Mangelhafte WU-Kellerausführung

Diskutiere Mangelhafte WU-Kellerausführung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ich hatte mal schlechte Erfahrung bei einem Zahnarzt gemacht und mich so darüber aufgeregt das ich das in einem sehr bekannten Portal raus...

  1. #61 Siddy74, 03.12.2014
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    Ich hatte mal schlechte Erfahrung bei einem Zahnarzt gemacht und mich so darüber aufgeregt das ich das in einem sehr bekannten Portal raus gelassen habe nur um "anderen das zu ersparen"! Ende war das der Zahnarzt dem Portal mit Anwalt gedroht hat und die mussten den Kommentar entfernen. Da standen 100% positive Bewertungen drin für diesen Arzt, wieso wohl :motz? Also eh alles Augenwischerei. Das wo man noch einigermaßen was auf Bewertungen geben kann ist Amazon, aber nur wenn es mehr als 50 sind ;-).

    Ich finde da die Bau-Blogs (Tagebücher) effektiver
     
  2. #62 msedi1977, 04.12.2014
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    Ich möchte nochmal eins drauflegen. Ich brauche nicht unbedingt ein Portal. Wenn es aber Mängel gibt, die mehrfach gutachterlich bestätigt wurden, die Baufirma den Bauvertrag kündigen möchte, weil er mit Querulanten nichts zu tun haben will, die Baufirma weiß, dass gepfuscht wurde, dann gegen mich klagt und ich dann vor Gericht, obwohl schon alles bestätigt ist, auch nochmal 6000€ für einen gerichtlich bestellten Gutachter bezahlen muss (vor Abnahme), obwohl ich meine Beweise schon vorgelegt habe, ist ein extremes Missverhältnis zwischen den beiden Parteien. Der Bauträger tritt nicht als Privatperson auf, die Gefahr, dass er einfach mal so insolvent macht ist dabei groß und wir würden dann zusätzlich zu den Kosten der Mängelbeseitigung, auf den Gutachterkosten und auf den Gerichtskosten sitzen bleiben. Wohlgemerkt, weil das hier angesprochen wurde, dass man selbst schuld sei:

    1. Keiner der Handwerker war ein Billigheimer, alle waren im Vergleich zu den anderen Angeboten teurer.
    2. Die Verträge und die Baubeschreibung wurde geprüft
    3. Wir haben nicht darauf gedrängt das Haus in 6 Monaten fertig zu haben, sondern haben gesagt es dauert so lange wie es dauert
    4. Alle Handwerker waren aus unserem Ort und Umgebung, alles Meister

    Interessanterweise war jeder der ach so guten Gutachter nur groß in der Klappe, wenn es dann um die Wurst ging, war auch der Gutachter weg, weil es den meisten zu aufwendig war sich in die Materie einzuarbeiten. Ich habe in noch keiner Branche so viele Besserwisser kennengelernt, wie auf dem Bau. Jeder hat an dem Bauwerk des vorhergehenden herumgemäkelt. Aber nie eine Lösung parat gehabt.

    Sollte ich nochmal bauen, wird es so ablaufen, dass erst ganz zum Schluss bei der Abnahme bezahlt wird. Vorher wird kein Geld fließen. Nur so kann ich sicher stellen, dass jeder Handwerker
    1. Pünktlich kommt
    2. überhaupt kommt
    3. zurückruft, wenn man ihn anruft
    4. versucht sein bestes zu geben.

    Es kann nicht sein, dass man als Bauherr schon hohe Kosten hatte und dann auch noch von allen Stellen im Regen stehen gelassen wird. Handwerkskammern, Verbände, sogar staatliche Stellen haben gesagt, dass sie nichts tun können. Die Handwerkskammer hat sogar gemeint, dass ich halt hätte ein Rechtsschutzversicherung abschließen müssen. Ja welche denn?

    Im Grunde genommen hätte ich mir einen billigen Polen nehmen können und dann hätte der genauso gut oder genauso schlecht gearbeitet. Wenn es Probleme gegeben hätte, hätte ich genauso wenig Chancen in Polen gehabt wir in Deutschland.

    Aus der Sicht des Bauherren ist man dann immer der Arsch. Der Handwerker sitzt am längeren Hebel. Der einzige Ausweg (so die Handwerkskammer) ist der Klageweg und der kostet auch wieder.

    Deswegen ja auch die Frage, ob und wie man hier nicht gleiche Machtbedingungen schaffen kann.
     
  3. #63 Achim Kaiser, 04.12.2014
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    Das war doch die erste "Kundenentscheidung" ? Oder ?

    Also was war das für ein Klüngelclub der da zu Gange war ?
    Alles aus einer Hand ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2014
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    Häää???? :wow

    Wenn es ein Bauträger oder Generalüber/unternehmer ist, dann hast Du keine Ahnung von den Preisen seiner Subs.
    Wenn Du die Preise der einzelnen Gewerke kennst, war es kein GÜ/BT, sondern Einzelvergabe.
     
