Dach - Unterkonstruktion

Diskutiere Dach - Unterkonstruktion im Dach Forum im Bereich Neubau;  Belehrung, wofür und durch wen? Siehe hierzu die VOB/B, die nach Deinen Angaben mit dem DDM ( = Auftragnehmer ) vereinbart worden ist. Die...

  1. Eric

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    Siehe hierzu die VOB/B, die nach Deinen Angaben mit dem DDM ( = Auftragnehmer ) vereinbart worden ist. Die Tatbestandsmerkmale habe ich unterstrichen, damit es besser verstanden wird:

    und

    Bedeutet: Bauherr muß sich im Verhältnis zum DDM den Planungsfehler des Archis anspruchsmindernd als Mitverschulden anrechnen lassen. Der Archi haftet demgegenüber wegen des Planungsfehlers und der eigenmächtigen Unfug-Anordnung ( zur höchst wahrscheinlichen Kaschierung von anderweitigen Mängeln in der Unterkonstruktion ) voll.

    Der " gegnerische SV " ist ein vermeintlicher Fuchs. Den sollte man gleich zu Anfang " abschießen ". Denn er hat keine Gegenfragen zu stellen, um vom Thema abzulenken. Ist halt der übliche " Bodennebel " in Bausachen.

    Führst Du die Auseinandersetzung nur mit Deinem SV gegen Archi und DDM? An sich muß der Anwalt den Bodennebel vertreiben und den Sachverhalt auf die entscheidenden Punkte konzentrieren.
     
  2. #22 Mathias1980, 15.02.2015
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    @Eric: wie gesagt, ich habe nie eine Bedenkenanmeldung erhalten
     
  3. Eric

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    Das habe ich auch so verstanden.

    Jetzt mußt Du/Dein Anwalt die Sach- und Rechtlage nur noch den beiden Gegnern beibringen.
     
  4. #24 Mathias1980, 15.02.2015
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    Ich habe dies und weitere Mängel in die Hände meines Anwalts (FA Bau- und Architektenrecht) gelegt und ebenso einen öbuv SV mit der Mängeldarlegung und Kostenschätzung beauftragt, auf Anraten meines Anwalts. Der weitere Verlauf wird juristisch ....
     
  5. Eric

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    Na denn. Wolltest uns also nur mal testen, ob Dein Anwalt zielführend vorgeht.

    Tut er und er soll so weitermachen. Notfalls hast Du ja jetzt die " Betriebsanleitung ".
     
  6. #26 Mathias1980, 15.02.2015
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    @Eric: Er geht sehr schlüssig vor und ich habe da überhaupt keine Bedenken, insbesondere wenn ich immer die Argumente der Gegenseite lese. Er betreibt -dies liegt in der Natur der Sache- eine juristische Denkweise, dies ist selbstredend, denn es wird letztlich über Verträge und Vertragsverletzungen (Mangel = Soll - Ist) gesprochen.

    Bloß in diesem Zusammenhang war die Argumentation der Gegenseite "Wo ist das Problem, beweisen sie doch den Mangel!" (Dach auf oder ab) und da kann es von Vorteil sein, wenn man argumentiert das Dach entspricht nicht dem Vertrag und das Dach ist in der einschlägigen Literatur (DIN, Herstellerrichtlinien, etc.) "aRdT" anders beschrieben.

    Ich will euch nicht die "Zeit stehlen" und euch testen, aber ich sage mal so -ich bin kein "Schreier"-, d.h. ich möchte Mängel sachlich darlegen, denn immerhin geht es sowohl bei der Gegenseite, als auch bei mir um viel! Danke und Beste Grüße M.
     
  7. #27 Kalle88, 15.02.2015
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    Zum Mangel beweisen:

    - wie sieht es mit dem Windsog aus? Wie wurde die OSB auf dem WD verankert?
    - Kann ausgeschlossen werden, dass keinerlei Feuchtigkeit im Dämmstoff lagerte?
    - Forderung nach einer Dampfdruckausgleichsschicht - wie umzusetzen, wenn doch Feuchtigkeit im WD steckte?
    - KSK Bahnen sind keine Trennschichten auf Holzwerkstoffuntergründen - wenn sie vielleicht auch funktionieren - Nachweis?

