Aufheizprotokoll verpflichtend ?

Diskutiere Aufheizprotokoll verpflichtend ? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wie bei anderen Themen bereits beschrieben, habe ich ein Generalunternehmen beauftrag eine neue FBH einzubauen mit Estrichverlegung und...

  1. #1 GencAguila, 01.04.2020
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    Hallo,

    wie bei anderen Themen bereits beschrieben, habe ich ein Generalunternehmen beauftrag eine neue FBH einzubauen mit Estrichverlegung und Fliesenbelag als Endbelag.

    Diese Firma hat auch die Elektroinstallationen und weitere Sanierungsarbeiten vorgenommen.

    Währedn der Bauphsae konnte ich beobachten, dass wochenlang der neue Estrich aufgeheizt wurde.

    Muss ich denn da kein Aufheizprotokoll bekommen ? Auf telefonische Rückfrage meinte de Ansprechpartner, dass die Firma ja auch alle andere Arbeiten erldigt hat und die Gewährleistung auf alles gelten würde.

    Sollte ich denn da nicht trotzdem auf ein Aufheizprotokoll bestehen ?

    Danke und Gruß
     
  2. #2 Andreas Teich, 01.04.2020
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    Wenn die auch den Bodenbelag übernehmen kann mMn darauf verzichtet werden,
    zur eigenen Absicherung würde ich das bei FB-Heizungen aber immer machen
     
  3. #3 Fred Astair, 01.04.2020
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    Wenn es nicht vertraglich vereinbart ist, kannst Du kein Prorokoll verlangen.
    Auf die Gewährleistung hätte es ohnehin keinen Einfluss.
     
Thema: Aufheizprotokoll verpflichtend ?
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