Schaden und Feuchtigkeit am/im Haus

Diskutiere Schaden und Feuchtigkeit am/im Haus im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Faircheck im Autrag der Haftpflichtversicherung des Mietes. Der Vermieter reagiert weiter nicht. diesen Fakt auch berücksichtigt und dir klar...

  1. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Faircheck im Autrag der Haftpflichtversicherung des Mietes.
    Der Vermieter reagiert weiter nicht.

    Dennoch auch eine Rechtsfrage;

    Schimmelpilzbildung: Wandabstand für Möbel zwingend notwendig?
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.106
    Zustimmungen:
    5.017
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Viel Spaß!
    Da fällst du vor Gericht bei 9 von 10 Gutachtern mit Anlauf auf die Fresse.
     
    Fred Astair gefällt das.
  3. #23 Fred Astair, 09.05.2025 um 10:17 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 09.05.2025 um 14:16 Uhr
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.026
    Zustimmungen:
    6.003
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Der wird Besseres zu tun haben.
    Dass Dein "SV" mit der Wünschelrute umgehen kann bleibt zu wünschen. Dass er die "Messergebnisse" auch interpretieren kann ebenfalls, wobei ich da meine Zweifel habe.
    Wozu man an eine verschimmelte Wand, von der gerade ein Schrank abgerückt wurde, noch ein Schätzeisen hält, erschließt sich mir nicht.
    Die Herkunft der Feuchtigkeit kann man damit nicht bestimmen.
     
  4. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    In der Mangelrüge des Mietervereins sind noch weitere Mängel beschrieben. Nicht abschließbare Wohnungstür, im Haus gibt es kein Summer mehr nach Einbau Haustür etc. Darauf sollte der Vermieter schon reagieren. Das mal so am Rande.

    Es wurden auch Thermografie Aufnahmen gemacht. Es sind halt überall massive Wärmebrücken. Das Gutachten geht sowieso erstmal nur an die Haftpflichtversicherung.
     
  5. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.106
    Zustimmungen:
    5.017
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Deshalb benutzt der Fuchs immer 2 Wünschelruten - eine Kugelsonde (oberflächennahe Feuchte) und eine Mikrowellensonde (Tiefenfeuchte).
    Wenn nur die Kugelsonde anschlägt kann man zumindest ausschließen, dass die Feuchte von außen kommt.
    An die Haftpflichtversicherung des Vermieters? Was soll die damit?
     
  6. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Haftzpflichversicherung Mieter
     
  7. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.106
    Zustimmungen:
    5.017
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Du schickst das an deine Haftpflichtversicherung?
    Warum?
    Will dich der Vermieter auf Schadenersatz für deine Schimmelzucht verklagen und du erhoffst dir auf diese Weise eine indirekte RechtsschutzV?
     
  8. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Die Mail der Tochter des Vermieters lesen. Daher Haftungsfrage
    Gleichbedeutend die Vermieterin selber aussagend: Ich kann sie Verklagen Herr Mieter
     
  9. #29 Fred Astair, 09.05.2025 um 14:28 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 09.05.2025 um 14:33 Uhr
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.026
    Zustimmungen:
    6.003
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Das "mal so am Rande" hinzurotzen, wenn man nach der Angemessenheit der Mittel fragt, entspricht Deinem Kommunikationsstil?
    Das ist wahrscheinlich eine Generationenfrage.
    Zur groben Abrasterung der Wand- und Bodenfliesen nehme ich seit ein paar Jahren auch die Hydromette. Geht es aber darum, die Tiefe der Feuchtigkeitsverteilung und die Richtung des Eindringens zu untersuchen, schwöre ich auf die Leitfähigkeitsmessung stufenweise von der Oberfläche bis in die Tiefe. Ein Akkubohrer mit 6mm Bohrer gehört deshalb zu meiner Standardausrüstung.

    Ich habe jetzt das von Dir zitierte Vermieterschreiben zweimal gelesen.
    Das ist sehr sachlich und hilfreich. Von Verklagen lese ich da nichts, auch wenn die rechtliche Ausseinandersetzung natürlich am Ende steht und Du es wohl darauf anlegst.
     
    BaUT gefällt das.
  10. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Der Verfasser scheint vor dem verfassen des Schriftstückes diverse bewusstseinsverändernde Substanz zu sich genommen zu haben. Anders lassen sich solch hanebüchene Aussagen nicht erklären

    Dann wäre die Wohnung wohl mit einem Mangel versehen. Fazit: Eine Rechtsfrage,
     
  11. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.106
    Zustimmungen:
    5.017
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Dann überleg dir halt, welchen Weg du gehen willst:
    a) Mietminderung wegen div. Mietmängel und damit mittelfristig eine Räumungsklage riskieren,
    b) statt der Bezahlung von Privatgutachtern lieber bei Gericht ein Selbständiges Beweisverfahren zwecks gutachterlicher Feststellungen der Mietmängel durch einen öbuv SV beantragen
    c) die wesentlichen und für dich nutzwertmindernden Mängel (Schimmel) selbst beseitigen und künftig mehr lüften und heizen und keine Möbel mehr an die Außenwand!

