Grundbegrenzung - Abstand zu Verkehrsstraße

Diskutiere Grundbegrenzung - Abstand zu Verkehrsstraße im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Liebe Forenteilnehmer, heute möchte ich mich mit meiner zweiten Anfrage an das Forum wenden. Unten angefügt habe ich zwei Bilder, welche in der...

  1. #1 Blader1973, 20.05.2019
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    Liebe Forenteilnehmer,

    heute möchte ich mich mit meiner zweiten Anfrage an das Forum wenden. Unten angefügt habe ich zwei Bilder, welche in der Geraden eine (kleine, im ländlichen Raum) vorhandene Verkehrsstraße darstellt(eine Art Verbindungsstraße). Die beiden aufgestellten Baken stammen noch von durchgeführten Asphaltierungsarbeiten. Hier wurde die Hauszufahrt asphaltiert.

    Da die Verkehrsstraße nicht nur von PKWs, sondern auch von landwirtschaftlichten Fahrzeugen genutzt wird, geht es nicht umher, dass bei entgegenkommendem Gegenverkehr auf den befestigten Randstreifen ausgewichen wird. Dies soll bei dieser neu asphaltierten Hauszufahrt vermieden werden, dass die neue Asphaltfläche als Ausweichfläche von PKWs und vor allem NICHT von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen genutzt wird. Die Warnbaken werden wieder entfernt, sobald die asphaltierte "Trompete" (Verbindung neue Asphaltstraße an die bisherige Verbindungsstraße) an den Rändern mit Erde aufgefüllt und festgerüttelt ist.

    Als Ersatz sollen dauerhafte Begrenzungsgegenstände aufgestellt werden, so daß die neue Hauszufahrt nicht als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt wird.

    Meine Fragen:
    - hat jemand eigene Erfahrungen und somit Ideen, wie solche Begrenzungen aussehen können ?
    - hat jemand selbst keine Erfahrungen, dafür aber Idee oder solche schon mal gesehen, wie derartige Begrenzungen von den Eigentümern gestaltet werden können ?
    - ist jemanden ggf. eine Rechtsvorschrift bekannt, welche bei der Errichtung von solchen Grundstücksbegrenzung an Verkehrsstraßen (hier kleine Verbindungsstraße) zu beachten sind ?

    Ich freue mich über Hilfestellung und bedanke mich bereits im voraus recht herzlich.
    Viele Grüße
    Stephan
     

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  2. #2 simon84, 21.05.2019
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    Moderator

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  3. arch

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    Sieht man überall rumstehen für solche Zwecke. Ist auch keine Buchshecke oder so, die der Traktor mal ausversehen plattwalzen kann. Wie wird das Grundstück den eingefriedet? Weichen die dann eventuell nicht auch auf die Rasenfläche aus? Gibt es in der nähe andere Ausweichmöglichkeiten? Manchmal ist es auch ganz gut, fünfe gerade sein zu lassen, und sich nicht drüber auf zu regen, das 3-4 mal am tag ein fremdes fahrzeug etwas privaten grund übertritt. Du ersparst dir viel Unmut und Bluthochdruck, wenn es dir einfach egal wäre. Ist auch tatsächlich günstiger, in 20 jahre mal etwas asphalt auszubessern, statt sich aufregen, das die leute da rein fahren, Obwohl mal Geld für irgendwelche Maßnahmen( Große Steine, Hecke, die gepflegt werden muss) ausgegeben hat.
     
  4. S216

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    Über wieviele Mähdrescher im Jahr reden wir denn da?
    Ich würde beim ortsansässigen Landwirt, dem die Felder um dich herum gehören, auch 5e gerade sein lassen, du brauchst ihn vielleicht mal. Wenn man den verekelt, lässt er womöglich noch Kühe mit Glocken darauf weiden oder düngt ausgerechnet dann, wenn du draußen grillen willst. :D
     
  5. #5 Gast82596, 21.05.2019
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    Kniebohrer.:wow
     
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  6. #6 Blader1973, 22.05.2019
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    Lieben Dank für Ihre Gedanken und Ideen. Was mir unklar bzw. nicht bekannt ist, gibt es eine Vorschrift, wie nah derartige Artikel denn am Straßenrand angebracht und stehen dürfen, auch wenn das eigene Grundstück ganz an die Straße grenzt ? Gibt es einen quasi Mindestabstand von zB Begrenzungssteinen zum Fahrbandrand ?
     