  5. #65 Siddy74, 04.12.2014
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    Du hast doch wohl hoffentlich nicht direkt die Kohle komplett bezahlt???
    Kein Zahlungsplan gehabt oder wie soll man das verstehen?
    Man hält immer einen Betrag X zurück bis die Mängel aber komplett beseitigt sind, Kohle ist nun mal das einzigste Druckmittel das wir als Bauherren haben. Ist die Hütte einmal bezahlt wird es verdammt schwer zumal bei der Zahlung der Schlussrechnung ohnehin eine Abnahme passiert ist. Abgenommen hat man auch bereits beim Einzug wenn nicht vorher per Anwalt eine Abnahme ausdrücklich verweigert wurde, hast du das getan?
     
  6. rodopp

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    Na ja, aber das ist doch so gewollt - der Gesetzgeber hat Gesetze erlassen, dass NUR der Klageweg der richtige ist und daran muss man sich in der Demokratie halten, oder.

    Und dort, wo die Gesetze gemacht werden, sitzen ganz viele Anwälte, also werden sie doch nicht Gesetze gegen sich selbst machen, oder ? ;-)
     
  7. #67 feelfree, 04.12.2014
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    feelfree Gast

    Ich behaupte jetzt mal, dass auch dann keiner der 4 Punkte zu 100% erfüllt wird...
    Was mich wundert: Das ist doch der Normalfall!? Klar, größere Gewerke wie Rohbau bekommen den einen oder anderen Abschlag, aber die Schlussrechnung wird erst bezahlt, wenn das Gewerk abgenommen ist.
     
  8. uban

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    Meine Erfahrung: Ein Bauherr hat Geld, sehr viel Geld (bzw Kreditwürdigkeit), da gilt es einen möglichst grosses Stück vom Kuchen für sich raus zu schneiden.
    Stimme dir hier zu, das Papier mit dem gerne gewedelt wird (bis zur Abnahme wäre der Auftragnehmer beweispflichtig) scheint in deinem Fall sehr sehr geduldig zu sein.

    (An die ehrlichen, fairen und kompetenten Handwerker: ihr seid damit nicht gemeint. Aber leider gibt's bei euch, wie in anderen Berufe auch, viele die den schnellen Euro machen wollen. Warum wohl wollte Konrad Adenauer in der guten alten Zeit vor 50 Jahren die Stiftung Warentest gründen? ).
     
  9. #69 Skeptiker, 05.12.2014
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    Entschuldigung, aber würdest Du den Faustkampf oder das Pistolenduell bevorzugen?
     
  10. Blaxer

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    Kommt definitiv auf das betroffene Gewerk an! Der Kollege von der Dachdeckerfirma mit Oberarmen wie ich Oberschenkel.....dann lieber die Knarre!:boxing
     
  11. rodopp

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    Nein nein, ich bin doch für Klageweg, das habe ich doch oben geschrieben.
    Aber wenn schon, dann immer und überall - z.B. werde ich von der Polizei angehalten und meine Reifen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften, dann bin ich auch dafür, dass dies auf jahrelangem Klageweg geklärt wird aber nicht direkt vor Ort - und die Polizei dafür zuerst zahlreiche Gutachten anfertigen lässt (also nicht auf meine Kosten, da die Polizei beweispflichtig ist): z.B. dass solche Reifen beim trockenen Wetter doch ausreichen, dass ich doch nie schneller als 80 fahre und dafür reichen die Reifen doch aus, dass der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wert doch stark überdimensioniert ist usw.

    Und da es NOCH NICHT zum Schaden gekommen ist (kein Unfall) und die Wahrscheinlichkeit auch gering ist, dass ich in der Zukunft einen Unfall baue, dann sind die Reifen doch "gebrauchstauglich", das haben sie doch schon dadurch bewiesen, dass sie mich ja unfallfrei bis zu der Polizeikontrolle gefahren haben ;-)
     
  12. R.B.

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    Das steht Dir doch frei. Du kannst gegen jeden Strafzettel klagen. Wenn Du der Meinung bist, dass die gesetzliche Vorgabe mit der Mindestprofiltiefe nicht sinnvoll ist, dann steht Dir auch hier der Klageweg offen. Wer weiß, vielleicht findest Du Richter die Deinem Vorschlag offen gegenüber stehen, und wenn Du das dann bis in die höchsten Instanzen durchgefochten hast, könnte es auch sein, dass es zu einer Gesetzesänderung kommt oder eine geänderte Verordnung erlassen wird.

    Ein kleiner Denkfehler noch, es macht einen Unterschied ob 2 "zivile Parteien" einen Rechtsstreit ausfechten oder ob DU gegen ein "Staatsorgan" gerichtlich vorgehen möchtest. Aber Deutschland ist ein cooles Land, da ist fast alles möglich.
     
  13. #73 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2014
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    rodopp - musst Du eigentlich jeden, aber auch wirklich jeden Strang zu Mängeln mit Deiner ätzenden Sauertöpferei zumüllen?
     
