Schwieriger Nachbar

Diskutiere Schwieriger Nachbar im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir kennen nur eine Seite, so dass ich solche Äußerungen völlig unangemessen finde. Lies' Dir nochmal den Eingangspost durch. Hier finden sich...

  1. #81 Tolentino, 31.03.2023
    Tolentino

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    Habe eben nochmal gelesen. Da musst du mir helfen, welche Hinweise das sind. Spätestens mit der Aussage der Stadt, dass es keinen Pachtvertrag gab oder gibt ist die Sache ziemlich eindeutig.
    Wenn ein Mensch mehrfach auf mein Grundstück rennt, dort sogar Pfähle einschlägt und meine Auftragnehmer belästigt und womöglich bedroht, dann ist er der Agressor und im Unrecht.
    Und natürlich gehe ich dabei davon aus, dass der TE hier die Wahrheit erzählt, auch ohne die Gegenseite anzuhören. Wir sind hier in einem Internetforum und nicht vor Gericht.
     
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  2. Dimeto

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    Gerne:
    Bei dem schmalen Gemeindeweg handelt es sich um einen Trampelpfad, der über das Gemeindegrundstück verläuft, welches im Bereich des Baugrundstücks an der schmalsten Stelle ca. 7,7m breit ist und sich dann auf ca. 12,3m erweitert.
    Zu den Gesprächen mit der Frau schweigt der TE.
    "Gereinigt" ist ein seltsames Wort im Zusammenhang mit einem verwilderten Grundstück. Was genau durchgeführt wurde bleibt unklar.
    Insbesondere bleibt unklar, ob dem TE und/oder dem Unternehmen der exakte Grenzverlauf des Baugrundstücks bekannt war, so dass die "Reinigung" auch tatsächlich nur auf seinem Grundstück durchgeführt wurde.
    Es bleibt nebulös, ob die vom Nachbarn beschriebenen Pfähle zum Zeitpunkt der Threaderstellung nun vorhanden waren und wenn ja, ob, und wenn ja, wie weit sie auf dem Baugrundstück standen.
    Das war vier Tage nach der "Reinigung". Es liegt die Vermutung nahe, dass der genaue Grenzverlauf am Montag nicht bekannt war.

    Auch im weitern Verlauf des Threads trägt der TE nicht zur Klärung der genauen Umstände bei.
    Unbeantwortet
    Unkommentiert
    Das wissen wir nicht.
    Wir wissen nicht, ob es die Pfähle gibt, und wenn, wer sie eingeschlagen hat.
    Nicht, wenn die Auftragnehmer die Grenzen des Baugrundstücks überschritten haben.
    Was Wahrheit ist, darüber haben sich schon Generationen von Philosophen Gedanken gemacht. Das werden wir hier nicht herausfinden. Und deshalb halte ich Deine Anspielung auf den Einsatz von Schusswaffen für unangemessen.
    Und doch hast Du bereits ein Urteil gefällt.
     
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  3. #83 Tolentino, 31.03.2023
    Tolentino

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    Also mir scheint, wir haben völlig unterschiedlich Ansichten darüber, wie so ein Forum funktioniert(/-en kann). Ein Forum wie dieses dient eben nicht der objektiven Wahrheitsfindung, sondern dem des Erfahrungsaustauschs und des Ratgebens an Fragensteller.
    Dabei ist es paradigmatisch, dass man den Sachverhalt der Beschreibung des Fragestellers entnimmt und bei Unklarheit weitere Fragen stellt, nicht aber Mutmaßungen anstellt der Fragesteller hätte gelogen. Denn dem Fragensteller muss es ja um eine Lösung seines Problems gehen, wenn er den Sachverhalt verfälscht wiedergäbe, würde er sich selbst ja keinen Gefallen tun.
    Auch hat er keinen Vorteil daraus zu lügen, denn im anonymen Forum kann er ja erstens keinerlei Vorteil daraus ziehen, sich im besseren Licht als wirklich darzustellen und hat umgekehrt auch keine Repressalien durch seine Äußerungen zu befürchten.
    Es kann daher auch nicht unsere Aufgabe sein, den Fragensteller als Lügner zu entlarven bzw jede seiner Aussagen so unter einen Generalverdacht zu stellen, dass er sich auf einmal rechtfertigen und erklären muss.

    D.h. ich nehme seine Äußerungen als gegeben an und dann standen eben zum Zeitpunkt der Threaderstellung Pfähle auf seinem Grundstück, die 2021 noch nicht da standen. Es handelt sich klar um sein Grundstück, da inzwischen die Vermessung stattgefunden hat und er dies heute also weiß und durch Bestätigung der Gemeinde gab es auch keinen Pachtvertrag für irgendeinen Streifen weder des Gemeindelands noch auf seinem Grundstück.
    Der Nachbar hat also widerrechtlich fremdes Privateigentum betreten.

    Unter dieser Prämisse habe ich auch nicht für den Einsatz von Schusswaffen plädiert, sondern lediglich gemutmaßt, das unter entsprechender Gesetzesgebung, der Nachbar sich dies wohl nicht trauen würde.
    Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das kannst du natürlich trotzdem als unangemessen betrachten, das fällt dann unter Meinungsfreiheit. Ich will nur nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich dafür wäre, den Nachbarn zu beschießen oder gar schlimmeres. Das weise ich von mir.

