Ist unser Bauvertrag noch gültig?

Diskutiere Ist unser Bauvertrag noch gültig? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und ein schönen guten Morgen; ich vervolge das Forum schon länger und habe mich nun entschlossen zu registrieren. Ich habe auch schon gleich...

  1. #1 galli26, 07.02.2015
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    Hallo und ein schönen guten Morgen;
    ich vervolge das Forum schon länger und habe mich nun entschlossen zu registrieren.
    Ich habe auch schon gleich eine Frage und hoffe auf eure Antwort.
    Wir haben Einen Bauwerkvertrag von einem renomierten Norddeutschen Bauträger für unser vollunterkellertes Haus abgeschlossen.
    Im Vorwege habe ich natürlich ein Bodengutachten an den Bauträger gesendet,der mir auch eine "Weiße Wanne aus WU Beton"aufgrund des hohen Grundwasserspiegels empfahl.
    Ich habe eines Gesammtpreis von dem Bauträger erhalten und den Vertrag unterschrieben.Der Bauträger sagte aber das wir die Wasserhaltungskosten für die Kellerherstellung selber tragen müsstenDie Kosten belaufen sich zwischen 3000 und 5000€.
    Die Kosten würden aber auf gar keinen Fall 5000€ übersteigen.Das wäre der höchstsatz,den ich in meine Finanzierung mit einplanen sollte;laut Bauträger.
    Jetzt wo es dann losgehen sollte hat die Firma noch ein gutachten anfertigen lassen und es wurde wohl schnell klar das die Wasserhaltungskosten 5000€ weit übersteigen werden.Wir könnten wohl mit 10000€ rechnen.
    Natürlich haben wir mit den kosten nicht gerechnet und können das so nicht bezahlen.
    Meine Frage ist nun ob der Bauvertrag dann noch gültig ist wenn der Bauträger die "Nebenkosten" wie Wasserhaltung trotz eines Gutachtens zu gering eingeschätzt hat..Denn wir können uns das Haus so nicht leisten und müssen auf ein anderes Haus ohne Keller ausweichen.
    Ich hoffe auf die eine oder andere Antwort.
    LG galli
     
  2. #2 Baufuchs, 07.02.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1. Wenn Dir das Grundstück gehört, ist es kein Bauträger, sondern ein GÜ (Generalübernehmer)
    2.) Du schreibst "der Bauträger sagte aber, dass die Kosten ....." hat er das nur gesagt, oder gibt es zur Wasserhaltung eine Position in der Baubeschreibung zum Vertrag ?
    Wenn ja, wie lautet diese Beschreibung ?
     
  3. R.B.

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    Problematisch dürfte hier der Nachweis sein, denn die Wasserhaltungskosten sind ja nicht im Vertrag verankert, und die 5.000,- € waren quasi nur eine (wohl nicht nachweisbare) Empfehlung.

    Willst Du damit sagen, dass die Finanzierung in die Knie geht wegen 5.000,- €? Das kann ich nicht glauben. Wenn dem tatsächlich so wäre, dann würde ich meine Finanzierung, ja sogar das gesamte Vorhaben, noch einmal überprüfen. Bis das Haus fertig ist können noch ganz andere Überraschungen kommen, darauf sollte man vorbereitet sein. Schön wenn alles glatt läuft, aber die Erfahrung zeigt, dass es am Ende immer teurer wird, selten billiger.

    Was machst Du wenn sich nach dem Rohbau herausstellt, dass das Haus 10.000,- € teurer wird? Wer hat den Vertrag geprüft? Gibt es da vielleicht noch andere Schwachstellen?
     
