Wie weiter vorgehen?

Diskutiere Wie weiter vorgehen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, ich hab vor, in etwa zwei Jahren an meine DG-Wohnung eine Austrittsgaube Gaube mit Balkon zu setzen. So wie die Nachbarn es schon haben....

  1. #1 altetante, 02.04.2015
    altetante

    altetante Gast

    Hi,

    ich hab vor, in etwa zwei Jahren an meine DG-Wohnung eine Austrittsgaube Gaube mit Balkon zu setzen. So wie die Nachbarn es schon haben. Dafür hab ich mal bei der Gemeinde angefragt, ob man das prinzipiell überhaupt dürfe - also z.B. max. x% der Dachfläche mit Gaube zupflastern.

    Jetzt bekam ich folgende Antwort:
    Und:
    Der Herr schaut auch noch nach, was damals beim Bau der bereits vorhandenen Gaube durch die Vorbesitzer war.
    Ein Blick auf die Seite vom zuständigen Landratsamt ergab Gebühren für eine Bauvoranfrage in Höhe von mindestens 100,- Euro bzw. 2 Promille der Bausumme (die ich ja net kenne) :wow

    Eigentlich wollte ich ja nur eine Aussage wie "...ja, das wird erfahrungsgemäß genehmigt..." oder "...nein, das ist i.d.R. schwierig, weil passt nicht ins Bild..." oder sowas. Um zumindest mit dieser Erkenntnis entscheiden zu können, ob ich das vorhaben weiterverfolge, die andren eigentümer frage - oder eben nicht.
    Wozu soll man mit so einer Voranfrage die Nachbarn belästigen (die wohl anscheinend dann auch gleich gefragt werden)?

    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mit einem Bebauungsplan besser dran wäre, weil da jeder Fu...z geregelt ist?

    Was soll ich denn jetzt als Nächstes machen? So eine Voranfrage stellen nur mit selbstgemalten Unterlagen und ohne Ahnung, ob ich mir das letztendlich auch leisten kann? Oder jetzt erst zum Planer, das alles - wohl auch gegen Gebühr - ausarbeiten lassen und dann womöglich doch eine Ablehnung kassieren?

    Erst eine Voranfrage und später dann die konkrete Baugenehmigung? Dann zahlt man doch doppelt, Oder wird da was verrechnet?

    Gruß
    altetante
     
  2. #2 Andybaut, 02.04.2015
    Andybaut

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    Hallo,

    hast du den Herren und Damen im Bauamt mal ein Bild der Nachbargaube gezeigt?
    Einfach zeigen und fragen : darf ich das auch.

    Zu 99% die Antwort JA, weil wir es dort auch genehmigt haben
    zu 1% die Antwort, das ist ohne Genehmigung gebaut worden. Das geht so nicht.

    Lange rede, kurzer Sinn. Wenn der Nachbar das legal durfte, dann darfst du das auch.
    Diese Bauvornfragen machen für so eine Gaupe aus meiner Sicht keinen Sinn.
    Kostet Geld und Zeit und kommt auch nichts anderes wie bei einem Baugesuch raus.
     
  3. #3 Gast036816, 02.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bauvoranfrage kannst du selbst stellen. es reicht, wenn du ein foto vom haus und ein foto der gaube anhängst, so wie sie errichtet werden soll.
     
  4. rose24

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    Bei § 34 BauGB und Nachbarn haben das (genehmigter Weise?) auch, würde ich einfach einen Bauantrag stellen. Mit welcher Begründung sollten die das ablehnen?
     
  5. #5 altetante, 02.04.2015
    altetante

    altetante Gast

    Ok danke, das klingt ja schon recht eindeutig. :-) Dann werd ich mir mal wohl einen Planer suchen, zwecks noch Kosten abschätzen...

    Ich hab in der mail keine Fotos vom Haus geschickt, nur google maps Screenshots, wo man das Ganze aber recht deutlich von oben erkennen konnte. Denke, mit Fotos von "vorne" würde mir der Herr vom Bauamt/Gemeinde auch nichts Anderes sagen können. Die leiten das ja offenbar auch nur weiter. Aber er meinte noch, er suche mir einen Ansprechpartner beim Landratsamt raus. Vll. kann ja auch der anhand Fotos eine kurze und hoffentlich gebührenfreie Einschätzung abgeben. Muss es ja nicht in Stein gemeißelt haben.

    Braucht man für einen Bauantrag einen Architekten oder machen sowas auch die ausführenden Zimmererbetriebe? Bei entsprechender Betriebsgröße könnten die doch auch einen Statiker haben? Also an welche Art von Betrieb/Firma wendet man sich damit als Erstes?
     
  6. rose24

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    Ja, probiere einfach, ob der Sachbearbeiter eine Einschätzung abgeben will.
    Wenn Du in Bayern bist, darf auch der Zimmerermeister einen Plan erstellen. Für Statik braucht er eine Zusatzqualifikation, die größere Betriebe oft haben.
     
  7. #7 altetante, 03.04.2015
    altetante

    altetante Gast

    Ich bin im Schwobeländle am Bodensee, also Ba-Wü. Aber hier gibt es glaub einen Betrieb, der den Ruf hat, auf so ein Dach 'ne riesen Mannschaft zu schicken und das Ganze in Rekordzeit durchzuziehen. Schon paarmal dessen Baustellen aufm Weg zur Arbeit gesehen. Der ist recht groß und hat sicher auch jemand entsprechendes... Mal nach Ostern anfragen.
     
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