Schimmel im Dachstuhl - Neubau

Diskutiere Schimmel im Dachstuhl - Neubau im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich habe mir, als mein Mangel (Wärmebrücke über falsch angeschlossene Dampfbremse um Bereich Dachbodeneinschubtreppe) behoben wurde und durch den...

  1. #21 Frankler, 07.12.2014
    Frankler

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    Ich habe mir, als mein Mangel (Wärmebrücke über falsch angeschlossene Dampfbremse um Bereich Dachbodeneinschubtreppe) behoben wurde und durch den Feuchteeintritt zwei Sparren punktuell angefangen haben zu schimmeln, einen vom Gericht bestellten Gutachter vor Ort gehabt. Der ist genau so vorgegangen wie hier beschrieben.
    1. Ursache abschalten
    2. Dämmwolle an den betroffennen nassen stellen ausbauen (war im Sommer kein problem, im Winter sicher nicht unbedenklich, da Taupunktverschiebung nach innen.
    3. Trocknen lassen (Wind und Sommerliche Themperaturen haben gereicht)
    Nach ca. 3 Wo. waren die betroffenen Stellen trocken (Holzfeuchte Messgerät sollte in keinem Neubau fehlen)
    4. Schimmel Vorsichtig mit 70% Alkoholl entfernt.
    5. Neue Dämmwolle wieder eingebaut

    Mehr wurde nicht gemacht und auch 1 Jahr später ist alles ok.

    Ein mulmiges Gefühl bleibt, da bei der kleinsten Undtichtigkeiten in der Dampfsperre, Holz in sehr kurzer Zeit anfängt zu schimmeln.

    In deinem Fall sieht die Sache schwieriger aus, da größere Flächen als 0,5qm betriffen sind.

    Ich hatte vor kurzem meit einen spezialisten für Holzsanierungen gesproche, der seit mehr als 30 Jahren Schimmel und Ungeziefer aus Häusern entfernt. So einen Profi würde ich an deiner Stelle separat mit einbeziehen. Aber auch die Kollegen wollen Geld verdienen, deshalb sind aus meiner Sicht mehrere Fachleute oder SV zu befragen um auf eine gescheite Lösung zur Behebung deines Mangels zu kommen. Wer die Kosten zu tragen hat, ist dann ja auch noch nicht geklärt.

    LG
    Frank
     
  2. Neutal

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    Ich habe hier nur etwas quergelesen. Es gibt leider viel Halbwissen und Stammtischparolen.
    @TE: Ein Sachverständiger der einen Schimmelbefall beurteilen soll muß natürlich was von Schimmel verstehen, ansonsten ist er für diesen Bereich kein Sachverständiger.
    Holen Sie sich einen wirklichen Fachmann hinzu der die Ausbreitung des Befalls auch wirklich einschätzen kann. Eine Luftkeimmessung wird sicherlich dazugehören und lassen Sie nach den durchgeführten Arbeiten auch eine Freimessung durchführen( gehört bei Fachbetrieben eigentlich dazu)
    Generell steht Ihnen ein Mängelfreies Werk zu, das ist bei Schimmelbefall nicht mehr möglich. Es ist immer ein heikles Thema, aber nicht Jeder Pilz ist auch wirklich gesundheitgefährdent.
    Lassen Sie sich bitte von einem wirklichen Fachmann beraten und nicht vom Bauleiter oder Ihren "Sachverständigen". Keine Verfahren anwenden ohne zu wissen womit man es zu tun hat. Bei vielen Schimmelarten bleiben die Sporen, auch wenn abgetötet, gesundheitlich bedenklich. Allein aus diesem Grund ist es wirklich wichtig sich hier nicht falsch beraten zu lassen.
     