    Ich würde mich garnicht so sehr um die Bauphysikalischen Reibereien kümmern sondern es eher aus technisch möglicher Sicht betrachten wollen und da sind einige Schnitzer die so nicht Okay sind. Ob da nun ein wenig Wasser drin steckt und die OSB gammeln könnte finde ich da schon nebensächlich. In der Hinsicht könnte ich die Aussage des SV der Gegenseite sogar noch verstehen.
     
  8. #28 Mathias1980, 16.02.2015
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    @Kalle 88: Ich danke dir vielmals und werde deine Fragen mit dem öbuv SV diskutieren.

    mal zwei technische Nachfragen:
    Warum KSK nicht auf Holzuntergründe?
    Dampfausgleichsschicht? d.h. ich habe Wasser und der daraus resultierende Wasserdampf muss sich irgendwo einlagern oder zwischenlagern , ansonsten baut er Druck auf die Festen Lagen auf. Korrekt? Was ist den die Dampfausgleichsschicht bzw. wer übernimmt denn diese Funktion, falls die Abdichtung auf der WD direkt ist.
     
  9. #29 Mathias1980, 16.02.2015
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    @Kalle88: Aber grundsätzlich hat Eric Recht und seine Argumente sind der direkte Durchmarsch, aber gestehe, dass ich das Dach und die eventuellen Risiken auch verstehen will. Beste Grüße nach Deutschlands Norden!
     
  10. #30 Reitmeier, 16.02.2015
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    Die Dampfdruckausgleichsschicht übernimmt die Aufgabe, entstehende Feuchte in der WD (siehe vor) flächig, unterhalb der Dachabdichtung ( diese ist in diesem Fall 2-lagig ) als sog. Pufferzone gleichmäßig/flächig zu verteilen. Eine herkömmliche KSK-U vermag das leider nicht, da diese mehr od. weniger vollflächig auf der WD verklebt und somit streng genommen nicht regelkonform ist. Alternativ gibt es mitlerweile 1. Abdichtungsbahnen, die teilweise verkleben können und dadurch diese Ausgleichskanäle schaffen. Bei Schalungen, wie in Deinem Fall, müsste noch eine zusätzliche Trennlage zu den beiden Abdichtungslagen vorgesehen werden. Andernfalls wäre der Abdichtungaufbau über der Schalung/OSB nich regelkonform und könnte...

    Grüße
     
  11. #31 Kalle88, 16.02.2015
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    Dach Regelwerk gibt vor, dass unter Holz und Holzwerkstoffen Trennlagen anzuordnen sind. Die haben zum Ziel eine Verklebung von Bitumen und Holz zu vermeiden. Aufgrund des Verhalten von Holz werden, so denn verklebt wurde, Spannungen auftreten die der Abdichtung schaden. Eine KSK-Bahn kann keine Trennlage sein. Die Industrie gaukelt uns vor, es wäre Trennlage und 1. Abdichtungslage in einem. Streng genommen geht das nicht. Im Prinzip sind es "3" Schichten - eigentlich eine 2 lagige Abdichtung - wie soll dass dann mit nur 2 Schichten gehen? ;)

    Die Industrie sieht die Folienkaschierung auf der Rückseite als Trennlage an. Zieht man diese Folie nicht ab, wäre - theoretisch - kein Verbund hergestellt. Diese Folie kannst du aber schon mit dem Feuerzeug auflösen... Nun stell dir vor, dass die Oberlage mit der Unterlage vollflächige verschweißt wird. Temperaturen um die 300 Grad - nicht selten schmilzen die EPS Dämmung beim Schweißverfahren und selben Aufbau nur eben mit EPS - wenn man mit dem Brenner nicht umgehen kann, dann kannst dir sicherlich denken was mit der Folie unter der KSK passiert? ;) Hinzu kommt, das die Nähte verschweißt werden müssen und die Flamme schlägt dabei voll unter...

