Wasser im Garten - Verkehrssicherungspflicht

Diskutiere Wasser im Garten - Verkehrssicherungspflicht im Teiche Forum im Bereich Rund um den Garten; Hier sind ja doch Einige, die Wasser im Garten haben. Wir hätten gerne einen Bachlauf im Garten. Nichts mit viel Gefälle, eher einen ruhigen...

  1. #1 Klinkerbutze, 13.08.2018
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    Hier sind ja doch Einige, die Wasser im Garten haben.
    Wir hätten gerne einen Bachlauf im Garten. Nichts mit viel Gefälle, eher einen ruhigen Wiesenbach.
    Nun habe ich mal gestöbert und bin auf die "Verkehrssicherungspflicht" gestoßen -
    sprich ICH muss dafür sorgen, dass niemand in meinem Gewässer zu schaden kommen kann. Explizit natürlich Kinder. In Neubaugebieten gibt es immer viele Kinder, ist ja gut so.
    So, auch in einem flachen Bachlauf kann ein Kind ertrinken, zumal am Ende ja eine Art Miniteich sein muss, in dem die Pumpe steht.

    Der Haken an der Sache ist jetzt: wir wollen keinen Zaun. Unser Garten ist eingegrenzt:
    Seite 1: Haus und Garage, kein freier Durchgang
    Seite 2: Zaun zum Nachbar
    Seite 3: zur Hälfte Zaun, zur Hälfte Büsche, jeweils der Nachbarn
    Seite 4: Garage Nachbar - bleiben X Meter (X weniger als 10) offen zu einer Stichstraße

    Wir hatten geplant, an die offene Stelle auch Büsche zu setzen, evtl ein Tor dazwischen, aber keinen weiteren Zaun. Wenn ich Büsche mit Dornen nehme, wird da sich da kaum einer durchquetschen. Aber reicht das als Sicherung?

    Welche Art von Anwalt kann ich da wohl fragen, bzw wird mir da überhaupt jemand eine rechtssichere Auskunft geben, auf die ich mich dann notfalls berufen könnte?

    Es gibt Urteile, da haftet der Teicheigentümer selbst MIT Zaun ums Grundstück, und es gibt neuere, da sind die unaufmerksamen Aufsichtspersonen des Kindes Schuld. Selbst wenn ich einen Zaun habe, könnte man drüber klettern. Ich kann mich doch nicht gegen alle (blöden) Ideen, die Kinder so haben, absichern.
    Also keinen Bachlauf?

    Habt Ihr alle 2m Zäune ums Grundstück, bzw habt ihr überhaupt mal drüber nachgedacht vorher? ;)
     
  2. #2 Fred Astair, 13.08.2018
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    Natürlich drüber nachgedacht und befunden, dass ein 1 m Zaun an zwei Seiten und eine dichte Ligusterhecke von 2 m an den anderen Seiten gefälligst auszureichen haben.
    Wer da trotzdem durch- oder drübersteigt hat gefälligst aufzupassen.
    Man kann doch nicht die ganze Welt zur Gummizelle umbauen, damit sich niemand das Köpfchen stoßen kann.
     
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  3. #3 simon84, 13.08.2018
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    Erinnert mich bisschen an "Warning: Hot Coffee"
     
  4. #4 Klinkerbutze, 13.08.2018
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    Mag sein, aber die Rechtssprechung ist nunmal bisher so, also kann ich sie nicht ignorieren.
     
  5. #5 Fred Astair, 13.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.08.2018
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    Was fragst Du dann? Soll alle Welt, nur weil Du eine Rundumsorglos-Absicherung möchtest, ihre Grundstücke genauso idiotensicher machen?
    Fahr nach Hamburg ins Miniatur-Wunderland und sieh Dir an, wie Wasserläufe aus Acrylglas täuschend echt nachgebaut werden. Aber mache einen großen Bogen um die Hafenanlagen mit den ferngesteuerten Schiffen. Das Wasser dort ist bis zu 50 cm tief und lebensgefährlich. Trotzdem gehen Millionen Besucher dort ein und aus. Bisher ist erstaunlicherweise noch keiner ertrunken.
    Und erst die echte Elbe an den St.Pauli Landungsbrücken: Kein Geländer, nichts...
     
