Abstandsflächen für Garage/Carport (Bayern)

Diskutiere Abstandsflächen für Garage/Carport (Bayern) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Garage Laut bayerische Bauordnung gilt für Abstandsflächen bei Garagen folgendes BayBO, Art. 6, Absatz 7 Bauvorhaben Garage Garage steht mit...

  1. #1 jambaleija, 25.05.2024
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    • Garage
    • Bauvorhaben Garage
      • Garage steht mit zwei Wänden direkt auf Grundstücksgrenzen // Ebenes Gelände
      • Breite:: 811.5cm
      • Länge:: 611.5cm
      • Fläche:: 49.6m²
      • Dachneigung:: 30°
      • Wandhöhe:: 2.80m (Traufständig:: Geländeoberkante zu Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut)
    • Frage 01
      • Mein Bauzeichner meint, dass meine Garage gegen das bayerische Baurecht verstößt und ich deswegen eine Zustimmung von Nachbarn/Gemeinde/Bauamt brauche
      • Ich glaube das nicht, weil ich alle Vorgaben der Bauordnung einhalte
        • Je Grundstücksgrenze darf eine Garage auf einer Länge von maximal 9 m ohne Abstand an die Grenze gebaut werden => Ich habe nur 811.5cm an einer Grenze und 611.5cm an anderer Grenze
        • Insgesamt dürfen alle Grundstücksgrenzen zusammen maximal auf einer Länge von 15 m bebaut werden => Ich habe nur 14.23cm
        • Die Mittleren Höhe der Garage darf einen Wert von maximal 3.0 m nicht überschreiten (da meine Dachneigung 30° hat, darf ich die Wandhöhe wie folgt berechen:: Geländeoberkante zu Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut) => Ich habe nur 2.80cm, diesen Wert muss ich aufgrund der Dachneigung von nur 30° nicht um einen Zusatzwert für Giebeldreieck,... etc. vergrößern
        • Die Grundfläche der Garage darf eine Größe von maximal 50 m² nicht überschreiten => Ich habe nur 49.6m²
      • Somit verstoße ich gegen keine Vorschrift
    • Frage 02
      • Falls ich zusätzlich noch ein Carport bauen möchte und dieses über eine Länge von ca. 5m mit einer Wand auf der Grundstücksgrenze steht, verstößt das gegen die Bauordnung, weil das insgesamt eine Länge von (Carport + Garage) 5m+8.115m+6.115= 19.23m ergibt, obwohl nur 15m erlaubt sind?
      • Um diesen Verstoß trotzdem genehmigen zu lasse, von wem brauche ich alles eine Zustimmung?
        • Gemeinde und Bauamt müssen zustimmen
        • ALLE an mein Grundstück direkt angrenzenden Nachbarn müssen zustimmen?
     
  2. #2 JohnBirlo, 25.05.2024
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    hat er nicht gesagt weshalb?

    Gibt ja noch nen paar andere Einschränkungen, z.B. keine Feuerstätte, keine Terrasse oben drauf, Bebauungsplan, etc
     
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  3. #3 jambaleija, 25.05.2024
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    Begründung war aufgrund Abstandsflächen, deswegen auch mein Link auf die bayerische Bauordnung zu den Vorgaben für Abstandsflächen
     
  4. #4 simon84, 25.05.2024
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    Ist die Garage evtl. direkt mit dem Haus verbunden?
    Oder handelt es sich um Hanglage bzw. nachträgliche Geländeveränderungen an der Grenze ?

    Frag doch deinen Bauzeichner warum er meint das passt nicht !
     
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  5. #5 hanghaus2000, 25.05.2024
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    das sind mehr als 9 m somit kaum zu genehmigen.
     
