Drainagerohr bindet in Regenwasserleitung ein – Rückstau? Zulässig nach DIN?

Diskutiere Drainagerohr bindet in Regenwasserleitung ein – Rückstau? Zulässig nach DIN? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Vor fünf Jahren haben wir ein Haus gebaut. Seitdem haben wir hinter dem Haus unter dem Balkon regelmäßig eine durchfeuchtete Schottertragschicht...

  1. #1 Hofi1966, 15.09.2022
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    Vor fünf Jahren haben wir ein Haus gebaut.
    Seitdem haben wir hinter dem Haus unter dem Balkon regelmäßig eine durchfeuchtete Schottertragschicht nach starken Regefällen. Neben anderen Mängeln streiten wir uns deshalb mit unserer Baufirma vor Gericht. Ein Sachverständiger hat im Frühjahr diesen Bereich aufgraben lassen, konnte aber aus seiner Sicht keine Mängel feststellen. Festgestellt wurde aber, dass die Drainageleitung des Hauses an die Regenwasserleitung (Dachentwässerung) angebunden wurde. Diese Tatsache wurde aber vom Sachverständigen nicht bewertet. Das Drainagerohr liegt offensichtlich tiefer als die Regenwasserleitung. Kann es dadurch zu Rückstau des Regenwassers in die Drainage kommen? Ist die Anbindung der Drainageleitung an die Regenwasserleitung an dieser Stelle nach DIN zulässig? Hinweis: Die Regenwasserleitung wird in eine Sickergrube entwässert.
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  2. #2 VollNormal, 15.09.2022
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    Und wie soll das Wasser dann ablaufen? Bergauf fliesst das regelmäßig nicht ...
     
  3. SIL

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    Ja.
    So wie es jetzt ist nicht

    Da gehört ein Opti Schacht mit Sandfang hin , am Abgang gibt es dann kein Drainrohr mehr und ob du überhaupt deine Drainage ins RW leiten darf sagt die Satzung deiner Gemeinde , AbWZV eventuell Bplan oder deine Baugenehmigung..untere Wasserschutzbehörde ....etc
     
  4. #4 Hofi1966, 16.09.2022
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    An SIL: Danke für die Antwort. Die Leitung entwässert nicht in den Kanal sondern wird in eine Sickergrube geleitet.
    Darf die Drainageleitung über den Opti-Schacht an die Regenwasserleitung?
     
  5. #5 petra345, 16.09.2022
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    Wenn die Gefahr besteht, daß Regenwasser in die tiefer liegende Drainageleitung fließt ist das Unsinn.

    Bereits bei der Drainage muß man mit eingeschwemmten Stoffen rechnen. Wenn man noch Regenwasser dort einleitet setzt sich weiterer Dreck dort ab.

    Wenn die Drainage tiefer liegt, muß sie in einen eigenen Schacht einleiten.
    Ob man das dann versickern kann oder vermutlich illegal abpumpt ist eine andere Sache.

    Wenn der Gutachter dazu schweigt, liegt das möglicherweise an seinem Auftrag.
    Alles was nicht in seinem Auftrag steht, beachtet ein Gutachter nicht. Deswegen sind die richtigen Fragen an den Gutachter sehr wichtig.
    .
     
  6. SIL

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    Ja , aber mit Sandfang/Schmutzfang und ggf auch bei Umlenkung oder Richtungsänderung sind Kontrollschächte zu setzen , falls du Richtungsänderung hast
     
  7. seaway

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    Wenn ichs richtig im Kopf habe: DIN 1986-100 Punkt 5.5 -
    Die Dränageleitung ist in diesem Fall in einen besteigbaren Schacht mit mindestens 0,5 m tiefem Sandfang
    außerhalb des Gebäudes einzuführen und rückstaufrei an die Entwässerungsanlage anzuschließen.

    Hier bei uns ist ne Pumpe (also ne Hebeanlage) gefordert. Ist aber unterschiedlich.
     
