Wie am einfachsten notwendigen Stellplatz erstellen/nachweisen?

Diskutiere Wie am einfachsten notwendigen Stellplatz erstellen/nachweisen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei einem EFH-Bau sind ja auch stets Stellplätze nachzuweisen. Nun sind unsere Autos vermutlich weniger Wert als der Stellplatz und wir haben auch...

  1. #1 Gast34097, 24.02.2015
    Gast34097

    Gast34097 Gast

    Bei einem EFH-Bau sind ja auch stets Stellplätze nachzuweisen. Nun sind unsere Autos vermutlich weniger Wert als der Stellplatz und wir haben auch keinen Bedarf an teuren Autos. Ebenso stehen die Autos im Moment ja auch draußen. Also bezüglich Garage/Carport wäre mir das Geld im Moment zu Schade. Wenn Garage, dann wollen wir gleich eine richtig große Garage bauen um dort Fahrräder, Gartenmöbel, Grill, etc. zu lagern. In den nächsten Jahren haben wir diesen Platzbedarf aber vermutlich nicht, da wir gerade zu dritt sind und das Haus für vier geplant wird. So eine richtig große Doppelgarage wird vermutlich 20.000 EUR inkl. allem drum und dran kosten.

    Zufahrt 4 Meter zum Stellplatz muss es lt. B-Plan geben, d.h. Garagen, Carports und auch Stellplätze dürfen nicht direkt an der Straße angrenzend gebaut werden. Ein Idee und ich würde gerne wissen ob das so möglich ist oder totaler Schwachsinn, wäre, zunächst nur die Bodenplatte bauen zu lassen und diese als Stellplatz zu nutzen und später bei Bedarf die Doppelgarage darauf zu stellen.

    In dem Gebiet ist weit, weit mehr öffentlicher Parkraum vorhanden als notwendig, die Stellplätze sind also so oder so nicht notwendig. Aber auch wenn es so ist, sind die Vorschriften nun mal so, wie sie sind. Was wären die günstigsten Möglichkeiten, diese Stellplatz-Vorschrift zu erfüllen, wenn man selbst keinen Bedarf darin sieht, einen besonders geschützten Platz für das Stück Blech herzustellen?
     
  2. #2 ultra79, 24.02.2015
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    Auch wenn Garagen vielfach so genutzt werden - eigentlich ist dies (im allgemeinen) nicht zulässig.

    http://www.daserste.de/information/...rkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html

    Also schön beantragen :winken
     
  3. R.B.

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    Jepp. Man kann ja gleich einen entsprechenden Lagerraum beantragen und abgetrennt in der Garage bauen (oder anbauen).

    Wenn er aber nur einen Stellplatz benötigt, dann genügt dafür eine befestigte Fläche. Die muss nicht zwingend betoniert sein. Pflaster, Schotter, was weiß ich, genügen auch.
     
  4. #4 ultra79, 24.02.2015
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    Jupp - und sich ein paar m² pflastern lassen sollte schon drin sein - ich nehme an das ein Stellplatz als Nachweis genügt - das sind dann 4m "zufahrt" - 6m stellplatz x 3m Breite = 30 m². So als Minimallösung. Oder man wirft nur den Unterbau hin und sagt "ist geschottert" - wenn man eh draußen parkt... aber Vorsicht... Nachbarn können da sehr ekelig sein wenn es darum geht "ich hab das auch machen müssen und der parkt jetzt immer draußen" - wobei nach Rechtslage wohl keine Pflicht besteht einen Stellplatz auch zu nutzen... welcome to germany!
     
  5. Neutal

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    Nein, eine zwingende Pflicht zur Nutzung des Stellplatzes besteht wohl nicht, aber in einer Garage dürfen normal keine anderen Dinge als Fahrzeug und im begrenzten Umfang Fahrzeugartikel gelagert werden, so sie keine Brandlast darstellen.
    Auch wenn der Stellplatz nicht genutzt wird, er muß vorhanden sein und als solches erkennbar sein und über eine geeignete Zufahrt verfügen. Ziel war es ja den öffentlichen Raum zu entlasten. Wer keinen Stellplatz möchte, der kann sich unter Umständen aber bei der Behörde freikaufen, das funktioniert aber nicht überall
     
