Fenstertür und Boden im Fertighaus

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  1. #1 Gast92784, 11.11.2019
    Gast92784

    Gast92784 Gast

    Hallo liebe Experten,

    es gab in unserem Neubau folgendes Problem:

    Es handelt sich um ein Fertighaus (Holzständerbauweise) in dem die Fenster schon im Werk in die Wand eingebaut werden.
    Nachdem der Estrich drin und trocken war, hat sich der Parkettleger dreimal in dem Neubau umgeschaut und wurde mehrfach von uns gebeten, sich den Estrich auf Unebenheiten zu prüfen, damit der Estrichleger die Möglichkeit erhält an zu beanstandeten Stellen den Untergrund abschleifen zu können.
    Der Parkettleger war da, hat die Räume ausgemessen, sich alles angeschaut, keine Bedenken angemeldet und hat die bestellten Böden verlegt. Zwei Räume haben Teppich, der Rest Parkett (vollflächig verklebt).
    Alle Zimmer haben bodentiefen Fenster. In einem der Kinderzimmer streifte das Fenster beim Öffnen. Zwischen Fensterflügel-Unterkante und Parkett waren ohne Parkett 19 mm Luft. Der Parkett ist 13 mm stark plus Kleber. Ergo blieben nur noch knapp vier mm unterm Fensterflügel.
    Die Baufirma schob es auf den Estrich, der wäre uneben und kam mit einem Vermessungsgerät. Tatsächlich zeigte der Laser eine Unebenheit auf knapp vier Metern von ca. 10 mm. Allerdings war der Estrich am Fenster abfallend Richtung Zimmermitte.
    Der Parkettleger und der Estrichleger prüften mit der Wasserwaage ob das Fenster im Lot eingebaut worden ist. Das Fenster war ja schon in der Wand als das Haus gestellt wurde.
    Ich habe auf Anraten eines Freundes mal ein Lot mittels Schnur und Gewicht auf 2,50 m an der Wand befestigt. Fakt ist, dass die Wand ins Haus hinein-neigt. Auf den 2,50m steht das Gewicht am unteren Ende schon 16 mm ab. Lt DIN 14202 dürften auf der fertig fein verputzten Wand mit einer Q3-Verspachtelung auf einem Meter 3 mm und auf 4 Meter Max. 8 mm Neigung vorhanden sein.

    Der Parkettleger hat gem. Vereinbarung mit der Baufirma und dem Estrichleger, den Parkett aus dem Zimmer entfernt, den Estrich um 0,5 cm abgeschliffen und einen neuen Boden verlegt. Die Kosten sollten durch alle drei gleichmäßig aufgeteilt werden.

    Nun schickt mir der Parkettleger die Rechnung und verlangt, dass ich den kompletten Betrag eintreibe oder selber bezahle. Vereinbart war, dass er den anderen beiden Parteien je eine Rechnung schickt. Er verweigert dies nun und begründet das, dass er nur einen ebenen Boden schuldet. Ob sich ein Fenster öffnen lässt oder nicht sei nicht in seiner Verantwortung. Die Baufirma habe die Wand schief eingebaut und das sei der Grund dass das Fenster sich in das Zimmer neige und deswegen auf dem Boden streife.

    A) muss der Parkettleger den Abstand zwischen Fensterflügel und Boden prüfen?
    B) welche Wertminderung kann bei so viel Neigung der Wand und somit auch des Fensters herangezogen werden?

    Puh...viel Text aber ich hoffe, mein Problemchen findet hier jemanden der sich damit auskennt. Vielen Dank vorab.
    Viele Grüße
    Cris
     
  2. #2 driver55, 11.11.2019
    driver55

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    Auch 10 mm Luft ist doch viel zu wenig. Bodenaufbau zu hoch oder Fenster zu tief. Das betrifft doch sicherlich alle Fenster. Die schiefe Wand ist natürlich Murks. Wenn das Fenster aber bereits direkt beim Öffnen schleift - die ersten paar cm - hat das mit der schiefen Wand nichts zu tun, beim weiteren Öffnen natürlich schon. Das offene Fenster bildet ja direkt einen Keil (FensterRahmen unten zu Boden). Wand und Fenster schief oder nur Wand? Wie lang ist die schiefe Wand?
    Zu den Kosten: Das soll Fertighausfirma mit Estrichleger und Parkettleger auskaspern.
     
  3. #3 driver55, 11.11.2019
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    Wie schafft man im HolzrahmenBau eine solch schiefe Wand? Wirklich komplette Wand - Innen und Aussen- oder nur innerer Ausfau?
     
  4. #4 Gast92784, 11.11.2019
    Gast92784

    Gast92784 Gast

    Hallo driver55 - das Fenster ging ca. 80° auf - also zu Dreiviertel, ab da streifte das Fenster am vorderen Ecke am Boden entlang.
     
  5. #5 Gast92784, 11.11.2019
    Gast92784

    Gast92784 Gast

    Die Wand gehört zur Giebelseite, diese ist offen. Das Zimmer hat an dieser Außenwand eine Wandfläche von 1,98 m bis 3,10 m. Ob die Wand auch außen schief ist habe ich noch nicht geprüft.
    Die anderen Zimmer haben das Problem nicht, da die Wände ansonsten gerade sind und zudem einen höheren Austritt aus den Fenstern haben (wegen der Dachterrasse). Dieses Zimmer ist das einzige, dass einen französischen Balkon hat.
     
  6. #6 Fabian Weber, 11.11.2019
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    Der Parkettleger hat in allen Punkten recht.

    Er hat hat auch gar keinen Vertrag mit der Baufirma. Wenn die Absprache so eindeutig war, dann wird Dir die Baufirma das Geld schon zurückzahlen. Ansonsten behalte doch beim nächsten Abschlag den entsprechenden Betrag ein.
     
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  7. #7 simon84, 11.11.2019
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    Ist das so ne Ausbauvariante wo der Bauherr Boden selber macht? Also Parkettleger selber bestellt ? Oder ist der von Fertighaus Anbieter beauftragt
     
  8. #8 Gast92784, 11.11.2019
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    Gast92784 Gast

    Ja, wir haben alle Bodenbeläge herausgenommen.
     
  9. #9 Gast92784, 12.11.2019
    Gast92784

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    Hat jemand eine Ahnung wie man das mit der Wertminderung für die schiefe Wand rechnet?
     
  10. #10 simon84, 12.11.2019
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    Ist es denn sicher dass die Wand schief ist und der Putz grade ? Sicher nicht das Fenster schief eingebaut ?
     
  11. #11 Fabian Weber, 12.11.2019
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    Überhaupt nicht...
     
  12. #12 Gast92784, 12.11.2019
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    Das Fenster wurde schon vom Werk in die Wand eingebaut. Die Fensterleibung ist von oben bis unten mit der selben Tiefe. Die Messung mit Lot zeigte an Fenster und Wand dieselbe Neigung.
    Bei einem Fertighaus werden nur die Fugen zwischen den Gipsfaserplatten verspachtelt. Wir haben eine Q3 Verspachtelung da der Endputz sehr fein ist.
     
  13. #13 driver55, 16.11.2019
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    Und, schon mal die Wasserwaage an die Außenwand gehalten? Gleiche Abweichung wie Innen?
    Generell mal die „Schieflagen“ gecheckt?
     
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