An die Juristen und Semi-Juristen

Diskutiere An die Juristen und Semi-Juristen im Dach Forum im Bereich Neubau; Moin Moin, ich hätte gerne mal eine Einschätzung unserer Forenjuristen, wobei natürlich jeder diesbezüglich seinen Senf dazu geben kann....

  1. #1 Kalle88, 23.02.2015
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    Moin Moin,

    ich hätte gerne mal eine Einschätzung unserer Forenjuristen, wobei natürlich jeder diesbezüglich seinen Senf dazu geben kann. Folgende Situation:

    Dachdecker wird gerufen um ein Vogelproblem an einem Dach zu begutachten. Dachdecker leitert an und begibt sich nach oben zum First, dort angekommen stellt er fest, dass zu kurz gelattet wurde. Folge; Zwischen Firststein und letzter Ziegelreihe sind gut 10 cm Luft. Das Firstgratband deckt an einigen stellen gerade noch 0,5 cm auf die Pfanne. Vögel nisten unter dem First und Niederschlagswasser dringt ungehindert auf die Unterspannung ein. Es werden weitere Mängel in Folge festgestellt (kalt Dachausstieg als Wohnraumfenster, gruselige Bleieinfassung der Gauben usw.). Der angebotene Taubenstopp wird überhalb der Terasse verbaut, Dachdecker packen wieder ein und infomieren Kunden.

    Kontakt zwischen Chef und Kunde besteht, es wird eine alternative Lösung des Problems (Ziehen der Eindeckung) angeboten. Die Sanierung des Daches ist knapp 10 Jahre her - Firma existiert noch. Kunde setzt sich mit der Verursacher Firma in Verbindung.


    Nun meine Frage, wie stehen die Chancen für den Kunden dieses Mangel - der in meinen Augen ja schon arglistig ist - nachgebessert zu bekommen? Mir geht es hier nicht um das kostenlose Erschleichen von Beratungsleistungen - mich würde die Sicht nur mal interessieren. Wie sich sowas im Falle des Falles vermutlich juristisch gehandhabt wird.

    Danke schon mal und schönen Abend noch.
     
  2. #2 Gast036816, 23.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gewährleistung ist abgelaufen - ende!

    auf kulanz des unternehmers hoffen!
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 23.02.2015
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    Wird schwierig. Bei so etwas Arglist nachzuweisen, ist vor Gericht meist ein dornenreicher Weg und nur sehr selten von Erfolg gekrönt.

    Wenn du beschreibst, die DD hätten zu kurz gelattet, kann ich mir nichts Genaues darunter vorstellen. Kannst du das mal näher beschreiben?

    Hatten die dadurch erhebliche Materialersparnisse? Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die DD nicht nur schluderig oder stark mangelhaft gearbeitet haben, sondern dass sie einen Mangel bewusst verborgen haben, indem sie Maßnahmen ergriffen, die nur der Verdeckung des Mangels dienen konnten? Haben die evtl. etwas abgerechnet, was sie tatsächlich nicht verbaut haben?

    Grob mangelhafte Arbeit genügt nicht, Arglist bedeutet vorsätzliche Täuschung. Das zu beweisen ist meist schwer. Wenn die oben erbetene Info kommt, kann es sein, dass ich erst morgen Abend antworten kann, denn jetzt mache ich für heute erst mal Feierabend.
     
  4. #4 Kalle88, 23.02.2015
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    Aber ist das nicht irgendwie verquer? Dann kann ich ja pfuschen wie ich will, so dass es erst nach Gewährleistung auffällt. Hätte es die Vögel nicht gegeben, dann wäre es ja garnicht erst aufgefallen. Gut, wenn man es weiß sieht man es an den Ortgangsschenkeln...

    Wenn die USB nicht intakt wäre oder über die Zeit aufgegeben hätte will ich mir garnicht ausmalen vor welchen Kosten die Jenigen gestanden hätten... 5 Jahre und nach mir die Sintflut (oder 4)...
     
  5. #5 Kalle88, 23.02.2015
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    @ Wortmann: Erstmal Danke. Zur kurz gelattet bedeutet dass die Dachfläche nicht eingeteilt wurde. Normalerweise legt man die Trauflatte an und die Firstlatte (die ergibt sich aus der Dachneigung) die beiden Punkte zueinander ergeben Maß X. Das teilt man durch das gemittelte Lattmaß des Deckwerkstoffes, daraus resultiert die Anzahl der Ziegelreihen bis zum First. Anzahl durch Längenmaß ergibt dann die Lattweite von Latte zu Latte.

