Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger

Diskutiere Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; R.B. - eben, er war schon über 50 als er vor 9 Jahren mit der Begutachtung angefangen hat ;-)

  1. rodopp

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    R.B. - eben, er war schon über 50 als er vor 9 Jahren mit der Begutachtung angefangen hat ;-)
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das war ein Fehler. Du hättest bei der Beauftragung darauf achten müssen, dass er maximal 30 Jahre alt ist und über min. 20 Jahre Berufserfahrung verfügt. Dann wäre ihm der Fehler mit der Annahme auch nicht passiert. :D
    Jetzt haste den Salat. ;)
     
  3. rodopp

    rodopp

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    R.B. - tja, leider darf nur der Herr Richter entscheiden, wer begutachtet ;-)
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Gleich ablehnen. :D
     
  5. #25 Alfons Fischer, 23.03.2015
    Alfons Fischer

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    warum Annahme X machen und schon klappt's?
    Dann ist doch die Aussage des zweiten SV B doch auch nur eine Annahme und kein Fakt, oder?
    Was veranlasst ihn, als Grundlage eines Gutachtens diesem eine Annahme zugrundelegen zu können?
     
Thema: Haftung gerichtlich bestellter Sachverständiger
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