Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

Diskutiere Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Naja. UPDATE Wenn hier aussem Forum nur 32 ihre Stimme abgeben....ist das nicht unbedingt grade repräsentativ. Bei 1999 Bescheiden,...

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Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

  1. mehr

    19 Stimme(n)
    55,9%
  2. weniger

    15 Stimme(n)
    44,1%
  1. #121 C. Schwarze, 23.04.2025
    C. Schwarze

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    Naja.

    UPDATE

    Wenn hier aussem Forum nur 32 ihre Stimme abgeben....ist das nicht unbedingt grade repräsentativ.

    Bei 1999 Bescheiden, ausgewertet von Leuten, die da was von verstehen sollten, eher dort.

    "Der Verband wertete 1999 Grundsteuerbescheide aus – in 79 Prozent der Fälle stieg die Steuer...

    Seit Anfang des Jahres wird die Grundsteuer neu berechnet – zum Nachteil vieler Eigentümer. Laut dem Verband Haus und Grund ist die Steuerbelastung für fast 80 Prozent der Eigentümer gestiegen: im Schnitt um mehr als 300 Euro im Jahr."

    Grundsteuer: 79 Prozent der Eigentümer zahlen mehr
     
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  2. Quelle

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  3. #123 driver55, 23.04.2025
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    Damit kann doch keiner was anfangen…
    Vorher 100€ jetzt 136€ für 2000qm?
     
  4. msfox30

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    Ja, aber es wird propagiert, dass in Summe die Grundsteuereinnahme nicht steigen. D.h. wenige Eigentümer zahlen deutlich weniger. Die Stadt Halle hat sogar durch die Grundsteuerreform mindereinnahmen. An mir liegt es aber nicht. Ich zahle fast das Doppelt. Meine Mutter hingegen nur noch 1/4.
    Tröstet euch damit, dass ihr die ganze Jahr Grundsteuer gespart habt, weil eure Grundstücke zu gering bewertet waren.
    Das Geld, was die Menschen an Grundsteuer wenig zahlen, geben sie wo anders nicht aus. Schlecht für die Wirtschaft. Die Politik also selbst schuld, wenn es mit der Wirtschaft abwärts geht.
     
  5. Quelle

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    1,36 Euro statt 1 Euro pro qm
     
  6. Viethps

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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Die Firmen, die diese Berechnungssoftware zu verantworten haben, gehören benannt und abgestraft:
    - Freizeitgelände mit Bauverbot wurden zu Baugebietsflächen
    - Wasserflächen in Erholungs - / Landschaftsschutzgebieten wurden zu Baugelände
    - Sumpf- und Moorgebiete wurden zu Baugelände
    - Außenbereiche mit definitivem Bauverbot wurden dem an der Straße liegenden Gebäude - der Gebäudefläche, als Baugrund zugerechnet.

    Eine miesere Ausfertigung sieht man fast nie.....!

    Gut auf jeden Fall, wenn man beizeiten Widerspruch mit Begründung eingelegt hat. Es wird ja dagegen geklagt. wir warten... ( wie lange diesmal ? )
     
  7. #127 driver55, 24.04.2025
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  8. ynnus

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    So pauschal würde ich das nicht sagen. Wer sagt, dass die neuen Maßstäbe jetzt die objektiv richtigen sind, wie der Wert eines Grundstücks und damit die Grundsteuer zu bewerten ist?
    Viele Bundesländer haben eine eigene Methoden, allein dadurch ergibt sich eine ungleiche Behandlung im Bundesvergleich.
     
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  9. msfox30

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    Wurden diese neue Maßstäbe nicht vom Gericht abgesegnet? Durch das Gerichtsurteil, wurde ja festgestellt, dass die alten Maßstäbe nicht korrekt sind. Also muss einer beurteilen, ob die neuen Maßstäbe stimmen.
     
  10. ynnus

    ynnus

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    Bin da nicht so tief drin in der Materie, aber ich würde mal sagen, dass einfach nur das alte System für verfassungskonform erklärt wurde. Das neue wurde ja nicht bewertet, weil niemand eine Verfassungsklage eingereicht hat.
     
  11. SIL

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    Nein, verfassungswidrig
    Das 'spielt' zur Zeit noch alles FH und OFG und BFH ab , durch die unterschiedlichen Modelle ist dies auch schwer abzuschätzen, vermutlich wird NRW als erstes Bundesland korrigieren müssen, bislang sind die FH etc leider noch am obsiegen , es gab zwar einige Revisionen und auch Aussetzen des Bescheides, letztendlich gab es m.W. noch keinen Erfolg für einen Kläger.
     
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