    Meine Vermutung ist, dass die Handwerker (waren keine DD, hoffe ich zumindestens :D) einfach mit dem Maß des Herstellers begonnen haben zu Latten, ohne das vor Ort - wie üblich - zu ermitteln. Was darin gipfelte das oben gut 10cm gefehlt haben. Der Ziegel ist ein Verschiebeziegel, bedeutet man kann ihn pro Latte gut 1 cm ziehen. Hätte man die ersten, ich sag mal 7 Latten vom First noch mal geändert wäre nichts passiert. Alt. hätte man auch Leisten aufschrauben können auf die Latten um zum First zu kommen. Das ist aber alles nicht passiert. Es wurde einfach eingedeckt und versucht mit Firstband, was unter dem First die Regensicherheit und Abluft herstellt, zu kaschieren. In dem es so sehr gezogen wurde, dass es gerade noch so auf die Pfannen reichte. Das hat wohl auch bis zum ersten größeren Wind geklappt, dann ist der dünne Bleilappen einfach aufgeweht. Zum Zeitpunkt der Abnahme hätte man als Laie wohl nichts erahnen können.

    Da hätte man schon Wissen im Eindecken haben müssen um festzustellen das da was schief gegangen ist. Die HW hätte ja auch eine Pfanne einschneiden können und befestigen, dann wäre ebenso nichts passiert - außer das es grauenvoll aussieht. Selbst das wurde nicht angesprochen, wenn ich den Kunden richtig verstanden habe.

    Erhebliche Materialersparnisse nicht, aber ein nicht unerheblicher Zeitfaktor, der ja auch Geld kostet. Maßnahmen selbst zum vertuschen wurden nicht unternommen, wenn wir den Umstad mit dem Firstband außer Acht lassen. Die Rechnungsunterlagen haben wir nie gesehen, ob es mein Chef hat weiß ich nicht, denke aber nicht.
     
  6. Neutal

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    Um genau diese Problematik zu vermeiden sind schlaue Leute auf die Idee gekommen, Bauleistungen zu überprüfen und eine Abnahme zu machen.
     
  7. mls

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    guter einwand von flocke.
    was aber, wenn bbq-(wo)man nix sieht?
     
  8. bernix

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    Wo soll der nicht unerhebliche Zeitfaktor sein....? Die relativ wenige Zeit für die Markierung vs der Unsicherheit dass oben nachgearbeitet wrden muss?
    Was ist mit den Ortgängen? Verblecht vermutlich...
    Denn mit richtigen Ortgangziegeln müsste es da ja auch einen "Bastelbedarf" gegeben haben?!
     
  9. #9 Elopant, 24.02.2015
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    Elopant Gast

    Moin Kalle,

    ich tippe da mal auf Pech für den Kunden. Wir machen auch gerade eine Umdeckung, die vor 11 Jahren schon einmal getätigt wurde: Aufbau war von innen nach aussen: Nut-, und Federschalung, Balken/Luft, Schalung, V13, Konterhölzer 60 mm, dazwischen 60 mm XPS, Traglattung, Eindeckung. Kunde hat geklagt und während des Verfahrens ist die damals tätige Firma insolvent gegangen.
    Ich war damals mit 3 anderen Mitbewerber ca. 35 % teurer, spätestens hier hätte dem Kunden auffallen müssen, das irgendetwas nicht passt, wenn 4 Anbieter alle ziemlich dicht bei einander liegen und einer sagenhaft günstig ist.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2015
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    Ach Kalle - bei Euch da oben gibts doch auch die Unsitte, dass die Zimmerer latten und der DD nur noch die Ziegel drauflegt.

    Würde mich nicht wundern, wenn das so eine Nummer war. Der eine lattet, der andere legt die Ziegel (vorher machmessen hat Cheffe nicht kalkuliert) und oben angekommen machen die Leute "Oups"
    Aufnehmen und umlatten ist auch nicht kalkuliert, der Kunde merkts nicht gleich, also Hau rein, Hein.
     
  11. #11 kappradl, 24.02.2015
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    kappradl Gast

    Zum rechtlichen kann ich nichts sagen. Aber wie kann man das nicht sehen?
    Das sieht man doch selbst wenn man keine Ahnung von Dächern hat. Oder kann man den First gar nicht sehen, ohne aufs Dach zu steigen?
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 24.02.2015
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    Anhand der Mängel eine Arglist nachzuweisen, fällt also anscheinend aus.

