Fehler der Baufirma und Gewährleistung

Diskutiere Fehler der Baufirma und Gewährleistung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; da wurde ein 1000 qm Garten komplett umgestaltet, sowie alle Innereien aus dem Haus entfernt und erneuert. Der Gesamtpreis war in Summe...

  1. #21 Kriminelle, 26.01.2021
    Kriminelle

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    Versteht man das richtig, dass grundsätzlich erstmal der Garten dieser Firma gemacht wurde?
    Ist das ein Galabauer oder ein Allrounder? MyHammer?
    Hast Du eine korrekte Rechnung in den Händen? Also, ist das eine legitime Firma mit Leumund?
     
  2. #22 Gast98362, 26.01.2021
    Gast98362

    Gast98362 Gast

    Hallo,

    habe mir mal die Mühe gemacht mal alles zu lesen teils sehr verwirrend. Aber ich versuch mal kurz und bündig auf den Punkt zu bringen.

    1. Keller Außenwand nass!
    2. Firma bietet an Wand zu dämmen und führt aus.
    3.Selbe Firma macht Grüne Rigipsplatten vor die Wand innen.
    4.Wand kann nicht geputzt werden ist zu schief.

    1. Erstmal feststellen woher kommt das Wasser bspw. die Feuchtigkeit.
    2. Erstmal die Wand behandeln damit keine weitere Feuchtigkeit eindringen kann, dann Dämmen.
    3.Keine Rigipsplatten auch nicht grüne an eine Feuchte Wand. (Kondenstrockner 14 Tage dann Kalkzementputz )
    4. Ich putze sogar Decken mit Kalk- Zementputz.

    Fazit: Die Firma hat gegen alle regeln der Kunst verstoßen und gegen Handwerkliches Wissen. Egal ob der BH beauftragt oder nicht die Firma hätte hier diese Arbeiten nicht so ausführen dürfen.
    Die Firma trägt die Verantwortung und die Gewährleistung dies bedeutet auch die Folgekosten die dadurch entstehen.
    Ich würde hierbei noch anmerken das Du vielleicht mal in der Handwerkskammer eine Beschwerde einreichen tust gegen diese Firma, und die Handwerkskammer selbständig nochmal ein GA schickt um das zu Untermauern strafen seitens der HWK können drastisch sein.
    Da Du Folgekosten durchaus gelten machen kannst wird es aber schwer sein diese ohne Rechtsanwalt durchsetzen zu können.


    Tipp: Fürs nächste mal , Du Führst an das die Baumaßnahme sich im 6 Stelligen Bereich befindet dann solltest du wohl 1-2000,-€ überhaben für einen externen Bauingenieur der die Bauüberwachung macht dann kannst dich entspannt zurück lehnen und der trägt dann die ganze Verantwortung.

    mfg

    Alter Hase
     
  3. BaUT

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    Toller Thread

    der mal wieder zeigt, dass ein privater Bauherr bei komplexen Aufgaben doch zuerst mal einen planenden und später bauleitenden Architekten braucht, weil er vorher einsehen sollte, dass Handwerkersprüche like "Kein Problem - Haben wir schon immer so gemacht!" oder "Das funktioniert schon so - machen wir ja nich zum ersten Mal." eben keine Planung ersetzen.

    Ohne eine ordentliche Planung inkl. Ausschreibung bzw. funktionaler Leistungsbeschreibung ist eine spätere Gewährleistung schwer in Anspruch zu nehmen, denn der Handwerker kann sich dann evtl. darauf rausreden, dass der Bauherr es ja so haben wollte obwohl er ihn darauf hingewiesen hat, dass das eine billige Bastellösung außerhalb der Regeln der Technik ist. Dann steht Aussage gegen Aussage und die Chance auf Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche schwindet.

    Deshalb fragen hier alle nach einer genauen Baubeschreibung und den genauen Vertragsunterlagen.
     
