Sind das Mängel (z.B. Kiesnest)

Diskutiere Sind das Mängel (z.B. Kiesnest) im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Die Ausgangslage der aRdT sind klar. Entweder eine Abdichtung (gegen die anstehende Wasserangriffsart) oder eine WU-Betonkonstruktion. Keine...

  1. #21 Carden. Mark, 03.12.2014
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    Die Ausgangslage der aRdT sind klar.
    Entweder eine Abdichtung (gegen die anstehende Wasserangriffsart) oder eine WU-Betonkonstruktion.
    Keine WU-Konstruktion aber auch keine Abdichtung......... dafür gibt es keine Randbedingungen.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 03.12.2014
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    Wir haben hier die leider nicht seltene Situation, dass kein Bodengutachten vorliegt.

    Was genau im LV steht, ist nicht ersichtlich, da das LV wegen Firmennamensangabe gelöscht werden musste. Lediglich die paar Eingeweihten, die das Glück hatten, das LV noch vor dem Löschen zu sehen, können uns darüber berichten.
    Aladini gehört zu ihnen und schrieb:
    „Also ganz normaler Keller aus WU-Beton...
    Auch die Abdichtung von außen steht nicht drin, extra vereinbart?“

    Wenn mehr im LV zur Kellerausführung stehen sollte und der TE weitere Ausführungen zum werkvertraglichen Leistungs-Soll wünscht, bitte nochmal die Passagen aus dem LV wortgetreu wiedergeben.

    Wenn also kein Bodengutachten vorliegt und der TE auch meint, vor Ort sei aus seiner Sicht alles in der Baugrube trocken und versickere gut und wenn werkvertraglich wirklich nur vereinbart sein sollte „Keller aus WU-Beton“, bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Mangel vorliegt, sofern ich unsere Techniker hier richtig verstanden habe.
    Eine verschlechternde Abweichung dessen, was ausgeführt wurde zu dem, was vertraglich vereinbart wurde, scheint nicht vorzuliegen.

    Dem TE ist allerdings zu raten, noch kurzfristig ein Bodengutachten einzuholen, so lange die Baugrube noch offen ist und man evtl. noch reagieren kann, falls das Ergebnis der Bodengutachtens schlechter ausfällt, als erhofft.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2014
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  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2014
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    @ RW

    Es stand drin (nicht ganz wörtlich):
    Um den XYZ Keller gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen, wird er aus WU-Beton errichtet.

    Was man an Leistungssoll aus dem gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen herleiten kann, könnte Gerichte vermutlich Jahrzehnte beschäftigen.
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 03.12.2014
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    Da hast du recht.

    Zwar stellt das LV vermutlich allgemeine Geschäftsbedingungen der Baufirma dar und nach § 305c Absatz 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung der AGB zu Lasten des Verwenders. Ob den TE das weiter hilft, ist allerdings fraglich.

    Die Verwendung des WU-Beton sollte einem bestimmten Zweck dienen, nämlich dem, den Keller gegen eindringende „Feuchtigkeit“ zu schützen. Feucht ist weniger als nass, ein Grundsatz, den Viele sicher aus verschiedenen Urteilen in Bußgeldverfahren bezüglich des Schilderzusatze „Bei Nässe“ kennen.

    Eine Wirksamkeit gegen den Lastfall drückendes Wasser lässt sich aus dem Text also nicht ableiten. Im Streitfall wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass der WU-Beton nur gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser wirksam sein muss.

    Frage an unsere technischen Experten:
    Wird wenigstens diese Bedingung erreicht?
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2014
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    Das ist schwer zu orakeln.

    WU- Beton ist in der ungerissenen Fläche dicht. Gegen Wasser und weitestgehend gegen Dampf.
    Aber Beton "will" auf Grund seiner physikalischen Eigenschaften reissen.
    Also muss ich die Risse durch Bewehrung klein halten und verteilen oder an Stellen (Sollbruchstelle) auftreten lassen, bei denen anderweitig abgedichtet ist.

    Bei einer WU- Konstruktion sind Rissbreiten < 0,2 mm zulässig, weil alles breitere wasserführend werden kann.
    Nicht nur bei Druckwasser, wenn die Kapilarwirkung kommt.
    Bei reiner Feuchte ist die Kapilarität natürlich nicht so dolle.

    Nun sind diese Stufen der Lastfälle ja keine Stufenschalter wie bei einem Gebläse, sondern gehen gleitend in einander über.
    In einem Sandboden ohne jede Feinanteile (südlich Lüneburg z.B.) und Grundwasser x m unter Sohlniveau kann das gutgehen.
    In einem Boden, der an der Obergrenze von Bodenfeuchte läuft, wirds schon spannender.
     
  7. #27 aladini, 03.12.2014
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    Hallo Ralf D. und Ralf W.
    das Thema würde mich auch interessieren, da TE sich nicht mehr meldet und ich die Webpräsenz der Frima finden konnte, stelle ich die Beschreibung vom Keller vor.
    Die war 1:1 beim TE gleich...

     
  8. #28 Carden. Mark, 03.12.2014
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    ... kann alles heißen - oder nichts????
    Mein Standpunkt ist WU-Bauwerk nach den aRdT (hier die WU-RiLi) oder Abdichtung nach Normenreihe 18195.
    Ist es kein Bauwerk nach der WU-RiLi, liegt es am Planer nachzuweisen das es nach den "sonstigen" aRdT erstellt wurde.
    Viel Spaß hierbei.

    PS:
    @RD Risse = 0,2 mm sind auch wasserführend unter Wasserdruck. Nur heilen diese eben selbstständig.
    Da dieses so ist, sind die zulässigen Rissweiten abhängig von der Eintauchtiefe und der Dicke des Bauwerks im Verhältnis.
    Die besagten max.Rw von 0,2 mm sind Maximalwerte. Bei ungünstigeren Verhältniswerten können auch ma Rw = 0,15 Bzw. 0,1 mm gefordert sein.
     
  9. #29 scda0001, 03.12.2014
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    Die von aladini eingestelle Beschreibung des Kellers ist richtig. Zusätzlich werden auch noch 10 cm Drainageplatten auf die Kelleraußenwände gepackt (laut Grundriss, siehe Anhang).

    Es gibt wohl ein Bodengutachten vom Bauträger. Das liegt mir aber leider nicht vor. Ich versuche aber mal daran zu kommen...
    Mal schauen, ob der Bauträger es einfach so rausrückt.

    PS: Der TE muss gelegentlich noch Geld für sein haus ranschaffen. Daher kann er nicht immer sofort antworten :)
     

    Anhänge:

  10. #30 scda0001, 03.12.2014
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  11. #31 aladini, 10.12.2014
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    ich habe jetzt die neue Bilder angeschaut und m.m.n. sieht es nicht gut aus. Schaut es an manchen Stellen Eisen raus, oder?
    Wenn ja, dann darf es nicht sein und muss nachbehandelt werden. Jetzt weiß ich warum das BU 30cm dicke Wände macht... :)
    Hat die Dämmumg Perimeterdämmungzulassung?
    Wie sieht es mit Kellerwand/Kellerdeckeverbindung aus? Was steht in den Details vom Statiker drin?
     
  12. #32 Carden. Mark, 10.12.2014
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    Warum Dränplatten???
    Wir denn eine Ringdränung eingebaut?
     
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