Strafe wegen Sanierungspflicht

Diskutiere Strafe wegen Sanierungspflicht im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Der Brenner, die Pumpen und alles was man so erneuern kann, wurde vor ein paar Jahren gemacht. Das ist belanglos, es geht um den Wärmeübertrager....

  1. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.607
    Zustimmungen:
    4.072
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das ist belanglos, es geht um den Wärmeübertrager.
    Im selbst genutzten EFH ?
    Das übliche Thema bei Pellet und Co :winken
     
    simon84 gefällt das.
  2. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    1.105
    Zustimmungen:
    503
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Grundsätzlich hast du recht.
    Ich würde es trotzdem nicht machen. Wenn ich recht erinnere ist das Bauamt auch nicht zuständig die GEG Sanierungspflicht durchzusetzen. Da ist der Schornsteinfeger schon der richtige Ansprechpartner.

    Klar. Genauer lässt sich die Heizlast kaum feststellen.
     
  3. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.167
    Zustimmungen:
    5.060
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
    § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

    (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
    (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
    (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
    1.

    Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
    2.
    heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt sowie
    3.
    heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
    (4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.





    ...aus diesem Grunde darf meine 33 Jahre alte Ölheizung auch weiterhin drin bleiben - im Zweifel bis 2044!
    Schorni und Heizungsinstallateur sagen das auch.
     
    Fabian Weber, grozema, Fred Astair und einer weiteren Person gefällt das.
  4. #24 Fred Astair, 28.01.2025
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.092
    Zustimmungen:
    6.045
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Weißt Du überhaupt, was ein Niedertemperaturkessel ist und was Du da im Keller stehen hast?
    Warum weigerst Du Dich beharrlich, diese einfache Frage zu beantworten?
     
    BaUT gefällt das.
  5. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.167
    Zustimmungen:
    5.060
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    GENAU!!!
    Statt viel Gelaber sollte der TE vielleicht mal die genaue Typenbezeichnung von Kessel, Brenner und Steuergerät benennen.
    Wäre nicht das erste mal, dass solch alte Anlagen "versehentlich" als Standard-Kessel bezeichnet werden, obwohl es sich letztlich doch um eine NT-Anlage oder ähnliches handelt.
     
    Viethps und Fred Astair gefällt das.
  6. #26 TRMxViper, 28.01.2025
    TRMxViper

    TRMxViper

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    ...was aber die Tauschpflicht innerhalb 2 Jahren bei Kauf oder Erbe aushebelt...
     
  7. #27 TRMxViper, 28.01.2025
    TRMxViper

    TRMxViper

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Ich lese hier eine gewisse Ungehaltenheit bei den Herrschaften, wieso die Aufregung?
    Also da Heizungsbauer und Schornsteinfeger bei der Meinung sind, bin ich hier nicht weiter drauf eingegangen. Ich müsste mal genau nachsehen, aber die eigentliche Anlage ist eine Vitola U-et von 1984. Brenner und so spielen für den Kessel wohl keine Rolle... Und nochmals... ich bin der Meinung das ich sowieso tauschen muss wegen der besagten Pflicht nach Kauf... Das ist m.E. was anderes als wenn einer von Euch die gleiche Anlage hätte, aber schon 20 Jahre Eigentümer ist...
     
  8. #28 BaUT, 28.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 28.01.2025
    BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.167
    Zustimmungen:
    5.060
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Wer hebelt wen aus?
     
  9. #29 BaUT, 28.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 28.01.2025
    BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.167
    Zustimmungen:
    5.060
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Dann frag dich mal warum!

    Es kommt in einigen Fällen auch auf das Steuergerät an!!!
    Es gab wohl die Möglichkeit alte Kessel sowohl als Standard als auch als NT-Heizung zu betreiben, auch wenn das für die Geräte vor 1985 wohl eher nicht galt.
    Gelöst: Viessmann Climate Solutions Community - Viessmann Climate Solutions Community

    Also - ja - du musst wohl tauschen, sofern du dich nicht auf eine Härtefallregelung berufen kannst (§102 GEG)
     
    grozema und Fred Astair gefällt das.
  10. omega

    omega

    Dabei seit:
    18.05.2008
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Landkreis Wunsiedel
  11. Peter Spo

    Peter Spo

    Dabei seit:
    25.05.2024
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    8
    Wenn der Eigentumsübergang (= Eintragung im Grundbuch) vor dem 1.1.2024 erfolgt ist, dann gilt das alte GEG - noch ohne 2-Jahresfrist für Käufer bzw. Erben.
     
  12. Deliverer

    Deliverer

    Dabei seit:
    24.07.2022
    Beiträge:
    1.541
    Zustimmungen:
    713
    Die Frist gibt es doch schon seit Jahren. Grob geschätzt seit über 10... Zumindest habe ich mich 2015 mit meinem Schorni drüber unterhalten. Dann haben wir gemeinsam festgestellt, dass es den NT-Brenner nicht betrifft. Inzwischen hat er natürlich trotzdem Hausverbot. ;-)

    Edit: Und 2018 hat es nen Kumpel erwischt.
     
Thema:

Strafe wegen Sanierungspflicht

Die Seite wird geladen...

Strafe wegen Sanierungspflicht - Ähnliche Themen

  1. Baubeginnanzeige nicht angekommen - Strafe?

    Baubeginnanzeige nicht angekommen - Strafe?: Hallo zusammen, wir haben letztes Jahr ein Schuppen errichtet und haben dafür einen Bauantrag benötigt. Soweit, so gut. Die Baubeginnanzeige wurde...
  2. schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?

    schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?: Hi, wir haben ein tolles Grundstück mit Süd-West Lage des Gartens gefunden und mit unserm Planer zusammen unsere optimale Position für Haus und...
  3. Hohe Strafe für Badezimmer-Kartell

    Hohe Strafe für Badezimmer-Kartell: Artikel in der FAZ: http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E7E0BFED2AC0B43E593790084C11BA5BC~ATpl~Ecommon~Scontent.html
  4. Strafen bei Garagendach

    Strafen bei Garagendach: Hallo, ich habe vor zu bauen und beschäftige mich gerade mit der Auswahl der Fertighausanbieter. Im Bebauungsplan ist die Vorgabe, dass...