  3. #23 Stolzenberg, 07.12.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Prinzipiell ist die Beseitigung nicht Dein Problem, sondern das des ausführenden Unternehmers. Falls Du die zwei zugesendeten Merkblätter bekommen hast dann wirst Du jetzt wissen worauf es ankommt und kannst entsprechend zur Mängelbeseitigung auffordern. Allerdings fällt die Überwachung der fachgerechten Ausführung in Deine Zuständigkeit oder in die Deines Sachverständigen.
    Der Fachbetrieb wird allerdings nicht zwangsläufig mit Alkohol arbeiten. In Deinem Falle erscheint Wasserstoffperoxid zunächst zielführender zu sein. Die Arbeitsverfahren können aber nur vor Ort gewählt werden. Aus der Ferne ist eine Sanierung weder zu planen, noch zu steuern!

    Selbst bei der Probenahme kann man viel falsch machen! - Finger weg denn es ist zunächst nicht Dein Problem. Das ist wie mit dem Lüften. Du darfst gucken aber nichts verändern...
     
  4. #24 Kalle88, 07.12.2014
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    Die Gefahr ist dann gebannt, wenn der Schimmel bekämpft wurde. Ein Verschluss hinter einer luftdichten Hülle ist keine Lösung.


    Ich gebe dir mal einen Eindruck davon, was passieren kann wenn man Unfähigkeit walten lässt - hypothetisch:

    Der Schimmel wird jetzt oberflächlich behandelt, das Mycell stirbt aber nicht ab. Die Balken sind viel zu feucht, mehr als 40% Massenanteil. Die Sporen haben sich über Luftwechsel im gesamten Haus verbreitet, der Estrich wird eingebracht, es wird nicht richtig gelüftet. Der Bau gleicht einem Tropenhaus, die Heizung wird angestellt die Luftfeuchte steigt enorm an, 80% r.L und mehr. Schimmelsporen in der Luft bevölkern die feuchten Bauteile - der Schimmel explodiert. Auch hier wird nur oberflächlich behandelt - kaschiert. "Der Maler macht das schon, bissel Farbe rüber und gut".

    Nun verschließt der TB die viel zu feuchten Sparren. Ihr bewohnt das Haus und es wird beheizt. Durch die Wärme erwärmen sich auch die Sparren, die Feuchtigkeit kondensiert aus und viel wegen dem Druckgefälle zur kalten Seite. Sie stößt auf die UDB, der Wasserdampf will durch diese Schicht, kondensiert dabei aber auf der Unterseite schon aus. Es bildet sich Taureif dieser gefriert und macht aus der diff. offenen Bauteilschicht eine ziemlich dichte. Das Gas, die Feuchtigkeit, ist also gefangen. Es hat zwar das bestreben nach draußen zu wollen, kann es aber nicht oder nur stark vermindert.

    Die Feuchtigkeit sinkt also im Winter nicht unwesentlich. Nun haben wir Sommer, das Druckgefälle dreht sich und will nun zum Rauminneren. Dort liegt aber deine Dampfsperre, vermutlich als PE-Folie mit einem SD-Wert von 100 oder mehr. Dort geht noch viel weniger durch. Was hast das zur Folge? Die Feuchtigkeit, als Gas, springt im Sparrenfeld immer hin und her kann dabei aber kaum an Feuchtigkeit verlieren. Dieser Prozess dauert sehr sehr Lange. Unterstellen wir jetzt, dass durch kleinst Leckagen zusätzliche Feuchte in die Konstruktion gelangt, stellen sich schnell die Bedingungen ein, dass aus einem oberflächlichen Schimmelpilz ein Holzzerstörender Pilz entsteht.

    Vom bösen Holzbock wollen wir garnicht erst anfangen, der gerade Ideale Bedinungen bei sowas hat. Gehen wir also mal davon aus, dass über die Jahre die Gesundheitsbelastung aus Sporenbelastung abnimmt, im Baukörper selber, kann dich in wenigen Jahren etwas ganz ganz böse überraschen und das übersteigt die Kosten, die du jetzt hättest bezahlen müssen, um ein vielfaches.

    Ich hoffe jetzt verstehst du, warum wir da nicht so unbedenklich mit umgehen. Zum eigentlichen Gesundheitsrisiko hat Stolzenberg ja schon genug geschrieben. Selbst wenn die Sporen unbedenklich sein sollte, könnte zu viel Feuchtigkeit dennoch verherend sein.
     