  14. #74 msedi1977, 05.12.2014
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    @Ralf: Stimmt, das war etwas falsch erklärt. Nachdem wir dem Bauträger gekündigt haben, mussten wir uns ja um andere kümmern. Das waren dann aber Handwerker vor Ort und auch nicht die Billigsten.

    Da wir ursprünglich mit dem Bauträger vereinbart hatten, dass wir Handwerker aus unserer Umgebung wollten und er auch das nicht eingehalten hat. Das war natürlich nicht vertraglich vereinbart, weil man denkt, dass man wenigstens hier etwas Vertrauen entgegenbringen kann. Aber auch dieses Vertrauen wurde enttäuscht.
     
  15. #75 wasweissich, 05.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    weisst du eigentlich wer was mit wem wie ????
    irgendwie nicht wirklich.

    einen bauträger kannst noch nichtmal du kündigen .
     
  16. #76 msedi1977, 05.12.2014
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    @Achim: Ja, dass war die Kundenentscheidung, weil dort ein Architekt, drei Mauerer, eine Bauingenieurin und alles ein Familienunternehmen ist, wo man denkt, die können und wollen sich Pfusch gar nicht leisten. Auch war die Entscheidung, dass die anderen Häuser, die wir besichtigt hatten alle ohne Probleme abliefen. Ein Kollege hat mit denen gebaut, dann hat man festgestellt. Auch hier war ein Bodengutachten vorhanden, ähnlich wie unseres. Dort hat man aus Sicherheitsgründen (Wasserschutzzone III) dann sogar den Keller von einer Spezialfirma machen lassen, weil man auf Nummer sicher gehen wollte. Die Handwerker alle schon seit 20 Jahren mit der Firma zusammenarbeiten. Da denkt man, dass man nichts falsch machen kann. Ach ja, der Architekt ist sogar der Bürgermeister in der Ortschaft, der versucht nun uns auf alle möglichen Arten mundtot zu machen.

    Nur bei uns hat man plötzlich die Handwerker geändert und eine Rohbaufirma aus 400km Entfernung anfahren lassen. Die haben dann um 21 Uhr mit Scheinwerfer plötzlich zu mauern begonnen, usw. Der GÜ hat damals (so hab ich es dann erfahren) zu seinem ursprünglichen Rohbauer gesagt: "Die wären viel billiger als er". Nun, der Rohbauer ist pleite, der GÜ hält sich raus, weil er auf den Kosten sitzen bleibt und ist sogar so dreist und klagt, weil er meint, dass er damit durchkommt. Und wir bleiben aktuell auf den Mängeln sitzen, weil wir nichts machen dürfen.
     
  17. #77 msedi1977, 05.12.2014
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    @Siddy: Nein, natürlich nicht. Wir haben selbstverständlich Geld einbehalten. Zahlungsplan hatten wir, aber da wurde immer schon Geld verlangt, bevor die Arbeit erledigt war. Wir haben natürlich erst gezahlt wenn's erledigt war. Wie gesagt, das Bauwerk ist nicht abgenommen, wir haben dem Bauträger nach Ablauf der Frist gekündigt und uns jegliche Mängelansprüche offen gehalten. Trotzdem nervt die Sache, weil es so aussieht, als ob wir trotz Abnahme beweisen müssen (so das Schreiben vom Gericht) dass Mängel vorliegen.
     
  18. #78 msedi1977, 05.12.2014
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    @rodopp: Schon klar. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Normalerweise würd mich das nicht stören, aber aktuell ist es so, dass der Keller aussen im Wasser steht und die Fugen innen schon anfangen sich dunkel zu färben (möglicherweise wg. erneuten Wasser) und wir nichts tun können, bis der gerichtlich bestellte Gutachter hier war. Jetzt wird's dann Winter und wir würden natürlich gerne verhindern, dass im Winter was passiert.
     
  19. #79 msedi1977, 05.12.2014
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    @feelfree: Das war jetzt eine generelle Aussage. Wir beschrieben, war es ja so, dass wir danach noch andere Handwerker nach der Kündigung des Pauschalvertrages des GÜ beauftragen mussten, aber da ist man dann auch vom Regen in die Traufe. Ich bin aktuell Besitzer eines Pferdes und eines Pferdeanhängers, weil der Elektriker in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und ich eine Sicherheit haben wollte. Bei den Rollos rufe ich schon 1 Jahr einmal im Monat an, weil die Rollos einen Schlupf haben, manchmal hängen bleiben und dann plötzlich runterrutschen. Das ist freilich eine Kleinigkeit, aber man kann ja in einem Jahr schonmal erwarten, dass man wenigstens zurückgerufen wird, oder?
     
  20. #80 msedi1977, 05.12.2014
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    @Skeptiker: Aufgrund der Sachlage und dass durch die Verzögerung dem Bauwerk geschadet wird, würde ich das sogar bevorzugen ;-) Dann könnte man wenigstens weitermachen.
     
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