    Bliebe nur noch die Möglichkeit einer Verlängerung der Verjährung wegen eines Organisationsverschuldens des AN. Eine kurze Zusammenfassung dazu gibt es hier:
    http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms/upload/PDF/Rundschreiben_2007/200702.pdf

    Wenn der AN des Neueindeckungsauftrags keine gelernten Dachdecker eingesetzt haben sollte und nicht dafür Sorge trug, dass die Arbeit der Mitarbeiter regelmäßig kontrolliert wird (Bauleiter oder Vorarbeiter), könnte es klappen, falls man die Eckdaten dazu beweisen kann.

    Das wird aber schwierig bis unmöglich, wenn der AN "mauert" und nichts darüber äußert, wer die Arbeiten damals ausgeführt hat und ob und wer überwacht hat. Das Ganze ist extrem schwierig und gelingt einem Anspruchsteller vor Gericht nur sehr selten. Wenn man nichts Handfestes vortragen kann zum Organisationsverschulden, rate ich auf jeden Fall ab.

    Der Schaden wird aber wohl nicht allzu hoch sein, oder? Wenn es sich um einen Schaden im unteren 4-stelligen Bereich handelt, Deckel drauf und gut ...
     
  13. bernix

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    ....wenn man gar keine Ahnung hat....fällt es wohl nicht auf

    die 10cm Luft wurden mit dem Firstgradband abgedeckt. Das Firstgradband sieht man aber an vielen Dächern und durch ungünstigen Winkel von unten ist schwer abschätzbar, was überdeckt wird.

    Bei Ortgangziegeln und einer entsprechend breiten Abdeckung kann man abschätzen, wo die Ziegel enden...bei Blechen wiederum nicht.

    Bei einer fachmännischen Kontrolle auf dem Dach hätte es auffallen müssen...
     
  14. #14 Kalle88, 24.02.2015
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    Also Euch Laien soll einer mal verstehen. Im Fliesen-Thema war noch die Aufregung über den HW groß und jetzt ist der Kunde selber schuld, weil es ja so offensichtlich ist. Ob das nich bissel Vorschnell geschoßen seien mag? Aber ich gehe mal der Reihe nach die Antworten ab:

    Flocke: Recht hast du sicherlich, in wie vielen Fällen wirst du denn überwacht? Gerade bei privaten Kunden? Wenn n Archi zwischen hängt ist die Wahrscheinlichkeit größer, aber entgegen der Fachkompetenz der hier ansäßigen Archis, sieht das in der Realität ja meist doch etwas anders aus. Ob ich das dann Überwachung nennen wollen würde bleibt fraglich.

    MLS: Guter Einwand! Das würde mich auch mal interessieren wie man dann vorgehen würde. Wenn ich Herrn Wortmann richtig verstanden habe wäre das ja dann wirkliche eine arglistige Täuschung, wie beweist man dass dann? @Herrn Wortmann

    Bernix: Der nicht unerhebliche Zeifaktor liegt darin, dass das Dach umgelattet gehört hätte, Punkt! Man kann ja froh sein, dass der Ziegel ausreichend Spiel hat, andernfalls bliebe nur ein mal Neu. Auch wenn der HW dann "nur" 7 oder mehr Latten ändern muss bleibt es Zeit die gespart wurde, weil man es eben nicht getan hätte. Ortgänge sind ganz normale Formsteine, wie kommst du auf den Schuh dass hier verblecht werden müsste? Das macht man, wenn man mit der Deckbreite nicht hinkommt wo man hinkommen soll oder aus Kostengründen. Welchen Bastelbedarf hätte man da haben müssen?

    Elopant: Ist ja nicht das erste Dach in meiner doch recht kurzen Laufzeit. Ähnlichen Fall wie bei dir hatte ich auch schon 3 Mal... Was die Kunden sich da wohl denken müssen beim HW angekrochen zu kommen? Ich könnte das ja nicht. Das höchste was sinnlos verpulvert wurde waren bis jetzt 20.000 Euro, von dem man als Kunde wohl nie einen Cent sehen wird... Ganz heiß wird es, wenn Kunden Dummschwätzern aufsitzen und nicht erkennen, das sie gerade maximal abgezogen werden... Solche Fälle sollte man gleich als Abschreckung mit ins Angebot packen.. :D

    Ralf: Hör mir auf! Das geht in vielen Fällen voll in die Hose - größte Scheiß ever... Aber nein, war wohl n Zimmerei, ob die DD beschäftigt haben keine Ahnung. Kam also alles aus "einer" Hand.

