Riester finanziertes Haus verkaufen

Diskutiere Riester finanziertes Haus verkaufen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits, wir stehen vor einem großen Problem. Meine ehemalige Lebensgefährtin und ich sollen unser gemeinsam gekauftes Haus möglichst...

  1. #1 PatrickNRW1986, 25.05.2018
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    Hallo allerseits,

    wir stehen vor einem großen Problem. Meine ehemalige Lebensgefährtin und ich sollen unser gemeinsam gekauftes Haus möglichst schnell verkaufen. Wir haben das Haus vor knapp drei Jahren gekauft, nur hat nun leider unsere Beziehung ein Ende gefunden. Daher möchten wir das Haus möglichst schnell verkaufen. Das Problem ist, das haus ist finanziert und zwar Riester finanziert. Aktuell zahlen wir einen kleinen Kredit bei der Bank ab und parallel, zahlt jeder in einen Bausparvertrag ein, der bei Fälligkeit für die Tilgung genutzt wird. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung, hätten wir dann weiter die verbindlichkeiten tilgen müssen. Insgesamt ist das ganze mein ich auf 30 jahre fixiert.
    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das haus zu verkaufen ? Das haus kann einer alleine nicht finanzieren , daher müssen wir irgendwie handeln.
    Das gute an dem Haus ist , dass unsere Bank es deutlich höher geschätzt hat, als das was wir dafür bezahlt haben. Zumindest denke ich das es gut ist...
    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrick
     
  2. #2 simon84, 25.05.2018
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    Hallo Patrick, der einzige der dir weiterhelfen kann ist dein Berater bei der Bank.
     
  3. #3 Lexmaul, 25.05.2018
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    Und trotzdem kann man sagen: Klar kannst das verkaufen - dem Käufer kann das egal sein, bei der Bank musst Du Vorfälligkeitsentschädung zahlen.

    Wieviel, das sagt Dir dann Euer Berater.

    Nach Riester klingt das aber nicht...eher nach einem TAD.
     
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  4. #4 msfox30, 25.05.2018
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    Riester hat ja in diesem vermutlich nix mit dem Kredit zu tun. Dieser bezieht sich nur auf den Bausparer. Den kann man trotzdem weiter zahlen.
     
  5. #5 simon84, 26.05.2018
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    Selbstverständlich kann man verkaufen.

    Unter welchen Bedingungen man einen Kredit vorzeitig auflösen kann erklärt der Ansprechpartner bei der Bank.

    Sicherlich geht es. die Frage ist mit welchen Kosten. Als grobe Orientierung können die restlichen zu zahlenden Zinsen bis zum Ende der Zins Bindung herangezogen werden.
     
  6. Karl12

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    Hi,

    das solltest du wirklich mit der Bank klären. Da wird dir hier niemand helfen können.

    Viele Grüße
    Karl12
     
  7. #7 Gast82596, 26.05.2018
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    So pauschal kann das keiner beurteilen, je nach wie das ganze finanziert ist - selbst bei einen höheren Erlös, kann unter Umständen 'Spekulationssteuer' fällig sein, ist die Riesterfinanzierung zweckgebunden für Erwerb Wohneigentum kommt dort eventuell auch noch Rückforderung dazu, falls das eine Option darstellt - Vermieten - je nach Lage zahlt sich das von selbst ab und bleibt vllt noch was über, partizipieren würden davon ja beide Parteien.
     
  9. #9 Lexmaul, 26.05.2018
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  10. #10 simon84, 26.05.2018
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    „Spekulationssteuer“ bei Eigennutzung über drei Jahre sicher auch nicht
     
  11. SIL

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    Bei über 3 Jahren nicht mehr, aber da sind die Bundesländer unterschiedlicher Auffassung. Und doch bei gemeinschaftlichen Erwerb sogar bis 10 Jahre wenn eine finanzierende Partei alleine übernimmt, von Teil privat-gewerblicher Nutzung reden wir gar nicht erst.
     
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  12. #12 simon84, 26.05.2018
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    Das stimmt aber Wird trotzdem im scheidungsfall das geringste Problem sein wenn ich die Fragestellung hier lese...
     
  13. #13 msfox30, 26.05.2018
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    Aber dazu gibt es ein Gerichtsurteil: Angerechnet werden auch die jährlichen Sondertilgungen. Man muss als nicht die Zinsen bis zum Ende der Vertragslaufzeit ansetzen.
     
  14. #14 Lexmaul, 26.05.2018
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    Evtl. muss man auch nur die ersten zehn fiktiven Jahre zahlen - dann kann man ja eh kündigen!
     
  15. #15 simon84, 26.05.2018
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    Ja es ist nur so als grobe Orientierung gedacht :) Sicher wird es im Endeffekt weniger sein.
    Sondertilgungen abziehen, das ist ganz wichtig, hatte ich vergessen zu erwähnen.
    Ein paar Gebuehren darf die Bank soweit ich weiss auch noch ansetzen. Gibt sicher auch einen Onlinerechner dafür, wie für alles.
    Und ja diese 10 Jahres Regel gibt es auch, falls das Darlehen längerfristiger sein sollte.

    Aber wie gesagt, der Bankberater kann eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung machen und diese kann man dann natürlich noch mal prüfen (lassen).
     
  16. #16 Gast82596, 27.05.2018
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    Evtl. nehmen übernehmen die Käufer euren alten Vertrag (z. Zt. denkbar). Das wäre das einfachste für euch.
     
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  17. #17 driver55, 27.05.2018
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    Unabhängig von der Situation, die hier ohnehin niemand für dich "lösen" kann, würde mich echt brennend interessieren, was die Bank euch vor drei Jahren für ein Konstrukt "verkauft" hat.

    Klar kann man die "Hütte" verkaufen, auch wenn ganz sicher ein Verlustgeschäft wird! Ab zum Berater.
     
  18. SIL

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    @Da wär ich nicht so sicher, in einigen Gebieten ist der Wert von Immobilien in den letzten 3 Jahren deutlich gestiegen.
     
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  19. #19 simon84, 27.05.2018
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    Das ist reines Kristallkugelraten.

    Wie immer sind keinerlei belastbare Angaben gemacht. Die Stadt oder PLZ Gebiet, die Finanzierungssummen usw.

    Klar, wenn ich jetzt vor ein paar Jahren eine Wohnung in München gekauft habe und nur zu 50% finanziert, dann lache ich über die evtl. 20-30 Tausend Vorfälligkeit und freue mich über 100 T Gewinn....

    Ich verstehe das auch absolut wenn man in einem öffentlich zugänglichen Forum solche Details nicht veröffentlichen will, deshalb -> Bank
     
  20. #20 Einfachnurich, 30.05.2018
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    Das Darlehen kann BGB§490 zurück geführt werden, bzw, kann das Haus verkauft werden und die Bank wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

    Wenn ihr ein Vorausdarlehen mit Tilgung BSV Wohnriester vereinbart habt, dann hast du 2 Möglichkeiten:

    1) Restschuld zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung wird um das Guthaben der beiden Wohnriesterverträge verringert und die dann verbliebene Restschuld aus dem Verkaufserlös zurück geführt. Die Zulagen/Riesterförderung ist dann zurück zu zahlen (sollte es einen Steuervorteil zu den Förderungen noch gegeben haben) bzw. wird dem Guthaben auf dem Vertrag gekürzt.

    2) Die Restschuld wird nicht um das Guthaben aus dem Wohnriester gekürzt und die Einzahlungen/das Guthaben wird ein eine anderen riestergeförderten Anlage umgeswitcht, die Zulagen und die Förderung bleibt erhalten.
     
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