    Es geht sicherlich, mit sehr sehr viel Vorsicht - dann passen deine Zeitwerte aber nicht mehr... Schweißen muss wie das Katzenficken gehen... :D

    Weiter bekommst du bei den Temp. kaum eine KSK Faltenfrei verlegt. Wenn du die Schweißraupe vor dir her schiebst und Falten kommen, kann der Film abreisen, Bitumen aufstauen - keine vollflächige Verklebung. Spannungen können sich ergeben, die die Gewebeeinlage nicht mehr packt - bei Alterung hast dann Risse oder ähnliches.
    Ja, so in der Art - Blasenbildung wäre eine mögliche Folge. Wenn ich mich nicht irre steht in der Bibel, dass grundsätzlich anzunehmen ist, dass im WD Feuchtigkeit enthalten ist und im Sommer entweicht und zu den Druckspannungen führt. Verzichten werden kann nur, wenn auszuschließen ist, dass keine Feuchtigkeit enthalten ist. Was dann zum führen eines Nachweis verpflichtet - wer macht das schon? ;)

    Z. B eine dafür konstruierte KSK Bahn. Die mit perforierter Rückseite daher kommt und damit eine Streifenweise Verklebung ermöglicht. Die Werden dann konsequent in ganzer Linie fortgeführt. So dass der Dampf zu den Seiten hinaus kann.

    Zum rechtlich/ juristischen Paukenschlag:

    Die Tatsachen und Fakten sind klar. Du hast das Recht auf ein mangelfreies Werk. Wenn du meine Meinung hören willst; Alles wird heißer gekocht als es gegessen wird. Sind einige Schnitzer drin, ist ein ungewöhnlicher Aufbau - ob in Summe alles dazu führt das es in die Hose geht? Vermutlich nein. Auf diesem Wege geht man aber auch den Weg des Glücklichen - einmal vom Glück verlassen tut es weh in der Brieftasche. Nur weil es nicht Regelkonform ist heißt es nicht dass es nicht funktionieren kann.
     
  12. Eric

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    @Kalle

    Mag ja sein, dass es Fälle gibt, wo eine nicht regelkonforme Bauweise gleichwohl dauerhaft funktioniert. Das ändert aber nichts daran, dass von den aRdT abweichende Bauweisen nach dem Gesetz per se mangelhaft sind. Das hat auch seinen guten Grund, weil sie keine Erprobung und Langzeitbewärung haben und insofern risikobehaftet sind. Das Risiko, dass es " in die Hose geht ", muß der Bauherr nicht übernehmen.

    Unabhängig hiervon bleibt die Frage, warum Archi und DDM eigenmächtig von der richtigen Planung abgewichen und zusätzliche, überhaupt nicht erforderliche OSB-Platten verbaut worden sind. Die Zusatzleistung bekommt der DDM mangels Auftrag und Notwendigkeit in keinem Fall bezahlt. Im Gegenteil: Auf Verlangen des AG muß er die OSB-Platten entfernen. Auch das hat gute Gründe. Der AG muß sich keine zusätzlichen Leistungen aufdrängen lassen. Dies erst Recht nicht, wenn sie - nach Deiner Aussage - Schnitzer haben, ungewönlich und risikoträchtig sind.

    Für mich bleibt der Anschein, dass mit den OSB-Platten andere Probleme kaschiert worden sind. Das Stichwort Kontergefälle ist bereits gefallen. Könnte sein, dass Archi und DDM das Kontergefälle erst bemerkt haben als die Dämmung bereits verlegt war. Das dann alles wieder abzureißen und wieder von vorne zu beginnen, wäre teuer geworden. Bauschaum, Perlite o.ä. und OSB-Platten könnte die Problem- und Kostenlösung gewesen.
     