  6. #6 simon84, 13.08.2018
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    Wenn ein Kind einfach so reinspazieren oder auch an einer Ecke durchhuschen kann oder mit einem einfachen Schritt über ein Mäuerchen oder ein Zäunchen steigen kann, dann könnte es zu einem Problem für dich werden.

    Wenn es aber noch über einen Zaun klettern muss, sich durch eine Hecke quetschen oder sonstiges, ist es sicher kein Problem.

    Vielleicht ist es ja auch in deinem eigenen Interesse, dass dein Grundstück an allen 4 Seiten zumindest so "zu" ist, dass keine Unbefugten einfach so reinspazieren können
     
  7. #7 Klinkerbutze, 13.08.2018
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    Fred da hast du dich wohl etwas vergriffen, ne?

    Ich weiß ja, dass man sein Auto absperren muss, weil man sonst "Aufforderung zum Diebstahl" leistet. Verrückte Welt.
    Und ne ich möchte nicht so einen verbunkerten Garten. Aber vermutlich bleibt mir nichts anderes übrig, wenn es denn Wasser sein soll.

    Hätte ja sein können, dass sich jemand anders auch schon mal Gedanken drüber gemacht hat.
     
  8. #8 Fred Astair, 13.08.2018
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    Meinst Du, Du bist der Erste der sich darüber Gedanken macht?
    Dir bleibt nur die Entscheidung zur Absicherung oder Risikoakzeptanz. Zu dem Ergebnis sind alle anderen auch gekommen und haben ihre eigene Entscheidung gefällt. Da bleibt Dir nichts anderes über.
    Wobei habe ich mich vergriffen? Etwa im Ton?
    Kann gar nicht sein. Ich bin heute so locker drauf... ;)

    Übrigens, Aufforderung zum Diebstahl gibts als Tatbestand gar nicht.
     
  9. #9 simon84, 13.08.2018
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    Das ist nur eine kleine Ordnungswidrigkeit , 10 oder 15 EUR.
    Ist definitiv kein Straftatbestand sondern nur StVO :)


    Ob jetzt eine 80 oder 100cm hohe Hecke oder Zaun "verbunkert" ist , das kannst du nur selber entscheiden.

    Auch ein kleiner Holzzaun um die "Gefahrenstelle" wäre sicher möglich, vielleicht könnte das besser ins Bild passen zusammen mit einem Blumen- oder Kräuterbeet oder ähnlichem ?
     
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  10. #10 plattypus, 13.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 13.08.2018
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    Ich habe zwar nicht das Problem mit Wasser sondern mit Bäumen, aber da hat gottseidank der BGH inzw. passende Urteile gefällt, daß man eben mit naturtypischen Gefahren rechnen muß.
    Wer sich bei Sturm in einen Wald begibt, tut das auf eigene Gefahr und kann nicht den Waldbesitzer verklagen, weil ihm auf einem Waldweg ein Ast auf den Kopf gefallen ist. Gab auch zwei Urtiele dazu von niederen Instanzen. Einmal ist eine Joggerin von einem Ast erschlagen worden. Die Joggerin bzw. deren Angehörigen haben vom Waldbesitzer genau gar nichts bekommen. Ein anderes Mal ist nach schweren Regenfällen aufgrund des aufgeweichten Bodens ein ganzer Baum umgefallen und hat einen 3jährigen Erschlagen. Auch da waren die Eltern in der Pflicht und nicht der Waldbesitzer.