  5. Julius

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    Kann es sein, daß die Putzer mit einem im Haus aufgestellten Flüssiggas-Heizgerät gearbeitet haben?
     
  6. #26 Stolzenberg, 07.12.2014
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    Stolzenberg Gast

    Lob an Kalle! Hätte ich "fast" nicht besser schreiben können...
    Der Einwand von Julius ist auch nicht dumm, aber es ist und bleibt zunächst kein Problem welches durch Dich zu beheben wäre.

    Ich hab schon einmal Ralf angetextet weil der Zustand für mich noch nicht drastisch genug ist. Wenn die Situation sich deutlich verschlechtern sollte, oder in diesem Bereich ohne Zulassung eine wirkungslose Schimmelbeseitigung (wegwischen, saugen, o.ä.) vorgenommen würde, dann könnte man als Aufsicht entsprechend agieren. Da bist Du glücklicherweise noch nicht angelangt....
     
  7. Amberg

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    Vielen Dank für die vielen Tipps und Hinweise,

    ja, die Putzer hatten einen elektrischen Heizlüfter und es hatte im Haus trotz 0 °C Außentemperatur wohl über 10°C. Durch den gesättigten Wasserdampf kam es mir vor wie 30°C.

    Ich bin schon auf der Suche nach einem Sachverständigen, der eine Pilzprobe nimmt und die gesundheitliche Unbedenklichkeit prüft.
    Sind wenige in der unmittelbaren Umgebung, d.h. da wird die Anfahrt schon ziemlich teuer.
    Und man bräuchte dann ja noch einen zweiten Test nach der Entfernung des Schimmels nach Austrocknung der Hölzer, BEVOR alles dicht gemacht wurde.

    Wenn wer aus der Gegend 92224 Amberg mitliest oder wen kennt, bitte melden.

    LG
     
  8. #28 Gast943916, 07.12.2014
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    schau mal in deine PN
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 08.12.2014
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    Den von Kalle, Stolzenberg und Skeptiker kommunizierten technischen Vorgehensweisen kann ich aus meiner Sicht eines bautechnischen Laien nur zustimmen.

    In der Praxis der Baurechtsfälle, die ich mit diesem Thema bereits hatte, sieht es aber in der Regel anders aus, nämlich so, wie Frankler es im Beitrag #21 beschrieben hat. Es wird bis auf ein paar Fitzel Dämmwolle nichts zurückgebaut und es erfolgt erst recht kein Bauteileaustausch von Dachsparren, etc. . Die Baufirma versucht es mit einer unsachgemäßen Billiglösung mit Alkohol, Bürste und Abtrocknung und kommt am Ende meistens damit durch.

    Selbst energische Bauherren, die mit Top-Gutachtern und dem Versuch, Behörde einzuschalten eine Riesenwelle machen, kommen nur selten zum Ziel. Wenn es die Bauherren nicht auf die Spitze treiben wollen (Baustopp und Klage im unfertigen Hausbauszustand) bleibt ihnen am Ende erstmal nur, die unsachgemäßen Versuche, Schimmel zu entfernen und die Tatsache, dass Schimmel an den betroffenen Stellen und ggf. auch in der Raumluft verblieben ist, im Abnahmeprotokoll ausführlich als Mangel zu protokollieren.

    Die Rechtsstreite, in denen die Bauherren dann z.B. Werklohn einbehielten und in denen sodann im Rahmen einer Werklohnklage diese Mängel von einem gerichtlich bestellten SV begutachtet wurden, gingen bislang stets zu Gunsten der Baufirmen aus. Bis ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist und der SV begutachtet, ist meist alles abgetrocknet. Der SV öffnet die behaupteten Stellen, untersucht und kommt meistens zu dem Schluss, dass es sich um einen abgetrockneten Bereich handelt, der erkennbar früher mal von Schimmel befallen war, welcher offensichtlich entfernt wurde und dass aber aus seiner Sicht ein Austausch der Bauteile nicht erforderlich ist.

