Gründungspolster unter Bodenplatte

Diskutiere Gründungspolster unter Bodenplatte im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe ein paar Fragen zum Gründungspolster/Sandplatte . Bauen einen Bungalow 130qm ohne Keller mit einem GÜ. Vertraglich ist der GÜ für 30cm...

  1. #1 Willi2014, 12.09.2020
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    Hallo, habe ein paar Fragen zum Gründungspolster/Sandplatte .
    Bauen einen Bungalow 130qm ohne Keller mit einem GÜ. Vertraglich ist der GÜ für 30cm Polster mit Polsterüberstand 1 Meter zuständig. Bewehrte Bodenplatte 18cm mit umlaufender Frostschürze ca. 60 cm tief. (Es wird wohl eine Art Schalung-Styropor, mit Beton verfüllt). Die über die 30cm Polsterhöhe gehende Kosten tragen wir.
    Grundstück ist leichte Hanglage. Im Bodengutachten(kurzgutachten) vom GÜ beauftragt steht zum Gründungspolster
    "verdichtungsfähiger kiesiger Sand oder Mineralgemisch, kf-Wert größer 10-4m/s. Einbaulagen max. 0,3m, Verdichtung auf mindestens mitteldichte Lagerung (97% Procterdichte), Polsterüberstand Größer 1m, Polsterstärke Größer 0,50Meter"
    Es steht lehmiger, aber tragfähiger Boden an. Nach Erstellung des Bodengutachtens wurden im Baufeld noch Fundamente und Sickergruben bis in 2 Meter Tiefe festgestellt, welche entfernt wurden.
    Die Situation ist derzeit so, dass der Tiefbauer nach Aushub,ausschließlich kiesigen Sand, erst Frostschutz 032 eingebaut hat ca. 180 Tonnen. Dieser ist wohl güteüberwacht und klassifiziert. Dazu dann noch, da sich der Sand nicht verdichten liess, unter Besprengen mit Wasser angeblichen "Frostschutzsand 045", 130 Tonnen. Für diesen Sand/Kies gibt es keine Zertifizierung und Klassifizierung, er wird auch offiziell nicht in der Sandgrube verkauft (es gibt keinen Preis). Über den Sandgrubenchef und die Mitarbeiter erführen wir, dass es sich um Material handelt, welches irgendwo ausgebaut wurde, lange Zeit auf Halde lag und nun uns unter das Haus eingebaut wurde.
    Man hat es nur "Frostschutzkies" genannt. Wir wissen nicht, wo es her kommt, ob es Schadstoff belastet o.a. ist.
    Das Gründungspolster ist an der dünnsten Stelle 0,50m hoch , an der Stärksten ca. 1,20m. Es steht im südlichen Bereich ca. 60/70 cm heraus.
    Nach unserer Mängelrüge, wollte der Bauleiter die Nachweise (Sieblinie und Zertifizierung vom Tiefbauer abfordern) Bis heute liegt für den 045 er Sand nix vor. Kann ja auch nicht, da auf Halde gelegenes Altmaterial. Trotzdem kommt uns der GÜ jetzt damit, es stünde auf den Wiegescheinen , wo der Sand her kommt und es steht auch "Frostschutzkies" drauf. Das reiche!
    Da das Gründungspolster ca. 5 Wochen nicht abgedeckt war, ist der Lehmboden unter dem Sandpolster nunmehr, vor allem in Bereich der geringen Polsterstärke ca. die Hälfte vom Haus) aufgeweicht und nicht mehr tragfähig. In diesem Bereich will der GÜ zwar auf seine Kosten einen Bodenaustausch vornehmen, jedoch auch wieder mit dem wasserduchlässigen runden Kies/Sand. In unserer Region nimmt man eigentlich gebrochenes verzahnbares Mineralgemisch, welches nicht so wasserdurchlässig, wie Sand ist. Der GÜ meint, wenn nach dem Bodenaustausch schnell die Bodenplatte drauf kommt wäre alles ok. Es würde kein Regenwasser mehr rein laufen können.
    Das Problem welches wir sehen ist, dass der 1 Meter umlaufende Polsterüberstand sowie die Terrasse, welche auch Vertragsbestandteil ist, immer offen ist und damit jeder Zeit und dauerhaft durch den kiesigen Sand Regen- und Schmelzwasser in das Planum wie in eine Wanne fliesst. Der unter dem Sandpolster liegende Lehmboden wird also wieder aufweichen und permanent nass sein. Die nicht überbaute Fläche (Polsterüberstand und Terrasse ) sind ca. 70qm.
    Was meint ihr zu unserem Bedenken sowie der Tatsache , dass kein Frostschutzkies, sondern irgend ein Sand eingebaut wurde. Von einer kapillarbrechenden Wirkung kann man glaube ich nicht ausgehen.
    Danke für eure Antworten.
     
  2. #2 Gast56382, 12.09.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Kies wird doch sehr häufig eingebaut... Sehe da weniger ein Problem. Kommt da noch ne Frostschürze rein? Dann erst recht kein Problem...
     
  3. #3 meisterLars, 13.09.2020
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    :mega_lol::mega_lol::mega_lol: 0-45 er Sand... der war gut... :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
    Ganz ehrlich? Such dir nen Bodengutachter. Der soll sich das verbaute Material angucken und evt mal ne Lastplatte machen. Dann bist du schlauer.
     