  4. BaUT

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    @Alter Hase mit alten Preisen...
    Bei 100.000 EUR anrechenbaren Kosten
    Honorarzone I Mitte
    33% Umbauzuschlag
    5% NK
    Lph 1-5 und 8
    HOAI-Honorar brutto rd. 9.000 EUR

    Aber auch dieser Betrag ist zur Vermeidung von Ärger und zur Sicherstellung einer entsprechenden Mindestqualität durchaus gerechtfertigt wie man im Nachgang sieht.
     
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  5. #25 Gast98362, 26.01.2021
    Gast98362

    Gast98362 Gast

    Nicht ganz. wenn der BU die Arbeiten so ausführt ist er haftbar denn diese Arbeiten hätten so nicht ausgeführt werden dürfen. Der BU hätte sich schriftlich das bestätigen lassen müssen das er Gewährleistung zurück tritt ,mit dem Hinweis was zukünftig passieren kann und Unterschreiben lassen müssen vor Ausführung der Arbeiten. Dann ist er raus aus der Verantwortung aber so nicht. Sollte der GA bestätigen das die Arbeiten falsch sind bspw. Mangelhaft dann haftet der BU voll.
     
  6. BaUT

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    Kann man so sehen, muss man aber nicht - eine andere Sichtweise (Argumentation der Handwerkerseite) wäre folgende:

    Der Bauherr war selbst Planer und Bauleiter.
    Der Bauherr hat gesagt wir sollen das so machen.
    Eine schriftliche Planung gab es nicht.
    Wir waren nicht mit der Sanierungsplanung beauftragt, dass hat alles der Bauherr selbst bestimmt.
    Wir haben im Rahmen unserer begrenzten Prüf- und Hinweispflicht als reines Ausführungsunternehmen stets auf Abweichungen von den R.d.T. hingewiesen, konnten den Bauherrn aber um den Auftrag nicht zu verlieren nicht dauernd mit Bedenkenanzeigen überfluten und andauernd auf eigenes Risiko und ohne Mehrkosten seine fehlende bzw. fehlerhafte Planung ergänzen. Wir haben deshalb entsprechend seiner baubegleitenden Anweisungen gearbeitet.

    Damit könnte der Handwerker durchkommen und zumindest einen Teil der Gewährleistungsansprüche abwehren.
     
    simon84 und Alex88 gefällt das.
  7. BaUT

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    Ist Fettdruck das hiesige Aliot für laute Stimme?
    Egal - zum Inhalt:
    Der GA ist nicht der Richter.
    Der Handwerker schuldet nicht in jedem Fall die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und er schuldet auch nicht in jedem Fall den Erfolg. Beispiel: Der Handwerker ist mit der Freilegung der erdberührten Kellerwand beauftragt und mit dem Auftrag einer nachträglichen Vertikalabdichtung inkl. Dämmung bzw. Verfüllschutz. Wenn die Wand 2 Jahre später wegen kapillar aus dem Fundament aufsteigender Mauerwerksfeuchte (historische Horizontalsperre schadhaft) noch immer nass ist, dann ist das kein Gewährleistungsfall, denn die Prüfung und Erneuerung der Horizontalsperre war nicht Teil seiner Leistung.
     
  8. #28 simon84, 26.01.2021
    simon84

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    Mich würde auch noch interessieren, ist das offiziell eine Umnutzung als Wohnraum ?
    Wo wurde gedämmt ? Innen oder Außen ? Wie stark ? Wird dauerhaft beheizt (im Sinne von EnEV / GEG) ?

    Das ist nämlich dann die nächste Baustelle ....
     