    Wenn der Bauherr dann noch darauf besteht, die Konzentration der Schimmelpilzsporen in der Raumluft von einem SV messen zu lassen, kommt dieses Gutachten meist zu einem für den Standpunkt der Bauherren negativen Ergebnis. Der Bauherr verliert sodann in diesem Punkt den Prozess (in dem es meist noch um weitere Mängel geht) und trägt anteilig die Kosten.

    Anders sieht es nur in den Fällen aus, in denen die Feuchtigkeit bis zur gerichtlichen Begutachtung nicht abgetrocknet ist und der Schimmel weiter wuchs.

    Fazit: vor Ort versuchen, in der Bauphase viel Druck auf die Baufirma auszuüben, damit diese möglichst weitgehende Maßnahmen ergreift und dann etwaig verbleibenden Mängel ins Abnahmeprotokoll schreiben, aber mit dieser Thematik nach der Abnahme ein gerichtliches Verfahren durchzuführen, würde ich als Bauherr wegen des damit verbundenen Prozesskostenrisikos nur in Ausnahmefällen riskieren.
     
  10. sarkas

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    Was ich bis jetzt, glaub ich, noch nicht gelesen habe, ist das Erfordernis, dass die Schimmelpilzbildung unabhängig von den weiteren Maßnahmen sofort bekämpft gehört. Und hier ist das geeignetste Mittel der Wahl ein Desinfektionsmittel auf der Basis von Wasserstoffperoxid mit Fruchtsäuren. Nach dieser wohl hoffentlich vorschriftsmäßigen Behandlung gehört die tote Biomasse soweit als möglich noch entfernt. Dies alles u. a. um nicht das gesamte Haus noch stärker mit Sporen zu kondaminieren. Dies auch zum Schutze eines jeden, der das Haus (möglicher Weise ohne Schutzmaßnahmen) betritt.

    Luftkeimmessung ist erst im Zusammenhang mit der Feinreinigung sinnvoll.


    PS: Ein Abklatschmedium zur Bestimmung der Schimmelpilztypen kann in fast jedem Fall Labor für ein paar Euros geholt werden
     
  11. #31 Stolzenberg, 09.12.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Es gibt zwar durchaus Baustellen bei denen mittels Sofortmaßnahmen reagiert wird, aber selbst dann ist es meist nur ein eindämmen bis zur endgültigen Sanierung.
    Ich freue mich über den sehr klaren und deutlichen Beitrag von Ralf, da die Realität recht treffend abgebildet wurde!

    Anhand der am Wochenende zugesendeten Leitfäden solltest Du in der Lage sein die "Sanierung" für den Unternehmer kostenoptimiert und dennoch zielgerichtet zu lenken ohne selbst ein schlechtes Gefühl zu haben. Der Kostenunterschied zwischen Alkohol und der vom UBA empfohlenen Rezeptur (siehe Sarkas) ist bei einem "kleinflächigen" Befall nicht wirklich wesentlich.
     
  12. Amberg

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    Vielen Dank für die Hilfen,

    das Bauunternehmen will nun selber einen Baubiologen um Rat fragen.
    Das Ergebnis steht aber noch aus.

    Die Feuchtigkeit ist im Haus durch starkes Lüften deutlich zurückgegangen.
    Aufgrund der niedrigen Temperaturen nimmt der sichtbare Schimmel nicht mehr zu.
    Die Hölzer sind aber noch ziemlich feucht.
    Nächste Woche kommt die Heizung rein.
    Ich habe einen Bautrockner organisiert (zahle sogar ich), damit mit kontrolliertem Aufheizen die Feuchtigkeit reduziert werden kann.

