Dach - Unterkonstruktion

Diskutiere Dach - Unterkonstruktion im Dach Forum im Bereich Neubau; Kalle - dass musst du natürlich rechtzeitig - 2 wochen - vorher machen im rahmen der arbeitsvorbereitung, so dass der AG hier noch reagieren kann....

  1. #41 Kalle88, 17.02.2015
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    Und wo ist das so? Ich kenne das nicht... tut mir leid. Ich mag da subjektiv eine falsche Sicht auf die Dinge haben, eben weil ich das nicht kenne - 2 Wochen Vorlauf oder Dergleichen. Ich kenne es eigentlich nur, dass du auf andere Gewerke warten musst und das permanent, da stehen wir schon lange in den Startlöchern und ich kenne es auch nur, dass man schon sehr flexibel ist - binnen einem Tag aber Std. ist mir eben nicht untergekommen. Arbeitsvorbereitung kenne ich auch nur vom Prinzip - macht das Leben so viel einfacher ist aber auch so weit weg von meiner Realität. Teamleiter bekommt das LV, dann wird vorgeladen und losgefahren - vielleicht mal n Einweisung wie der Kunde sich was vor stellt und fertig... Bis jetzt ging alles gut und zur Zufriedenheit der Kunden, so viel dazu...

    @ Mathias: Ich gehe ja mit den Argumenten, dass dies keine normale Ausführung ist. Mir liegt nur was daran dich technisch auch so weit fit zu machen, dass du begreifst worum es eigentlich geht. Ich streite mich auch nicht mit Eric ;) Für mich macht die Fiktion "Kontergefälle" einfach keinen Sinn. Wenn ich Kontergefälle innerhalb meiner Gefällegebung habe, dann braucht das keine Wasserwaage um das zu erkennen, weil es so massiv ist das dir das quasi ins Auge piekt... aber da bin ich wohl zu viel Pfuscher-Handwerker um das verstehen zu können :D
     
  2. #42 Reitmeier, 17.02.2015
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    "Zur Bedenkenanzeige: Wer zahlt mir den Verdienstausfall? Wenn ich eine Kolone nach Hause jage? Wer regelt...."? Die Nachtragskalkulation :-)
     
  3. #43 Gast036816, 17.02.2015
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    dann solltest du unbedingt und schleunigst einen vob/b kurs zur schulung besuchen.
     
  4. #44 Kalle88, 17.02.2015
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    Es geht um die Zeit die man hat, Norbert. Nicht wie ich eine Bedenkenanzeige zu schreiben hätte oder nicht. ;)
     
  5. Eric

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    Die Kette merken und nachlesen:

    Vorleistungen sind mangelhaft --> schriftliche Bedenkenanzeige an Bauherren nach § 4 Abs. 3 VOB/B

    Diese wird zugleich verbunden mit eine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs.1 VOB/B. Rechtsfolge: Nach § 6 Abs.2 - 4 verlängern sich die Ausführungsfristen.

    Nach § 6 Abs.6 VOB/B hat der AG Schadensersatz zu leisten, wenn er die Behinderung zu vertreten hat.

    Nähere Einzelheiten sind dann in der Fachliteratur nachzulesen.

    Entscheident ist zunächst nur, dass man das Grundgerüst kennt.

    @Kalle: Ich habe nirgendwo gesagt, dass Du auf Deinem Fachgebiet keine Ahnung hast. Ahnung im eigenen Fachgebiet reicht heute aber nicht mehr aus. Fach- und Rechtsfragen sind immer mehr miteinander verwoben. Du mußt daher zumindest die Grundzüge des für Dein Fachgebiet geltenden Rechts kennen. Anderenfalls droht, dass Du irgendwann böse auf die Nase fällst.

    Ich bilde mal ein einfaches Beispiel:

    Du erhälst auf der Grundlage einer Architektenplanung einen Auftrag. Dann mußt Du nach § 4 Abs. 3 VOB/B ( Recht ) prüfen, ob die Planung den Fachregegel ( = aRdT ) entspricht ( Handwerk ) . Tut sie das nicht, mußt Du wissen, dass alles, was nicht den Fachregeln entspricht, nach dem Gesetz mangelhaft ist ( Recht ) . Also mußt Du schriftlich Bedenken anmelden, Behinderungsanzeige anmelden und warten bis der Bauherr/Architekt Deine Bedenken ausräumt ( Recht ).

