes Interesse anmelden ( Kauf des Hauses) und dann schauen was im ersten Rang steht oder andere nette Dinge.
    Und wenn da nichts beunruhigendes steht sind weitere Schritte wie Kaufpreisschätzung drin .

    So würde ich zumindest vorgehen.
     
  3. Nitooo

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    Auch eine gute Idee. Danke. Muss die alte Dame da mitgehen oder reicht es wenn ich allein hingehe?
     
  4. Taipan

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    Du brauchst eine Vollmacht. BauPraktiker erzählt mal wieder absoluten Blödzinn.
     
  5. #45 BauPraktiker, 28.11.2014
    BauPraktiker

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    Pflegeheim, vererben zur Lebenszeit,
    da gibt es nur den Weg zum Fachanwalt für Erbrecht.
    Und wie ich mitbekomme, seit ihr in keiner Weise mit der Frau verwandt.
    Da gibt es eine Möglichkeit des Kaufes auf Rentenbasis , das bedeutet solange die Frau lebt bekommt sie eine adäquate Rente von euch bezahlt.
    Und andererseits sind das Pflegeheim zuerst mal zum Stillhalten verpflichtet und die Erben wären auch Weg , da es ja ein Verkauf zu Lebzeiten war.

    Dennoch geht mal zu Fachanwalt
     
  6. Taipan

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    Du laberst Gequirltes ohne den Faden gelesen zu haben. Also halt die Finger still.
     
  7. #47 BauPraktiker, 28.11.2014
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    @Taipan,
    das dein Unwissenheit vor blöden denunsiantischen kommentaren
    Die Fahen der der Unkenntnis darfst dir selber anheften
    Denn so werden Firmen und Betriebe vertickt und verhögert vorallem im Handwerk!
     
  8. #48 BauPraktiker, 28.11.2014
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    @ Taipan

    jeder , der in Deutschland ein berechtigtes Interesse zur Einsicht ins Grundbuchamt nehmen will braucht keine Vollmacht eines anderen oder des Grundstückeigentümer !
    Dieser Vorgang nennt sich im Amstdeutsch "Anmeldung eines berechtigten Interesses ! Tausendmal gemacht
    ich denk hier sind lauter Möchtegern - da Anschein bekomme ich so langsam.
     
  9. #49 BauPraktiker, 28.11.2014
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    @ Taipan

    jeder , der in deutschland ein berechtigtes Interesse zur Einsicht ins Grundbuchamt nehmen will brauch keine Vollmacht eines anderen.
    Dieser Vorgang nennt sich im Amstdeutsch die Anmeldeung eines berechtigten Interesses ! Tausendmal gemacht
    ich denk hier sind lauter Möchtegern - da Anschein bekomme ich so langsam.
     
  10. #50 BauPraktiker, 28.11.2014
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    Was der Messenger hier hin und wieder macht ist schon Verwunderlich weil diser beitrag eigentlich in einer anderen Rubrik steht bzw stehen sollte!
     
  11. Taipan

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    Wenn in den Ämtern, in denen du verkehrst, das so funktioniert, dann sollte dort mal einer Aufräumen. Die verstoßen gegen geltendes Recht.
     
  12. Taipan

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    Dann lerne Deine Technik zu beherrschen, und sieh zu, dass Du die deutsche Schriftsprache da hinein bekommst.

    Wir haben hier einen Testbereich, in dem Du üben kannst, bis du es beherrschst.
     
  13. #53 Skeptiker, 28.11.2014
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    Wenn Du Besserwisser das schon so oft gemacht hast, wirst Du Dich erinnern, das Dir die Einsicht nur dann erlaubt wurde, nachdem Du den Namen des Eigentümers nennen konntest und glaubhaft gemacht hast, mit ihm bereits in konkreten Verhandlungen über den Erwerb zu stehen. Dann hättest Du allerdings auch gleich die Vollmacht vorlegen können.

    Dein Auftreten hier ist nur schwer erträglich: Noch keinen Tag hier aber pausenlos im üblesten Ton austeilen!
     
  14. #54 Unregistrierter, 29.11.2014
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    Mal fern ab davon, dass du sicherlich nicht mal eben ohne Probleme zum symbolischen Preis zuschlagen kannst. (Finanzamt, Erben....Sozialamt sobald die Kohle im Heim verbraten ist (rechne da mal gerne sobald irgendeine Pflege nötig wird gerne 6Mille im Monat!))

    "TipTop" sieht anders aus.
    Warmwasser mit dem Ofen? Was man auf den Bildern gesehen hat....entsorgen.
    Nachtspeicher? (wie alt denn? Asbest?) Alleine aus Energiegründen...entsorgen.
    Da biste schon mal locker geschmeidig 30Mille quit.
    Dann kommt der Rest. Elektrik? Was heißt denn "ein paar Jahre?" (für ältere Leute sind auch Jahrzehnte gerne mal ein paar Jahre)
    Da du den Grundriss ändern willst...kommt das in jedem Fall mal neu. Kann man nicht schätzen, braucht man Details...rechne aber mal fünfstellig wenn es böse wird.
    Grundriss ändern: Statik? Haste das mal von nem Fachmann (nicht Kumpel/Bekannter/hat es schonmal irgendwo gesehen) prüfen lassen?
    Geht deine Änderung überhaupt? Und wenn ja: Wie teuer? Da ist irgendwo zwischen 10 und 100Mille alles offen.

