Mit Bauträger bauen, Fenster wo anders beziehen?

Diskutiere Mit Bauträger bauen, Fenster wo anders beziehen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier :-) und habe eine Frage, wir bauen ein Haus (Neubau) und haben uns für einen Bauträger entschieden (Wir bauen nicht...

  1. FaBue

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    Hallo,


    ich bin neu hier :-) und habe eine Frage,

    wir bauen ein Haus (Neubau) und haben uns für einen Bauträger entschieden (Wir bauen nicht schlüsselfertig).
    Ich selbst arbeite in einer Fensterfirma, wir stellen die Fenster her und montieren sie. Ich muss sagen die Fenster unserer Firma sind wirklich Qualitativ top und das Angebot für unser Haus von der Firma in der ich arbeite war auch sehr gut.

    Das haben wir dem Bauträger mitgeteilt, das wir die Fenster von unserer Firma beziehen wollen und es war alles in Ordnung.
    (Unser Ansprechpartner von der Firma des Bauträgers ist eine Zweigstelle) also haben wir nicht direkt mit der Baufirma zutun gehabt immer über den Vermittler.

    Jetzt sagt die Baufirma das sie das nicht akzeptieren können und machen ein kleines Problem daraus, von wegen was wenn die Firma bei der ich arbeite die Lieferzeit nicht einhält etc.

    Hat die Baufirma so ein Recht darauf? Auch wenn ich mit einem Bauträger baue, habe ich doch trotzdem das Recht selbst zu entscheiden wo ich was beziehen möchte? Habe ich da irgendwelche Recht (Gesetzlich), kenne mich da leider nicht aus.. Was diesbezüglich im Vertrag steht werde ich mir heute Abend mal genauer anschauen.

    Falls jemand einen Tipp oder ähnliches hätte wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
     
  2. #2 Lexmaul, 21.02.2018
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    Wenn Du mit einem Bauträger baust, hast Du praktisch null Rechte - Du wirst mit einem GU/GÜ bauen, der kann da schon solch elementaren Sachen rausstreichen.

    Wenn Du nix schriftliches hast, haste evtl. ein Problem. Ansonsten hilft reden - alles andere bringt Dir nur auf dem Papier, aber nicht in der Realität etwas.
     
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  3. #3 Leser112, 21.02.2018
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    Hallo
    Es wird sicherlich ein GU/GÜ sein und kein Bauträger!
    Was wurde denn vertraglich vereinbart? Waren da die Fenster ausgeschlossen?
    Wenn nicht, kann der GU/GÜ auf seine Fenster bestehen.
    Nein! Das bestimmt allein der GU/GÜ, denn darauf beruht seine Gesamtkalkulation.

    Risiken beim Bauen mit GU/GÜ
     
  4. Alex88

    Alex88
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    klär doch erst mal mit wem oder was du baust.....
    wem gehört denn das Grundstück, dir oder kaust du das mit dem Haus?
     
  5. #5 petra345, 21.02.2018
    petra345

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    Der Bauträger oder was er auch sei, kalkuliert, daß er an den billigsten Fenstern, die es in Europa gibt, noch etwas verdient. Selbst wenn er zustimmt, wird er fast nichts im Preis nachlassen. Er will eben seinen Gewinn trotzdem erhalten.
     
  6. #6 Gast82596, 22.02.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Das muss vor Vertragsabschluss schriftl. geregelt werden. Im Nachhinein muss er nichts machen.
     
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