Unzufrieden mit Fliesen

Diskutiere Unzufrieden mit Fliesen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ein vernüftiger SV wird keinen Mangel feststellen. Wobei die gerissenen Fliesen ein anderes Thema sind. Die Verarbeitungstoleranz für Überzähne...

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Ein vernüftiger SV wird keinen Mangel feststellen. Wobei die gerissenen Fliesen ein anderes Thema sind.

    Die Verarbeitungstoleranz für Überzähne sind 1,5 mm, das kommen die Toleranzen der Fliesen noch dazu! Und bei dem Streiflicht wirft selbst ein Bindfaden Schatten wie ein Berg.
     
  2. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    ...o.k. - da haben wir ja richtig Glück gehabt. Unsere Fliesen haben auch ein sehr großes Format (45 cm x 75 cm) und haben nicht mehr gekostet als die des TE. Aber man kann allenfalls mit nackten Füßen an manchen Stellen die Ecken etwas stärker spüren. Selbst bei übelstem Streiflicht sehen die Fliesen trotzdem gleichmäßig schön aus.
     
  3. #43 RMartin, 19.02.2015
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Bei dem TE ist der Meßpunktabstand aber kleiner als 10cm. Meßpunktabstand ist Fugenbreite (<1cm), somit entsteht eine 'Kante' so nenne ich es mal. Das wär dann eigtl. nach dieser Definition schon ein Mangel.

    Jetzt mal unabhängig von der Tatsache, dass der Handwerker auf die krummen Fliesen anscheinend hingewiesen hat.
     
  4. carmaa

    carmaa Gast

    Ich versuche herauszufinden, was meine Optionen sind. Ich habe 6000 Euro bezahlt und ein Ergebnis als hätte ich es selber gemacht mit einem Glas Wein in der Hand. Da muss es doch irgendwelche Möglichkeiten geben.

    Ich finde es im Übrigen nicht ausreichend, wenn der Fliesenleger einen Kommentar über die Fliese macht und mir eine Stelle in der ersten Reihe zeigt, die noch unverfugt und überhaupt nicht schlimm war und sich am Wnde darauf ausruht, er hätte ja was gesagt. Deshalb beauftrage ich Fachleute. Ich hätte erwartet, dass er die Situation beurteilt und die Verlegung abbricht wenn er absehen kann, dass kein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen ist.
     
  5. #45 Kalle88, 19.02.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Beauftrage eine dir und dem AN neutral eingestellte Person, der objektiv bewertet was Phase ist. Wenn es an der Fliese liegt, dann gehe zusammen mit deinem Flisör zum Fachmarkt wo die Fliesen gekauft wurden und schaut wie weit ihr da kommt.

    Ich finde es vermessen dem Flisör die Schuld jetzt anzulasten, weil er nicht "abgebrochen" hat. Wie hättest du dann reagiert? "Was kaufst du so n Schrott, dummer Flisör?"
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    @RMartin: Die DIN kennt keinen Meßpunktabstand kleiner 10 cm. Daraus lässt sich also kein Mangel ableiten. Die 1,5 mm werden im Kommentar zur DIN 18202 Toleranzen im Hochbau erläutert. Der hat übrigens 550 Seiten, ist durchaus lesenswert.

    @carmaa: Der Fliesenleger kann nicht Gedanken lesen. Ebensowenig Erwartungshaltungen. Vor allem kann er nicht einfach die Arbeit einstellen und Sachen reklamieren, falls diese zwar innerhalb zulässiger Toleranzen sind, aber dem AG später nicht gefallen. Handwerker sind keine Hellseher. Die Toleranzen und Fachregeln mögen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, dies muss der Kunde aber dem Handwerker VORHER mitteilen.
    Es gibt auch teurer Verlegemethoden, die genauer Ausführungen zulassen. Diese sind extra zu vereinbaren und zu bezahlen.
    Und wenn schon Hinweise vom Fliesenleger kommen, muss man halt hellhörig werden, und vor allem selbst aktiv. Nicht ignorieren, abwarten, machen lassen und danach auf den Handwerker schimpfen.
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Er hat die Situation beurteilt!!!
    Es ist doch sinngemäß folgendes passiert

    F: Schauen Sie mal, die Fliesen bekommen überzähne, das sieht nicht gut aus. Wollen Sie das wirklich-
    Sie: Grübel, grummel, hmmm - och, legen Sie die mal
    F: OK, ist ja Ihr Boden

    Wie oft soll er denn das Spiel wiederholen??? Nach jeder 10. Fliese

    F: Schaun Sie mal, ist immer noch so schlimm
    Sie: Ich hab doch schon 9* gesagt, legen

    Das ist doch völlig überzogen!!!

