Teilung bebautes Grundstück

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  1. Cathy

    Cathy

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    Hallo zusammen, ich hoffe dass ihr mir einen Rat geben könnt.
    Es geht um eine Teilung eines bebauten Grundstücks in Brandenburg unter Geschwistern, so dass die Grenzabstände unterschritten werden .
    Meine Mutter möchte mir und meinem Bruder unser Familien Grundstück vermachen. Das Grundstück umfasst 2 Flurstücke,. ein großes 900m2 auf welchem sich das Haus befindet und ein schmaleres, 650m2, mit Nebengebäuden bebaut.
    Mit meinem Bruder bin ich mir einig, dass ich das Haus bekomme, da ich darin lebe. Nun hatte ich ihm den Vorschlag gemacht, dass ich das ges. Flurstück mit dem Haus nehmen möchte und er sollte das kleinere Flurstück und eine Ausgleichszahlung erhalten.
    Damit wollte er sich nicht zufrieden geben. Er fordert eine gerechte Teilung des Grundstücks in der Mitte.
    Dies würde bedeuten, daß unser Haus zu nahe an der Grenze liegen würde (1.75m) zudem liegt unsere Terrasse ein Stückchen über dieser neuen Grenze.
    Meine Frage ist nun an euch, ob dieses Vorhaben überhaupt so umsetzbar wäre und welche Nachteile es für mich mit meinem Grundstücksteil birgt.
    Ich habe von dem Thema leider keine Ahnung und möchte nicht von meinem Bruder hinters Licht geführt werden er ist Richter und kennt sich da gut aus.
    Ich freue mich auf eure Antworten.
    Lg. Kati
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Im Baurecht und Vermessungswesen aber anscheinend nicht so gut.
    Hier meine wegen Unkenntnis eines Lageplans und eventuell vorhandener Ortssatzungen nur vorbehaltliche Meinung:
    Bei der geplanten Teilung handelt es sich um eine sinnlose Geldverschwendung, da ohne Not Baulasten erforderlich werden, die für sich schon ordentlich Gebühren kosten, aber auch einer privatrechtlichen Vereinbarung bedürfen, die nicht selten kompliziert und teuer ist.
    Lasst Euch gemeinsam oder auch einzeln von einem nahegelegenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beraten.

    Wenn Du hier zuverlässigere Einschätzungen suchst braucht es:
    - einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte
    - Angaben zum Planungsrecht ( §30 rechtskräftiger Bebauungsplan, §33 Bebauungsplan in Aufstellung, §34 Innenbereich, §35 Außenbereich und / oder sonstige Ortssatzungen)
    - Angaben, ob schon Baulasten oder Belastungen oder Begünstigungen im Grundbuch bestehen
    - Angaben, ob die beiden Flurstücke auch eigenständige Grundstücke im Sinne des Grundbuchs sind
     
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  3. BaUT

    BaUT

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    Alternativ zur Neuaufteilung der beiden Flurstücke wäre ja die Gründung einer 2Parteien-WEG gemeinsam an beiden Grundstücken möglich
    mit notarieller oder privatrechtlicher Vereinbarung von je 775 m² Sondernutzungsrecht des Grundstücks jeweils für Schwester und Bruder
    mit Sondereigentum am Elternhaus für die Schwester. In diesem Fall müsste der Zaun oder die Hecke keiner Flurstückgrenze folgen, sondern dem Lageplan der Teilungserklärung, also der dort eingetragenen Grenze der Sondernutzungsflächen.
    Aber auch da müsst ihr beim Bauamt eine "Vereinigungsbaulast für beide Flurstücke eintragen lassen oder beim Vermessungsamt beide Flurstücke zusammen legen lassen, damit nachher die interne Grenze nicht stört.

    Auch da wird es aber nicht ohne Vermesser, Architekt und Gutachter abgehen.
    Ein Architekt muss den Bebauungsplan prüfen und danach einschätzen, ob auf dem Grundstücksanteil des Bruders eine entsprechende Bebauung möglich wäre.
    Ein Wertgutachter muss ggf. den Wert des Hauses bemessen um evtl. Ausgleichszahlungen von der Schwester an den Bruder abschätzen zu können.
     
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  4. #4 hanghaus2000, 15.08.2022
    hanghaus2000

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    Ich kann Dir nur empfehlen fuer @Dimeto die nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der ist auf dem Gebiet hier wirklich ein Experte.
     
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