  7. #7 Blader1973, 22.05.2019
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    Lieben Dank für Ihre Antwort und Gedankengänge. Ich möchte gerne Emotionen herausnehmen, denn wir haben keinen Unmut und keinen Bluthochdruck ;-)
    Vielleicht muß ich noch ein wenig ausholen und detaillierter beschreiben: aufgrund der Straßenbreite ist es auf der ganzen Strecke unumgänglich, dass entgegenkommender Verkehr jeweils in beiden Richtungen auf das Straßenbankkett fahren muß, sonst würde es Kontakt geben. Um es auch für den nächsten Eintrag vorwegzunehmen: die komplette und das ganze Bild einsehbare Wiesenfläche auf der Hausseite ist unsere. Wir haben daher wie oben beschrieben keinen Unmut und keinen Bluthochdruck. Es wird täglich auf unserem Grundstück (Wiese / Bankett) ausgewichen, wie auch wir weichen auf dem Bankett aus, das dem Nachbarn gegenüber unserem Haus gehört.

    Es geht uns um den Asphalt. Dieser ist neu ausgebracht und vom Fachbegriff eine "Tragschicht". Diese ist nicht ganz so fein wie eine Asphaltdeckschicht, gleichwohl stabil - aber halt deutlich grobkörniger. An der Verbindungsschnittstelle (neue Asphalthauszufahrt / öffentliche Verbindungsstraße) ist durch die Grobkörnigkeit der Tragschicht schlicht eine leichte Auflösung nach dem Winter zu erkennen und gewiß heute bereits für die kommenden Jahre eine Schwachstelle. Das ist und wird sich nicht ändern, außer wir würden noch eine Asphaltdeckschicht (Feinkörniger) auftragen lassen, dann müssen aber auch ein weiterer Eingriff in die Verkehrsstraße erfolgen und ggf. sicher ein Genehmigungsverfahren für einen solchen Eingriff erfolgen.

    Um was geht es uns / mir: Diese Schwachstelle (wie oben beschrieben) möchten wir vor "unnötiger" Belastung schonen. Wiederholt: Hat nichts mit Unmut und Bluthochdruck zu tun. Aber es wird so sein, dass bei viel Ausweichverker, sich diese Auflösungserscheinigung schneller einstellen.

    Punkt 2 ist: dass auch am Ansatz der neuen Asphalttrompete bei regelmäßiger Überfahrt für das auffahrende Fahrzeug ein Risiko eines "Schlages" bestehen kann, wenn das Bankett ausgefahren / ausgewaschen ist ..... die Asphalttragschicht hat eine Höhe von 10cm und ich denke (selbst Laie , daher die Erkundigung in diesem Forum) es für eine Stoßstange nicht gesund ist, im worst case Fall einen solchen Schlag aushalten zu müssen. Es geht hier um den Schutz der ausweichenden PKWs.

    Diese beiden Punkte auszumerzen, veranlass(t)en mich zur Erkundigung wie ganz oben aufgeführt. Liebe Grüße
     
  8. #8 Blader1973, 22.05.2019
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    Lieben Dank auch für Ihren Beitrag, wenngleich ich dadurch keinen Mehrwert und Nutzen habe. Viele Grüße
     
  9. #9 Blader1973, 22.05.2019
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    Lieben Dank auch für Ihre Antwort. Die Felder auf der Hausseite der Straße gehören ebenfalls uns (soweit wie auf beiden Bildern zu sehen ist, und noch weiter). Die Wiesen sind an Verwandschaft verpachtet. Im vorherigen Eintrag habe ich gerade ausführlich nachträglich geschrieben, es geht nicht um das Ausweichen auf dem Straßenbankett, damit können wir leben. Wir weichen ja ja selbst auch auf der anderen Seite aus. Soweit alles gut. Es geht lediglich um die beiden Punkte - wie im vorherigen Eintrag nachträglich beschrieben.
     
