Mangelanzeige kurz vor Ablauf der Gewährleistung

Diskutiere Mangelanzeige kurz vor Ablauf der Gewährleistung im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Demnächst läuft die Gewährleistung vom Haus ab, welches ich gebaut und verkauft habe....

  1. Reco43

    Reco43

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    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Demnächst läuft die Gewährleistung vom Haus ab, welches ich gebaut und verkauft habe. Alle Gewerke habe ich selbst vergeben. Die Käufer konnten also direkt einziehen.

    Jetzt habe ich ein Gutachten zugesendet bekommen indem Mängel aufgelistet sind. Manche Punkte sind m. M. n. haltlos und widerlegbar. Jedoch gibt es Punkte wozu ich wenig bzw. nichts gefunden haben.

    Im Gutachten werden Unebenheiten des Laminats und der Fliesen genannt. Laut DIN 18202 müsste aber die Toleranz spätestens bei Übergabe gemessen werden, da diese sonst nicht nachvollziehbar wären ob diese aus Setzung resultieren. Liege ich hier falsch?

    Und wie würde es mit Tapeten an der Decke aussehen, wenn der Rand sich etwas löst?

    danke für eure Antworten

    LG Tim
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Eine Setzung wäre ebenfalls ein Mangel. Mir ist nicht bekannt, dass in der DIN 18202 etwas zu zeitlichen Abhängigkeiten stehen würde.

    Allerdings hat der Erwerber ja auch die Wohnung abgenommen seinerzeit und diesen Mangel damals nicht gerügt. Ich gehe mal davon aus, dass die Schlussrechnung auch bezahlt wurde?!

    Dann kommt mir das zumindest mal sehr dreist vor. Je weiter ich denke, desto mehr fällt mir dazu ein, warum das alles nicht so einfach geht.

    Für die abladende Tapete holst Du einfach mal den Hausmeister.
     
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  3. SIL

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    Wird hier nicht sein.
    Estrich kann 'schüsseln ' genau wie eine Decke / Boden würde eine Setzung vorliegen, so sind Schadensbilder immer im Wandbereich sichtbar , zuerst im OG / DG hier schon ggf am Dachstuhl
     
  4. Reco43

    Reco43

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    Mit Setzung habe ich mich falsch ausgedrückt glaube ich. In der DIN steht zeit- und lastbedingte Verformungen.
     
  5. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Schau doch mal in der DIN nach, ich schau später auch mal nach.
     
  6. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wäre auch ein Mangel.
     
  7. SIL

    SIL

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    Erstmal wollte ich vom Begriff Setzung Abstand sehen , dies wäre ja eine gänzlich andere Problemstellung und ohne weitere Angaben vom TE respektive des Textes aus dem Gutachten insofern es vorliegt wird das ganze nix.
     
  8. BaUT

    BaUT

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    Wann genau läuft denn die Gewährleistungsfrist ab?
    Hast du auf die Mängelanzeigen schon geantwortet?
    Hast du die Mängel schon anerkannt oder einen Termin vereinbart, um die Mängel erstmal mit dem jeweiligen Gewerk das es betrifft in Augenschein zu nehmen?
     
  9. HabeckR

    HabeckR

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    Dafür gibt's Fristen das man selbst in letzter Sekunde noch Mängel beanstanden kann.
    Muss halt nur in der Frist liegen. Den Rest prüfen Rechtsanwälte und Sachverständige.
     
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