Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Am 5. Februar kam die Eingangsbestätigung. Seitdem liefere ich jeden Monat meinen Gehaltsnachweis und jüngst auch die Schufa sowie das Schreiben...

  1. Claudiii

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    Mein Finanzexperte für nrw.bank hat den Antrag eingereicht, ich hatte am nächste Tag die Eingangsbestätigung Mit Aktenzeichen.
     
  2. cc24

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    Das kann ja dann nur 1 Abrechnung für März sein :-)

    Hier mal der Ausschnitt aus den FRL
     

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  3. #1663 buka09, 04.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 04.04.2025
    buka09

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    Hallo zusammen,

    leider hören wir weiterhin nichts von der NRW Bank, trotz der Förderzusage vom 23.03.2025 (letzte Woche am Samstag bekommen). Ich habe dort auch angerufen am Mittwoch, wir sind wohl noch nicht im System. Ist es üblich dass es so lange dauert?

    Nun wollen wir die Anschlussfinanzierung über die Commerzbank machen, ohne die Unterlagen der NRW Bank bekommen zu haben, mit der Förderzusage reicht es eigentlich aus oder? Oder soll man noch weiterhin die Zeit verlieren und warten auf NRW Bank Unterlagen? (Die Verkäuferin verliert so langsam die Geduld...) Oder ist es eine reine Formalität, bis die Unterlagen da sind?

    Ich hoffe, die sind dann bei der Auszahlung schnell, wenn es soweit ist und es wirklich darauf ankommt, sonst könnte der Vertrag ja platzen oder? Oder sind die verpflichtet die Gelder dann schnell auszuzahlen wenn die Fälligkeitsmitteilung kommt und die alles bekommen haben? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

    Danke!
     
  4. #1664 cc24, 04.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 04.04.2025
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    Ma ohne scheiss:
    Worauf wartet Ihr denn ?
    Ihr könnt beurkunden, Fälligkeitstermin festlegen und gut is.
    Ihr habt doch Kontakt mit der Commerzbank . Die sollten wissen, was zutun ist und was die brauchen.Hättet Ihr doch schon anleiern können.
    Hab ich alles bereits geschrieben. Wir drehen uns irgendwie im Kreis.

    NRW.Bank schickt schon zügig die Unterlagen.

    Wenn die Fälligkeit eintritt, kann die NRW.Bank grundsätzlich auf den Kaufpreis zahlen. Nutzt aber Nix, wenn die Commerzbank noch nicht soweit ist.
     
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  5. Kemanda

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    Durch die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst würden wir jetzt von Einkommensgruppe A in B rutschen. Der Antrag ist ja schon gestellt.
    Fällen wir jetzt definitiv in B?

    Laut Richtlinien geht es um das Einkommen sowie feststehende Änderungen bei Antragstellung in den nächsten 12 Monaten. Das war beim Antrag ja noch gar nicht klar.

    Kann mir jemand helfen?
     
  6. cc24

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    MachstDu guck in dem Einkommensermittlungserlass:

    7.3
    Bei dauerhafter Änderung der Einkommensverhältnisse bis zu 12 Monaten vor oder ab dem Antragszeitpunkt werden anstelle des Vorjahreseinkommens die aktuellen Einkommensverhältnisse durch Addition oder Multiplikation angetroffener oder zu erwartender Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Hierbei sind Tages- und Wocheneinkünfte auf fiktive Monatseinkünfte hochzurechnen.

    Eine Änderung der Einkommensverhältnisse ist als dauerhaft zu berücksichtigen, wenn sie im Antragszeitpunkt voraussichtlich mindestens weitere elf Kalendermonate andauert (z. B. absehbare Erhöhung der Besoldungs-/Dienstaltersstufe für Beamte) und Beginn und Ausmaß der Veränderung der Einkommensverhältnisse ermittelt werden können. Dies trifft nicht zu bei Renten- oder Tariferhöhungen, wenn der Erhöhungsbetrag noch nicht zugeflossen oder den haushaltsangehörigen Personen noch nicht schriftlich mitgeteilt worden ist.
     
