Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn die Bank keine Zwischenfinanzierung anbietet, könnt ihr den Kaufpreis nicht bezahlen. Da braucht die Behörde den Antrag nicht weiter zu...

  1. rwest1993

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    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, also ist dieses Vorgehen so normal und nicht untypisch?
    Da ich hier in einigen Beiträgen gelesen hatte das der Antrag auch ohne Zwischenfinanzierung gestellt werden kann.
    Die Gesamtfinanzierung bei uns wäre auch ohne Fördermittel tragbar und dafür hätte ich auch schon ein Finanzierungsangebot ohne Förderung.
     
  2. cc24

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    Ist doch top. Dann sollte es auch kein Problem geben, Angebot für die Zwischenfinanzierung beizulegen.
     
  3. belu20

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    interessant, wir unterschiedlich da die ansichten sind. Under berater sagt, dass man das mit der zwischenfinanzierung so nicht mehr macht das bzw nicht mehr so üblich ist wie früher, da die meisten banken das nicht so gerne machen wollen und man kein anrecht auf rücktritt in den notar/ und kaufverträgen mehr hat so wie es früher mal war. Und das auch einfach eine riesen kostensache ist und viele daher auch schwierig, falls dann plötzlich doch keine zusage kommt. Wir hatten es nämlich in erwägung gezogen und er hat uns davon abgeraten.
     
  4. belu20

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    die bewilligungsbehörde hat dazu gesagt, man könne über eine zwischenfinanzierung gehen, wenn man das auf eigenes risiko machen will, aber muss nicht und könnte theoretisch auch auf das bearbeiten der anträge warten, was aber halt dauern kann.
     
  5. #1765 cc24, 19.05.2025 um 18:45 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.05.2025 um 20:55 Uhr
    cc24

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    Stimmt. Wie ich schrieb: Die Banken bieten Zwischenfinanzierung nur an, wenn das Vorhaben auch ohne Fördermittel tragbar ist.
    In dem Fall kauft Ihr auf eigenes Risiko. Rücktrittsrecht gab es früher mal. In der Tat. Voll die rotze. Da musste sich der Verkäufer verpflichten, innerhalb von 2 Jahren alle Kosten zu erstatten, falls keine Förderzusage kommt. Wer macht sowas ?

    Heute hat nicht jeder Verkäufer die Geduld, den Vertrag erst dann zu beurkunden, wenn die Zusage vorliegt.
     
  6. belu20

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    ja, da muss man wirklich genau gucken und überlegen, was auch wirklich machbar ist.
    Würde alles etwas schneller gehen, dann wäre alles auch etwas einfacher… naja mehr als alles so komplett wie möglich einreichen, dran bleiben und abwarten, bleibt einem ja kaum übrig, wenn man diese förderung unbedingt will.
     
  7. cc24

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    Ihr werdet dann nicht um eine Zwischenfinanzierung drumrumkommen. Es gibt ja aktuell keinen Grund, eine Förderzusage zu verweigern, wenn alles passt. Ist eben nur eine Frage der Zeit.
     
  8. Mimi88

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    Ich muss nochmal was fragen, habe den Antrag per Mail eingereicht ,anfang nächster Woche darf ich den Antrag zum Erwerb persönlich abgeben. In der Mail vom Kreis wurde mir mitgeteilt:
    "leider muss ich Ihnen mitteilen, das unser zugewiesenes Förderbudget für 2025 bereits durch die vorliegenden Anträge deutlich überzeichnet ist. Es ist derzeit unklar, ob im weiteren Verlauf des Förderjahres zusätzliche Mittel bereitgestellt werden" den Antrag kann ich natürlich trotzdem abgeben. Der Notar Termin wäre nächsten Monat und der Kaufpreis fließt mitte 2026, wenn bis dahin ein neues Budget freigegeben wurde wird dann mein Antrag aus 2025 mit berücksichtigt?
     
  9. Claudiii

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    War das die Eingangsbestätigung?Also direkt nach Einreichung die Mail ohne bearbeitungsnummer? Welcher Kreis?
     
  10. Mimi88

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    Das war die Antwort vom Sachbearbeiter
     
  11. Claudiii

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    Also keine Eingangsbestätigung mit bearbeitungsnummer erhalten?
     
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  12. Mimi88

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    Ups zu schnell :lock Sollten Sie dennoch einen Antrag stellen wollen, kann ich Ihnen einen persönlichen Termin zur Antragsannahme für..... anbieten
     
  13. Mimi88

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    Nein ich denke das wir die erst bekommen wenn der Antrag in Papier vorliegt
     
  14. cc24

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    Wenn du den Antrag und entsprechende Unterlagen einreichst, bist du in der Antragsliste. Momentan erstellen die Behörden Priorisierungslisten. Würde ich mal nachfragen. Die Behörden bekommen weiters Budget zugewiesen, wenn Zusagen erteilt werden. Irgendwann seid ihr dran. Es sei denn, die NRW.Bank verhängt Förderstopp.
     
  15. cc24

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    Mit dem Antrag ist es nicht getan. Seht zu, dass Ihr die Unterlagen so komplett wie möglich einreicht. Dann haben die oft mehr Motivation.
     
