Abweichung vom Bauantrag

Diskutiere Abweichung vom Bauantrag im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, na da haben die "Experten" geplant. Laut Baueingabe baut mein Nachbar eine Garage 9m lang mit einer Ansichtsfläche von 25m² als...

  1. #1 trinop88, 23.03.2015
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    Hallo zusammen,

    na da haben die "Experten" geplant. Laut Baueingabe baut mein Nachbar eine Garage 9m lang mit einer Ansichtsfläche von 25m² als Grenzbebauung.

    Jetzt steht die Garage und hat stolze 36m² Ansichtsfläche. Eigenes Vermessungsgutachten liegt vor. Schön zu erkennen, daß die Berechnung sich nicht auf den Geländeschnitt auf meiner Seite bezieht.

    Bin ich da richtig, daß ich diesem hätte zustimmen müssen?
    Wer kann mir da mit Informationen /links oder ähnlichem helfen?

    Im Grunde geht es mir um eine Abschätzung über die Schadenshöhe, die ich geltend machen kann, wenn ich mich aussergerichtlich einigen will.

    Land Baden Würrtemberg
     
  2. Eric

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    Ich habe in meine Glaskugel gesehen und da steht 50,00 €

    Aber mitunter spinnt die Gaskugel, ich müßte sie mal zur Nachjustierung in die Werkstatt geben.
     
  3. #3 Tafelsilber, 23.03.2015
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    Die Garage löst jetzt also eine Abstandsfläche aus, die auf deinem Grundstück liegt. Tiefe vermutlich 3m? Dein Grundstück verliert also an einem Streifen von 3 x 9 m = 27 m2 an Wert. Wieviel: keine Ahnung.
    Grundsätzlich wäre aber vorher zu klären, ob eine Garage mit Abstandsflächen überhaupt möglich ist...
     
  4. #4 toxicmolotow, 23.03.2015
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    Wie nett oder unnett ist denn der Nachbar?

    Warum immer gleich Abstandfläche... sieh es positiv, mit einer Anbauverpflichtungsbaulast könnte man selbst auch eine überdimensionale Garage oder ein riesiges "Gartenhaus" dort errichten.
     
  5. #5 feelfree, 24.03.2015
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    feelfree Gast

    Ich mach mal eine andere Rechnung auf: Die Garage steht jetzt also dort und entspricht nicht der Bauordnung. Wenn du sie nicht willst, muss sie der Nachbar wieder abbauen. Die Entschädigung für dich könnte sich also in der Größenordnung Abriss und Neubau bewegen. Diese Kosten hätte der Nachbar ja sowieso, und wenn Du für dieses Geld die Abstandsfläche ubernimmst, dann hat er ja noch den Vorteil der grossen Garage.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2015
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    Ach Leute. Der TE schreibt, die Wand richte sich nicht nach seinem Gelände! Muss sie das überhaupt??? Maß aller Dinge ist das gewachsene Gelände. Kann ja nicht sein, dass der Nachbar 1,50 abbaggert und ich dann nur noch 1,20 lichte Garagenhöhe habe!
    Also erstmal die Frage klären, wo dieses denn verläuft!

    Dann klären, ob eine Baulast überhaupt möglich ist. Und dann mal weitersehen.
     
  7. #7 grubash, 24.03.2015
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    um was geht es denn überhaupt? Geld oder ums Prinzip? Wenn das Gelände stark abfällt (wobei 1,30 auf Garagenbreite schon eine Hausnummer ist) ist die Dachhöhe vom Gelände halt deutlich höher.

    Die Fragen die sich mir hier stellen ist, wieso hat bei der Bauanzeige keiner vom Amt was gesagt? Tut dir die zusätzliche Ansichtsfläche so weh, dass du einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen willst?

    Kurzfristig mag man jetzt evtl. etwas Geld rausholen aber ob es das auf die Dauer wert ist. Mir geht rundherum eigentlich alles am A**** vorbei. Wenn jemand z.B. Sonntag Mittag zum Rasenmähen ect. ansetzt juckt mich das nicht die Bohne. Aber nach so einer Aktion dürftest du bei mir nicht mal mehr "falsch Husten". Wirklich keine Leichen mehr im Keller, welche dann mal fix ausgegraben werden können?

    @feelfree
    Ich würde schon aus Prinzip abreißen :-). Und dann gibts Kelle vom Feinsten.