  7. HORST86

    HORST86

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    Hallo. Ich habe am 22.03 die Förderzusage vom Kreis und am 29.03 die Bewilligung samt Unterlagen vom LandNRW bekommen. Am 31.03 habe ich die Teilnahmeerklärung zum Kundenportal per Mail versandt. Bis heute noch keine Antwort hierauf bzw Zugangsdaten hierzu.

    Meine Frage ist ob ich die verschiedenen Formulare der NRW Bank per Post an die NRW Bank senden muss oder digital in das Kundenportal, wofür ich halt noch auf Zugangsdaten warte.

    Nicht das ich das unnötig in die Länge ziehe.
     
  8. Buko

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    Ich habe diese Formular im Dezember 24 per Email versendet und bis heute noch keinen Zugang erhalten. Wir haben alle Unterlagen, bis auf dieses Formular, per Post versendet und es hat prima geklappt.
     
  9. #1669 Chrissa1207, 17.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2025
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    Moin moin,

    mich beschäftigen folgende Fragen zum Thema Einkommensermittlung:

    1. Werbungskosten bei Einkommensermittlung
    Zur Einkommensermittlung wurden die Gehälter der Monate Nov 2023 - Okt 2024 herangezogen. Welche Monate sind / welches Jahr ist dann für die Werbungskosten zu betrachten?

    2. Welche Monate sind bei der Einkommensermittlung maßgeblich?
    Der Antrag wurde 14.11.2024 gestellt. Sind dann bei der Einkommensermittlung (bei geänderten Einkommensverhältnissen) die Monate Dez 2023 bis Nov 2024 oder Nov 2023 bis Okt 2024 maßgeblich?

    3. Handelt es sich um Einmalzahlungen nach § 15 WFNG NRW?
    Ist eine einmalige „Leistungsprämie“ und die „Corona-Sonderzahlung zum Inflationsausgleich“ (3 Monate 220 € steuerfrei) beim Einkommen zu berücksichtigen?

    Vielen Dank schon mal!
     
  10. #1670 cc24, 18.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2025
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    Zu 1.
    Werbungskosten 2024. Wenn sich etwas ändert (mehr km wegen Arbeitsplatzwechsel), dann 2025

    Zu 2.
    November 2024 bis Oktober 2025 (Antragsmonat plus 11 Monate)

    Zu 3.
    Es zählen nur steuerpflichtige Einkommen
    Einmalprämie, wenn diese dem maßgeblichen Zeitraum zuzuordnen ist. Resultiert die Prämie bsw. aus einem Gewinn von 2022, dann wird die nicht berücksichtigt.
     
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  11. #1671 Chrissa1207, 18.04.2025
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    Besten Dank Du bist echt großartig

    zu 1.
    Gem. Bescheid wurd die Werbungskosten vom Jahr 2023 genommen (obwohl 11 der 12 Gehälter aus 2024 stammen)

    zu 2.
    Wirklich November 2024 bis Oktober 2025 oder war November 2023 bis Oktober 2024 gemeint??
    Laut Bescheid wurden übrigens die Monate Dezember 2023 bis November 2024 betrachtet.

    zu 3.
    Das war sone Leistungsprämie für "gute" Arbeit in der Vergangenheit.

     
  12. #1672 cc24, 18.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2025
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    Gerade mal nachgelesen:

    Zur Feststellung der Werbungskosten oder Quasi-Werbungskosten ist stets derselbe Ermittlungszeitraum zu Grunde zu legen wie für die Einkünfte, auf die sie angerechnet werden.

    7.2
    Das anrechenbare Jahreseinkommen des vergangenen Kalenderjahres (Zeitspanne vom 01.01. bis 31.12. des Kalenderjahres vor dem Stichtag) ist regelmäßig in absoluter Höhe als Jahreseinkommen im Sinne des § 14 maßgebend. Es ist in den Fällen zugrunde zu legen, in denen sich die Einkommensverhältnisse bis zum Stichtag nicht geändert haben und auch innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung unverändert fortbestehen werden. Dies gilt auch, wenn zwar nach Ablauf des vergangenen Kalenderjahres vor dem Stichtag Änderungen der Einkommensverhältnisse eingetreten oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Stichtag zu erwarten sind, diese Änderungen jedoch lediglich vorübergehend für die Dauer von weniger als 12 Monaten bestanden oder bestehen werden.