  9. #29 Sx5r, 26.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.01.2021
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    Okay, ganz so wars dann doch nicht ... das Gelände (1000qm) musste komplett neu strukturiert werden, das war seit zig Jahren übern Jordan gegangen. Die groben Arbeiten dazu (Erdarbeiten, Felswegstemmen, 100 Jahre alte Fundamente und Mauern entfernen, ...) haben die gemacht, dazu wurde eine komplett neue Wasserleitung gelegt (nachdem die alte mir 2019 an 2 Stellen wegen Durchrostung zerfetzt ist). Die tatsächlichen Gartenarbeiten hat wer anders gemacht. ;)


    Hi alter Hase, deine Kritik ist gerechtfertigt und ich werd nächstes Mal besser machen. Ich kann nur als mildernde Umstände in Feld führen, dass zu Beginn die Arbeiten tatsächlich erheblich kleiner aufgesetzt werden sollten und lediglich im Verlauf immer mehr Altlasten und sonstige Probleme anfielen. Ich habe in meiner Unerfahrenheit definitiv den Punkt verpasst, an dem ich hätte zurücktreten und einen Fachmann ranlassen müssen. (okay, ich hatte es zwischendurch sogar angedacht, aber mir waren die Wartezeiten (6 Monate +) mittendrin in dem Moment zu lang ... :cry

    Zum Glück nicht ganz. Im Gespräch mit dem Gutachter kam der Hintergrund deutlich heraus, der GF der Firma hat zu dieser Methode geraten. Das wurde so weit auch schriftlich festgehalten. (ursprünglich war nämlich tatsächlich verputzen angedacht. Der Vorschlag zu RiGips kam vom der Baufirma, weil der Aufwand sehr groß geworden wäre (wegen der schiefen Wände und weil man nicht einfach mit großem Gerät in das Haus kommt)
    Nebenher, in den meisten Bereichen war und ist diese Lösung ja auch okay. Er hat eben nur keine Unterscheidung gemacht zwischen oberirdisch (Wohnbereich,...) und Keller (Bad).

    *lacht* ich hab mich schon gefragt, wann die Frage kommt.
    Nein, ist es nicht. Das Haus ist aus 1971 und ich hab sogar die Baugenehmigung, in der explizit Aufenthaltsräume genehmigt sind. Das Häuschen hatte auch bereits Wohnzimmer, Küche und Bad (wenn man das alles - eingepfercht auf 25qm - so bezeichnen mag ^^) - die Sachlage ist aktuell einfach, dass es eigentlich kein Gartenhaus nach aktuellem Verständnis ist, sondern ein Wochenendhaus, in dem man durchaus übernachten kann und darf, aber nicht permanent wohnen.
    Mit Ausnahme vom Dach (das musste komplett getauscht werden, dafür hab ich eine Baugenehmigung erhalten) ist alles Instandhaltung und damit verfahrensfrei. Ich habe (weil in unserer Gegend ständig gepetzt wird) sogar alle verfahrensfreien Teilvorhaben beim Bauamt angezeigt und bestätigen lassen (Lustige Anekdote dazu: Am Ende des Termins meinten die 2 Leute vom Bauamt "Achja, wir wussten schon, dass Sie da was machen wollen, 2 Ihrer Nachbarn waren schon hier" ...)
     
  10. Sx5r

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    zunächst mal lieben Dank für eure Hilfe, ich hab dadurch echt einen klareren Blick bekommen.

    Ich geb mal mein vorläufiges Ergebnis weiter:

    - Zunächst ist die Schuldfrage imho unstrittig, denn ich habe nun unabhängig von etlichen unterschiedlichen Seiten die Rückmeldung bekommen, dass die Art der Ausführung an der fraglichen Stelle ungeeignet war.
    - Die Beratungsfrage ist ausreichend belegbar, insbesondere hat die Firma in verschiedenen Fällen vor anderen Personen bestätigt, dass und warum sie mir zu der Vorgehensweise geraten hat.
    - in einem ersten kurzen Gespräch mit dem RA hat der eine ähnliche Einschätzung zur Haftbarkeit geäußert wie alter Hase. Insbesondere ist die Fiat-Mercedes-Frage hier anscheinend ausreichend gewürdigt (d.h., die Mehrkosten sind schlicht nötig für eine korrekte Umsetzung und nicht zu meiner persönlichen Bereicherung)

    Daher werde ich wohl wie folgt vorgehen.