    Kappradl: Nein sieht man nicht, nicht wenn man nie auf dem Gerüst gewesen ist. Das Haus hat Hanglage (ca. 10 m Firsthöhe), ca. 50 Grad Neigung und sitzt so auf dem Grundstück dass du kaum bis zum First blicken kannst. Am Firstscheitel haben sie n Schieferplatte passig zugeschnitten, so dass du den Abstand der beiden Ortgangsschenkel nicht mal siehst. Oben wurde dann noch mit farbigem Blei bissel wat gebastel, weil es wohl mal durch den Unterschlag tropfte... Wen wundert es? ;)

    Wortmann: Danke, dann war meine Vermutung schon mal in die richtige RIchtung. Zu dem kommt, dass im Unternehmen ein Führungswechsel stattgefunden hat. (Senior ging, Junior kam) Ich denke damit wäre es noch mal schwerer das alles nachzuweisen. Einige tausend Euro wird es wohl kosten, da wir ja mindestens n viertel wieder abdecken müssen - sofern die Firma nicht kulant ist. Eigetlich gehört sich sowas auch, wenn man gemurkst hat dafür gerade zu stehen...
     
  15. bernix

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    ,,,wenn er es gleich richtig gemacht hätte hätte das kaum mehr Zeit gekostet...vielleicht sogar weniger. Du hattest die Korrektur gemeint. Die ist natürlich zeitaufwändig.
    Ortgänge werden hier entweder mit den entsprechenden Ortgangsteinen gemacht oder mit "normalen" Steinen und Blech am Rand.
    Da das Blech den Stein seitlich abdeckt kann man nicht sehen wie weit er vor der Firstabdeckung endet.

    Bei den üblicherweise verwendeten Ortgangsteinen sieht man wo der Stein endet (oder kann es sich denken).
    Die Lücke am First offen zu lassen geht nicht, da erkennt (fast) jeder dass da etwas nicht stimmt....
     
  16. #16 Kalle88, 24.02.2015
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    Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber meinst du du musst mir meinen Job erklären? ;)

    Wo kein Blech erforderlich ist, weil ich einen ganzen Formstein nutzen kann, verbaue ich sicherlich keine Bleche. Außer der Kunde möchte das ausdrücklich, nach kleiner "Beratung" hat sich das meißt gegessen. Am Firstscheitel müssen auch die Bleche geschnitten werden und wenn du mit einer ganzen Ziegelreihe 10 cm unter dem Scheitelpunkt bleibst deckst du das auch mit Blechen nicht mehr ab... Und noch einmal: ES IST KEINE LÜCKE AM FIRST ERSICHTLICH. Da hier mit einer Schieferplatte genau das verschlossen wurde was du meinst... Falls du nicht weißt was ich meine, dann google bitte nach Firstendscheibe - dann wird dir ein Licht aufgehen und feststellen dass der Kalle schon recht hat mit dem was er schreibt...
     
  17. bernix

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    OK, letzter Versuch:

    Verblechtes Dach, siehe hier:

    http://www.sanikai.de/assets/images/Ortgang.JPG

    Du kannst nicht erkennen wie die Ziegel vor oder unter dem Gratziegel ankommen....

    Dach mit Ortgangsteinen

    http://img.archiexpo.de/images_ae/photo-m2/ortgang-dachziegel-ton-70019-1593913.jpg

    Enden die beiden letzten Ortgangsteine 10cm vorher, dann bleibt da eine Lücke zwischen Firstendplatte (oder wie die auch heißt) und den Ortgangziegelenden, die sichtbar ist oder durch eine breiter deckende Lösung behoben werden muss...

    Fazit: am verblechten Dach kann keiner (von unten) erkennen ob etwas falsch ist, beim Ortgangziegeldach sollte der Fachmann das erkennen können....
     
  18. #18 Kalle88, 24.02.2015
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    Und was bringt dem Kunde jetzt, dass der Fachmann das erahnen könnte? Hilft IHM das bei der Abnahme? Nein, also sind wir wieder genau dort wo wir vorher schon waren.

    Das andere lass ich mal unkommentiert, weil es mir zu mühsig ist das klarstellen zu wollen.
     
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