Nachträgliche Abrechnung nach HOAI

Diskutiere Nachträgliche Abrechnung nach HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wenn der erste Vertrag mit der Summe Bestand hat, dann könnte er unter Umständen MwSt sparen. Ob das letztlich nach der Kleinunternehmerregelung...

  1. #21 Kalle88, 07.02.2015
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    Wenn der erste Vertrag mit der Summe Bestand hat, dann könnte er unter Umständen MwSt sparen. Ob das letztlich nach der Kleinunternehmerregelung fällt steht auf einem anderen Blatt Papier. Die betrifft ja erstmal nur die Buchführung des A. und verlangt ja auch keine doppelte Buchführung (Bilanzierung usw.) Ich kann mir aber schwerlich vorstellen, dass dies steuerrechtlich beim Fiskus darstellbar ist. Ich bin zwar lange aus Buchführung und Steuerrecht raus aber irgendwie hege ich berechtigte Zweifel an der Machbarkeit.

    Sollte es zu den aufgerufenen 60 k kommen ist der A. verpflichtet doppelte Buchführung zu führen. Wie dort das in den Büchern verschleiert werden sollte, so dass es nicht bei einer Prüfung auffliegt erhellt mich nicht. Im übrigen ist das eine höchst kriminelle Energie am Werk das zu wollen.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 07.02.2015
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    Bei der Betrachtung des BGH-Rechtsprechung wird aber oft zu wenig auf den Vertrauenstatbestand geachtet. Der private AG kann sich nur dann mit Erfolg auf Treu und Glauben berufen, wenn er

    a) auf den Bestand des niedrigen Honorars vertraut hat und

    b) sich zudem finanziell darauf eingerichtet hat, nicht mehr als das zahlen zu müssen.

    Da wäre z.B. dann der Fall, wenn der AG im Prozess nachweisen kann, dass er in Kenntnis des (zu niedrigen) Preisangebotes des Architekten seine Baufinanzierung darauf ausgerichtet hat.
     
  3. R.B.

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    AN? oder doch AG? ;)
     
  4. vOlli

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    ca. 250k
    Die rechnet der Architekt auch an. Geschätzt, weil er ja nicht beauftragt war, die Kosten zu kontrollieren.

    Das Haus hat übrigens inkl. des Wohnkellers 170 qm². Fertigstellen konnten wir ihn noch nicht, das mehrere Dinge schief liefen.
     
  5. vOlli

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    Ich wusste nicht, dass der Preis zu niedrig angesetzt wurde. Im Gespräch offerierte mir der A., dass die benötigte Leistung 11k kostet. Dies wurde dann als Pauschalvertrag festgehalten.
     
  6. vOlli

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    Naja. Bei den Abschlagsrechnungen 2011 habe ich die MwSt. bezahlt. Dann kam der Brief Anfang 2012, dass sich der A. befreien ließ. Nur hätte er ja 2011, wo er die Hauptarbeit bereits geleistet hatte, wissen müssen, dass er noch 48k Brutto haben will. Also widerspricht er sich auch mit diesem Detail in Bezug auf seine Schlußrechnung.

    Die Januarrechnungen in 2012 waren ohne MwSt.
     
  7. vOlli

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    die (Quasi)- Schlußrechnung ist die letzte Abschlagsrechnung.
    Dort steht dann sinngemäß: Die Vorteile eines Passivhauses wurden erarbeitet und mit dem Bauherrn in umfangreicher mündlicher Unterhaltung dikutiert. Es wurde das Tool xyz zur Berechnung herangezogen. Die Vor- und Nachteile wurden erörtert.
    Preis: pauschal 10.000,-- € zzgl. MwSt.

    Das habe ich vor 2 Jahren zurückgewiesen.
    Die Abschlagsrechnung wurde in der Klageschrift als Schlußrechnung bezeichnet. Aber auch erst dort.
     
  8. vOlli

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    Nein. Es wurde sogar schriftlich als Zusatzauftrag an den A. vergeben. Dazu gibt es auch eine separate Rechnung, die explizit für die Abwasserplanung erstellt wurde. Hier hat er 1190,- Euronen berechnet, die ich auch zusätzlich zur Pauschalvereinbarung bezahlt habe. Ist ja auch OK!
     
  9. vOlli

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    Das war auch sehr komisch. Wir wollten ein Kfw40 Haus. Und der A. hat immer von einem Passivhaus gesprochen. Kfw40 steht im Vertrag.

    Irgendwann kam dann eine Mail, in der er mich fragte, ob wir denn jetzt eine Entscheidung getroffen hätten, Passiv oder kfw40.....

    Ich schrieb zurück. Gemäß Vertrag kfw40. Und das Passivhaus nie ein Thema war.
     
  10. R.B.

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    und wofür dann die 7.500? Hat er die Rohre selbst verlegt? Wohl eher nicht.

    Das Verhalten Deines Architekten ist für mich irgendwie schwer nachvollziehbar. Ich habe den Eindruck er ist......wie soll ich sagen.....knapp bei Kasse, und muss jetzt noch irgendwie Geld machen.