    Ist der Planungsfehler ( Handwerk + Recht ) anhand der Pläne nicht zu erkennen, ergibt er sich aber bei zumutbarer Prüfung ( Handwerk ) auf der Baustelle ( = nicht seltener Fall, der Archi hat ein Traumschloss gezeichnet, das vor Ort aber nicht vorhanden ist ) dann mußt Du vor Ort sein, um der Verpflichtung zur Anzeige von Bedenken ( Recht ) nachkommen zu können oder fähige Mitarbeiter haben, die wissen, was sie dann zu tun haben.

    Sodann mußt Du wissen, was Du zu tun hast, wenn auf Deine Bedenkenanzeige eine Anweisung des Bauherrn oder des Archis kommt, die erneut fachlich unrichtig ist.

    Auch das Wort " Mangel " hat seine Tücken. Es ist nämlich kein Begriff, der sich aus der Alltagssprache erklärt, sondern ein Rechtsbegriff, der nur von dem richtig anzuwenden ist, der die vielfältigen Erscheinungsformen eines " Mangels " kennt: Soll-Ist in Bezug auf die vereinbarte Beschaffenheit, Eignung für die gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit ( = Einhaltung der aRdT ), Funktionseignung und über allem steht dann auch noch, dass der von den Parteien vorausgesetzte Erfolg eintreten muß.

    Und auch die muss den Anforderungen des Rechts entsprechen, ansonsten kannst Du Dir die Schreiberei sparen.

    Auch diese Diskussion ist nur deswegen entstanden. weil nicht verstanden wurde, dass es auf die Fachregeln ( = aRdT ) nicht ankommt, wenn die Mangelhaftigkeit sich bereits aus der Nichteinhaltung der vereinbarten Beschaffenheit ergibt: Es war nicht vereinbart, dass in der Fläche Holz verbaut wird.
     
  6. mls

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    denkst du bei dieser aussage an
    - kontergefälle
    - eingetütetes holz(produkt)
    - vertragsabweichung
    ?

    ich finde es spannend, wie auf basis dürftigsten
    fakten grundlagen erklärt werden - fehlt nur
    noch a bissl echte tatortermittlungsarbeit ;)
     
  7. #47 Biber53, 18.02.2015
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    Die Bewertung der (rechtlichen) Situation dürfte ja eindeutig sein, dank der Analysen von Eric.

    Auf eventuell vorhandenes Gegengefälle (Kontergefälle) hatte ich hingewiesen, weshalb die OSB-Platten verbaut sein könnten. Einen möglichen weiteren Grund hatte ich angesprochen. Weitere würden mir dazu einfallen.
    Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, daß die genauen Ursachen (wieso es zum Einbau der OSB-Platten gekommen ist) nur vor Ort zu ergründen sind. (Oder natürlich durch die schlüssigen Aussagen von DD und Archi)
     
  8. #48 Kalle88, 18.02.2015
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    Denken tue ich da im Grunde nur an das Technische. Mal angenommen der Punkt des Windsoges kann geklärt werden, mal angenommen es kam zu keiner punktuellen Verklebung der 1. Abdichtungslage und mal angenommen die eingeschlossene Feuchtigkeit reicht nicht mal aus der OSB nasse Füße zu verabreichen. Über was diskutieren wir dann noch? 5m² OSB als Materialpreis? 40 Euro? ICH sehe da jetzt keinen Grund alles runter zu reißen, zu verklagen oder wat weiß ich. Preisnachlass für den falschen Aufbau und gut - ohne Fotos und klare Fakten bleibe ich dabei.