  13. #33 Kalle88, 17.02.2015
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    Zum Kontergefälle:

    Ob es nun Grund dafür war/ist oder nicht, wenn das Dach Gegengefälle hätte ist dies sicherlich nicht dem DDM anzulasten. Der mag in dem Falle seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Wenn der Rohbauer das Ding verhaut, kann der DDM nicht die Kacke für ihn auslöffeln. Genauso hat er den Schnitzer der Bauüberwachung nicht zu tragen. Wenn, dann müssen alle die Tasche aufmachen. Ich mag es überlesen haben aber wirklich konkretes liest man hier nicht. Seie es die Ausführungsplanung im Detail, noch Fotos.

    Fakt ist die OSB ist vorhanden, ob sie nun aus technischer Sicht den Aufbau zerschießt gillt es ja herauszufinden. Die Punkte dazu hatte ich im groben ja schon genannt. Man kann natürlich auch gleich vor Gericht ziehen und sich lang und breit drüber streiten, beweisen, usw. Wer das möchte soll das tun und entsprechend auftreten oder man versucht es gütlich unter Abwägungen der Risiken...
     
  14. Eric

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    @Kalle

    In rechtlicher Hinsicht bist Du auf dem Holzweg.

    Wenn wir einmal unterstellen, dass die Stahlbetondecke Kontergefälle hatte, dann hätte dies dem DDM bei der Überprüfung mittels Wasserwaage vor Anbringung der Dampfsperre auffallen müssen. Er hätte also bei dem Bauherren nach § 4 Abs. 3 VOB/B direkt oder analog Bedenken anmelden und dessen Weisungen abwarten müssen. Hat er nicht getan. Also hat er auf mangelhafter Vorleistung aufgebaut und sich nicht davon freigezeichnet, dass auch seine Leistung zwangsläufig mangelhaft werden mußte.

    Mithin hat er den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn er seiner Verpflichtung zur Anmeldung von Bedenken nachgekommen wäre. Er muß also alles wieder abreißen, um dem Bauherren zu ermöglichen, den Rohbauer zur Beseitigung des Kontergefälles heranzuziehen. Wenn das erfolgt ist, hat der DDM seine Leistungen neu zu erstellen und zwar so, wie es geplant und beauftragt worden ist.

    Das Innenverhältnis des DDM zu Archi und Rohbauer ist im § 426 BGB geregelt. Das Innenverhältnis regelt, was der DDM nach der Mangelbeseitigung von Archi und Rohbauer an Kosten für den Abriss und die Neuerstellung erstattet verlangen kann. Danach würde gelten: Hauptursache wäre das vom Rohbauer zu verantwortende Kontergefälle. Allerdings hätte der DDM das Kontergefälle ohne wesentlichen Aufwand mittels Auflegen einer Wasserwaage erkennen können. Außerdem hätte er weitergearbeitet, obwohl er nach Aufbringung der Dämmung erkannt hat, dass er den vereinbarten Aufbau nicht hinbekommt und mit OSB-Platten gepfuscht hat. Seine Verantwortung und sein Mangelbeitrag wäre also wohl höher einzuschätzen als der des Rohbauers; man könnte vielleicht 70 % Anteil des DDM ansetzen.

    Der Archi dürfte im Innenverhältnis nicht haften, weil ihm " nur " ein Bauüberwachungsfehler anzulasten ist und dieser im Innenverhältnis gegenüber den Ausführungsfehlern in der Regel zurücktritt.

    Ergebnis wäre:

    DDM macht neu und erhält im Innenverhältnis 30 % der Nachbesserungskosten vom Rohbauer erstattet.

    Rohbauer hat das Kontergefälle zu beseitigen und trägt hierfür die Kosten allein.

    Das Innenverhältnis interessiert allerdings nicht den Bauherren. Insoweit gilt das Außenverhältnis und dort haften alle drei Beteiligten als Gesamtschuldner voll ( der DDM natürlich nicht hinsichtlich der Kosten der Beseitigung des Kontergefälles ).