    Hier bei uns in der Gegend gab´s einen ähnlichen Fall, da kamen die unerklärlichen Rechnungen etwa 1 Jahr bevor der Architekt Insolvenz angemeldet hat.
     
  11. vOlli

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    Tja. Das wird jetzt über das Gericht wohl so laufen. Ich bin aber trotzdem bedrückt. Mal so eben zur Zahlung von 48k gerichtlich aufgefordert zu werden ist heftig.

    Auch wenn das Gericht in 3-4 Jahren die Klage zurückweisen sollte. Es belastet mich und die Familie.

    Ihr seid gerade mein Ventil und ich freue mich über Eure Unterstützung!
     
  12. #32 stockstadt, 07.02.2015
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    Hallo,

    ein "befreiter" Kleinunternehmer darf keine MwSt/USt ausweisen und muss somit auch keine abführen.
    Im Gegenzug kann natürlich ein gewerblicher Vertragspartner auch keine Vorsteuer geltend machen.
    Einem Endverbraucher kann das ziemlich egal sein, weil der vereinbarte Preis immer "brutto" ist.

    LG
     
  13. #33 stockstadt, 07.02.2015
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    Ihr habt einen Mahnbescheid, gegen den ihr jetzt geklagt habt???

    Das kann auch "Masche" sein .... hohe Forderung, ein Vergleich (damit du das endlich los hast) bringt dem architekt immer noch was :mauer

    Aber wenn das alles so ist, wie du beschrieben hast und du hast das ziemlich wasserdicht auch schriftlich ... dann solltest du durchhalten

    LG
     
  14. #34 Inkognito, 07.02.2015
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    Klingt für mich nach Geschäftsgebaren kurz vor der Insolvenz.
     
  15. vOlli

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    Durchaus möglich. Sein Haus steht seit 5-6 Jahren als Rohbau, mit ein paar Eigenleistungen im Innern, sodass man weningstens darin wohnen kann.

    Wobei ich das Haus von innen zuletzt vor 2 Jahren gesehen habe. Eigentlich peinlich für einen Architekten.
    Er hat ein paar Probleme im Leben, für die ich durchaus auch Mitgefühl hatte. Aber deswegen braucht er nicht meine Existenz belasten.
     
  16. vOlli

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    Das Honorar wurde in 2011 als Pauschalpreis inkl. MwSt ausgewiesen.
    Nach dem Jahreswechsel enthielten die Rechnungen keine MwSt mehr. Mein Preis für das Rest-Honorar war danach reduziert um die MwSt (Resthonorar / 119 *100)
     
  17. #37 Wookie81, 07.02.2015
    Wookie81

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    Wenn er wirklich keine Planung gemacht hat (auch nicht durchgereicht hat) und du ihm das nachweisen kannst, würde ich ihn wegen Betrug anzeigen. Klar vorher mit dem Anwalt klären, aber mMn ist das nichts anders ...

    Das könnte wohl der einzige Posten sein, auf den er wirklich Anspruch hat (abzgl. eurer bereits geleisteten Zahlungen). Aber auch hier sollte man die Zahlen prüfen, insbesondere sollte der Mindestsatz gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Da es eh vor Gericht geht und die meisten seiner Forderungen an den Haaren herbei gezogen sind, würde ich auf das aber nichtmal bei einem Vergleich eingehen.

    Mündlich vereinbarte Sachen müsste er vor Gericht beweisen (etwas plakativ ausgedrückt). Sehr praktisch wäre für euch wenn der Vertrag nur mit dir ist und deine Partner auch noch das Gegenteil aussagen kann. Und bei der MwSt müsste es eigentlich darauf ankommen, wie euer Pauschalvertrag war? Wenn da steht Planung für 11 k€ (egal ob Brutto noch dabei steht oder nicht) und du als Endkunde / Verbraucher auftrittst, dann ist das der Endpreis!

    Gruß
    Sebastian

    PS:
    Das hört sich aber korrekt an und müsste passen ...
     
  18. #38 Gast036816, 07.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    habe mal das honorar errechnet bei honorarzone III mitte mit 250.000 € herstellkosten.

    1. Grundlagenermittlung 2% 762,30€
    2. Vorplanung 7% 2.668,03€
    3. Entwurfsplanung 15% 5.717,21€
    4. Genehmigungsplanung 3% 1.143,44€
    5. Ausführungsplanung 25% 9.528,69€
    6. Vorbereitung der Vergabe 10% 3.811,48€
    7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 1.524,59€
    8. Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation 32% 12.196,72€
    9. Objektbetreuung 2% 762,30€

    100% 38.114,75€

    jetzt kommen noch ca. 22.000 € dazu an 'zusatzleistungen'.

    die rechnung würde ich als nicht prüfbar zurückweisen. bei einem mahnbescheid reicht es, wenn du den mahnbescheid zurückweist. an der richtigen stelle das kreuz machen und per einschreiben retour. am besten aber mit anwaltlicher hilfe.
     
  19. #39 Kalle88, 07.02.2015
    Kalle88

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    Die MwSt betrifft in erster Linie nur den A. und seine Buchführung - wie Stockstadt schon geschrieben hat. Der TE spart da im Prinzip nichts.
     
  20. #40 Inkognito, 08.02.2015
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