    Rein Interessehalber: Woher weißt du eigentlich um welches Grundstück es genau geht, wie du hier zu verstehen gibst? Hat der TE woanders genauere Angaben gemacht?
     
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  4. #84 Neuheimer, 31.03.2023
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    Die Grenzen sind mittlerweile durch die Vermessung mit der Drohne klar und wurden weder bei Rodung/Reinigung noch bei den Baggerarbeiten überschritten. Die Grenzen decken sich mit den eingeschlagenen Pfählen. Wie die dort hingekommen sind können wir nicht sagen.

    Der Kontakt zur Frau war sehr freundlich und offen, wie auch zu allen übrigen Nachbarn.

    Ich möchte hier niemand anprangern sondern versuche hier für mich Tipps zu finden wie man mit der Situation am Besten umgehen kann um eine Eskalation freundlich aber bestimmend zu vermeiden.


    Woher @Dimeto das alles so genau weiß finde ich auch interessant.
     
  5. Dimeto

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    Welcher Kategorie ist Dein Beitrag #77 zuzuordnen?
    Bisher war keine Rede von Lügen, weshalb ich die inflationäre Verwendung in Deinem Beitrag nicht nachvollziehen kann.
    Bis #83 war eben nicht klar, wo sein Grundstück endet. Mit der Erkenntnis aus #84, dass die Pfähle die Grundstücksgrenzen markieren, ergibt sich in dem Bericht des Mitarbeiters vom Auftragnehmer der Widerspruch, dass der Nachbar den Streifen bis zu den Pfählen gepachtet habe und ein Streifen das Baugrundstück verkleinere.
    Wo steht das?
    Ja.
    So klar, wie Grenzen sein können, wenn sie mit einer Drohne vermessen werden, denn das ist nicht das geeignete Instrument für eine Grenzanzeige. Gibt es denn echte Vermessungspunkte, die auch im Liegenschaftskataster dokumentiert sind, z.B. Grenzsteine?
     
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  6. #86 Tolentino, 01.04.2023
    Tolentino

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    Beiden Kategorien.

    Hast Recht, wenn man anzweifelt was jemand sagt, kann man auch Irrtum vorwerfen.

    Aus dem Kontext war das bis dahin der vermittelte Fakt. Wenn du aus anderen Quellen wusstest, dass es anders ist, hättest du das auch einfach schreiben können, anstatt nebulös von Glaskugeln zu schreiben.

    Also haben wir es mit Irrtum zu tun und der Nachbar hat tatsächlich kein Vergehen begangen.
     
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  7. #87 Fred Astair, 01.04.2023
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    Irrtum ist nicht vorzuwerfen. Der steht jedem zu.
     
  8. Dimeto

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    Ja, mein Glaskugel-Beitrag war ungeschickt, auch wenn ich ihn mit off-topic und Smiley eingegrenzt habe. Grund dafür war, dass ich genausowenig wie der TE weiß, was vorgefallen ist, sondern mir nur ein Bild auf der Grundlage von Schilderungen Dritter und Vierter machen kann. Und bei den Schilderungen sind mir einige Ungereimtheiten und Lücken aufgefallen, die eine sehr große Bandbreite der tatsächlichen Vorgänge erlauben. Vielleicht ist der Nachbar wirklich ein unausstehlicher, übergriffiger Zeitgenosse mit Blockwartabitionen, vielleicht aber nur ein sozial unsicherer besorgter Bürger. Möglicherweise besteht ja die Chance mit der Ehefrau des Nachbarn die Probleme zu lösen.
    Das wissen wir nicht. Vielleicht liefert die Kamera zukünftig eindeutige Beweise.

    Ohne das Gewohnheitsrecht-Märchen wäre ich vermutlich hier gar nicht eingestiegen, doch konnte ich diesen Unsinn ebensowenig unwidersprochen stehen lassen, wie Deine Andeutung, dass das liberale Waffenrecht der USA zur zwischenmenschlichen Konfliktlösung geeignet sein könnte.
     
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  9. #89 Tolentino, 02.04.2023
    Tolentino

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    Ist gut.
    Naja, meinte eher Konfliktvorbeugung, weil einige Querulanten sich dann evtl zweimal überlegen was sie genau machen.
    Klar hat das auch riesige Schattenseiten und ich bin beileibe kein Waffennarr.
    Aber wenn in D so ein Heini eigtl. auf frischer Tat ertappt weerden muss am besten wenn die Polizei schon zugegen ist, dann kommt man dem j afast nie bei.
    Absperrung ist ja schonmal gut.
    Stimmt vielleicht geht's über die Frau, wenn der Kontakt da bisher so freundlich war.
     
  10. gurze

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    Zur Konfliktvorbeugung und Deeskalation mit einer Waffe rumfuchteln... Klar.

    Alternativ nimmst du vielleicht einen Baseballschläger?
     
  11. #91 Tolentino, 02.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 02.04.2023
    Tolentino

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    Das habe ich nicht geschrieben und auch nicht gemeint. Das Thema brauchen wir hier auch nicht zu diskutieren, ist eh schon ziemlich Offtopic. Sorry dafür.

    @Fred Astair Klar darf man sich irren. Wenn aber jemand einem anderen sagt, er irre sich, die objektive Wahrheit zu dem Zeitpunkt aber nicht festzustellen ist, dann wirft er Irrtum vor.
    Das ist ja jetzt erstmal auch nichts negatives.
     
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