  10. #10 Fred Astair, 22.05.2019
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    Hältst Du es nicht selbst für widersinnig, das Ausweichen auf eine Wiese zu tolerieren, aber das Befahren einer Asphaltfläche, die für jeden Uneingeweihten, wie dafür gemacht erscheint, befahren zu werden, verhindern zu wollen?
     
  11. SIL

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    Wohl kaum Fred, vermutlich lässt du in deiner Zufahrt auch gerne eine Befahrung zu - zum Abstand die üblichen 40 cm würde ich sagen, die Höhe richtet sich eher nach der Gemeinde, 2 m sind da wohl eher kritisch, liebe die 1 m Höhe wählen und bepflanzen und schneiden halt oder wie vorgeschlagen bepflanzte Beton Ringe oder Kübel, Zaun vom Schlosser oder Leitplanken gegen auch, dies hängt auch etwas von Ihren 'finanziellen Aufwendungen' ab.
     
  12. #12 Blader1973, 22.05.2019
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    Danke für Ihre Offenheit. Vereinzelt fühle ich mich bei diesem Thread nicht gänzlich verstanden, vielleicht drücke ich mich aber auch nur falsch aus. Aber auf Ihre Frage kann ich direkt und offen antworten: Nein, halte ich nach meiner Ansicht nicht für widersinnig.
    Soll nun nicht bös gemeint sein. Aber meine Fragen sind ernst gemeint und ich suche nach guten und rechtlich korrekten Lösungen. Ihr Hinweis ist für mich keine Hilfe wenn ich in Frage gestellt werde - und um emotionale oder wertende Einträge bringen in Foren m.E. nichts. Dann doch lieber für alle Beteiligten unkommentiert lassen. Ich akzeptiere, dass Sie es anders oder nicht machen würden oder auch anderer Ansicht sind. Mich bringt dies in der Sache jedoch nicht weiter, hierüber bitte ich um Verständnis.Lieben Dank dafür.
     
  13. #13 Blader1973, 22.05.2019
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    Lieben Dank für Ihre Empfehlung. Darf ich nachfragen, ob es für "die üblichen 40cm" eine Quelle einer Rechtsvorschrift gibt ? Oder ist es ein Gewohnheitsrecht (da Sie von üblich schreiben?). Als Höhe denke ich, sollten 50 - 70cm absolut ausreichend sein. Im Winter müssten wir an Schnee denken, doch da werden im Herbst immer von der Straßenmeisterei die knapp 2Meter hohen Begrenzungs- oder Leitpfahle gesetzt, so dass eine evtl. von uns angebrachte Begrenzung nicht als Risiko für Autofahrer wird, wenn diese im Hochschnee nicht erkannt werden sollte.

    Danke für Ihre Hilfsbereitschaft.
     
  14. #14 simon84, 22.05.2019
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    Das sind meist Gemeindesatzungen zu Einfriedungen.
    Oft wird 50cm zu öffentlichen Straßen gefordert, manchmal wird auch nach Art der Straße (Ortsdurchfahrt etc.) unterschieden.

    Müsstet du bei dir vor Ort recherchieren.
     
  15. #15 Gast82596, 23.05.2019
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    Wenn es nur um den Schutz der Stoßstangen (nicht etwa Stoßdämpfer?) geht, würde ich halt das Bankett seitlich der Einfahrt ab und zu mit Schotter auffüllen.
     
  16. Dimeto

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    Viele Rechtsvorschriften sind Ländersache, daher wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich. Für NRW fiele mir spontan neben der Landesbauordnung das Straßen- und Wegegesetz ein, welches in sehr ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern existiert. Ganz wesentlich ist hiernach die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, so dass viele der genannten Maßnahmen durchaus kritisch zu beurteilen sind, insbesonder wenn man sich außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet.

    Nach den Fotos zu urteilen, scheint es sich um Außenbereich (nach §35 BauGB) zu handeln. Die meisten Landesbauordnungen schreiben hier Genehmigungen für bauliche Anlagen vor. Insbesondere einfriedungsähnliche Anlagen bedürfen der engen Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und dem Straßenbaulastträger.

    Mein Vorschlag: Zwei Standard-Leitpfosten. Jeder kennt sie, im Dunkeln gut sichtbar mit wenig Schadenspotential bei unbeabsichtigter Kollision.
     
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Thema: Grundbegrenzung - Abstand zu Verkehrsstraße
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