Umwidmung Dachboden zu Wohnfläche

Diskutiere Umwidmung Dachboden zu Wohnfläche im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich bin bisher stiller Leser gewesen und habe hier auf dem Forum immer wieder gute Ideen und Lösungen gefunden. Nun habe ich ein Problem,...

  1. #1 T4Fahrer, 19.05.2025 um 14:35 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.05.2025 um 15:25 Uhr
    T4Fahrer

    T4Fahrer

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    ich bin bisher stiller Leser gewesen und habe hier auf dem Forum immer wieder gute Ideen und Lösungen gefunden. Nun habe ich ein Problem, zu dem ich bisher keine Lösung gefunden habe.
    Folgende Situation:

    Ich habe ein Haus aus den 1980er Jahren (massive Bauweise, klassischer Norddeutscher Klinker, für hier absolut typische 80er Jahre Bauweise) mit einem recht großen Dachboden (Wohnfläche ca. 80 m²). Diesen würde ich gerne zum Wohnraum ausbauen. Für die meisten Themen habe ich eine Lösung und schonmal ganz unverbindlich mit dem Bauamt gesprochen, ob es theoretisch so genehmigungsfähig werden. Bei fast allem hat man mir mündlich grünes Licht gegeben. Natürlich muss noch offiziell beantragt werden, Statiker, Architekt etc. stehen noch aus. Aber die habe ich bei Bedarf zur Hand.

    Mein Problem: Mein Dachboden ist minimal zu niedrig. In Niedersachen benötige ich 220 cm Deckenhöhe über mindestens 50 % der Grundfläche (wobei zu dieser Grundfläche nur Flächen über 150cm angerechnet werden).
    Ich habe ohne Bodenaufbau derzeit 222 cm. Aber nun muss noch etwas Trittschalldämmung und Fußboden gelegt werden. Dann werde ich bei unter 220 cm sein.
    Für mich und meinen Verwendungszweck (Elternschlafzimmer und Büro) theoretisch vollkommen ausreichend. Aber für das Bauamt nicht.

    Fällt hier jemandem eine praktikable Lösung für dieses Problem ein? Eine besonders dünne (aber trotzdem wirksame) Trittschalldämmung zum Beispiel?
    Rechtliche Sonderregelungen?


    Vielen Dank!

    Grüße
    Matthias
     
  2. #2 Fred Astair, 19.05.2025 um 14:45 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.05.2025 um 18:09 Uhr
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.053
    Zustimmungen:
    6.018
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Was ist denn in den Räumen darunter?
    Vielleicht kannst Du auf Trittschalldämmung verzichten?
     
  3. T4Fahrer

    T4Fahrer

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Danke für deine schnelle Rückmeldung. Darunter sind andere Wohnräume. Flur, Bad, Küche, Wohnzimmer und 2 weitere Schlafzimmer.
     
  4. Tikonteroga

    Tikonteroga

    Dabei seit:
    18.06.2016
    Beiträge:
    1.088
    Zustimmungen:
    241
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Du könntest auch mal mit der örtlichen Baubehörde abklären, ob du von der für Aufenthaltsräume im Dachgeschoss vorgeschriebenen lichten Höhe abweichen darfst (siehe § 66 Abweichungen).
     
  5. Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.053
    Zustimmungen:
    6.018
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Wichtig hier wäre, ob es eigene oder fremde Räume sind? Bei eigenen wäre es ziemlich vernachlässigbar, ob der Trittschall DIN-gerecht gedämmt wird. Den geringsten Aufbau würde m.E. verkleben Nadelfilz verursachen.
     
  6. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.802
    Zustimmungen:
    2.627
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Ganz pragmatisch: Ausbauen, nutzen und formal nicht als Wohnfläche genehmigen lassen.
     
  7. T4Fahrer

    T4Fahrer

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Die neuen Räume würden dann zu der Darunter liegenden Wohnung gehören.
    Ich muss das nicht zwingend DIN gerecht haben. Aber ich will eben auch nicht, dass darunter alles zu hören sein wird. Es sollte schon halbwegs gegen Trittschall gedämmt sein.
     