    Wenn die Miete ansonsten passt und die Wohnung gefällt wäre c) mein Favorit.

    Die Außenwand muss übrigens weder den heutigen Mindestwärmeschutz nach aktueller DIN 4108 erfüllen noch das aktuelle Schimmelpilzkriterium, sondern lediglich die zur Bauzeit des Objektes gültigen Anforderungen der DIN 4108 (Stand 1952, 1960 oder 1969).
    Bzgl. Möbel an Außenwand sowie bzgl. Heizung und Lüftung verweisen viele Gutachter gerne auf DIN/TS 4108-8 "Vermeidung von Schimmelpilzbefall in Wohnräumen". Da steht auch einiges zu Mieterpflichten zur Schimmelpilzvermeidung drin. Das könnte dir vor Gericht böse auf die Füße fallen.
     
  12. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Die DIN 4117 sowie die DIN 4108, waren damals eingeführte technische Baubestimmungen, also so genannte ETB Normen.

    Einschaliges Mauerwerk, nicht unterkellert: Remmers Sockelfiebel

    DIN 4117
    Von 1952
    Als ETB Norm Eingeführt -also Pflicht die einzuhalten
    Eine ETB Norm sind Eingeführte Technische Baubestimmungen, die in die Musterbauordnung und mithin in die Landesbauordnung -der jeweiligen Bundesländer (das kann abweichen von Bundesland zu Bundesland) eingeführt worden sind, und zwingend einzuhalten sind. Damals -anders als heute- gehörte unbedingt sogar, die Abdichtungsnorm DIN 4117 dazu.
     
  13. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Achs wenn das ungeht: An C sind wir schon dran aber nur soweit wir es selber können. Dann wird sich erst noch zeigen wie weit der Schimmel im Putz ist.
    Tapeten runter, alter Schrank weg usw werden wir machen.
     
  14. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.106
    Zustimmungen:
    5.017
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Ach ja - du warst ja der Hobbyjurist!

    Na dann:
    Maske auf,
    vergammelten Schrank entsorgen,
    Tapete im ganzen Zimmer runter und entsorgen,
    Putzflächen mit Schimmelstopp einsprühen, abbürsten und anschließend gut ablüften lassen,
    Luftreiniger aufstellen,
    Wandputz dann mit Feinspachtel auf Kalkbasis abglätten (kein Gips!!!),
    Wände mit Silikatfarbe streichen (keine Dispersionsfarbe!!!)

    Bei der Differenzierung, ob es sich um Feuchte von außen (Schlagregen) oder von unten (aufsteigende Mauerwerksfeuchte) oder von innen (Tauwasser) handelt. reicht die Kugelsonde nicht aus. Bin gespannt auf das "Gutachten" des "faircheck-Gutachters".
     
  15. Jodimaster

    Jodimaster

    Dabei seit:
    26.04.2025
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Zum Zeitpunkt der Abnahme der fertigen bauleistung
    Diese DIN Normen zu diesem Zeitpunkt
    Deswegen hatte ich die alten Normen siehe oben gepostet
    Bei Gericht fällt einem nicht alles auf die Füße, wenn man alles richtig gemacht hat!
    Noch einmal, um alles richtig zu machen, brauch man leider Sach- und fachkundige Hilfe!
    Und ebenfalls noch einmal, das kostet halt was!
     
Thema:

Schaden und Feuchtigkeit am/im Haus

Die Seite wird geladen...

Schaden und Feuchtigkeit am/im Haus - Ähnliche Themen

  1. Schaden an Sockeldämmung

    Schaden an Sockeldämmung: An unserem Haus sind die XPS-Platten im Sockelbereich zerstört. Tiere haben die Platten durchbohrt und zerfressen. Was kann ich dagegen unternehmen?
  2. Frage bzgl. Schäden an Fassadenübergang

    Frage bzgl. Schäden an Fassadenübergang: Verehrte Experten, folgende Frage betreffend fotografierter Schäden am Fassadenübergang: wie könnte es zu den Aufplatzungen gekommen sein und...
  3. Dachdämmung/Ausbesserung von Schäden der Unterspannbahn

    Dachdämmung/Ausbesserung von Schäden der Unterspannbahn: Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Anliegen: Meine Frau und ich wollen unseren Dachboden ausbauen. Neu Velux-Fenster sind bereits...
  4. Feuchtigkeit im Erdreich durch Schaden am Fallrohr

    Feuchtigkeit im Erdreich durch Schaden am Fallrohr: Hallo Bauexperten, In einem Zimmer in meiner vermieteten Kellerwohnung zeigt sich im unteren Teil starker Schimmelbefall bzw. Wandfeuchtigkeit...
  5. Frage: Sind Schäden durch unsachgemäße Arbeit am WDVS vorprogrammiert. 2. Anlauf!

    Frage: Sind Schäden durch unsachgemäße Arbeit am WDVS vorprogrammiert. 2. Anlauf!: Da mein erster Thread leider etwas "unsauber" formuliert war und nicht mehr zu löschen ist, ein zweiter Anlauf. Entschuldigung! Ich möchte wissen...