Abzugflächen: Anzusetzende Flächen für Fensterelemente

Diskutiere Abzugflächen: Anzusetzende Flächen für Fensterelemente im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Grüße in die Runde, ich habe eine Frage zum Thema Abzugsflächen. Gem. DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sind bei einer Abrechnung nach Fläche,...

  1. #1 skysendomi, 18.03.2025
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    Grüße in die Runde,

    ich habe eine Frage zum Thema Abzugsflächen.

    Gem. DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sind bei einer Abrechnung nach Fläche, Aussparungen (wie Fensterelemente) mit einer Einzelfläche von größer/gleich 2,5m2 abzuziehen.

    Was ich aus der DIN allerdings nicht herauslesen kann ist, ob für die Ermittlung der Fläche die fertige, oder die zu bearbeitende Fläche angesetzt werden kann. Vor allem bei Wärmedämmputzen kann die Rohbauöffnung durchaus größer als 2,5m2 sein, aber die fertige Fläche durch die verputzten Laibungen hingegen kleiner als 2,5m2.

    Je nach Bauvorhaben kann sich daraus ja bereits ein Unterschied in der Gesamtfläche von einem nicht unerheblichen Teil ergeben. Vielleicht gibt es hierzu auch schon ein Gerichtsurteil.

    Ich bin gespannt, ob jemand damit bereits Erfahrungen gemacht hat.
     
  2. Alex88

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    es wird bis an die Kante der Laibung gemessen und die Laibung extra
     
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  3. #3 skysendomi, 18.03.2025
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    Kante Laibung im fertigen Zustand?
    Dass die Laibung gesondert ausgeschrieben und abgerechnet wird, ist mir bekannt.

    Einmal ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage:

    Fensteröffnung gem. Plan ( =Rohbauöffnung) 1,76m x 1,525m = 2,684 m2 = größer als 2,5m2, bedeutet also muss abgezogen werden.
    Fensteröffnung Fertig mit WD-Putz (4cm): (1,76m - 2 x 0,04m) x (1,525m - 0,04m) = 2,495m2 = kleiner 2,5m2, bedeutet es darf übermessen werden.

    Was ist denn jetzt korrekt?
     
  4. Alex88

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    beim Rohbauer vermutlich ja
    korrekt beim Stukkateur
     
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  5. #5 Architectus, 18.03.2025
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    Wie soll denn abgerechnet werden..?.. wenn nach Aufmaß abgerechnet wird, geht es um die tatsächlich erbrachte Leistung..
    Wenn das so festgelegt wurde wird aufgemessen und was ist ein Aufmaß..Es ist die Grundlage, es wird also anhand des Aufmaßes eine tatsächlich erbrachte Leistung nach der Fertigstellung erfasst und damit Bestandteil der Endabrechnung.
     
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  6. #6 skysendomi, 18.03.2025
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    Abgerechnet wird nach VOB/C - Darin steht ja, dass die Leistung aus den Zeichnungen zu ermitteln ist, sofern diese vorhanden sind. Auch Abweichungen innerhalb der Toleranz sind unberücksichtigt zu lassen und stattdessen die Zeichnungs- (Soll-) Maße der Abrechnung zur Grunde zu legen.
     
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