  8. T4Fahrer

    T4Fahrer

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Achja: und als Wohnfläche sollte es schon genehmigt werden, wenn es als solche genutzt wird.
     
  9. Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.053
    Zustimmungen:
    6.018
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Also nicht zu Deiner Wohnung?
    Dann sind allerdings sehr strenge Maßstäbe anzulegen und zwar die neuesten jetzt gültigen Schalldämmmaße, weil Es ein neubau ist und kein Bestandsschutz von Anno Knips greift.
    Da mache ich Dir wenig Hoffnung, das auf zwei Zentimetern unterzubringen.
     
  10. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.802
    Zustimmungen:
    2.627
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Was ist das jetzt für eine Situation? Wohnung, Haus, Mehrfamilienhaus? Sind überall verschiedene Thematiken zu beachten.
     
  11. T4Fahrer

    T4Fahrer

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Mehrfamilienhaus in dem ich eine andere Wohneinheit derzeit bewohne.
    Derzeit ist die hier relevante Wohnung vermietet, bzw. Sollte es nach dem Umbau wieder werden.
    Mittelfristig plane ich das gesamte Haus für mich alleine zu haben.
     
  12. Tikonteroga

    Tikonteroga

    Dabei seit:
    18.06.2016
    Beiträge:
    1.088
    Zustimmungen:
    241
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hast du Daten (Art, Dicke, ...) zur Rohdecke?
     
  13. Tikonteroga

    Tikonteroga

    Dabei seit:
    18.06.2016
    Beiträge:
    1.088
    Zustimmungen:
    241
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Was meinst du mit "ohne Bodenaufbau"? Liegt die Rohdecke frei oder ist ein Estrich vorhanden?
     
  14. T4Fahrer

    T4Fahrer

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Es handelt sich um eine Holzdecke zum Dachboden hin bei dem die Holzplanken frei liegen.
    Details habe ich nicht. Könnte höchstens aus den Rechnunge von 1984 mutmaßen, was dort verbaut worden sein könnte.
     
Thema:

Umwidmung Dachboden zu Wohnfläche

Die Seite wird geladen...

Umwidmung Dachboden zu Wohnfläche - Ähnliche Themen

  1. Dachboden ausgebaut und hat noch keine Heizungsanlage? Fussbodenheizung oder wie dort warm bekommen?

    Dachboden ausgebaut und hat noch keine Heizungsanlage? Fussbodenheizung oder wie dort warm bekommen?: Hallo, bei uns hat sich mittlerweile noch ein zusätzlich ausgebautes Geschoss/Dachboden ergeben. Der Dachboden soll in Zukunft als Arbeitszimmer...
  2. Bühne zu Wohnung umwidmen

    Bühne zu Wohnung umwidmen: Moin Moin zusammen, ich möchte diese Bühne offiziell in eine abgetrennte Wohnung umwidmen. Die beiden Seiten des Dachbodens sind jeweils den...
  3. Boden im Dachboden verlegen ohne Feuchtigkeit in der Dämmung

    Boden im Dachboden verlegen ohne Feuchtigkeit in der Dämmung: Moin zusammen, wir haben eine neue Immobilie erstanden die bereits selbstständig durch den Vorbesitzer gedämmt wurde (1994). Dachboden:...
  4. Dachboden begehbar als Lagerfläche mit Rauspund

    Dachboden begehbar als Lagerfläche mit Rauspund: Hallo zusammen, unser Neubau wurde im September letzten Jahres fertiggestellt. Und ich würde nun gerne den Dachboden begehbar ausbauen um ihn als...
  5. Umwidmung von Wohnraum zu Garage/Lagerräume

    Umwidmung von Wohnraum zu Garage/Lagerräume: Hallo, ich hätte eine Frage an die Runde, ich habe ein Haus geerbt das hat zwei Wohneinheiten ( eine im EG und eine im 1. Stock) mit jeweils...