    --> Urteil des BGH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald | DStGB

    Demnach würde ich mal denken, daß man in Privatgärten mit kleinen Teichen rechnen muß und auch mit den entsprechenden Gefahren. Es ist also eine Frage der Aufsicht der Eltern und nicht dein Problem als Eigentümer. Es sind halt naturtypische Gefahren. Und ja, ich habe auch schon einmal Kinder von einem Holzpolter (aufgeschichtete Baumstämme) runtergejagd. Als meine Nachbarin dann ankam, daß ihre Kinder doch nichts kaputtmachen würden, habe ich sie nur noch gefragt: Wie lange sie noch 4 Kinder haben will? Wenn so ein Baumstamm bei der Kltterei der Knirpse ins Rollen kommt dann ... lieber nicht drüber nachdenken. Die meisten Menschen haben leider gar kein Gespühr mehr für natürliche Gefahren, weil schon irgendjemand in unserer Vollkasko-Gesellschaft dafür verantwortlich ist nur man selber natürlich nicht. Was du aber nicht darfst sind "hinterhältige Fallen" aufzustellen, also für atypische Gefahren sorgen. Also was aussieht wie ein Geländer, an dem muß man sich auch festhalten können, ohne das es wegbricht. Was aussieht wie ein Stuhl, das muß auch zum Sitzen herhalten können ohne zusammenzubrechen und wenn du irgendwo eine Alu-Leiter im Garten lagerst, muß die auch benutzbar sein. Angesägte Sprossen, um etwaige Einbrecher das Fürchten zu lehren, sind also verboten. Aber wenn die Leiter voll funktionstüchtig ist und sich trotzdem ein Unbefugter damit umbringt, weil er z.B. seitlich mit der Leiter umkippt, ist das nicht mehr das Problem des Eigentümers.

    So interpretiere ich das zumindest. Wie gesagt, ich habe das Problem mit meinen Bäumen und kann entsprechend das BGH-Urteil 1:1 umsetzen.
     
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  11. Berndt

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    schon wegen freilaufender Hunde und deren Ka... würde ich ein Zäunchen stellen
     
  12. #12 Klinkerbutze, 17.08.2018
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    Hmmm ich hatte mal angedacht, was Stachliges zu pflanzen, da geht freiwillig eh keiner durch. Ok... somit auch kein Kind. Hm. Problem erledigt :-D oder so
     
  13. #13 plattypus, 17.08.2018
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    Also da kann ich dir eine Mischung aus Holunder und Brombeeren wärmstens empfehlen. Der Holunder wuchert hoch und dient den Brombeeren als Rankgerüst. Den Scheiß bekämpfe ich bei mir schon seit Jahren. Da rennt der Hund meines Nachbarn nicht einmal durch, wenn das Herrchen ihn vertrümmt. So bescheuert ist das Tier nicht.

    Diese Mischung, 3m hoch und 4m tief rund um ein Gefängnis gepflanzt und du brauchst keinen Brenndraht mehr. :deal
     
  14. #14 Klinkerbutze, 17.08.2018
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    :biggthumpup: klasse - aber ich weiß, dass ich Brombeeren nie wieer loswerde die breiten sich ja überall hin aus.
    Und etwas Wiese im Garten wollte ich dann doch noch haben...
     
  15. #15 plattypus, 17.08.2018
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    Sag niemals nie! Man muß nur mit den richtigen Mitteln rangehen. Mein Geheimrezept heißt "Rasenmäher". Damit halte ich bei mir die Brombeeren in Schach und den Bambus vom Nachbarn (wucherte unter dem Zaun drunter durch) habe ich damit auch schon kleinbekommen. Alle 4 Tage mitm Rasenmäher drüber gefiel auch dem stärksten Bambus nicht. :D
     
  16. #16 Lexmaul, 17.08.2018
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    Salzsäure und sag Tschüß zur Brombeere :D
     
  17. am1003

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    Nöö, bitte nicht.
     
  18. #18 simon84, 17.08.2018
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    Hmmm ich glaub ich pflanz mir paar Brombeeren hab da schon eine gute Idee.
    Es gibt ja auch diese Zwitter Brombeeren aus den USA.
    Wie heissen die noch ? Boysenberry oder so :)
     
  19. #19 Lexmaul, 17.08.2018
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    Hat bei mir wunderbar geholfen :D
     
  20. am1003

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    Es versickert schon so viel Sche.... im Boden.
     
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