  8. #8 FriedhelmDoell, 29.09.2022
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    Die Beschreibung klingt für mich danach, dass der Sickerschacht falsch bemessen, nämlich zu klein, ist. Sickerschächte werden nach DWA-A138 auf Stauvolumen bemessen, d.h. in einer Reihenbetrachtung mit verschiedenen Regendauern (von 5 Minuten bis vielen Stunden) wird jeweils ermittelt, welches Stauvolumen angesichts der Sickerfläche und des Durchlässigkeitsbeiwertes des Bodens (kf-Wert) erforderlich ist und dann das grösste der ermittelten Stauraumvolumina zur Bemessung herangezogen. Bei zu kleinem Stauvolumen im Schacht wird dann im Gesamtsystem durch Rückstau auch das Rohrvolumen befüllt, was in diesem Fall auch das Dränagerohr und die Hohlräume im Boden der Schicht betrifft, die durch die Dränage eigentlich entwässert werden soll. Die zu dränierende Schicht mit Dränrohr wird damit zur Rohr~Kiesrigole (die über ihre Sohl- und Seitenflächen ebenfalls entwässert, was aber möglicherweise bautechnisch für die dauerhafte Standfestigkeit des Gebäudes darüber nicht günstig ist). Um das zu vermeiden (wenn man unbedingt die Dränage an die Regenwasserversickerung anschliessen möchte), müsste man im Sickerschacht zusätzlich zum für das Regenwasser benötigten Stauraum einen weiteren Stauraum durch eine grössere Nennweite oder Tiefe schaffen.

    Ob das der Fall ist wie von mir vermutet, kann man nach einem solchen Starkregen selbst überprüfen: Deckel auf und schauen, wie hoch die Wände benetzt sind - geht das über das Zulaufrohr, liegt der Fall wohl wie beschrieben.

    Wer hat den Sickerschacht geplant und bemessen? Liegen wassertechnische Berechnungen dazu vor? Welcher kf-Wert wurde von wem ermittelt (beim Bodengutachten?) und in der Berechnung verwendet? Ist der auch zutreffend, d.h. nicht die Sohle verschlammt oder gerade am Standort des Sickerschachtes eine weniger durchlässige Bodenschicht? Wurde der Sickerschacht so gebaut wie geplant?

    Sollte der Schacht einer aus Betonfertigteilen sein und nur über die Sohle entwässern, könnte man etwas (!) Abhilfe dadurch schaffen, dass man nachträglich Löcher in die Fertigteilwände bohrt, um den Abfluss zu erhöhen (nur unterhalb des Zulaufrohrs). Ist der Boden verschlammt, hilft ggf. eine Spülung mit der Hochdrucklanze (sowas machen Kanalreinigungsfirmen) und dauerhaft ein Schlammfang vor dem Sickerschacht, um weiteren Schlammeintrag zu verhindern. Nutzt das alles nichts, muss ein größerer Sickerschacht her oder ein zweiter, in Sohlhöhe horizontal mit dem vorhandenen durch ein Rohr verbunden, ich würde DN 150 oder grösser nehmen. Ist kein Platz für einen Schlammfang und 2. Sickerschacht, dann den vorh. Schacht zum Schlammfang umbauen, d.h. alle Ablauföffnungen mit Beton bzw. Mörtel verschliessen (Sohle, Fugen, ggf. vorh. Wandlöcher) und einen neuen, genügend grossen Sickerschacht daneben bauen, der mit dem jetzigen Sicker- und später umgebauten Absetzschacht 10-20 cm unter dem jetzigen Zulaufrohr horizontal verbunden wird (alternativ: eine Rohr-Kiesrigole oder bei beengten Platzverhältnissen Kastenrigole statt neuem Sickerschacht bauen, aber möglichst deutlich weg vom Haus.).

    Übrigens: schaut man bei Trockenwetter in einen Sickerschacht und sieht Wasser an der Sohle, ist etwas falsch: entweder das Grundwasser zu hoch (es sollte am besten mindestens 1,5 m unter der Schachtsohle liegen, also müsste der Schacht richtiger entsprechend flach und damit mit grösserer Grundfläche gebaut sein) oder die Sohle ist verschlammt (dann vorgehen wie beschrieben - wenn das Freispülen mit der Hochdrucklanze dauerhaft keinen Erfolg bringt und grössere Wassermengen weiterhin nicht abfliessen, ist davon auszugehen, dass Schlamm so weit im Untergrund verteilt ist, dass der Boden eben zu undurchlässig geworden ist - da hilft nur ein neuer Sickerschacht an anderer Stelle.)
     
    seaway, Viethps und Fred Astair gefällt das.
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