    Ja, siehste - er hat sogar schon an einer Stelle reagiert, die recht harmlos war.
    Nehmen wir mal an, er hätte dort genau nach den formalen Anforderungen gehandelt, die Ralf W weiter vorn aufgestellt hat. Dann hätten Sie die damals freigezeichnet und nix wäre besser!!!

    SIE haben einen Fehler gemacht (nicht auf den Fliesör zu hören) und suchen jetzt einen Weg, dem Rufer in der Wüste mit dem Sand der Wüste zu steinigen
     
  8. #48 RMartin, 20.02.2015
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Lebski: Klar. Paßt. Messpunktabstand bis 10cm. Verstanden.

    Leider habe ich den Kommentar zur DIN18202 nicht; sondern lediglich die Norm als solches.

    Hierbei ist in "Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen" in Zeile 3 vermerkt "Flächenfertige Böden, z.B. .... Estriche zur Aufnahme von ..... Fliesenbeläge,...".
    Der zulässige Grenzwert für die Ebenheitsabweichung beträgt dann bei besagtem Meßpunktabstand (bis 10cm) 2 mm.

    Okay. Aber das bezieht sich laut Tabelle ja 'nur' auf den Estrich. Dass dann nachher im fertigen Oberboden 'Sprünge' von bis zu 2mm vorhanden sein dürfen ist nicht erwähnt.

    Also (mal die Geschichte, dass der Flisör vorher gewarnt hat, weggelassen) ich bin mir ganz und gar nicht sicher ob solche Unebenheiten im fertigen Fliesenbelag wirklich kein Mangel sein sollen.
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Stimmt nicht ganz. Hier mal das Originalzitat:

    (Fett von mir)

    Es sind also Fliesenbeläge allein explizit erwähnt!!!

    Ausserdem steht in 5.4
    Also würd für die 10 cm Meßpunktabstand gelten:
    2 mm + X, wobei X aus der Fertigungsnorm für Fliesen zu entnehmen wäre!!!
     
  10. #50 RMartin, 20.02.2015
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Ralf D.: Ja, gebe Dir Recht. "Fliesenbeläge" ist separat zu verstehen. Sehe das jetzt genau so.
     
  11. #51 stockstadt, 20.02.2015
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    JA!!!

    Baust du schiefe Dachziegel ein, die dir ein Dachziegelhändler unterjubelt???


    Irgendwie bekommt der Fliesenleger hier von den Experten die Absolution erteilt ... einem "ehrenwerten" Handwerker wären wohl eher die Finger im Klebereimer festgeklebt, bevor er so ein Fliesenbild fertigstellt.


    LG
     
  12. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    Keiner ausser der TE weiss was genau der Handwerker beim Verlegen gesagt hat.

    "Schauen Sie mal, die Fliesen bekommen überzähne, das sieht nicht gut aus. Wollen Sie das wirklich"
    ist mal was ganz anderes als
    "Die Fliesen sind schief"

    letzteres vermag man durchaus als "Standardgemoser" einstufen was schonmal gerne kommt. Natürlich hätte man nachfragen können was es bedeutet, aber wenn ich doch beim verarbeiten sehe wie bescheiden das Endergebniss aussieht, kann ich als nichtsahnender Kunde doch wohl erwarten das mich der Handwerker eindringlich darauf explizit hinweisst wie schlecht das ganze aussehen wird und nicht mit einem lapidaren "Die Fliesen sind schief" Kommentar das ganze abtut. Woher soll man bei so einem dahingeworfenen Kommentar als Kunde ahnen ob es nun wieder Gejammer ist um den Preis zu drücken oder evtl. etwas genauer arbeiten zu müssen als ursprünglich geplant oder einen echten Mangel? Wie oft hört man solche Sprüche.... ich schon zu oft - und es war keine "Mangelanzeige". Hier hätte wie gesagt ein sehr deutliches klärendes Gespräch erfolgen müssen - allein aus Menschenverstand. Was rechtlich geschuldet wäre sei mal dahin gestellt.

    Aber... ist ja alles im Toleranzbereich. Der Kunde darf sich nun sein Leben lang ärgern oder nochmal ordentlich Geld in die Hand nehmen um alles rauszureissen. Am besten auf jeden Worterguss eines Handwerkers beim arbeiten genau achten.....
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dann hätte der Fliesör geantwortet, Weil Du, lieber Kunde, Dir diesen Schrott ausgesucht hast und mich beauftragt hast, ihn zu kaufen!!!

