Hausdachverlängerung

Diskutiere Hausdachverlängerung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo. Ich möchte an meinem Wohnhaus (in Bayern) :-) das Dach verlängern. (Hausdach soll den Durchgang zwischen Hauseingang und...

  1. #1 Karl2018, 17.08.2018
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    Hallo.

    Ich möchte an meinem Wohnhaus (in Bayern) :-) das Dach verlängern.
    (Hausdach soll den Durchgang zwischen Hauseingang und Garage-"Flachdach" schließen)
    ==>Hausdach wird nicht auf der Garage aufliegen, sondern wird mit Balken abgestützt.

    Brauche ich hierzu eine Baugenehmigung etc.? (siehe Skizze)


    DSC_0376.JPG
    Schande über mich für die Skizze :)
     
  2. #2 Kriminelle, 17.08.2018
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    Willst Du das Satteldach verlängern oder ein Flachdach bauen?

    Achtung, Laienmeinung bzw Halbwissen:

    Bei ersterem könnte es sein, dass Du eine Baugenehmigung brauchst.
    Denn: ab 50cm Dachüberstand wird diese mit in die Gebäudefläche einberechnet, und da muss dann die GRZ stimmen. (Zumindest bei uns in Ni)

    Ansonsten fragt sich natürlich beim Bestand, ob ein Zwisvhenbau, also eine überdachte Pergola überhaupt so auffällig ist, dass man viel Aufhebens drum machen muss ;)
     
  3. #3 Karl2018, 17.08.2018
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    Ich will das Satteldach verlängern.
    50cm Dachüberstand jetzt und 2 meter auf die 9m Garagenlänge sollen es werden.

    Die Garage hat ein Flachdach.
    GRZ ist meiner Meinung völlig egal bei mir...

    Ich lese immer wieder von Überdachungen bis 30m2 und max. 3m Länge wären genehmigungsfrei...aber dann würde diese Abstandsflächentralala greifen...
     
  4. #4 simon84, 17.08.2018
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  5. #5 simon84, 17.08.2018
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    Nein, das ist für Terrassen. Das ist keine Terrasse.

    Lies doch die BayBo bitte selber nach :)

    Abstandsfläche ist doch kein Problem, das Dach ist 6 Meter von der Grenze weg....
     
  6. #6 Karl2018, 17.08.2018
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    Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Abstandsfläche denke ich ist mehr als ausreichend vorhanden.

    Wie sieht es mit Punkt f in der BayBO aus? Das trifft doch zu....oder bin ich auf dem Holzweg
     

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  7. #7 simon84, 17.08.2018
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    Ja genau das oder auch einfach davor unter 11. f) Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung ausgenommen bei Hochhäusern

    Wie gesagt, denke das gibt kein Problem.

    Etwas anderes wäre es, wenn du Garage und Haus zu einem Gebäude zusammenfasst, dann könntest du u.U. Probleme mit dem Grenzbebauungsprivileg bekommen.
     
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