  4. #4 galli26, 07.02.2015
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    Danke für eure Antworten;
    Ja;das Grundstück haben wir bereits gekauft und gehört uns.
    Ich habe das mit den 3000-5000€ zusatzkosten in Form des Mailverkehrs mit dem Vertriebspartner.Das Haus als solches hat ein FP und alles weiteren Kosten wie Carport,Stromanschlüsse usw. sind natürlich schon bedacht.
    Wir haben jetzt von dem Unternehmen ein anderes Haus angeboten bekommen.Ohne Keller.Nun dachten wir uns aber das wir ja auch noch anderweitig schauen können;nach einem Haus ohne Keller.
    Wir haben uns Für die Baufirma entschieden weil das Gesammtpacket stimmte(Wohnkeller)
    Aber jetzt fangen wir ja wieder von Vorne an.
     
  5. #5 Kater432, 07.02.2015
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    Ihr habt auch alle Sachen wie fliesen / Sanitär bemustert ? Oder wie habt ihr diese Preise einkalkuliert. Als Beispiel sind 15€ / m2 für fliesen nicht viel.
     
  6. #6 galli26, 07.02.2015
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    Bei der Bemusterung waren wir bereits.Die Küche kommt natürlich extra.
    Der Preis steht.
    Bloß jetzt nochmal 5000€ zuzahlung ist schon echt blöd.Es könnte aber auch noch teurer werden.Genaues weiß man wohl nicht bist man tatsächlich anfängt.
    Der Tiefbauer sagt es könnte auch sein das 4 Wochen vorher abgepumpt werden muß(Grundwasserspiegelabsenkung) und was das dann kosten wird möchte ich schon gar nicht mehr wissen.
    Es ist auch nicht gesagt ob es dann funktioniert.
     
  7. Taipan

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    Wieso wurde die Wasserhaltung aus dem Bauvertrag herausgenommen? Hätte der GÜ da planen müssen und hätte er da Sachverstand beweisen müssen?

    Geh zu einen Fachanwalt. ggf. Lässt sich aus dem Mailverkehr ein Angebot über 5k EUR ableiten, an das sich der GÜ gebunden zu fühlen hat.
     
  8. R.B.

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    Was ein Vertreter sagt interessiert niemanden. Der kann das doch gar nicht beurteilen. Fakt ist, dass die Wasserhaltung nicht Vertragsbestandteil ist, so sieht es zumindest nach Deinem Eingangsbeitrag aus.

    Das hoffe ich für Dich, denn wenn so eine Aktion bereits so auf Kante genäht wird, dass 5.000,- € das Kartenhaus zum Einsturz bringen....da könnte zumindest ich nicht ruhig schlafen. Ach ja, und was ein Festpreis wert ist.....aber ich denke das ist Dir bekannt, immerhin hast Du ja den vertrag unterschrieben.

    Das ist wohl eher Dein Wunsch. Wie der Vertrag aufgelöst werden könnte, das sollte im Vertrag stehen. Nachlesen. Dort müsste auch stehen wie teuer der Spaß werden kann.
     
  9. Taipan

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    Achso: Und gehe ich richtig der Annahme, dass DU dem GÜ den vom GÜ ausgearbeiteten Vertrag zur Unterschrift angeboten hast?

    Wenn man renomiert mit bekannt übersetzt ... kann das ALLES heissen ...
     
  10. #10 galli26, 07.02.2015
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    Das stammt ua. aus unserem Mailverkehr:
    Wasserhaltung:

    da bei ca. 100 cm mit Wasser zurechnen ist, wird wohl eine Wasserhaltung während der Bauphase Keller notwendig sein.

    Kosten Wasserhaltung inkl. Pumpen etc. : ca. 5000 €.

    Dies ist eine Kostenermittlung, die durch einen unabhängigen Tiefbauer bestätigt wurde. Sollten Sie das Haus mit jemand anderes bauen, werden diese Kosten auch auf Sie zukommen.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
     
  11. R.B.

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    Ja und? Das hat trotzdem nichts aber auch gar nichts mit Deinem Vertrag mit dem GÜ zu tun. Er sagt ja noch "Sollten Sie das Haus mit jemand anderes bauen, werden diese Kosten auch auf Sie zukommen."
    Das war somit ein freundschaftlicher Tipp.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2015
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    ist zum Beispiel eine Beweissicherung an den umliegenden Gebäuden, damit klar ist, welche Schäden an den Häusern schon vorhanden waren, bevor mit der Absenkung begonnen wurde!!!
    Sonst habt Ihr hinterher nämlich Kosten an der Backe, gegen die die 5 k€ Mehrkosten Peanutsbrösel sind!!!