    Irrtum: Darauf kommt es nicht an. Ist halt der übliche Irrglaube, dass ein Mangel nur dann vorliegt, wenn auch ein " Schaden " vorhanden ist.

    Das ist aber nach dem Gesetz nicht erforderlich. Es reicht die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ( hier: Vorgaben des BH zum Aufbau ) oder von der üblichen Beschaffenheit, was gegeben ist, wenn die aRdT nicht eingehalten sind ( hier: OSB-Platten auf Dämmung im Außenbereich ).

    Hast ja auch keinen in Geld messbaren " Schaden ", wenn statt dem bestellten hellgelben ein dunkelgelbes Auto geliefert wird. Ein Mangel ist es gleichwohl, weil die Beschaffenheit " Farbe " nicht eingehalten ist.
    Soll und Ist weichen voneinander ab.
     
  15. #35 Kalle88, 17.02.2015
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    Eric ich mag es dir alles glauben, obwohl eigentlich möchte ich das nicht so glauben wollen. Ich hab von juristerei keine Ahnung aber das ist - für mich - so fern jeglicher Baulichenpraxis...

    Was mich daran stört:

    Ich gebe dir recht, dass man das Kontergefälle ermitteln hätte können, so es denn daran läge. Wo ich nicht zustimme ist, ob ich das tun MUSS? Wer oder was zwingt mich dazu? Angenommen, wir produzieren ein Nulldach. Dann verbleibt eh Wasser auf der Abdichtung. OSB als Gefällegebeneschicht wäre daher nicht notwendig - was unsere Diskussion zu nichte macht. Oder aber wir produzieren ein Gefälle, sagen wir mal 6%. Wenn ich also Gefälledämmung verarbeite (wer macht das heute bitte noch mit Estrichen oder in Neigung gelegten Decken, wenn EPS verbaut wird?) und am Ende ein Kontergefälle resultiert, dann ist der Rohbauer sowas von aus seinen Toleranzen raus...

    Ich habe zwar die Sorgfaltspflicht aber verpflichtet die mich Fremdgewerke zu kontrollieren? Wofür gibt es den Bauleiter, der Schnittstellenkoordinator ist, wenn er am Ende aus der Gleichung genommen wird? Kontrolliert man sowas nicht bei einer Bauüberwachung? Braucht es da echt in Summe den DDM als Sündenbock um das Kontergefälle festzustellen?

    Zur Bedenkenanzeige: Wer zahlt mir den Verdienstausfall? Wenn ich eine Kolone nach Hause jage? Wer regelt dann meinen Terminplan? Entlohnt mich für die Mehrarbeit die da raus resultiert? Vorallem aber wo kann ich sicher sein auch die Kohle auf die ich Anspruch habe zu bekommen? Dem Kunden eine Rechnung stellen? Der Streit ist wohl vorprogrammiert. Dem Gewerk des Fehlers eine Rechnung stellen? Wer's glaubt... Als wäre ein Betrieb derart flexibel mal eben Termine von jetzt auf gleich umzuplanen. Das geht vielleicht mit einem Tag Vorlauf aber wenige Std.? Steht der Mitarbeiter verdiene ich keine Kohle... Mich wundert es nicht warum sich viele Handwerker auf das Risiko einlassen, dass uns Justizia beschehrt.

    Der Pfusch ist doch nocht garnicht bewiesen. Es stehen einige offene Fragen, wenn man ins Regelwerk blickt aber das bedeutet doch nicht dass das Vorhandensein Pfusch ist. Es ist alle mal ungewöhnlich klar, aber wenn es nur noch nach genormten Aufbauten gehen würden, wo für brauchen wir dann noch Handwerker mit Erfahrung? Oder grundsätzlich Handwerker? Es geht ja eh nur, was textlich erfasst wurde und nichts daneben.

