Anschlagpunkte zur Absturzsicherung am Einfamilienhaus

Diskutiere Anschlagpunkte zur Absturzsicherung am Einfamilienhaus im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich plane derzeit mit einem Fertighausunternehmen ein Einfamilienhaus mit einem flachgeneigten Pultdach (5 Grad). Die Erdarbeiten haben schon...

  1. baulb8

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    Ich plane derzeit mit einem Fertighausunternehmen ein Einfamilienhaus mit einem flachgeneigten Pultdach (5 Grad). Die Erdarbeiten haben schon begonnen, demnächst kommt schon der Keller und das Bemusterungsprotokoll für das restliche Haus sollte in ein oder zwei Wochen spätestens auch unterschrieben zurückgesendet werden.

    Leider ist mir zu diesem späten Zeitpunkt ein Problem aufgefallen, das mir gerade schlaflose Nächte bereitet und wo ich leider von Architekt/Baufirma keine sinnvolle Beratung bekomme. Deswegen versuche ich es hier mal im Forum und hoffe ein paar hilfreiche Hinweise zu bekommen.

    Laut örtlichen Bauvorschriften müssen wir das Dach extensiv begrünen. Die Begrünung soll in Eigenleistung von einer örtlichen Dachbegrünungsfirma ausgeführt werden. Dieser hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Dach ein Anschlagspunkt zur Absturzsicherung vorhanden sein muss.

    Als ich die Fertighausfirma darauf aufmerksam machte, hat man mir gesagt, dass sie keine solchen Anschlagpunkt einbauen würden, da der Bauherr diese jährlich von einer Fachfirma überprüfen lassen müsste (die Begründung kann ich nicht nachvollziehen, aber man weigert sich vehement eine Absturzsicherung einzubauen. Auf meine Frage hin, wie man sich eine Pflege des Gründachs vorstelle, hieß es, dann müsste man eben ein Gerüst stellen - aus meiner Sicht völlig unrealistisch).

    Nach einiger Recherche kam ich darauf, dass es auflastgesicherte Systeme gibt (z.B. von Optigrün oder Zinco), so dass der Dachbegrüner so einen Anschlagpunkt aufbringen könnte. Allerdings sagt mir hier wiederum die Hausbaufirma sie müsste vor Unterschrift des Bemusterungsprotokoll wissen, welches System genau verbaut wird (wegen Dachlast). Leider gab es vom Dachbegrüner (weil überlastet) dazu keine schriftlichen Aussagen und auch das Angebot lässt auf sich warten. Ferner habe ich herausgefunden, dass der örtliche Dachbegrüner gar keine Lizenz hat die Anschlagpunkte zu jährlich prüfen. Hierzu habe ich dann bei Optigrün angerufen und man hat mir eine Firma genannt, die über 100 km Anfahrt hat.

    Nun habe ich in der zukünftigen Nachbarschaft mal gefragt, wie sie es mit dem Dach handhaben (meist auch Flachdächer oder flachgeneigte Pultdächer).

    Da habe ich dann erfahren, dass:

    - alle die ein Gründach haben, dies gar nicht warten und auch keinen Anschlagpunkt haben (und sich auch nie darüber Gedanken gemacht haben)
    - einer ein Metalldach genehmigt bekommen hat (das wollten wir zuerst auch machen, man hat uns aber gesagt, dass dies keine Aussicht auf Genehmigung hätte).

    Andererseits findet man überall im Internet die Info, dass extensiv begrünte Dächer unbedingt mindestens einmal im Jahr aber besser 2 bis 3 mal gewartet werden müssen, um Dinge zu verhindern wie:

    - Bewuchs durch Unkraut, das in der Lage ist mit den Wurzeln die Abdichtungen zu beschädigen
    - Verstopfen der Wasserabläufe
    etc.

    Das ganze sollte von einer Fachfirma gemacht werden... Da scheinen mir enorme Wartungskosten auf mich zu zu kommen.

    Ich sollte noch folgendes sagen:

    - Ich bin nicht in der Lage selbst auf das Dach zu klettern und es zu warten.
    - Die Absturzhöhe liegt je nach Dachkante zwischen 6 und 9 Metern

    Sorry für den langen Text, jetzt kommen aber meine Fragen:

    - Kann mir jemand vernünftig den Widerspruch auflösen, dass die Leute in der Praxis offenbar diese Dächer gar nicht warten lassen, es aber überall ganz dringend empfohlen wird? Wir den Leuten irgendwann das Dach undicht/verfaulen/verschimmeln oder ist umgekehrt die Empfehlung der jährlichen Wartung total überzogen und kommt daher, dass die Dachbegrüner ihre Wartungsverträge verkaufen wollen?

