Maßhaltigkeit L-Steine

Diskutiere Maßhaltigkeit L-Steine im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; sollte der gleiche betrieb auch den rest machen (treppe, terrassenplatten etc.) ?

  1. #21 simon84, 03.06.2023
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    sollte der gleiche betrieb auch den rest machen (treppe, terrassenplatten etc.) ?
     
  2. #22 VollNormal, 03.06.2023
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    Das macht es dir leider nicht einfacher, nachzuweisen, welche Leistung vertraglich vereinbart war und daher vom Unternehmer geschuldet wird.

    Alles von demselben Unternehmer?
     
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  3. #23 Soylent81, 03.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.06.2023
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    Im Prinzip sind es zwei, einer, der die Erd- und Baggerarbeiten macht und einer, der die Gala-Arbeiten wie das Ausrichten der Steine, Anschlüsse U.ä. übernimmt. Ob beide separat abrechnen oder nicht, ist Grade noch nicht klar, möglicherweise fungiert der Galabauer auch als Subunternehmer.

    Unsere Forderungen zur Nachbesserung und zur Lohnreduktion haben wir an den Galabauer herangetragen, der ja auch meinte, dass wir eine Höhe der Lohnminderung vorschlagen sollen.
     
  4. #24 hanghaus2000, 03.06.2023
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    Fehler kommen vor. Warum Ihr die Fehlerbehebung nicht mit Fristsetzung gefordert habt, kann ich nicht nachvollziehen.

    Nun habt Ihr den Unternehmer von der Mangelbeseitigung frei gestellt in dem Ihr einer Reduktion des Preises zugestimmt habt.

    Mit welchen Begründung hat der Unternehmer denn gekündigt?
     
  5. #25 Soylent81, 03.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.06.2023
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    Es wurde versprochen, dass man das Fehlmaß ja garnicht sehen würde am Ende und wir haben uns bequatschen lassen. Wir hatten eigentlich keine Lust auf eine Konfrontation, auch wenn uns das etwas Bauchschmerzen gemacht hat, ob es wirklich komplett zu kaschieren sei.

    Nun, ich glaube er war entsetzt über die Höhe der Reduktion und hatte dann schlicht und ergreifend keine Lust mehr. Uns wurde zu verstehen gegeben, dass der Bedarf nach Handwerkern so hoch sei, dass man nicht auf uns als Kunden angewiesen sei.

    Um es kurz zu machen: er sah den Fehler als absolute Lappalie an.
     
  6. #26 Holzhaus61, 03.06.2023
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    Dann sag doch mal, wie hoch die Reduktion nu war. Insbesondere im Verhältnis zum Gesamtauftrag. Alles andere ist doch wischiwaschi hier.

    Wenn der Gesamtauftrag bei 1500 war und Du ziehst ihm 750 ab, macht das 50 % aus. 7500 zu 750 sind halt nur 10 %. Dann kann man beurteilen, ob Deine Reduktion angemessen war.

    Was hat er schon bekommen, wieviel hätte er noch zu bekommen?

    Wobei ich es immer wieder erstaunlich finde, wie man sich mit einem Mangel arrangiert, wenn nur genügend Kohle fließt, aber das ist ein anderes Thema...
     
  7. Oehmi

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    ??? Ihr müsst doch wissen, wen ihr womit beauftragt habt.
     
  8. #28 Soylent81, 03.06.2023
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    Da wir kein Angebot hatten über das Gesamtvolumen kann ich nur schätzen. Es waren 430€ bei einem Gesamtvolumen (mit Abwasser, Legen der Platten, etc) von geschätzt etwa 2500€.

    Nach der Terrasse wären die übrigen Außenanlagen auch noch dran gewesen, die sind jetzt nicht berücksichtigt. Da der Fehler schon früh in der Bauphase passiert ist, ist noch keine Abschlagszahlung geflossen.

    Bei der Höhe habe ich einen Bauunternehmer nachgefragt, der meinte, dass die Lohnhöhe, die für die Korrektur des Mangels entspräche, angemessen sei.

    P.s. das ist jetzt exklusive der Maschinenstunden
     
  9. #29 Soylent81, 03.06.2023
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    Wir haben nochmal gesprochen, er stimmt der Reduktion zu und die Zusammenarbeit ist beendet.

    Für uns ist die Sache damit abgeschlossen
     
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  10. #30 driver55, 03.06.2023
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    Beim Sparen geht der Schuß halt manchmal nach hinten los. Bauherr kauft Material ein, irgendwer soll’s verbauen. So verdient der Auftragnehmer nur an den Lohnkosten und nicht noch paar Prozente am Material.
    Bei einem Gesamtauftrag und einem ordentlichen Unternehmen wäre das nicht passiert!
    Diese Arbeiten kann man doch zentimetergenau durchführen.
    (Das erinnert mich an die Leute, die das eigene Öl zum Fzg-Service anliefern.)