    Wäre ich der DDM des TS, dann wäre es mir ein persönliches Interesse die Sachlage klären zu wollen. Es ergibt doch allein Betriebswirtschaftlich null Sinn mit dem TS vor Gericht ziehen zu wollen. Wo also sind die Infos? Das Feedback von den Fachleuten die darin involviert sind? Ich als DDM will doch an meine Kohle kommen und das so schnell wie möglich, sonst platzt mir das Konto - also setze ich doch alles daran es auch zu bekommen. Anstelle ein Prozess anzustreben, wohl weißlich, dass ich mich dort einigen Fragen stellen müsste, die die Aussicht auf Erfolg ganz erheblich schmälern können.
     
  16. #36 Biber53, 17.02.2015
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    Eric liegt mit seiner Argumentation 100prozentig richtig.
    Als Ausführender bist Du prüfungspflichtig, daß das Gewerk auf welchem Du aufbaust, dafür auch geeignet ist.
     
  17. Eric

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    Erschreckend, was Du da von Dir gibst.

    Kauf Dir die VOB/B und dazu noch irgendein Buch, das möglichst anhand von kleinen Fällen die Rechtslage erklärt. Von Deiner Kammer sollte es dazu auch anwendertaugliche Seminare geben.

    Als Jurist könnte ich keinen einzigen Baufall lösen, wenn ich nicht regelmäßig baufachliche Bücher lesen und Seminare besuchen würde. Ruhig schlafen könnte ich ohne berufsübergreifende Fortbildung auch nicht.
     
  18. #38 Kalle88, 17.02.2015
    Kalle88

    Kalle88

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    Eric, lassen wir das. Ich muss mir von dir nicht indirekt sagen lassen, dass ich fachlich null Ahnung habe. Zumindestens habe ich dich nirgends angegriffen und mehr oder minder höfflichst um Meinungsaustausch gebeten...
     
  19. #39 Gast036816, 17.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Kalle - dass musst du natürlich rechtzeitig - 2 wochen - vorher machen im rahmen der arbeitsvorbereitung, so dass der AG hier noch reagieren kann. es sei denn, es wurde vereinbart, dass das vorgewerk fertig wird und du gehst am nächsten tag sofort drauf. dann kannst du natürlich erst an dem tag die vorleistung prüfen. prüfst du nicht und baust auf einer mangelhaften vorleistung auf, hängst du in dem mangel mit drin.
     
  20. #40 Mathias1980, 17.02.2015
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    @Kalle88;
    Ich mag es überlesen haben aber wirklich konkretes liest man hier nicht. Seie es die Ausführungsplanung im Detail, noch Fotos.
     Es gibt einen anderen Thread zu dem Thema, ansonsten schiebe ich am WE Informationen nach.
    @Kalle88, Eric:
     Jetzt verstehe ich erstmal, was ihr mit Kontergefälle meint, d.h. die auskragende Stahlbetondecke hatte Gefälle zum Gebäude hin. So „verquer“ habe ich gar nicht denken können.
     Die rechtliche Argumentation von Eric ist für mich –Laie- nachvollziehbar. Das Beispiel mit dem Auto , in diesem Fall schwarzer Mer… - hat mein Anwalt auch gebracht. 
    @Kalle88:
     Ich bin dir zu Dank verbunden für deine technische Hilfeleistung und suche keinen Sündenbock, sondern in der Verstehensphase.
     Ich sehe es als Ing. so: „Ingenieure konstruieren, planen, etc. , d.h. wir schulden eine mangelfreie „geistige“ Arbeit, d.h. unsere Konstruktionen müssen Sinn ergeben und der Handwerker (in meinem Beruf der Monteur) muss diese Konstruktion mangelfrei bauen, d.h. er schuldet eine mangelfreie Montageleistung.
     ICH DANKE EUCH BEIDEN VIELMALS!!! (Kein Streit, bitte!)
    Viele Grüße
    M.
     
Thema: Dach - Unterkonstruktion
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