    @ Eric: Ich danke dir, ich werde mich mit dem Thema intensiv beschäftigen wenn ich auch die Schnittpunkte im Berufsalltag haben werde, was in Folge einer leitenden Funktion der Fall wäre. Jetzt als "Knecht der Arbeit" fehlen einfach noch die Berührungspunkte dazu und ich konzentriere mich lieber erstmal aufs fachliche "Handwerken". Mir fehlt der juristische Blickwinkel und dir vielleicht die Erfahrung die vorgegeben Situation in ihrer Gefährlichkeit abzuwägen. Falsch ist falsch, sicherlich - beudeutet aber eben nicht das der Schaden eintreten wird. Bevor man also abreißt, könnte man auch über einen Preisnachlass nachdenken - in Summe der evtl. Materialkosten für ein Neuerrichten. Außer Archi und DD können die OSB Lage trifftig begründen - die KSK als Trennlage bleibt ja weiterhin mangelhaft.
     
  9. #49 Reitmeier, 18.02.2015
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    mal davon abgesehen, dass es sich hier um 5 m2 Dachfläche handelt, hat der Architekt wohl auch die Wärmebrücken bei der auskragenden Betonplatte berücksichtigt?
    Wann wurde denn das "Flachdach" diesbzüglich erstellt?
     
  10. #50 Mathias1980, 19.02.2015
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    @kalle88: Wir -als Techniker- sollten und müssen uns auch mit technischen Fragen auseinandersetzen. Das ist so.
     
  11. #51 Mathias1980, 19.02.2015
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    @reitmeier: geplant: 2013 , realisiert: 2013
    Die Wärmebrücke ist im Bohlenkranz auf der Dachabdichtung erkennbar, d.h. bei Reif bzw. Frost erkennt man diesen leicht, wenn man von oben auch das Dach schaut. (Ich schaue mal in die 4108-2)
     
  12. #52 Mathias1980, 14.12.2015
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    Ich habe mal eine Frage zum Wandanschluss Flachdach an WDVS: Bei mir wurde keine Abdichtung hinter das WDVS gebracht, da das WDVS zuerst angebaut wurde und bei mir wurde die Flachdachabdichtung mittels Klemmschiene direkt in das WDVS geschraubt, ohne Z Profil oder vergleichbare regensichere Verwahrung. Ist das so richtig?
    Folie1.jpg Folie2.jpg Folie3.jpg
     
  13. #53 Mathias1980, 14.12.2015
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    Ich habe eine Frage zum seitlichen Dachrandabschluss bzw. Ortgang. Bei mir wurde ein einteiliges Blechprofil auf der Dachrandbohle befestigt (Wie?) und anschließend wurde die Abdichtung aufgeklebt. Der Dachrand ist wie gesagt ein einteiliges Stück Titanzinkblech.
    Jetzt habe ich im Internet folgendes gelesen: "Für den äußeren Abschluss kommen mehrteilige Dachrandprofile zum Einsatz. Früher verwendete, einteilige Dachrandprofile entsprechen nicht mehr den heute gängigen Anforderungen." bzw. " Dachrandabschlußprofile, die wie Blechverwahrungen direkt in die Dachabdichtung eingeklebt werden, sind ungeeignet, weil die an den Stoßstellen auftretenden temperaturbedingten Bewegungen zu Rissen in der Dachabdichtung führen können."
    Meine Frage: Ist also das (einteilige) einfache Blechprofil nicht mehr a.R.d.T? Folie1.jpg Folie2.jpg
     
  14. #54 Kalle88, 14.12.2015
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    Kommt auf das Detail drauf an. Wenn das WDVS schon vor Beginn des Flachdaches bestand, dann kann man da auch gegen gehen. Sinniger ist es natürlich, wenn das Niederschlagswasser nicht direkt auf den Anschluss entwässert. Prinzipiell ist es aber möglich, bei EPS als WDVS und Schweißbahn würde ich aber immer aufpassen. ;)
     
  15. #55 Kalle88, 14.12.2015
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    Ich sage es ist noch a.R.d.T. Es handelt sich hier um eine Polymerbahn, der Traufeinhang ist ebenfalls aus Zink (Titanzink) und würde daher ja auch zu Schäden führen. Die Argumentation ergibt in Teilen Sinn, zieht für mich aber die falschen Schlüsse. Ich sage mal für Flachdächer an die keine erhöhten Anforderungen gestellt werden ist die Ausführung in meinen Augen noch statthaft.
     