    Und Absolution bekommt er, weil er den Kunden rechtzeitig gewarnt hat, der Kunde aber die Warnung in den Wind geschlagen hat!
     
  14. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    Ein dahingeworfenens "Die Fliesen sind schief" ist keine Warnung.
     
  15. #55 Ralf Wortmann, 20.02.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    :bef1003:


    @carmaa:
    Wie es aussieht, bekommst du hier nicht die erforderlichen Antworten, was natürlich aus der Ferne und lediglich anhand einiger Fotos auch schwierig ist. Im Kreis der Forenexperten fehlt einfach ein Sachverständiger für das Fliesenlegerhandwerk.

    Du solltest tatsächlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Fliesenlegenhandwerk beauftragen, um Gewissheit zu erhalten. Du wirst aber auf den Kosten dafür sitzen bleiben, wenn er keinen Mangel findet. Selbst dann, wenn er einen Mangel findet, wäre dein Kostenerstattungsanspruch derzeit fraglich, solange du nicht beweisen kannst, dass der Fliesenleger zur Mängelbeseitigung verpflichtet wäre und sich der Mängelbeseitigung endgültig verschließt.

    Zu klären wäre dann später evtl. auch noch, mit welchem Wortlaut genau die „Bedenkenanmeldung“ bezüglich der „schiefen“ Fliesen stattgefunden hat und wie das gesamte Gespräch verlaufen ist. Ein AN ist verpflichtet, bei einer Bedenkenanmeldung den Laien-Bauherren die Folgen des Weiterbaus so deutlich wie möglich vor Augen zu halten. Wenn der Fliesenleger das Ganze damit umschrieben hätte:

    „Wenn ich diese schiefen Fliesen verlege, wird Ihnen das nicht gefallen. Es entstehen damit Kanten und Überzähne im Fliesenbild, die Ihnen stellenweise wie eine Berg- und Talbahn erscheinen werden.“

    hätte du doch sicherlich von einer Verlegung dieses Materials Abstand genommen, oder?
     
  16. carmaa

    carmaa Gast

    Hallo zusammen,

    ich habe mitllerweile mit dem Fliesenhändler telefoniert und der möchte sich das nun bei uns ansehen. Der Fliesenleger möchte vor der Besichtigung nachbessern. Auch mit einem Sachverständigen habe ich telefoniert und der hat vorgeschlagen, erst die Naschbesserung abzuwarten, was mir sinnvoll erscheint.

    Nun zum Originalzitat der nicht ganz verständlichen Mangelanzeige des Fliesenlegers: Es wurde gejammert, dass die Fliese schief ist, was aber bei Feinsteinzeug normal wäre weil es ja so heiß gebrannt ist. "Trotzdem mühen wir uns hier einen ab". Aha.... dachte ich. Man zeigte mir eine Stelle, die wie gesagt nicht schlimm war (und auch heute noch nicht auffällt) in unverfugtem Zustand. Aha, sagte ich wieder, da kann ich jetzt wenig erkennen, wenns weiter nichts ist, ist das so ok. Diese Stelle ist auch bis heute völlig ok. Mit dem Flur, in dem uns die Stelle gezeigt wurde, habe ich bis heute kein Problem und hätte auch das Ergebnis nicht beanstandet. Das ungleiche Fliesenbild ist in einem anderen Raum, in dem die gleiche Fliese verlegt wurde.

    Ich warte jetzt erstmal die Besichtigung des Fliesenhändlers und die Nachbesserung des Fliesenlegers ab. Wenn ich nicht weiterkomme, wende ich mich an einen SV. Man sagte mir, dass es zwei Möglichkeiten gibt, ein mündliches Gutachten (Kosten ca. 500 Euro) und ein schriftliches (Kosten ca 1200 Euro). Frage: Was macht man mit einem mündlichen Gutachten? Wie ist das im Zweifelsfal verwertbar?
     
  17. Flip74

    Flip74

    Dabei seit:
    24.01.2012
    Beiträge:
    512
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Neuss
    Guten Morgen Carmaa,

    manchmal (Betonung liegt auf manchmal) hilft gesunder Menschenverstand mehr als irgendwelches Fachwissen.

    Der Fliesenleger hätte die so nicht verlegen dürfen und hätte zu Dir / Euch sagen müssen " Was für ein Dreck wurde uns / euch denn hier verkauft".