  6. R.B.

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    Ein Stellplatz gehört auf jedes Grundstück, egal ob man meint diesen zu benötigen oder nicht. Wer weiß ob die Straße nicht irgendwann einmal verändert wird, sprich verkehrsberuhigte Zone, Spielstraße oder..... und dann stehen dort überall Autos rum. Die Müllabfuhr darf dann Slalom fahren wenn sie die Tonnen leeren sollen, und wenn alles zugeparkt ist, soll die Feuerwehr irgendwo das Auto abstellen und zu Fuß zum brennenden Haus marschieren. Winterdienst ist natürlich auch nicht notwendig, denn mit dem Schneepflug kommt man durch eine zugeparkte Nebenstraße sowieso nicht.

    Wenn auf dem Grundstück keine Stellplätze möglich sind, dann sorgt die Gemeinde für ausreichend Stellplätze an der Straße. Das kostet natürlich und wird auf die Anwohner umgelegt.

    Kosten für einen Stellplatz auf dem Grundstück sind in meinen Augen kein Argument, denn das bisschen Schotter, Split oder was man da auch aufschütten kann, kostet nicht die Welt. Im Vergleich um Hausbau geht das im Rauschen unter. Es wird ja niemand gezwungen eine riesige Garage für 20T€ und mehr zu bauen.
     
  7. rose24

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    Ja, man kann auch einfach nur zwei befestigte Fahrspuren anlegen. Stattdessen die Wohnstraße vollparken wird das Bauamt auf Dauer nicht dulden.
     
  8. #8 ultra79, 24.02.2015
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    Lies dir mal den link zum Garagenurteil durch - es ist für den juristischen Laien nicht so ganz nachvollziehbar, aber die Garage muss nutzbar sein - eine Pflicht zur Nutzung besteht aber nicht. D.h. das Bauamt wird da vermutlich wenig machen können, wenn du im öffentlichen Raum korrekt parkst.
     
  9. juwido

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    Hallo!
    Dann denkt doch bitte auch mal daran, dass jeder auch mal Besuch bekommt. Da stehen dann schnell auch mal einige Autos vor der Tür. (und vor den Häusern der Nachbarn...)
    Auch Lieferanten und Handwerker brauchen mal einen Parkplatz.
    Naja, und dass ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, u.s.w. benötigt wird, steht ja schon weiter oben...
     
  10. juwido

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    Ich hab übrigens auch keine Garage, aber bei mir passen zur Not 4 PKW auf Stellplatz und Zufahrt
     
  11. #11 Kriminelle, 24.02.2015
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    Ich glaube, der TE verwechselt Stellplatz mit Garage/Carport. Ein Stellplatz ist ein Platz oder eine Fläche wo ein Pkw parken kann. Nicht mehr oder weniger. Geht auch auf Rasen ;)


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  12. #12 ultra79, 25.02.2015
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    Due empfiehlst jetzt allen ernstes das man sich mindestens eine Fläche von ~70 m² pflastert, nur damit da mal 4 Autos stehen können? Abgesehen davon das viele Grundstücke das nicht hergeben halte ich das auch nicht immer für sinnvoll. Wenn öffentlicher Parkraum da ist sollte der auch genutzt werden - und wenn ein Baugebiet ausgewiesen wird sollte man das auch vorsehen das es öffentliche Flächen geben sollte für Besuch etc. Wäre ja ziemlich sinnlos wenn jeder für das worst-case-scenario Stellplätze vorhält...
     
  13. #13 wasweissich, 25.02.2015
    wasweissich

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    Wenn ich besuch bekomme ist es für mich kein worst-case ......

    Und den öffentlichen verkehrsraum von vorne herein als parkplatz für die mittlerweile fast üblichen 3-4 autos einplanen ist schon frech...
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2015
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    Ein Stellplatz muss ausgewiesen sein, mehr nicht. Mit dem Rasen ist das so eine Sache, weil ja Mutterboden nicht (ich nenn das mal so) "zweckentfremdet" werden darf.
    Aber eine Lage Recyclat oder der übriggebliebene Estrichkies tuns auch.

    Und einen Benutzungszwang der nachgewiesenen Stellplätze gibt es (leider) nicht!
     
  15. #15 ultra79, 25.02.2015
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    Du weisst genau was ich meine - der "Durchschnittsbürger" hat nicht jeden Tag 8 bis 10 Leute zu Besuch - sondern drei, vier Mal im Jahr. Wenn das öfter vorkommt muss man vielleicht anders denken - aber das ist dann ja nicht allgemein gültig.

    Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn ringsrum genug Parkraum vorhanden ist - warum denn nicht? Und 3 bis 4 Autos hat man doch meist in der Stadt nicht - sondern da wo man auch viel Platz auf dem Hof hat ;-)

    Hier in der Straße hat niemand 3 oder 4 Autos - und ich kenn auch kaum jemanden...
     
  16. #16 mastehr, 25.02.2015
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    So lange die Autos regelkonform auf öffentlichem Grund und nicht auf dem Grundstück der Nachbarn stehen, ist doch alles in Ordnung.
     
  17. R.B.

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    Die Pflicht einen Stellplatz nachzuweisen ist doch in der Bauordnung (oder Stellplatzverordnung/Stellplatzsatzung) festgelegt. d.h. Je nach Haus und Nutzung muss eine entsprechende Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden. Ob es sich dabei nur um einen befestigten Stellplatz, überdachten Stellplatz (Carport) oder eine Garage handelt, ist nebensächlich. Wichtig ist nur, dass der Stellplatz ausschließlich als Stellplatz für Fahrzeuge genutzt werden darf, also dafür jederzeit zur Verfügung stehen muss. Wer also meint er müsse sein Brennholz auf dem Stellplatz stapeln (nur als Beispiel) hat ein Problem.

    Das Parken des Fahrzeugs am Straßenrand oder auf dafür ausgewiesenen Parkflächen an der Straße ist selbstverständlich erlaubt, immer vorausgesetzt die StVo wird nicht verletzt. Das Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs am Straßenrand ist somit nicht erlaubt, während mein zugelassener PKW über die Nacht jederzeit am Straßenrand parken kann.

    Ich frage mich aber, wozu ich mein Auto auf der Straße abstellen/parken soll, wenn ich direkt nebenan eine Garage oder einen Stellplatz habe. Das ergibt keinen Sinn.

    Sollte das Parken auf der öffentlichen Straße zu einer Behinderung führen, oder sich Anwohner dadurch gestört fühlen, dann wird mit Sicherheit die Behörde einschreiten (müssen). Dann werden halt Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt, oder die Parkdauer auf 1 oder 2h begrenzt. Wir haben ja noch nicht genug Schilder an den Straßenrändern stehen.
     
  18. #18 DerBjoern, 25.02.2015
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    Hat sich bei mir schon von alleine so ergeben. Ich wollte ein Doppelcarport, damit die Autos nebeneinander stehen und ich nicht ständig umparken muss. Da das Carport laut Bebauungsplan 5m von der Straße entfernt sein muss, ergeben sich dadurch automatisch davor noch mal 2 Stellplätze. Finde ich auch durchaus angebracht. So kann der Besuch vernünftig bei uns auf dem Grundstück parken, ohne die lächerlich schmalen Straßen in unserem Neubaugebiet zu verstopfen. Und in ferner Zukunft wird der Nachwuchs womöglich auch eigene PKWs haben. Mehr als 2 PKW pro Haus ist in unserer Region nicht völlig ungewöhnlich.
    Ich kenne aber auch andere Beispiele hier... Da wird trotz 2 Autos nur ne einfache Garage geplant mit zumindest noch einem Stellplatz davor. Natürlich dauerte es nicht lange bis die keine Lust mehr hatten ihre Autos ständig umzuparken. Also steht das Auto nun vor dem Haus auf der Straße. Das klappt noch so gerade eben, aber wehe die bekommen Besuch, dann steht dort ein weiteres Fahrzeug vor dem Haus und ich komme weder in meine Einfahrt rein noch raus. :(
    Sehr nervig!!
     
  19. #19 tillfisc, 25.02.2015
    tillfisc

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    Stellplatz einschottern ist die kostengünstigste Lösung.

    Garagen-Bodenplatte bauen und später Garage drumherum ist Quatsch:
    - Die Bodenplatte leidet unter der permanenten Bewitterung
    - Wenn in mehreren Jahren eine Garage gebaut werden soll ist die bestehende Bodenplatte mit 90prozentiger Sicherheit zu groß, zu klein oder wie auch immer halt nicht so, wie ihr die Garage dann bauen wollt.
     
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