    - Eigentlich müssen ja auch andere Dacharten gewartet werden wenn sie flach geneigt sind (Kies/Folien/Metalldächer) nur evtl in größeren Intervallen. Somit stellt sich eigentlich immer die Sekurantenfrage. Deswegen würde ich gerne wissen, ob jemand hier im Forum selbst so einen Sekuranten auf seinem Einfamilienhaus-Flachdach hat und ob der auch jedes Jahr von einer Fachfirma geprüft wird bzw. was das dann kostet.

    - Strenggenommen müsste bei so einer Prüfung eigentlich ein zweiter Anschlagpunkt verfügbar sein, die dann immer abwechselnd geprüft werden, so dass man sich bei der Prüfung immer an einen schon geprüften Anschlagpunkt befestigen kann oder? Aber das erscheint mir noch übertriebener zu sein.

    - Gibt es andere Möglichkeiten das Dach zu warten ohne Anschlagpunkt? Optische Inspektion müsste mit einer Drohne gehen (wir haben eine), aber das reicht vermutlich nicht. Kann man mit einem Autokran/Hebebühne arbeiten? Ich habe aber keine Vorstellung davon, was das dann jedes Jahr kostet.

    - Da ich gestern erfahren habe, dass ein Haus in der Nachbarschaft ein Metalldach genehmigt bekommen hat, frage ich mich, ob ich nicht versuchen soll der Stadt die Problematik zu beschreiben und ein Metalldach nachträglich genehmigt zu bekommen. Allerdings müssten die das dann ganz schön schnell nachgenehmigen und der Fertighausanbieter müsste auch mit spielen. Wäre das eine sinnvolle Idee? Oder braucht man dort auch einen Anschlagpunkt, wo dann jährlich jemand kommen muss? Oder kann man bei einem Metalldach sagen, dass man da eigentlich nie mehr hoch muss?

    Ich wäre über jeden hilfreichen Hinweis dankbar. Ich fühle mich ziemlich in der Luft hängend und von den Planern alleine gelassen...
     
  2. #2 Fabian Weber, 24.06.2018
    Fabian Weber

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    Wird Dein Dach auch von der Fertighausfirma begrünt? Dann wäre ein vergessener Anschlagpunkt ein Mangel, weil Du das Dach nicht fachgerecht pflegen kannst. Wenn Die das Dach begrünen und es ein GU ist, dann musst Du dafür auch gar nichts extra zahlen.

    Treppengeländer baut die Baufirma aber schon oder? Nur mal so zum Vergleich um was es geht.
     
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  3. SIL

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    Mit Sekuranten alleine ist es nicht getan, wie es so schön heisst 'Anschlagpunkte für die PSA müssen sicher und vor Erreichen der Fläche (eigentlichen Absturzhöhe) zugänglich sein, oder es ist ein gesicherter Aufstieg/Zustieg vorhanden. Je nachdem was an Technik an/auf Ihrem Dach ist ist die jährliche Wartung oder der Service ja vorgesehen/vorgeschrieben. Einfach gesagt keine Wartung - kein Gewährleistungsanspruch. Sicher gibt es genug Zugangs Technik wie Hebebühnen etc die sind nicht so extrem teuer bei Ihrer Bauhöhe und falls die Ausladung nicht zu gross wird (der Abstand vom 'Drehkranz' zum Dach), Auflast gesicherte Sekuranten habe ich noch nie verbaut oder anbringen lassen, immer feste verschraubt und gedichtet (Standardsekurant kostet so ab 120 pro Stück).
     
  4. baulb8

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    @Fabian Weber:

    Die Begrünung macht ein ortsansässiges Unternehmen - zumindest ist das so geplant, kann aber noch geändert werden. Zum einen weil die etwas günstiger sind zum anderen weil ich es ganz sinnvoll finde, wenn dieselbe Firma die Wartung macht, die auch die Begrünung verbaut hat. Der Fertighausanbieter (Schwörer Haus) bietet nämlich keine Wartung des Gründachs an (was auch von der Anfahrt her unsinnig wäre).