    Ich werde mit dem Unternehmer zunächst nochmal sprechen:
    - Er soll die Kosten für die Nachbesserung übernehmen, wie es vereinbart war - und zwar bis einschließlich Fliesen verlegen (das war der Zustand, als Nässe/Schimmel festgestellt wurden).
    - sollten die neuen Fliesen teurer sein als die alten, übernehme ich den Differenzbetrag
    - Ich verzichte auf andere Nacherfüllungen zu kleinen Fehlern (die er schon eingestanden hat), deren Beseitigung für ihn echt überproportional aufwändig wäre
    - ich verzichte darauf, irgendwelche sonstigen Kosten oder Verdienstausfälle in Anrechnung zu bringen (da gibt es leider einiges)

    Wenn er darauf nicht eingeht, geht das an die Anwälte. Ein Termin für die Mandatserteilung und Unterlagenübergabe steht schon, ich muss ihn nur noch bestätigen. Damit würde mein Zeitplan zwar durcheinandergebracht, aber ich hab jetzt so weit meinen Frieden mit beiden Optionen gemacht.
     
  11. #31 Berndt, 26.01.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.01.2021
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    geht mich echt garnix an, aber an die feuchteste Wand im Gebäude Fliesen ?? bzw. wer plant in so einem Raum ein Bad ein ??
    Sorry, wie gesagt geht mich nix an :shades
     
  12. Sx5r

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    Berechtigte Frage ...

    Ich habe das Gebäude vom Layout ziemlich optimieren müssen, damit auf der geringen Fläche was brauchbares zustande kommt.
    Das war am Ende (und hier waren auch Architekten zugegen ^^) die beste Lösung mit den gegebenen Platzverhältnissen.

    Daher war es mir ja so wichtig, dass sowohl der Wandaufbau feuchtraumgeeignet ist und dass die Belüftung das verbleibende Feuchtigkeitsproblem behebt.
     
  13. #33 simon84, 26.01.2021
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    Meine Frage hatte schon einen Hintergrund. Mir ging es nicht darum ob du vor hast die EnEV/GEG einzuhalten oder nicht.
    Es wäre zu klären ob überhaupt eine dauerhafte Beheizung gem. EnEV/GEG vorliegt oder nicht. Ob da nur die tatsächliche Nutzung oder die mögliche Nutzung herangezogen wird kann ich dir leider auch nicht verlässlich beantworten.
    Du hast leider meine Frage ob eine Aussen oder Innendämmung vorgenommen wurde nicht beantwortet. Bei einer Innendämmung werden keine besonderen Anforderungen gestellt, bei Aussendaemmung schon. Und es gibt auch noch diese "Kernsanierungs" Regelung die manchmal gezogen wird, falls die Aufwände für die Sanierung 1/3 des Aufwands für den Neuaufbau des Gebäudes (ohne Grundstück) überschreiten. Dann müsstest du eigentlich neu bilanzieren ;)

    Meine Frage ging in 2 Richtungen. Falls eine Aussendämmung vorgenommen wurde, dann kannst du evlt. argumentieren, dass die Firma dich auch zu EnEV informieren muss.
    Bei Innendämmung nicht.
    Die andere Richtung war, wenn das Gebäude kein Aufenthaltsraum in dem Sinne (also eher Gartenhaus etc) ist, dann hätte die Firma evtl. argumentiert, dass es sich um ein untergeordnetes Gebäude mit keiner dauerhaften Wohnnutzung handelt. Das hat zwar keine Auswirkung auf komplett falschen Wandaufbau an sich, könnte aber ihre Beratungs/Planungspflicht in den Augen eines Richters reduzieren.