  16. #56 Kalle88, 14.12.2015
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    Das mit den a.R.d.T. nehme ich mal zurück.... Ob es in deinem konkreten Falle aber zum Schaden kommt halte ich für fragwürdig - da keine Stöße vorhanden sind und die Polymerschweißbahn die Bewegungen eigentlich aufnehmen sollte.
     
  17. #57 Mathias1980, 15.12.2015
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    @kalle88: Danke für deinen Beitrag!
    Das mit dem einteiligen Blechteil kann ich mir technisch noch erklären. Bei dem Aufklemmen bzw. Aufschrauben der Dachabdichtung auf das WDVS habe ich kein gutes Gefühl, ebenso bei der fehlenden Abdichtung
     
  18. #58 Kalle88, 15.12.2015
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    Wo fehlt denn eine Abdichtung? Die Dampfsperre muss bis mind. Oberkante PU-Keil des Wandschlusses hoch gezogen werden. Die Flächenabdichtung ist dann entsprechend 15 cm über Oberkante Wasser führende Schicht hoch zu ziehen und dort dann mechanisch, alle 20 cm zu befestigen. Das geschieht mit der Wandanschlussschiene. Die Versiegelung stellt dann die Hinterlaufsicherheit her. Da kann man jetzt nun streiten ob das sinnvoll ist, meines Wissens darf es aber so ausgeführt werden. Die versiegelte Fuge ist entsprechend eine Wartungsfuge und muss regelmäßig geprüft werden.
     
  19. #59 Mathias1980, 15.12.2015
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    @Kalle: Ich dachte immer die Abdichtungsebene ist die Rohbauebene und dann müsste die Abdichtung hinter und unter dem WDVS sein und nicht davor.
     
  20. #60 Kalle88, 15.12.2015
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    Ich verstehe zwar nur Bahnhof aber versuche mal zu entwirren:

    Die Dampfsperre bei einem Warmdachaufbau liegt auf der Rohbauebene, das kann OK Betondecke sein oder aber Holz- und Holzwerkstoffe. Holz- und Holzwerkstoffe erfordern natürlich eine Trennlage, darauf kommt dann die Dampfsperre. Das kann eine Notabdichtung für einen kurzen Zeitraum sein, die Dampfsperre, ist aber nicht grundsätzlich als "Abdichtung" zu verstehen. Diese Dampfsperre ist an aufgehenden Bauteilen, hier also Wand, hoch zuführen. Wie hoch hängt von der Dicke der Dämmstoffstärke ab. Gehen wir mal von 22cm aus, bedeutet das, dass die DS an der Wand 22cm+10cm in etwa hochgeführt werden muss. Dann kommt die Dämmung und darauf kommt die erste Abdichtungslage - in der Regel eine Kaltselbstklebende Bitumenbahn die bis gegen das WDVS stößt. Dann kommt der PU Keil und wieder ein Zulagestreifen der so hoch geführt wird, dass er 15cm über wasserführende Schicht liegt. Anschließend kommt die 2 Abdichtungslage und somit die Oberlage als Polymerschweißbahn mit leichtem Oberflächenschutz (Besplittung). Auch diese Lage wird wieder 15cm über wasserführende Schicht hoch geführt. Beide Lagen werden anschließend oben mechanisch verwahrt und versiegelt. Man kann jetzt noch ein Überhangstreifen setzen, damit die versiegelte Fuge nicht der direkten Bewitterung ausgesetzt ist. Meist erkennt man daran, dass der Ausführende sich ein Kopp gemacht hat.

    Bei WDVS hast du ja keine Hinterläufigkeit, anders verhält es sich bei vorgehängten Fassaden oder Verklinkerung mit Luftschicht. Da wäre die Ausführung wie oben beschrieben Grund verkehrt. Natürlich kann man es wie in: http://www.vdd-bitumen.de/detailskizze-6.28297.htm beschrieben ausführen - gerade im Neubau. Wenn aber das WDVS schon vorhanden ist und ich wärmebrückenfrei daran anschließen kann sehe ich keine Erfordernis das WDVS zu zerstören nur um den abgebildeten Anschluss zu erreichen.
     
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