    Ich habe aber mal bei Schwörer Haus angefragt und gesagt, dass die Flachdachrichtlinien vorschreiben, dass eine Absturzsicherung vorhanden sein müsste um das Dach regelmäßig pflegen zu können. Da hat man mir dann nur gesagt, dass man für die Pflege auch ein Gerüst stellen könnte und auch so die Vorschrift erfüllbar wäre. Auf meine Antwort dass ich das für unpraktikabel halte jedes Jahr ein Gerüst zu stellen gab man mir zwar recht weigert sich aber trotzdem den Sekuranten zu bauen.

    Du meinst also, ich könnte es drauf ankommen lassen, also die Begrünung von Schwörer Haus durchführen lassen und dann bei der Abnahme (durch einen Bausachverständigen) diesen Mangel feststellen und eine (kostenlose) Nachbesserung fordern? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das funktioniert.
     
  5. #5 Andybaut, 25.06.2018
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    Ein Mangel ist es nun sicher nicht mehr.
    Du wurdest ja darauf hingewiesen, dass man das Dach auch anders warten kann.

    Ich würde einfach mal nachfragen was deren Problem beim Sekuranten ist.
    Ich vermute sie haben Angst vor einer Undichtigkeit.

    Das wirklich blöde an der Sache ist:
    Kein Handwerker wird den Sekuranten nutzen :-)
     
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  6. baulb8

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    @Andybaut:

    Also bei Schwörer Haus ist man tatsächlich der Ansicht, dass es praktikabel ist, jedes Jahr einmal das Haus einzugerüsten um das Gründach zu pflegen.

    Geht das als juristischer Winkelzug, die Flachdachrichtlinie einzuhalten wirklich durch? Oder müsste man da nicht damit rechnen, dass im Zweifel jedes Gericht diese Lösung als "nicht verhältnismäßig" einstufen würde und somit doch ein Mangel vorliegen würde, wenn kein Sekurant geplant wurde.

    Inzwischen hatte ich übrigens noch eine andere Idee, nämlich, dass man einfach noch ein Ausstiegsfenster (velux-flachdach-ausstiegsfenster-cxp-s04-lichkuppel-100100-100x100cm, kann leider keinen Link posten) ins Dach einbaut. Dann kann sich der Dachbegrüner am Fenster mit z.b. abs-doorjam in eigener Verantwortung sichern, oder? Was meint ihr dazu. Ferner hat es den Vorteil, dass man dann ohne Außenleiter aufs Dach kommt.
     
  7. #7 Andybaut, 26.06.2018
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    Die Flachdachrichtlinien weisen unter Punkt 1.4 (15) darauf hin, dass Absturzsicherungen vorhanden sein sollten: „Um Pflege, Wartung und Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu können, sollen bei Dächern mit Abdichtungen bereits bei der Planung Maßnahmen zur Absturzsicherung, z. B. Anschlagpunkte vorgesehen werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen Anforderungen der Länder zu berücksichtigen.“

    Die Richtlinie ist bauaufsichtlich aber nicht eingeführt. D.h. eine Nichteinhaltung bedeutet nicht zwangsweise einen Mangel.
    Man wird sich zwar bei einem Mangel bei Flachdächern gerne auf die Richtlinie berufen, aber die Nichteinhaltung stellt nicht automatisch einen Mangel dar.
    Außerdem steht da soll und nicht muss.

    Soll bedeutet wieder
    ᐅ Soll-Vorschrift: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
     
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    Nein das wird so nicht als juristisch akzeptiert werden, zwar nicht fundamental als Umgehung der Richtlinie von Flachdächern, sondern die Unterlassung bzw der Hinweis, dass allfällige Wartungskosten in einer über 'Gebühr' liegenden Belastung auf den Erwerber zu legen sind (bzw für Sie anfallen) , es dies also nicht nicht im BauLV oder in der Notar Urkundenrolle erwähnt, bestehen gute Aussichten auf 'Erzwingung' einer Abstandszahlung respektiv der Kostenübernahme. Dieser Grundsatz findet immer Anwendung und wird auch rechtlich gewürdigt, zumal per anno mit Rüstung deutlich über 1000k zu erwarten sind, nicht Ansatz fähig ist aber die Pflege der Begrünung an sich, denn es war ja offensichtlich das Pflegekosten anfallen (sowieso kosten)
     
  9. SIL

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    @Andybaut da greifen noch formal einige andere Regeln, korrekt ist es muss nicht zwangsläufig Anschlagpunkt etc vorhanden sein, aber hier sehe ich eher die generelle Zugängigkeit verletzt respektiv die Abwälzung zu Lasten des Erwerber.
     
