Wasser auf Fertiggaragendach

Diskutiere Wasser auf Fertiggaragendach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben über einen Bauträger ein Haus inklusive Fertiggarage mit Flachdach gekauft. Die Entwässerung des Daches funktioniert...

  1. #1 Willy W, 05.03.2015
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    Hallo zusammen,

    wir haben über einen Bauträger ein Haus inklusive Fertiggarage mit Flachdach gekauft.
    Die Entwässerung des Daches funktioniert nur bedingt, soll heißen, dass seit dem ersten Regen min. 1/3 der Dachfläche mit mehreren Zentimetern Wasser bedeckt sind.
    Das Garagendach fällt von vorn nach hinten ab und ist zudem noch seitlich geneigt, wodurch das Regenwasser in einer der hinteren Ecken über einen Ablauf in der Theorie abgeführt wird.
    In unserem Fall befindet sich der Ablauf aber genau in der gegenüberliegenden hinteren Ecke.Dadurch fließt das Wasser vom Ablauf weg und sammelt sich.

    Bauträger und Garagenhersteller sehen in der fehlerhaften Dachentwässerung keinen Mangel. Sie verweisen auf die DIN EN 13978-1, die angeblich Wasser auf Garagen erlaubt.
    Wir haben bedenken, dass stehendes Wasser und Frost im Winter der Dachbeschichtung mittelfristig zusetzen wird und über die Jahre wird dann auch die Dichtigkeit immer schlechter.
    Ein zweites Abflussloch wäre technisch möglich für 370 € auf unsere Kosten. Kulanz nicht, weil sonst angeblich jeder einen zweiten Abfluss will...

    Müssen wir diese Garage abnehemen? Der Garagenhersteller droht mit einer Gerichtsverhandlung, falls wir die Garage nicht abnehmen.
    Hat jemand Erfahrung auf Fertigaragen und der DIN EN 13978-1.

    Danke für Eure Rückmeldungen.

    Grüße

    Willy W
     
  2. Einmal

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    Ich habe gerade ein ähnliches Thema, dabei bleibt das Wasser stehen und soll langsam verdunsten siehe http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?89713-Wasser-wird-auf-Dach-gesammelt-und-verdunstet D.h. das stehende Wasser ist beabsichtigt.

    Grundsätzlich erlaubt die o.g. DIN zu Fertiggaragen das, Zitat:
    "4.3.8.2.2 Abdichtung des Daches
    Das Dach der Garage ist mit einer Dachabdichtung zu versehen, wenn nicht durch andere Maßnahmen die
    Wasserundurchlässigkeit sichergestellt wird (z. B. durch wasserundurchlässigen Beton).
    Mögliche Dachabdichtungen sind unter anderem:
    - Schweißbahnen in einer oder mehreren Lagen;
    - flüssige Kunststoffbeschichtungen.
    Pfützenbildung auf der Dachabdichtung ist zulässig. In jedem Fall ist die Funktion der Dachentwässerung
    (z. B. des Dachgullys) durch regelmäßige Wartung sicherzustellen. Wenn das Dach als Wanne ausgebildet
    ist, ist das Überlaufen des Wassers über den Wannenrand im Fall einer Verstopfung des Dachgullys zulässig,
    vorausgesetzt, das zusätzliche Gewicht auf dem Dach wird bei der statischen Berechnung berücksichtigt.
    Flüssige Kunststoffbeschichtungen müssen zur Überbrückung von Rissen bis zu einer Breite von 0,4 mm bei
    einer hydrostatischen Druckhöhe von 1 kPa geeignet sein.
    "

    Aber:
    Du bemängelst ja, dass das Gefälle in die falsche Richtung geht. Das wundert mich, wenn das Dach nach hinten und dann auf eine Seite geneigt ist, warum ist der Ablauf nicht da plaziert? Die Garage steht gerade (nachgemessen?)? Oder reden wir nur über eine Pfütze? Dann hat dein BT recht, siehe oben.
     
  3. #3 Willy W, 05.03.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.03.2015
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    Das ist eine Frage der Definition vom Pfütze.
    Für mich ist fast ein Drittel der Dachfläche mehr als eine Pfütze: Garage.jpg
    Das Foto ist aus der "Trockzeit" im Sommer. Kleiner wird die Pfütze nicht.
    Abfluss und Gefälle sind Vorhanden nur passt die beiden nicht zusammen.
    Die Garage selbst steht gerade auf einem Streifenfundament.

