Fehlerhafte Fenster - Welche Nachfrist ist angemessen?

Diskutiere Fehlerhafte Fenster - Welche Nachfrist ist angemessen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ich möchte meinen Fensterbauer auffordern, die Fenster mangelfrei zu liefern. Er muss sie dafür neu produzieren. Welche Nachfrist wäre dafür wohl...

  1. #1 mcqueen, 16.12.2014
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    Ich möchte meinen Fensterbauer auffordern, die Fenster mangelfrei zu liefern. Er muss sie dafür neu produzieren. Welche Nachfrist wäre dafür wohl angemessen? 2 Wochen? 3 Wochen? 4 Wochen?
     
  2. #2 mcqueen, 16.12.2014
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    Ergänzung: Wenn ein Fenster 5mm zu hoch ist, ist das eurer Meinung ein Mangel?
     
  3. R.B.

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    Wie zu hoch? Meinst Du tatsächlich 5mm?
     
  4. #4 mcqueen, 16.12.2014
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    ja. passen dann die Abstände noch für RAL Montage?
     
  5. R.B.

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    War RAL überhaupt vereinbart?

    Ich vermute mal Du meinst die Fuge zwischen Fenster und Mauerwerk. Keine Ahnung was für ein Konzept für die Abdichtung geplant und vereinbart war, das müsstest Du anhand der Beauftragung feststellen. Normalerweise spielt es keine Rolle ob die Fuge 5mm oder 15mm ist.

    Neubau? Sanierung? Hast Du ein Bild von der besagten Stelle?

    Zu RAL hat mein Vornamensvetter schon mal was geschrieben:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?28923-RAL-Montage-was-ist-das-NICHT!!!

    Die Suche im Forum findet noch mehr.
     
  6. #6 mcqueen, 16.12.2014
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    Bitte, meine Frage:

    1.) Was ist eine angemessene Frist zur Neulieferung für Fenster?
    2.) Wenn die gelieferten von den bestellten Maßen um 5mm abweichen, ist das ein Mangel?
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Deine Fragen kann man aber nicht so einfach beantworten. Verstehst Du das nicht?

    8-12 Wochen, je nachdem mit wem man es zu tun hat, welche Jahreszeit usw. Es hilft nichts wenn die Frist zu knapp gesetzt wird und von vornherein schon klar ist, dass diese niemals erfüllt werden kann.

    So lange Du nicht sagen kannst, was, wo, wie sage ich, NEIN, die 5mm sind kein Mangel.

    Ich hoffe Du hast einen SV der die Mängel festgestellt hat. Ansonsten sehe ich die nächsten Probleme, aber Du wolltest ja nur Deine 2 nichtssagenden Fragen beantwortet haben.
     
  8. #8 Gast23627, 16.12.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Rätselraten? Das wird nichts.

    Hallo mcqueen,

    so wie jetzt bei Ihnen tauchen hier oftmals Fragen in der von Ihnen gestellten Art auf.

    Meine Einschätzung dazu:

    Wenn ich diese richtig interpretiere ist Ihre 1. Frage nach der Frist ziemlich theoretisch da offenbar überhaupt noch nicht feststeht ob und überhaupt eine Neulieferung der Fenster erfolgen muss.

    Mit Ihrer 2. Frage zu den 5mm kommen Sie offenbar zu des Pudels Kern. Sie hätten gern eine Bestätigung dafür, dass 5mm "zu hohe" Fenster Ihre Auffassung rechtfertigen, die Fenster Neu geliefert zu bekommen.

    Aus den Antworten wollen Sie sich dann ein für Sie bzw. Ihrem Wunschdenken entsprechendes Ergebnis zusammenbasteln. Damit werden Sie jedoch voraussichtlich keinen Erfolg haben.

    Sie kommen hier nur weiter, wenn Sie den Sachverhalt (möglichst mit Fotos) umfassend und genau schildern und Ihre Fragen präzise stellen.

    Gruß
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Es ist noch nicht einmal klar ob es überhaupt einen Mangel gibt. Aber das interessiert mal wieder nicht. Wenn ich mir vorstelle, dass 5mm bereits zu einer Überlegung führen ob es sich um einen Mangel handelt, dann würde mich nicht wundern wenn das Mangel-Kartenhaus ganz schnell einstürzt.
     
  10. #10 Gast036816, 16.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    4 wochen als frist ist für ein normales fenster angemessen. kommen besondere beschläge, sonnenschutz- oder sicherheitsverglasung dazu, ist die frist länger zu gewähren.

    deine beschreibung lässt eher verdacht zu, dass kein realer anspruch auf austausch besteht.
     
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Fehlerhafte Fenster - Welche Nachfrist ist angemessen?

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