    Dass kann so definitiv nicht bleiben. Basta. Sieht ja gruselig aus. Alleine schon die Tatsache dass er die so verlegt hat. War der alkoholisiert ;-) ?

    Was würde ich jetzt machen?

    1. Logischerweise werden die weiteren Arbeiten jetzt erstmal eingestellt !!!!!!!!
    2. Verkrach Dich nicht mit dem Fliesenleger (noch nicht)
    3. Mach mal ein paar andere Pakete auf und sehe nach wie diese Fliesen sind. Wobei wenn die alle aus einer Charge sind, hm umpf ;-)
    4. Fahre zum Händler und schildere Dein / Euer Problem. Ein seriöser Händler wird sich der Sache annehmen.

    Und bleib ruhig, wir sagen immer solange kein Schuss gefallen ist, ist nichts passiert .....

    Tom
     
  18. Mosaik

    Mosaik

    Dabei seit:
    21.11.2013
    Beiträge:
    261
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    BW
    Nur interessehalber. Ist das denn ein Fliesenleger? Das letzte Chaos, das ich mitbekommen habe, hat ein "Ich kann alles"-Betrieb veranstaltet. In dem Fall war´s allerdings optisch gut, nur das drumrum ... *hüstel*
     
  19. carmaa

    carmaa Gast

    Ja, ein richtiger Fliesenleger-Betrieb.
     
  20. carmaa

    carmaa Gast

    Ich möchte mich auch wirklich nicht verkrachen und der SV ist nur die allerletzte Option. Ich finde es gut, dass jetzt der Händler und der Fliesenleger kommen, um es sich anzusehen. Möchte auch nicht stänkern, alles was ich will, sind vernünftige Fliesen im Flur!!!! Davon sind wir momentan recht weit entfernt....
     
Thema: Unzufrieden mit Fliesen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fliesen überzähne

    ,
  2. überzähne fliesen

    ,
  3. unzufrieden mit fliesenleger

    ,
  4. fliesen 5 cent,
  5. Fliesen schief verlegt Toleranz,
  6. schlecht verlegte fliesen,
  7. fliese schüsselt,
  8. frisch verlegte fliesen unzufrieden,
  9. überzahn fliesen,
  10. fliesenhöhe 5 cent,
  11. fliesen nicht gleich hoch,
  12. fliesen zweimal verfugen,
  13. fliesen wieder rausreißen. bauherr unzufrieden,
  14. fliesen unterschiedlich hoch,
  15. fliesen verlegt unzufrieden,
  16. fliesen höhenversatz,
  17. fliesen auf unebenen boden,
  18. unterschiedliche fugenbreite,
  19. fliesen 30x60 uneben,
  20. 30x60 fliesen uneben,
  21. fliesen überzähne ausgleichen,
  22. schief fliesen,
  23. Fliesen Verlegung charge mangel,
  24. überzahn,
  25. fliesen uneben verlegt
Die Seite wird geladen...

Unzufrieden mit Fliesen - Ähnliche Themen

  1. unzufrieden mit Gewerk - doppelte Rechnungstellung

    unzufrieden mit Gewerk - doppelte Rechnungstellung: Hallo zusammen, ich baue aktuell mit einem noch recht kleinen aber wachsendenGeneralunternehmer (GU) ein Massivhaus Bungalow in Niedersachsen....
  2. Mega unzufrieden mit Filzputz

    Mega unzufrieden mit Filzputz: Hallo zusammen, ich bin neu hier und ich würde mich über ein Feedback von dem ein oder anderen freuen. Wir sind gerade ziemlich am Boden. Vor 2...
  3. Unzufrieden mit Aufkantung für Balkongeländer

    Unzufrieden mit Aufkantung für Balkongeländer: Hallo, Durch einen Gebäuderücksprung entsteht ein ca. 6 m langer Balkon, der ursprünglich die Breite 1,22 m hatte (Rücksprungmaß, der Balkon...
  4. Auswertung Bodengutachten - unzufrieden!

    Auswertung Bodengutachten - unzufrieden!: Guten Abend Experten. Derzeit bin ich ein wenig ratlos und weiß irgendwie nicht mehr so richtig weiter. Ich habe mittlerweile 2 Bodengutachten auf...
  5. Unzufrieden mit der neu erstellten Terrasse und Einfahrt

    Unzufrieden mit der neu erstellten Terrasse und Einfahrt: Hallo liebes Bauexperten Team, bislang war ich nur stiller mitleser. Nun haben wir jedoch auch ein Problem. Wir haben eine Namenhafte Firma...