    Mich nervt vorallem der Garagenhersteller isdochegal. Einen Gutachter lehnen Sie auch ab.
    Wenn dann vor Gericht mit einem vereidigten Sachverständigen...
     
  4. Julius

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    Was hast Du überhaupt mit dem Hersteller zu tun?
    Eigentlich nichts, denn er ist ja nicht Dein Vertragspartner!
    Insofern kann er Dich gar nicht verklagen. Du ihn aber auch nicht...

    Unabhängig von der Frage, ob es sich um einen Mangel handelt, würde ich solch eine Dauer-Vogeltränke nicht haben wollen.
    Damit zieht man sich nur allerlei Kroppzeug heran.
     
  5. R.B.

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    Beim Nachbar scheint es ja zu funktionieren. ;)
     
  6. #6 Willy W, 05.03.2015
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    Es funktioniert auch bei den ca. 50 Garagen dieses Herstellers, die ich gesehen habe.
    Ich bin mir sicher, dass der See irgendwann eine Etage tiefer steht.
     
  7. R.B.

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    Große Wasserwaage nehmen und nachmessen.

    Fundament? Nicht richtig ausgerichtet bevor die Garage gesetzt wurde? Das würde mir zuerst in den Sinn kommen.
    Mit dem Hersteller hat das nichts zu tun. Verantwortlich ist derjenige bei dem Du das beauftragt hast.
     
  8. #8 Willy W, 05.03.2015
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  9. #9 Kalle88, 05.03.2015
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    Wasserstand ist zulässig auf dem Dach und wird es auch immer sein. Ein zu hoch eingebauter Gully könnte ein Mangel sein, wenn Wasser sich so anstaut, dass hydrostatischer Druck auf die Abdichtung ausgeübt wird (bei ca. 10cm der Fall) könnte das ein Mangel sein. Andernfalls darf auf einem Flachdach Wasser stehen. Dass die Garage offensichtlich nicht Plan steht ist ja etwas ganz anderes und hat mit dem Dach an sich wenig zu tun.
     
  10. #10 Willy W, 05.03.2015
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    Wasserwaage.jpg
     
  11. Julius

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    Laut Deiner Bildbeschriftung würde KEIN Gegengefälle vorliegen.
     
  12. #12 Willy W, 06.03.2015
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    Die Wasserwaage zeigt, dass die Garage rechtsseitig höher liegt als links.
    Der Gully (Ablauf) ist auf der rechten Seite. Das entspricht sehrwohl einem Gegengefälle. :think
     
  13. #13 Gast23627, 06.03.2015
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    Aber nicht auf dem Foto in #10
     
  14. #14 Willy W, 06.03.2015
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    Was passt nicht auf dem Foto???
     
  15. #15 lastdrop, 06.03.2015
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    Meinst Du mit "Abfluss" die Fließrichtung des Wassers oder den Ablauf?

    Im zweiten Fall wäre das Gefälle richtig ...
     
  16. #16 Willy W, 06.03.2015
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    Mit Abfluss meine ich den Ablauf/Gully.
    Die Pfeile sollen die Lage des Gullys auf der rechten Seite des Bildes verdeutlichen.
    Die rechte Seite liegt höher als die linke...
     
  17. #17 lastdrop, 06.03.2015
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    nö nö
     
  18. #18 Willy W, 06.03.2015
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    ???
    Wenn das Gefälle passt, wieso ist dann ein See auf dem Dach?
     
  19. R.B.

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    OK, ich muss zugeben, mein Vorschlag mit der Wasserwaage war keine gute Idee. Ich konnte nicht ahnen, dass man für die "Bedienung" einer Wasserwaage eine Anleitung benötigt.
     
  20. #20 Willy W, 06.03.2015
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    Jetzt verstehe ich das Missverständniss.
    Die Wasserwaage liegt auf der Attika (im Bild nicht zu sehen).
    Auf der Dachfläche selbst ist die Neigung genau andersrum als auf der Attika, deshalb der See.
    Ich wollte mit dem Bild nur verdeutichen, dass die Garage wohl auf dem Fundament richtig ausgerichtet wurde.

    Meine eigentliche Frage, ob diese Garage so mängelfrei ist konnte aber bisher keiner beantworten.
    Kann ich bei der Abnahme die 370 € einbehalten und ein 2. Loch an der richtigen Stelle fordern?
     
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