  4. #4 Willi2014, 13.09.2020
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    Uns geht es primär darum, dass nicht frostfrei gegründet wurde, also kein Frostschutzkies/Sand ins Gründungspolster gekommen ist, also ohne Güteüberwachung, Klassifizierung usw., sondern irgendwelches Material was irgendwo ausgebaut wurde.., mit Lehmanteilen. Wenn dann noch der unter dem Sandpolster stehende lehm erneut aufweicht und da Wasser steht, ist doch der Frost unter der Bodenplatte vorprogrammiert...? Oder?
    Es gibt doch bestimmt DIN Vorschriften o.ä. die vorschreiben, dass frostfrei, mit entsprechendem Material geründet werden muss. Wo steht dies?
     
  5. Domski

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    Das ist relativ einfach: was genau ist bestellt worden? Ist eine Gründung mit zertifizierten Frostschutzmaterial bestellt worden? Dann bestehe darauf, das genau das und nichts anderes eingebaut wird.
     
  6. #6 Willi2014, 13.09.2020
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    Im Vertrag steht zur Gründungskonstruktion:
    Gründung: Fundamentplatte als frostsichere Gründung
    Fundamentplatte: Bewehrte Fundamentplatte ca. 18 cm auf Trennlage
    Abdichtung Fundamentplatte: WU-Beton (Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit)
     
  7. Domski

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    OK. Wenn kein Material da steht, kann er alles einbauen, was nach den a. R. d. T. Frostfrei ist. Dann kannst du kein bestimmtes Material verlangen. Den Nachweis, das das frostfrei ist, muss er aber erbringen.
     
  8. #8 Willi2014, 14.09.2020
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    Das ist gerade die Frage. Es geht um 130 tonnen die zwar laut Waage als Frostschutzkies deklariert wurden, nachweislich jedoch nicht in der Sandgrube abgebaut und verkauft werden. es ist Kies welcher irgendwo ausgebaut wurde und da seit Jahren lagerte. Haben keine Lust uns irgendwelchen schadstoffbelasteten Dreck unters Haus einlagern zu lassen. Wie definiert sich frostschutz, welcher Nachweis?
     
  9. #9 simon84, 14.09.2020
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    Bestimmung der Feinanteile, Wasserdurchlässigkeit nach Zertrümmerung etc
     
  10. Polier

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    Du beschreibst 2 relevante Dinge in Deinem Beitrag.
    1. den „Fostschutzkies
    Hier muss der Unternehmer die im Bodengutachten geforderten Eigenschaften nachweisen. Dies kann er indem er entweder ein Güteüberwachtes Material einbaut oder ein Untersuchungsprotokoll des verwendeten Materials beibringt das dem Material die geforderten Eigenschaften bescheinigt, inkl. dem Nachweis der Schadstoffbelastung.
    Des Weiteren muss der Unternehmer einen Nachweis erbringen das das Eingebaute Material die geforderte Verdichtung und Tragfähigkeit aufweist, dies kann z.b. Durch einen Lastplattenversuch nachgewiesen werden.
    2. die „Badewanne“
    Durch Deinen Frostsicheren Aufbau wird das Wasser immer bis zum Erdreich durchsickern, das ist ja der Zweck dieser Konstruktion.
    Wenn auf dem Erdreich Wasser steht ist dies bei einer ruhenden Last wie einem Gebäude kein Problem, wenn—
    1. Das Wasser nicht bis über die Frostgrenze steigt.
    2. der Untergrund entsprechend Dicht gelagert ist und ein Erdplanum als Trennung hergestellt wurde.
    Ist dies nicht der Fall sollte auf jeden Fall der Geologe nochmals eine Empfehlung abgeben.
     
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  11. #11 Willi2014, 17.09.2020
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    Danke Polier.
    Also es kommt eine Frostschürze 60 cm tief in eine Styroporschalung gegossen unter die Bodenplatte.Frosttiefe ist, so steht es im Bodengutachten ca.90cm.
    Was meinst du mit "Erdplanum als Trennung hergestellt ist"? Auf den ausgesiebte Lehmboden wurde nur nur der kiesige Sand verdichtet.
    Ein privat heran gezogener Bodengutachter meinte nun, es müsse eine Drainage oder zusätzliche Abdichtung ums Haus, damit der Lehmboden nicht wieder aufweicht, weil Regenwasser , welches über den Polsterüberstand und die Terrasse ins Erdreich durch den Sand/Kies auch nach Betonieren der BPL reinläuft. Dies aufgrund des Lehmbodens und die leichte Hanglage (entlang Straßenseite auf 24 Meter Länge ca. 70 cm Höhenunterschied)
    Im ursprünglichen Bodengutachten ist von einer Drainage keine Rede.Unsere Nachbarschaft hat auch keine gebraucht, da kein Grundwasser usw. ansteht. Allerdings wird überall das Gründungspolster aus gebrochenem steinigem Mineralgemisch hergestellt, welches wohl nicht so wasserdurchlässig ist.
    Haben jetzt keine Lust, nur weil der Tiefbauer zu faul war, 15 km weiter zu fahren, wo es Mineralgemisch gibt, und den Kies aus der nur 2 km entfernten Sandgrube geholt hat, eine Drainage Bauen und finanzieren zu müssen.
    Die Angst ist eben auch, dass bei Dauerregen o. Unwetter soviel Wasser rein läuft, dass dieses aufsteigen kann.
    Schwemmt der Lehm bei Nässe nicht auf und zieht sich nach Abtrocknung wieder zusammen. Wenn dieses Spiel unter dem Gründungspolster dauerhaft passiert, ist da nicht mit Höhlräumen unter dem Kies zu rechnen?
    .
     
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