    Ich habe folgendes mit dem Unternehmen vereinbart, nachdem ich in letzter Sekunde einen Kappo des Zimmerers stoppen konnte, der im Auftrag des Unternehmers den vorhandenen Schimmel wegbürsten sollte und mit einer Imprägnierung auf des nasse Holz den Schimmel "unsichtbar" machen sollte (!!!!!) :

    Die fachmännische Beseitigung des Schimmels liegt in der Verantwortung des Generalunternehmers.
    Nach der Beseitigung wird auf Kosten des Generalunternehmers ein Labor eingeschaltet.
    Hier wollte der Generalunternehmer erst bei der Schlussabnahme eine Laboruntersuchung veranlassen, wenn alle betroffenen Hölzer allerdings unzugänglich, da hinter Gipskarton eingeschlossen, und die Wände gestrichen sind. (Aussage GU: Die Farbe bindet die Sporen).
    Ich habe darauf bestanden, dass Proben der Raumluft, von den Hölzern, den Pavatex-Platten und dem Putz (es wurde noch fertiggeputzt, als schon der Schimmel sprieß) genommen werden, bevor die Bereiche verschlossen oder gestrichen werden.

    Bis zu unbedenklichen Laboranalysenwerten behalte ich 10000€ der letzten Rate ein. @Ralf Wortmann: Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise. Ist hier mein Vorgehen legitim?

    Vorweihnachtliche Grüße an alle Mitleser und Helfer
     
  13. #33 Ralf Wortmann, 14.12.2014
    Ralf Wortmann

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    Vom Grundsatz her ja, aber die Höhe kann ich nicht beurteilen. Du darfst nur das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten. Es empfiehlt sich, da sehr konservativ heranzugehen. Notfalls SV befragen. Vielleicht lässt sich der Baubiologe zu einer Schätzung hinreißen.

    Wegen deiner PN: das Labor wirst nicht du bestimmen können, wenn der GU die Untersuchung bezahlt.
     
  14. Amberg

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    dann werde ich selber ein zweites Gutachten erstellen lassen !!
    Mal sehen, ob sich diese dann widersprechen !!!
     
  15. mls

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    lass endlich die holzfeuchte messen - mit
    verschieden langen nadeln.
    is in 5 minuten erledigt und bringt klarheit!
     
  16. #36 Skeptiker, 14.12.2014
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    Warte doch erstmal ab, was im ersten Gutachten steht, bevor Du Geld für ein zweites ausgibst.


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  17. Amberg

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    Stimmt, aber dann habe ich ein sehr knappes Zeitfenster.
    Sobald das Gutachten "unbedenklich" sagt, wird der Estrich gemacht und die Wände zugemacht. Da bräuchte ich ein perfektes Timing. Mal sehen, ob ich das hinbekomme.
     
  18. Amberg

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    Die Heizung läuft auf niedriger Stufe, die Balken haben bereits nur noch 18% Feuchte maximal.
    Im Haus bei 12 °C bis zu 90% Luftfeuchte, ich stoßlüfte, was geht.
    Zudem habe ich nun einen Bautrockner besorgt.
    Dienstag einen Termin mit einem SV (vom GU bestellt), der als Beseitigung i.d.R. Wasserstoffperoxid mit Silber (warum bitte das) verwendet: http://www.fenselau.com/index.php?id=38
    Mal sehen, was er sagt.

    Vielen Dank schon für die Tipps !
     
  19. sarkas

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    Das ist in Ordnung.

    Ich trau mich jetzt mal die meines Erachtens besten Desinfektionsmittel (weil positiv) in Kurzfassung zu nennen.

    - Jati Schimmelpilzentferner mit Fruchtsäuren
    - Sanosil S010 mit Silber
    - evtl. noch Mellerud (chlorfrei)

    Wenns gegen die BEF-NUB's verstößt - bitte löschen.
     
  20. #40 Stolzenberg, 22.12.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Ich bin dafür die Produkte stehen zu lassen! #3 geht mir ein bisschen ins Semiprofessionelle!!!

    @Amberg: Du hattest damals zwei Leitfäden von mir im Postfach! Gleiche doch einfach den Befund mit dem Gutachten und den geplanten Maßnahmen ab. Danach erkennst Du ob der Gutachter nach den aktuellen und gültigen Richtlinien (also zielführend) gearbeitet hat. Wenn Du die PN damals nicht bekommen hast, dann sag' Bescheid!
     
Thema: Schimmel im Dachstuhl - Neubau
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