    Klar, dass der RA das sagt, für den ist das ja eine Win Win Situation. Er verdient egal ob du gewinnst oder verlierst ;)

    Drücke euch die Daumen und würde mich über weitere Rückmeldungen freuen.

    Vor Gericht und auf hoher See, du kennst den Rest. Da kann alles bei rauskommen von Totalverlust bis Totalgewinn.
    Dein RA ist dein richtiger Ansprechpartner für das weitere Vorgehen.

    Meine persönliche Meinung zu dem Thema und den "Sowieso" vs. "Mehrkosten" ist anders, aber das ist ja auch nur eine Meinung die auf meiner Erfahrung basiert und dafür sind Foren schliesslich da.
     
  14. #34 Kriminelle, 26.01.2021
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    Mich geht’s ja auch nix an...
    Grundsätzlich schon. Aber der Auftraggeber ist ja auch verantwortlich, wem er mit einer Aufgabe betreut.
    Wenn ich einen Maler und Lackierer beauftrage, einen Rembrandt zu fälschen, trage ich eine gewisse Mitschuld, wenn ich um den Berufsstand weiß. Da kann er mir noch so viel erzählen, dass er es kann.
    Wenn ich nämlich so etwas lese, und meine Fragen zu myhammer und Leumund nicht beantwortet werden, ist da doch etwas im Argen. Insofern muss man sich natürlich 3 x überlegen, zu klagen.
    Statt dessen lässt man den Stümper nochmal ran.
     
  15. Sx5r

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    Achso ... nein, hier greift der Bestandsschutz. (Der ist auch wichtig, in der Gegend würde ich aktuell kein Gebäude in der Qualität genehmigt bekommen ^^)

    Das hat sich vermutlich mit der obigen Antwort erledigt, aber zur Vorllständigkeit:
    Bislang wurde keine besondere Dämmung vorgenommen. Es ist aber vorgesehen (und auch mit dem Bauamt bereits abgesprochen), eine hinterlüftete (Außen-)Fassade (inkl. Dämmung) anzubringen.
     
  16. #36 simon84, 26.01.2021
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    @Kriminelle es geht noch um was ganz anderes.
    Der gesamte Rechnungsbetrag ist schon bezahlt.
    Jetzt werfe ich Gutachter, Anwalt und Gericht gutes Geld hinterher um schlechtes (eventuell) zurückzuholen.

    Und es geht um 5-10% des gesamt Auftragsvolumens

    klar kann man das machen :)
     
  17. #37 simon84, 26.01.2021
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    Es gibt keinen Bestandsschutz für aussendämmung bei Renovierung sondern nur für das Gebäude an sich das meinst du vermutlich dass es so nie mehr als Wohnraum genehmigt würde . Alles gut das passt .

    dann auf die 10% Regel achten bzw gemäß EnEV/GEG dämmen

    oder gemäß KfW und Förderung mitnehmen. Muss man rechnen ob es sich lohnt
     
  18. Sx5r

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    Äh nein, das hatte nichts mit MyHammer o.ä. zu tun, das ist schon eine etwas größere Firma, es gab initial eine Ausschreibung und mir war kein Kontraargument (i.e. schlechter Leumund) bekannt.
    Sie haben auch keine Arbeiten gemacht, die außerhalb ihres Fachbereichs lagen.
     
  19. #39 simon84, 26.01.2021
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    Naja wenn sie keinen Architekten oder Bauingenieur angestellt haben können sie ja schlecht eine Sanierungsplanung anbieten ;)

    aber verstehe was du meinst. Hochbau kann durchaus verputzen und Fliesen beinhalten
     
  20. Sx5r

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    Och, hier stehe ich echt auf dem Standpunkt, dass sie fürs Fliesenlegen auch eine Andere Firma beauftragen können. Ich erwarte einfach, dass am Ende ein Stand erreicht wird, der dem ursprünglichen entspricht (d.h., mit angebrachten Fliesen)
     
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