Baumangel Bad - Neubaupfusch und keine Lust auf Gerichtsverfahren

Diskutiere Baumangel Bad - Neubaupfusch und keine Lust auf Gerichtsverfahren im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Mitglieder, Nicht nur wir haben erhebliche Probleme mit dem Bauherren unseres Wohngebietes. Keiner will in einen Rechtsstreit wo Vorkasse...

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  1. Dan007

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    Liebe Mitglieder,

    Nicht nur wir haben erhebliche Probleme mit dem Bauherren unseres Wohngebietes.
    Keiner will in einen Rechtsstreit wo Vorkasse jnd Streitwert auch mal in den Ruin treiben können.
    Wir haben lächerliche Beträge zur Abgeltung bekommen, gibt es hier einen der ungefähr einschätzen kann, was man in Rechnung stellen kann zu einer zu klein gebauten Dusche, die erst jetzt aufgefallen ist, weil wir jetzt die Abtrennung für das Gästebad bestellen wollten (6 Monate nach Einzug, aber letzte Rate noch nicht überwiesen)

    Maße sind 78 x 80.

    wie viel kann ich für den Schaden verlangen?
    Ich habe ein Schreiben vorbereitet, bei dem ich begründe, dass TEILE der nun notwendigen Maßanfertigung übernommen werden sollen.
    Mir schweben 500€ vor.

    Zum Vergleich:
    Zu große Abkofferung des Waschbeckens dass die Tür nicht schließt 400€.
    Knick in der Wand außerhalb der Norm - 400€.
    Fehlerhaftes Gefälle im Bad - Wasser läuft zur Tür 300€.

    ich wäre so dankbar für Zahlen oder Begründungen, da nur bei klarer Recherche überhaupt reagiert wird.

    LG
     
  2. #2 simon84, 12.08.2022
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    Hä ? bist du Auftraggeber (Käufer) oder Auftragnehmer (Bauunternehmer) ?
     
  3. Alex88

    Alex88
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    und das geht nur über einen Fachanwalt
     
  4. #4 hanghaus2000, 12.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 12.08.2022
    hanghaus2000

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    Da benoetigt man klarere Angaben von Dir, sonst wirst hier genau so nicht reagiert.

    Deine Forderungen wuerde ich Alle als unbegruendet zurueckweisen.
     
  5. #5 hanghaus2000, 12.08.2022
    hanghaus2000

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  6. Dan007

    Dan007

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    Hi,

    verstehe die Fragen nicht so ganz.
    Ich versuche es mal:
    - ich bin Käufer. Es gab Investor: XXX und ausführendes Bauunternehmen YYY

    - die unbegründeten Abweisungen der oben beschriebenen Positionen sind bereits verhandelt, deswegen schön, dass aus der Meinung des Kommentarschreibers nicht begründet wurde, aber das ist durch. Mit angegebenen Geldern. Deswegen als Vergleich gedacht.

    - Ich wollte nur eine grobe Einschätzung von einem aus dem Gewerbe oder einen Vergleich von jmd der das auch schonmal so hatte.

    also grob: was sind 2 cm Duschabweichung wert? Vertrag 80x80. Erfüllt 78x80.
    Bei der Dusche dürfte es aufgrund der Duschwannen keine Toleranz geben, die Begründung für 500€ hsbe ich oben gegeben.

    war das verständlicher oder sind Zahlen schwer? Ich sehe einen Mangel- ein Gutachter denke ich auch
     
  7. #7 simon84, 12.08.2022
    simon84

    simon84
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    @Dan007 wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung zu konkreten Werten/Schadensersatz im Forum durchführen.

    Bitte die bekannten Möglichkeiten wie Gutachter und RA nutzen.
     
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  8. Alex88

    Alex88
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    das nützt dir aber nichts, jeder Fall ist ein Einzelfall, Grundsatzurteile gibt es hier nicht
    weiß keiner, deshalb habe ich zum Fachanwalt geraten (auch wenn es mancher anders sieht, Bauleiter wissen meist am wenigsten)
    das muss der Gutachter entscheiden
    oft schwer nachzuvollziehen, aber korrekt
     
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