Kauf MFH , Wohnfläche zu hoch

Diskutiere Kauf MFH , Wohnfläche zu hoch im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Guten Tag , Ich beabsichtigte ein MFH zu erwerben , das Mfh ist vor 30 Jahren gebaut worden , das Problem hierbei ist das eine enorme...

  1. #1 Akat2002, 19.03.2025
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    Hallo Guten Tag ,

    Ich beabsichtigte ein MFH zu erwerben ,
    das Mfh ist vor 30 Jahren gebaut worden , das Problem hierbei ist das eine enorme bauabweichung vom Be.plan gibt.

    So sind z.b mehr Wohnfläche als erlaubt nachträglich im Keller hergestellt worden , auch vermutlich im Spitzboden , zudem wurden aus erlaubten 3 Wohneinheiten ,
    3 Wohnung und 6 Appartements gemacht.

    Der Verkäufer hat mir alle Baupläne zugeschickt , dort ist z.b im Keller kein Wohnraum sonder Hobbyraum , er meinte das hier in der Umgebung fast alle ihre Keller vermieten und dass seid Jahren .

    Meine Bank will mir das Objekt nicht finanzieren , weil die ein nachweis haben möchten das die Wohnfläche genehmigt ist .


    Meine Frage dazu ist:

    Gibt es nach 30 Jahren , wo sich nie jemand beschwert hat , immer noch die Gefahr das irgendwann das Bauamt den Rücklauf verlangt? Oder gibt es einen Verjährung , bestandsachutz nach so vielen Jahren ?

    Ich wollte ungern beim Bauamt nachfragen und einen Bestätigung dafür haben dass die Wohnfläche so wie sie ist bestandsachutz hat , weil ich nicht weiß wie die reagieren werden .

    Habt ihr schonmal mit sowas zu tun gehabt?

    Mfg
     
  2. #2 Fred Astair, 19.03.2025
    Fred Astair

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    Ja.
    Für Schwarzbauten gibt es keine Verjährung und keinen Bestandsschutz.
     
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  3. artibi

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    Gibt keinen Bestandsschutz für „Schwarzbauten“. Ich würde die Finger davon lassen. Mindestens aber einen Architekten mitnehmen, der prüft, ob das überhaupt genehmigungsfähig ist.
    Bei Keller und Spitzboden und MFH ist man schnell bei Brandschutz, Rettungswegen und Gebäudeklasse. Ob das dann nach aktuellen Normen genehmigungsfähig ist?
    Und bei der Bank hast du auch ein Problem. Die wird das sicher nicht als Wohnraum rechnen.
     
  4. #4 nordanney, 19.03.2025
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    Korrekt. Das schlägt sich ja auch in der Bewertung nieder. Der (vermietete) Keller wird im Wertgutachten als Keller ohne Miete bewertet. Usw.
    Ja. Kann z.B. hier jemand lesen und beim Amt arbeiten. Oder Dich anschwärzen.
    Nein.
    Kann Dir egal sein, wie sie reagieren. Du informierst Dich über die rechtlichen Gegebenheiten. Wenn das Amt sagt "Nö, ist keine Wohnfläche. Jetzt werden wir mal auf den Eigentümer zugehen müssen.", dann ist das völlig ok. DU willst ein rechtlich sauberes Haus kaufen. Keine Wohnfläche ==> Bewertung und Preis als Keller / Spitzboden ==> kann der jetzige Eigentümer akzeptieren oder es sein lassen.
     
  5. #5 Akat2002, 19.03.2025
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    Nachträglich zu genehmigen wird nicht funktionieren , allein schon wegen den Stellplätzen .
    Gab es früher sowas , wo die Leute Strafe gezahlt haben und die Sache war gegessen ?

    Die Bank will nur die genehmigte Flächen berechnen
     
  6. #6 nordanney, 19.03.2025
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    Nannte sich Schmiergeld oder Bestechung...
    Legal geht höchstens eine Ablöse für Stellplätze. Eine Baugenehmigung/Nutzungsänderung mit allem drum und dran sollte man nicht kaufen können.
    Was soll sie auch sonst berechnen? Hat nichts mit der Bank zu tun. Das kann und darf jeder Gutachter nicht anders machen. Wohnfläche ist Wohnfläche, Keller und Speicher sind Nutzflächen. Punkt aus.
     
  7. #7 Fasanenhof, 19.03.2025
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    Die Bank macht das hier komplett Richtig.

    Wenn du ein Auto kaufst, was der Vorbesitzer am TÜV vorbei von 50 auf 250 PS aufgebohrt hat, dann sagt dein neuer Fahrzeugschein ja auch nicht "250PS, ist in Ordnung" sondern "Betriebserlaubnis entzogen".

    Die Bank, die den Spaß finanziert kann nicht mit den Mieteinnahmen von schwarz gebauten Wohnräumen ihre Deckung kalkulieren. Ergo: Wertermittlung für den legalen Wohnraum, alles andere ist genaugenommen Wertmindernd da du hier noch für den Rückbau der illegalen Wohnungen Kosten einplanen musst.
     
  8. #8 msfox30, 19.03.2025
    msfox30

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    Das wird sich nicht umgehen lassen. Wer soll dir sonst die Genehmigung bescheinigen, die du für die Bank brauchst.
     
  9. 415B

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    Den Keller und den Boden kannst du schnell als solche umgestalten.
    Einen gewissen Bestandsschutz gibt es unter gewissen Umständen aber nur für die neuen Bundesländer.

    Anscheissen kann dich auch der Verkäufer wenn er Lust drauf hat und du ihn zu sehr im Preis gedrückt hast schließlich hast du jetzt Kenntnis des Zustandes vom Schwarzbau.
    Finger weg würde ich sagen ausser du steht auf Abenteuer und Geld spielt keine Rolle,
     
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