    Ciao Christian
     
  8. #8 saarplaner, 24.03.2015
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    Kein weiterer Kommentar!

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  9. #9 grubash, 24.03.2015
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    Hi,
    Tante Google meint Richtung LBO Baden Würtemberg

    Wenn man von einer einzelnen Wandfläche ausgeht, wäre immer noch zu klären, wie der Geländeverlauf ist. Bei 1,30 Unterschied auf 4m müsste das ja schon ein derber Hang sein. Alternativ ist die andere Seite ggf. schon zu hoch?

    Ciao Christian
     
  10. #10 Gast23627, 24.03.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Tolle Idee

    Tolle Idee, diese "Entschädigung". Da muss man erst mal drauf kommen.

    Gruß
     
  11. #11 grubash, 24.03.2015
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    Hi,
    will ja nicht noch Öl ins Feuer gießen, aber laut LBO BW wären insgesamt 15m Grenzbebaung zulässig. Ich denke mal wenn man das ausschöpft komme nochmal ein paar zus. Quadratmeter Wand dazu. Mein "Nachbar" auf der anderen Straßenseite hat seine Versuche meinen Garagenbau zu torpedieren ratz fatz eingestellt nachdem ich ihm mitgeteilt habe, dass man prinzipiell noch 1-2 Geschosse mit Ferienwohnungen/Lagerraum draufsetzen könnte. Es geht halt immer schlechter. Das "Klima" ist nach einem Friedensbierchen und der Einsicht das er ja Dank der Stellfläche vor der Garage besser Einparken kann, vollkommen ok.

    Ciao Christian
     
  12. #12 trinop88, 24.03.2015
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    In diese Richtung gehen meine Gedanken, dafür gerade stehen wird wohl der Architekt sein der die Baueingabe "falsch" gemacht hat
     
  13. #13 trinop88, 24.03.2015
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    So sieht das jetzt aus. Die Rote linie ist das echte Urgelände vor dem Bau.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2015
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    Ja und - ist doch alles mehr oder weniger richtig eingetragen - die paar cm machen den Kohl ja wohl nicht noch dicker.

    Wo also bitte ist das Problem????
     
  15. #15 mastehr, 24.03.2015
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    Welcher Schaden ist Dir denn jetzt entstanden?
     
  16. #16 trinop88, 24.03.2015
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    Das Problem ist, die rote Linie ist der Geländeverlauf Urgelände. Die Lienie des Architekten bezieht sich auf ein frei Erfundesnes was weiß ich was. Wand höhe vorne ist 3m und hinten 4.30. und das ist mein Problem
     
  17. #17 trinop88, 24.03.2015
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    Nein 9m an einer Grenzen und 15 m zu allen angrenzenden >Grundstücken, falls mehrere betroffen sind
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2015
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    Naja - bei ner Grenzgarage muss der Planer ja den nachbarlichen Verlauf schon irgendwo herhaben. Wie sieht denn DEINE Genehmigungszeichnung zum späteren Geländeverlauf aus???

    Und wie bitte soll der Nachbar in seine Garage reinkommen, wenn er ab vorhandenem Gelände nur 3 m hoch gehen kann? Parklifter?
    Und wie stellt sich Deine Garage so dar?
     
  19. #19 trinop88, 24.03.2015
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    Ich habe unterhalb eine Wohnung die ich vermiete. der sieht nun eine hohe Wand... allso möchte ich eine Anböschung und eine Bepflanzung. Das kommt den Nachbarn billiger zumal wohl der Architekt oder der Vermesser der Profile letzendlich mist gebaut hat
     
  20. #20 trinop88, 24.03.2015
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    Mein Haus steht Mittig bei 1000m2 kein Problem. Ich habe zwei Garagen übereinander.

    Und wie bitte soll der Nachbar in seine Garage reinkommen, wenn er ab vorhandenem Gelände nur 3 m hoch gehen kann? Parklifter?

    Ne aber ich kann wohl verlangen das die Ansicht das darstellt was nachher gebaut wird und nicht mit fiktiven Geländeverläufen eine Baueingabe gemacht wird.
    Wie gesagt wenn es zulässig ist einfach einen Strich zu ziehen und zu bauen... so einfach ist das nun auch nicht....
    Und wie stellt sich Deine Garage so dar?[/QUOTE]
     
Thema: Abweichung vom Bauantrag
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