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  16. belu20

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    haben wir auch erst drüber nachgedacht, aber gegen anraten unseres beraters doch dagegen entschieden, weil die zinslage für eine zwischenfinanzierung enorm ist und wir auch nicht mit sicherheit wissen,
    Ob wir wirklich in einkommensgrenze a oder b fallen werden. Laut unterlagen passen wir noch soeben in gruppe a rein, aber da wurden die verpflegungskosten für die mittagsbetreuung von abgezogen. Generell wird die verpflegung ja nicht abgezogen, aber manche behörden akzeptieren das wohl als aussergewöhnliche ausgaben, wenn die mittagsbetreuung durch arbeitende eltern und die verpflegung in der betreuung auch verpflichtend ist. Daher wollen wir natürlich unser glück versuchen. Zudem hat eines unserer kinder einen besonderen förderbedarf und mitten in ihrer diagnostik, und hat mehrere therapien in der woche in verschiedenen städten und stadtteilen, welche ärztlich verordnet sind. Diese fahrtwege dazu können wohl auch als besondere ausgaben geltend gemacht werden, sowohl bei der steuererklärung als auch bei der bewilligungsbehörde. Die frage ist halt, ob die bewilligungsbehörde diese besonderes ausgaben bei uns geltend machen wird und wir dann somit definitiv in gruppe a rein fallen oder ob sie keines der beiden ausgaben anerkennt, dann würden wir auf jeden fall, wenn auch wirklich extrem knapp schon in gruppe b reinfallen. Ist die bewilligungsbehörde da auch knallhart und stuft dann direkt in die zweite einkommensgrenze, auch wenn man „nur“ beispielsweise 500 euro drüber ist? Doofe frage ja, es gibt ja nicht umsonst einkommensgrenzen, aber habe mehrmals gelesen, dass die behörden auch mal ausnahmen machen, wenn die überschreitunh wirklich nicht nennenswert ist, ist wohl schon vorgekommen. Ist bestimmt auch von behörde zu behörde unterschiedlich, aber da sind ja viele unterschiedlich kritisch und es gibt ja nun mal vorgaben. so aus diesen gründen kommt eben eine zwischenfinanzierung nicht mehr in frage, da wir nicht mal zu 100% wissen, welche zwischensumme überhaupt da wirklich zwischenfinanziert werden sollte. Und das ist ja dann auch ein heck meck, wenn das ganze durch ist und man andere summen in der zwischenfinanzierung hat.
    wie stufst du denn unseren sachverhalt ein? Würde es deiner meinung nach die möglichkeit geben, die verpeflegungskosten in der mittagsbetreuung, welche verpflichtend ist, und die fahrtkosten der medizinischen therapien bei der bewilligungsbehörde geltend zu machen? bis jetzt hat die behörde noch nichts negatives dazu gesagt. Jetzt gerade will sie noch die eigenkapitalnachweise haben und sind am bearbeiten, was natürlich schon mal super ist, dass sie da dran sind.
    Das bauunternehmen steht da (noch) komplett hinter uns und reserviert das haus weiterhin. Sie gehen stark von der positiven förderung aus (unser berater arbeitet auch mit denen zusammen, daher haben wir auch den kontakt). Und falls das bearbeiten unseres antrags noch viel mehr in die länge ziehen sollte oder die behörde den anschein macht, dass sie nicht daran arbeiten, dann möchte sich das bauunternehmen da auch nochmal mit denen auseinander setzen. Das hätten sie wohl in vergangenheit getan, dann ging es plötzlich voran. Aber in einem anderen kreis.
     
  17. Mimi88

    Mimi88

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    Ich hoffe das wir alles vollständig haben. Haben heute den Kaufvertragsentwurf erhalten, und den Rest hatten wir schon. Hat man ein klein wenig mehr Chancen bei einem Kind mit behinderung?
     
  18. belu20

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    Ich bin hier auch als normale bürgerin unterwegs und keine expertin, aber soweit ich weiss, läuft das unter anderem auch nach dem
    Priosierungssystem.. also verheiratet, kinder, behinderungen usw
    Also denke ja, dass das ein „vorteil“ ist, wenn ihr kinder habt und eine besondere situation besteht. und egal wie vollständig die unterlagen sind, es gibt trotzdem auch mal dinge, die die nachfordern. Die einfach schnellstmöglich nachreichen, damit die weiter an eurem antrag arbeiten können. Ich drück euch die daumen, dass alles gut läuft.
    aus welchem kreis seid ihr?
     
  19. cc24

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    Laut einigen Priorisierunglisten, ja.
     
  20. #1780 cc24, 20.05.2025 um 22:32 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 20.05.2025 um 22:38 Uhr
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    hier der Ausschnitt:
    Betreuung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG bedeutet, dass die persönliche Betreuung und Fürsorge des Kindes im Vordergrund steht. Dies kann bei folgenden Sachverhalten angenommen werden:  die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen, die Beschäftigung von Kinderpflegern und Kinderpflegerinnen oder -schwestern, Erziehern und Erzieherinnen,  die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen,  die Beaufsichtigung des Kindes bei Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben (vgl. auch BFH Urteil vom 17.11.1978, VI R 116/78, BStBl II 1979, 14),  nachmittägliche Betreuung durch schulische oder ähnliche Einrichtungen,  Betreuung durch einen Babysitter oder eine Tagesmutter,  Betreuung durch ein Au-Pair-Mädchen oder eine Haushaltsgehilfin, soweit sich die Aufwendungen ausschließlich auf die Betreuung des Kindes beziehen

    Hiervon abzugrenzen sind die Tätigkeiten, bei denen nicht die persönliche Fürsorge im Fokus steht:  Aufwendungen für Unterricht in Form von Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht etc.,  Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes,  Aufwendungen für die Förderung bestimmter Talente und Fähigkeiten, wie Musikunterricht, Meditationskurse etc.,  Aufwendungen für Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen Vereinen, sowie Tennis- oder Reitunterricht und andere Freizeitaktivitäten,  Aufwendungen für ein Au-Pair-Mädchen oder eine Haushaltsgehilfin, soweit sich die Aufwendungen auf andere Tätigkeitsbereiche als die auf die Betreuung des Kindes beziehen.
     
Thema: Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer
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