    Was heißt denn "Haus außen trocken legen"?!
    Feuchtigkeit in der Bausubstanz und dies im schlimmsten Fall seit Jahren....OH OH.... ohne Gutachter ist das russisches Roulette.
    Aber mit 5 Kugeln in der Kammer...

    WIe sieht es denn mit der Entwässerung aus? Muss in der Gegend auch eine Dichtheitsprüfung gemacht werden? Falls ja....Sanierung kann auch gerne mal fünfstellig kosten.

    Das ist alles einfach nur geraten, die Realität kann viel harmloser oder viel schlimmer sein.
    Daher mal anders gefragt:

    Würdest du genau dieses Haus für 200tsd Euro kaufen?

    Falls nicht...vergiss es. Die wirste wohl in jedem Fall los.
    25-40(?) Mille an die alte Dame
    30Mille Heizung
    20 Mille Bodenbeläge, Wand, Decke und ein paar Fliesen
    10 Mille Elektriker
    10-XXX Mille Grundrissänderung
    5-20 Mille für neues Sanitär
    ein paar Mille für den Statiker
    "Haus trocken legen"...von 5 Mille auschachten und anpinseln bis xxx Mille massive Sanierung alles möglich
    Im schlimmsten Fall musste noch etwaige Asbestklamotten teuer entsorgen lassen und kriegst aufgrund des Sanierungsumfangs dann auch direkt noch ne zwangsenergetische Maßnahme auf´s Auge gedrückt. (Dach gedämmt? Fassade?...)

    Wenn es denn "das" Haus ist, würde ich an deiner Stelle VOR JEDEM KAUFGEDANKEN einfach mal so rund 5Mille investieren.
    1. Gutachter
    2. Statiker/Architekt für Grundrissänderung
    3. Fachanwalt für das Thema "Sohn" bzw. "verschleierte Schenkung"

    Keine Ahnung ob das alles mit 5 Mille überhaupt gehen wird, aber zumindest den Gutachter und den Anwalt wirste damit wohl bezahlen können.

    OHNE diesen zugekauften Sachverstand wird das ein Selbstmordkommando.
     
  15. #55 toxicmolotow, 29.11.2014
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    Alter, was erzählst du hier für eine geqirlte Scheiße. In anderen Bereichen magst du vielleicht noch irgendwo ansatzweise Recht haben, aber hier verzapfst du Blödsinn.

    Reines Kaufinteressente reicht nicht aus, um ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dementsprechend bekommst du ohne Zustimmung des Eigemtümers keinen Grundbuchauszug.

    Berechtigtes Interesse besteht nur, wenn man Rechte am Grundstück inne hat, selbige jederzeit eintragen lassen kann oder einen Auftrag dazu hat.

    Somit beschränkt sich ein berechtigtes Interesse auf diejenigen die mittelbar oder unmittelbar im Grundbuch eingetragen sind wie Gläubiger, Dienstbarkeiteninhaber umd vergleichbare Dritte.

    Wenn du aufgrund eines Kaufinteresses einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt erhälst, würde derjenige Schlitten mit mir als Eigentümer fahren.
     
  16. #56 BauPraktiker, 29.11.2014
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    @ toxicmoltotw und taipan

    soviel mist von angeblichen fachleuten habe ich schon lange nicht meghr lesen müssen.
    Berechtigtes Interesee Auzug aus grundbuch , elekronischer Abruf aus Grundbuch und bereffendem Grundbuchblatt.
    in diesn links und §§ könnter ihr euer absloutes Nichtwissen mal ein aufpolieren.

    Schwätzer gibt es überall vorallem solche selbst ernannten .
    Ich will einen Besen fressen, wenn einer von euch in irgend welcher Form jemals mit dem Grundbuchamt zu tun gehabt haben sollte.

    http://http://www.grundbuch-portal.de/allg-infos.htm


    http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html
     
  17. Taipan

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    ich layoute vor lachen grade meine Platinen flasch ...
     
  18. #58 Skeptiker, 29.11.2014
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    Würde gern beim Besenverzehr zusehen!
     
  19. Taipan

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    es gab in Startrek mal ein Spruch von Scotty .... Er wollte einen 10 Jahre in Sirup eingelegten Besen fressen ... irgendjemand sagte: Mahlzeit *g*

    @scepticer: wir sollten uns mal treffen .. ich glaube das wird spannend.
     
  20. #60 toxicmolotow, 29.11.2014
    toxicmolotow

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    Was nützt dirda der Par. 12 der GBO wenn du es nicht belegen kannst. Er sagt zum Thema Kaufinteresse nämlich gar nichts aus. Ein Kaufinteresse kann jeder simulieren und ist daher kein berechtigtes Imteresse. Du müsstest schon mit eimem fertigen Notarvertragsentwurf beim Grundbuchamt aufschlagen und selbst dann kann dir die Auskunft noch verweigert werden. Dein "ich will kaufen" bringt dir gar nichts.

    Ebenso unpassend ist der andere Link, da auch dort nicht definiert ist was berechtigtes Interesse tatsächlich ist.
     
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