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  6. #6 jambaleija, 25.05.2024
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    Garage ist nicht mit Haus verbunden
    Keine Hanglage bzw. nachträgliche Geländeveränderung
     
  7. #7 jambaleija, 25.05.2024
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    Bitte Beschreibung genau lesen. Die ca. 19m gelten für die Summe aller grenzbebauungen an allen Grundstücksgrenzen zusammen, hier gilt der Grenzwert 15m (nicht 9m) der bayerischen Bauordnung. Die 9m gelten pro Grundstücksgrenze und aus dem gesetzestext geht nicht hervor, ob das in Summe für eine Grundstücksgrenze gilt oder nur pro einzelner Garage (d.h., zwei Garagen auf Grundstücksgrenze mit jeweils 9m Länge auf der gleichen Grundstücksgrenze verstoßen nicht gegen die 9m Vorgabe aus der Bauordnung, nur die Summe 9m+9m=18m gegen die Summenvorgabe 15m aus der Bauordnung).
     
  8. #8 JohnBirlo, 25.05.2024
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    Gibts einen Bebauungsplan?
     
  9. #9 jambaleija, 25.05.2024
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    Ja, dort steht folgendes:
    - Die Abstandsflächen der BayBo haben Vorrang gegenüber den Abständen der Baugrenzen zu den Grundstücksgrenzen
    - Meine Garage steht aber innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans


    - Garagen dürfen nur innerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden
    - Meine Garage steht aber innerhalb der überbaubaren Flächen des Bebauungsplans

    - Der Stauraum zwischen Garagen und Straße muss mindestens 5m betragen. Diese Fläche kann als Stellplatz genutzt werden
    - Ist erfüllt
     
  10. #10 simon84, 25.05.2024
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    Servus, die 15m gelten erstmal in Summe pro Grundstück, nicht pro Grenzlinie.
    Sonst könntest du ja dein ganzes Grundstück mit privilegierten Garagen, Carports, Gartenhäusern etc. voll klatschen.

    Abweichungen im Einzelfall sind aber möglich (zB per Bauantrag)

    lass dir von deinem bauzeichner genau erklären bzw. Skizzieren welche Grenze / Abstandsfläche nicht passt und warum
     
  11. #11 jambaleija, 25.05.2024
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    d.h., zusammenfassend
    - Garage allein:: Kein Verstoß gegen bayerische Bauordnung erkennbar
    - Garage plus Carport:: Einziger Verstoß ist, das die Summe an Grenzbebauung ca. 19m beträgt anstellte der zulässigen 15m (Falls Nachbarn, Gemeinde, Bauamt zustimmen, wäre auch das möglich)

    irgndwelche Einsprüche?
     
  12. #12 jambaleija, 26.05.2024
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    Zusatzfrage: Wenn der Nachbar im Fall der Garage und Carport mit einer Grenzebebauung von ca. 19m (nur 15 sind zulässig) zustimmt, bedeutet das aber gleichzeitig, das der Nachbar einer Baulast zustimmt und damit auf einer länge von ca. 4m kein Gebäude näher als 3m an die Grundstücksgrenze bauen darf?
     
  13. #13 hanghaus2000, 26.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 26.05.2024
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    Ja, wie bereits geschrieben an einer Grenze max. 9m
     
  14. #14 jambaleija, 26.05.2024
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    Gut dann Verstoß gegen 15m und 9m Regel bei Variante Garage mit Carport.

    wie sieht es mit meiner Zusatzfrage bezüglich Baulast aus?
     
  15. #15 jambaleija, 26.05.2024
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    Zusatzfrage: Wenn der Nachbar im Fall der Garage und Carport mit einer Grenzebebauung von ca. 19m (nur 15 sind zulässig) zustimmt, bedeutet das aber gleichzeitig, das der Nachbar einer Baulast zustimmt und damit auf einer länge von ca. 4m kein Gebäude näher als 3m an die Grundstücksgrenze bauen darf?
     
  16. Dimeto

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  17. #17 simon84, 26.05.2024
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    Folgen sind die gleichen, in der übernommenen Abstandsfläche kann der Nachbar nix bauen, was Abstandsfläche auslöst
    Und es müssen auf dem Bauantrag alle Nachbarn unterschreiben :)
     
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