    7.3
    Bei dauerhafter Änderung der Einkommensverhältnisse bis zu 12 Monaten vor oder ab dem Antragszeitpunkt werden anstelle des Vorjahreseinkommens die aktuellen Einkommensverhältnisse durch Addition oder Multiplikation angetroffener oder zu erwartender Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Hierbei sind Tages- und Wocheneinkünfte auf fiktive Monatseinkünfte hochzurechnen.
     
  13. cc24

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    Was für ein Bescheid?

    Weiteres zum Einkommen kann ich schlecht etwas sagen. Keine Ahnung, wann euer Einkommen geändert wurde.

    Und was sagt die Behörde denn ? Antrag liegt ja schon November da.
     
  14. #1674 Chrissa1207, 19.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 20.04.2025
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    Der Antrag wurde am 14.11.2024 gestellt. In unserem Fall wurden die Einkommen der Monate Dez 2023 bis Nov 2024 herangezogen.

    Wir haben den Ablehnungsbescheid vor kurzem erhalten. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.

    Wesentlicher Ablehnungsgrund: Es wurde für meiner Frau ein fiktives Einkommen angerecht da sie arbeiten könne. Unsere Tochter war zum Antragszeitpunkt 10 Monate alt. (siehe Screenshot)

    Gibt es grundsätzlich schon Erfahrungen mit Widersprüchen? Insbesondere interessieren die grundsätzlichen Erfolgsaussichten u der zeitliche Verlauf.

    Danke und schönen Gruß
     

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  15. #1675 cc24, 20.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 20.04.2025
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    In Post #1572 hatte ich vorgeschlagen, auf FRL 2025 umzustellen. Da gibt es die Passage nicht mehr.
    Habt ihr nicht gemacht?.

    Die neuen Einkommengrenzen ab 2025 wurden aber schon berücksichtigt?
     
  16. #1676 Chrissa1207, 20.04.2025
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    Telefonisch wurde mir von der Bewilligungsstelle mitgeteilt, dass es nur solange möglich ist, solange noch keine Genehmigung/ Ablehnung vorliegt.

    Ja, es wurden die neuen Einkommensgrenzen berücksichtigt.

    Ich würde jetzt erstmal abwarten, was aus dem Widerspruch herauskommt. Wie lange Zeit nimm sowas in Anspruch?
     
  17. cc24

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    Hmmm…..

    Aus den FRL 2025:
    1NEU 2025:
    Für Förderanträge, die bis zum Inkrafttreten dieses Runderlasses bereits gestellt, aber noch nicht bewilligt wurden, wird die „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024“ vom 1. März 2024 (MBl. NRW. S. 487) angewendet.

    2Auf Antrag kann für Förderanträge nach Satz 1 diese Förderrichtlinie zur Anwendung kommen.

    Da steht nix mit Ablehnung.

    Rückmeldung bei Widerspruch kann ewig dauern.
     
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  18. #1678 Chrissa1207, 20.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 20.04.2025
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    Gibst da Erfahrung, wie lange sowas dauert?
    Laut meiner Recherche könnte das zwischen einem und sechs Monate dauern.

    Wenn die Sache dann in 2-3 Monaten durch wäre, könnte man damit noch Leben. Mache mir aber Sorgen, wenn der Widerspruch ablehnt wird.
     
  19. cc24

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    Da gibt es keine Erfahrungswerte. Kommt auch darauf an, wie du den Widerspruch argumentiert hast.
    Wenn du Lust hast, kannst du dein Schreiben mir mal als PN senden.

    Meinen Post #1677 hast du aber schon gelesen?
     
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  20. #1680 Chrissa1207, 22.04.2025
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    Jep, hab Dir eine PN geschickt. VG
     
Thema: Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer
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