  10. #10 Andybaut, 26.06.2018
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    Da bin ich gerne bei SIL.
    Ohne Anschlagpunkt ist das natürlich Quatsch, aber halt kein Mangel nach der Richtlinie für Flachdächer.

    Nochmal:
    warum will Schwörer das nicht?
    Du bist Kunde und willst. Das ist doch das Entscheidende.
     
  11. SIL

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    Nein der Mangel besteht darin-dem Erwerber nicht daraufhinzuweisen bzw auf die doch erheblichen Mehrkosten und es ist eher anzunehmen das Erwerber von 'Fertighäusern' nicht den finanziellen Spielraum haben bzw sich 'den Nervenkrieg' antun wollen.
     
  12. baulb8

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    @Andybaut Wie oben geschrieben: "Weil der Bauherr dann jedes Jahr den Anschlagpunkt von einer Fachfirma überprüfen lassen muss". Ich habe mehrfach gesagt, dass ich diese Begründung nicht verstehen würde, da die Überprüfung ja im Zweifel mein Problem sei, aber daraufhin hieß es dann nur, dass man mir da dann auch nicht weiterhelfen könne. Und ich hab mich wirklich über mehrere Ansprechpartner gehangelt vom Bauberater über den Innendienst....

    Zum anderen Vorschlag: Ist das mit der Luke sinnvoll? Kann sich da der Dachbegrüner sinnvoll absichern in eigener Verantwortung (also etwa mit so einer Türtraverse wie oben geschrieben, oder evtl. auch mit einem zweiten Mann (wie beim Klettern)) - ohne dass ich dann einen Anschlagpunkt selbst anbringen muss.
     
  13. SIL

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    Das können Sie so ausführen, die Absicherung ist immer Sache des Ausführenden BauBG UVV UVG etc, es kann halt nur vorkommen das die ausführende Firma diese Kosten auf Sie umlegt, die für Sicherung notwendig sind.
     
  14. SIL

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    Solar oder Voltaik ist aber nicht mit auf Ihren Dach, auch kein Kamin (FestBrenner)?
     
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    Ok, aber die Wartungsfirma kann sich im Prinzip so absichern, wie ich es beschrieben habe, oder? So eine Türtraverse kostet ja nicht die Welt, etwa 100 Euro oder so, über diese Ausrüstung sollte doch ein Dachbegrüner verfügen.
     
  16. baulb8

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    Nein, solarmäßig ist nichts auf dem Dach auch kein Kamin. Laut Plan wohl nur ein kleines Entlüftungsrohr vom WC.
     
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    Ja I. d. R. führen die das dann auch aus, ich nehme auch an Ihr Dach ist nicht über 15 m dann bräuchte man schon wieder 2 Anschlagpunkte etc. Aber wenn Sie schon ein Oberlicht /Dachflächenfenster haben dann sinnigerweise ein Sekurant draußen mit drauf, vllt setzt der Dachdecker Ihnen einen mit für 'Handgeld' und damit ist gut.
     
  18. #18 Gast85808, 26.06.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Also, Schwörer hat seine zu erbringende Leistung (vermutlich) eindeutig definiert. Das Dach (Deckung) ist ausdrücklich ausgenommen. Und das auch aus gutem Grund. Der Grüne baut Mist und Schwörer soll dafür haften? Kann nicht sein. Schwörer Leistung endet beim Punkt x.
    Also bleibt die Dachdeckung mit allen erforderlich Nebenarbeiten beim Grünen.

    So und wenn man das so will, wenn VW keinen Golf mit Mercedes-Felgen liefern will, dann ist es so.
     
  19. baulb8

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    @Skogen Nein, Schwörer Haus baut auch keinen Sekuranten, wenn sie selbst die Dachbegrünung ausführen, habe ich extra gefragt. Das Kommentar mit dem Gerüst gilt auch explizit in diesem Fall.
     
  20. #20 Gast85808, 26.06.2018
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Mag sein, aber diese Frage stellt sich in diesem Fall nicht. Dann ist ja die entscheidende Frage, muß er eingebaut werden, oder nicht. Und da "streitet" man sich ja hier schon drüber. Für den Endkunden ist es auf jeden Fall ein Sowieso-Kostenpunkt. So und ob nicht die Sicherungen wie bei Bau... beschrieben ausreichend sind, als Platte, ich denke ja.

    Sein wir ehrlich: so lange nix passiert ist alles chico. Aber wehe, wenn...

    Und ob die mobilen Geländer der Weisheit letzter Schluß sind,
     
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