    Mein Gott, wie kann man so eine enge Kiste auf den Versprechungen des Verkäufers (=Rasierwasserständer) und nem gerüttelt Maß Hoffnung abschliessen.
    Ich würde sagen:
    Sofort verbindliche Angebote für die Wasserhaltung bis Fertigstellung des Kellers incl. Auftriebssicherung bis zur Fertigstellung des Hauses einholen, alle Punkte verbindlich bemustern, dafür die Mehrpreise als Angebot bekommen, zusammenstellen, was noch muss (Zaun, Garage etc) einen dicken Strich drunter und dann klären, wo das restliche Geld herkommt.

    Und das ganze zwingend mit baufachlicher und ggf auch anwaltlicher Hilfe auf EURER Seite!!!!

    Sonst ist am Ende vom Geld noch verdammt viel Baustelle über!!!
     
  13. #13 galli26, 07.02.2015
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    Das mag sein,aber wenn die Bank das Haus oder die Mehrkosten nicht finanziert ist der Vertrag hinfällig.So habe ich es gelesen im Vertrag
     
  14. #14 galli26, 07.02.2015
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    Am besten wir hacken den Keller ab.Mich würde Interessieren ob wir daher aus dem Vertrag rauskommen.Die Achitecktenkosten von 5000€ kann ich wohl sowieso vergessen.
     
  15. Taipan

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    Hör bitte auf selbst in dem Vertrag zu lesen. Schlepp das Wurschtblatt zu einen Pragraphenverdreher. Der und nur der kann DIR jetzt helfen.
     
  16. R.B.

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    Ich hoffe das hast Du richtig gelesen, und nicht das Kleingedruckte vergessen. Sonst könnte es nämlich passieren, dass Dir nach Auflösung eine Rechnung in´s Haus flattert.
     
  17. #17 galli26, 07.02.2015
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    Der Bauunternehmer hat uns ja bereits ein anderes Haus angeboten;Dann wäre der alte Vertrag ja sowieso hinfällig.
     
  18. Taipan

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    Nö, nicht zwingend ...
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 07.02.2015
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    Für euren Fall gelten dann, wenn der E-Mailverkehr mit dem Vertriebspartner nachweislich vor dem Abschluss des Bauvertrags erfolgt sein sollte (= wichtig!), die gesetzlichen Regeln der Störung der Geschäftsgrundlage:

    --------------------------------------------------------------------------------------
    § 313 BGB:

    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
    -----------------------------------------------------------------------------------


    Euer Fall wären dann der des Absatz 2. Das gilt auch für solche Vorstellungen, die nicht im Vertrag selbst verankert sind. Wenn der Vertriebspartner des GU/GÜ Preisangaben für Wasserhaltungskosten macht, welche sich danach als unzutreffend herausstellen, muss das der GU/GÜ zumindest im Rahmen des § 313 BGB gegen sich gelten lassen.

    Ihr könnt also vom GU/GÜ nur eine Anpassung des Vertrages verlangen, aber ein Rücktrittsrecht habt ihr nicht. Außerdem hat der GU/GÜ ja bereits eine Variante ohne Keller angeboten und ist also bereit, den Vertrag anzupassen. Die Anpassung muss aber nicht unbedingt im wegfall des Kellers liegen. Es genügt, wenn ihr die 5.000 € z.B. auch auf anderer Ebene einspart, z.B. durch Verzicht auf einen Balkon oder eine Gaube und ein Dachflächenfenster, etc. (nur als Beispiele).
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 07.02.2015
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    Hinfällig wird dadurch der alte Vertrag nicht automatisch. Ihr müsst das schriftlich vereinbaren, dass der alte Vertrag aufgehoben und durch den neuen Vertrag vom ... ersetzt wird.
     
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