    Die normalen Besucher werden das nicht sehen, dass das schief ist, einer vom Fach schon. Du hast quasi pro lfd m 1 cm mehr in der Tiefe.
    Einigermaßen kaschieren geht nur, wenn die letzte Plattenreihe nahezu komplett ist, damit die letzte Fuge so weit weg wie möglich von der Hauswand ist. Bei einem 5 oder 10 cm Streifen fällt das sofort auf. Wie war/ist es denn geplant, wg 4,65 m?
     
  11. #31 Holzhaus61, 03.06.2023
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    wer macht denn sowas für 2.500?:confused::cry
     
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  12. #32 ichweisnix, 03.06.2023
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  13. #33 Tolentino, 03.06.2023
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    wollte ich auch gerade schreiben. Klingt ein bisschen nach netto, bleibt netto.... Bzw "Gefälligkeit" gegen Kostgeld.
     
  14. #34 Soylent81, 03.06.2023
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    Der (Netto-)Betrag war von mir laienhaft überschlagen anhand seines Stundensatzes und der groben Arbeitszeit, die er mir gegenüber erwähnt hatte. Wenn es "netto bleibt netto" gewesen wäre, hätte ich ja hier nicht nach meinen rechtlichen Möglichkeiten gefragt, weil ich ja sowieso keine Gewährleistungsansprüche ihm gegenüber hätte. Die Tiefbauarbeiten wie das Ausschachten, Schotter und Verdichten sowie die Baggerstunden für das Setzen der Steine sind in dem Betrag natürlich auch nicht mit drin, weil die separat abgerechnet werden.


    Da wir uns ja mittlerweile einig sind, ist die weitere Diskussion darüber an dieser Stelle auch müßig
     
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  15. #35 hanghaus2000, 04.06.2023
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    Wie willst Du nun den Fehler beheben? Mach ein diagonales Muster da sieht man nix von dem Fehler.
     
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  16. #36 driver55, 04.06.2023
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    Das frisst aber dann die „Gutschrift“ komplett auf (aufwändiger und mehr Material erforderlich) und die Terrasse ist immer noch „schief“…
     
  17. #37 Dachs Doedel, 05.06.2023
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    Einer, der es nicht hinbekommt, eine Schnur zu spannen. Ich hätte gerne noch gesehen, wie die Platten das kaschieren sollen. Sieht doch kacke aus, wenn da über die Länge noch eine Reihe dazu kommt.
     
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  18. #38 simon84, 05.06.2023
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    Ich habe daher nach den verschiedenen Aufgaben/weiteren Aussenanlagen Gewerken gefragt, weil man das ja auch zwei Perspektiven sehen kann.
    Wenn der Betrieb der es mutmaßlich verpfuscht hat weiterwerkt, kann man da eher auf eine gute Kaschierung/Lösung bei den Folgearbeiten einwirken.
    Also praktisch anderes Muster etc. verlegen ohne Aufpreis.

    Jetzt habt ihr ein paar Kröten rausgequetscht, der Betrieb ist weg und es muss ein anderer kommen der den Pfusch reparieren soll.
    Sicherlich wird dafür ein Aufpreis fällig. Neue Baustelle, neue Einrichtung, Arbeitsvorbereitung usw.

    Also kann sicherlich die richtige Entscheidung gewesen sein, wenn der weiter so unsauber gearbeitet hätte wie bei den Steinen habt ihr auch nix davon mit dem weiterzumachen.
    Aber auf der anderen Seite habt ihr jetzt Mehraufwände, ich hoffe mal der "Rabatt" reicht dafür aus.

    Und jetzt noch was ganz anderes. Mit einer sauberen Ausführungsplanung und Bauüberwachung und Begleitung vor Ort hätte man das doch auch vermeiden können. Am besten bei zukünftigen Arbeiten mehr vor Ort dabei sein oder jemanden dafür beauftragen.
    So lange der Baggerfahrer noch da ist, ist das nämlich ein Kinderspiel die 5 Steine neu zu setzen.
     
  19. Tilo

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    Hallo Soylent
    Das ist so das Beste.
    Hatte ich auch in # 11 schon geschrieben.
    Das lohnt alles gar nicht.

    Bei Vertrag per Handschlag hast du jetzt was Wichtiges dazu gelernt.....
     
  20. #40 Dachs Doedel, 05.06.2023
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    Geht so. Der Schaden ist immer noch da und für das Geld bekommt man den auch nicht behoben. Außer man geht zum nächsten Dorfbauern, der sich mit Galabau und Baggerarbeiten selbstständig gemacht hat.
    Ist da noch eine Drainage geplant? Ich bin bei sowas viel zu paranoid um dieses Wasserbecken vorm Haus nicht auch im Untergrund irgendwie zu entwässern.
     
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