Verzug, Vertragsstrafe

Diskutiere Verzug, Vertragsstrafe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, ich habe folgendes Problem: wir bauen aktuell ein Einfamilienhaus mit Garage & Carport fast Schlüsselfertig (ohne Maler &...

  1. #1 BauherrinPlanlos, 20.05.2025 um 21:20 Uhr
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    Hallo liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem: wir bauen aktuell ein Einfamilienhaus mit Garage & Carport fast Schlüsselfertig (ohne Maler & Bodenbelags Arbeiten) und sind in Verzug.

    Das Unternehmen mit dem wir bauen hatte uns mündlich einen Einzug zum Ende März zugesagt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass plötzlich Demenz einsetzen wird & alles was nicht schriftlich ist, vergessen wird. Egal, Lektion gelernt. Nach Vertrag war das Fertigsstellungsdatum der 12.04. Da schon absehbar war, dass das nichts wird und auf unsere schriftliche Rückfrage nach einem Fertigsstellungsdatum nichts mehr kam, habe ich aus Hilflosigkeit einen Baugutachter beauftragt. Unser Bauleiter kommt zur Besichtigung nur alle zwei Monate mal vorbei und lässt die Gewerke einfach tun und lassen wie sie lustig sind. Er hat nicht mal gemerkt, dass der Fensterbauer zwei verschiedene Griffe in allen Zimmern verbaut hat .. #restposten .. Der Gutachter hat am 14.04. keine Abnahmeempfehlung gegeben. Ich habe das Unternehmen auch sofort in Verzug gesetzt.
    Im Vertrag ist eine Vertragsstrafe von 0.2% pro Kalendertag aber maximal 5% der Netto Gesamtsumme vorgesehen. Die haben ich auch schon von einer Zwischenrechnung abgezogen.

    Nun sind wir im Mai. Schriftlich festgehalten war, dass das Haus in KW 20 Abnahmefertig ist. Den Abnahmetermin mit dem Gutachter haben wir nun am 27(!!) ausgemacht, also erst KW 22.

    Wir hatten letzte Woche eine Baustellenbesichtigung mit unserem Bauleiter und haben eine Mängelliste mit 50+ Positionen erstellt. Vieles darunter Kleinigkeiten aber auch einige Dinge die eigentlich nicht mehr zur Abnahme da sein dürften. ZB ist die Garage noch lange nicht fertig, das Carport sogar noch im Rohbauzustand.
    Jetzt bin ich langsam komplett überfordert was ich noch machen kann außer zum Anwalt zu rennen. Und selbst da, lohnt sich der Weg dorthin? Ich will doch einfach nur, dass das Haus endlich fertig gemacht wird und wir einziehen können. Wenn die mal einfach durchziehen würden und jeden Tag da wären, dann ist bestimmt in einer Woche alles fertig. Aber dieser Zustand, dass einfach nichts passiert und Tage und Wochen vergehen wo NIEMAND auf der Baustelle arbeitet, das grenzt echt an Folter. Ich bin mit den Nerven am Ende.

    Und da ja jetzt die 5% Vertragsstrafe abgezogen wurde, habe ich darüber hinaus noch iiiirgendeinen Hebel als Bauherr? Ich möchte nicht einfach nur die Abnahme ablehnen, um dann in die Gefahr zu laufen, dass da 3 Monate gar nichts passiert. Ähnlich wie die letzten 3 Monate.

    Aber die Abnahme jetzt zu machen fühlt sich auch nicht richtig an. Es ist ja noch nicht fertig eigentlich. Dann soll ich denen die letze Abschlagssumme zahlen und was dann? Dann lebe ich mit einer halbfertigen Garage und Carport im Rohbauzustand, bis in 5 Jahren mal jemand aus Langeweile auf die Idee kommt daran weiterzubasteln ..?

    bitte um Hilfe und euren Rat. Das kann doch nicht sein, dass wir so hilflos sind.
     
  2. #2 msfox30, 20.05.2025 um 21:30 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 20.05.2025 um 21:36 Uhr
    msfox30

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    Ja, wir hatten gar keine Vertragsstrafe im Vertrag, weil unser GU das damals nicht wollte und wir auch keinen anderen hatte.
    Also lief es auf eine Schadenersatzforderung nach BGB hinaus, die der GU auch anstandslos gezahlt hat.
    1) Du muss also ermitteln, was dir aktuell durch den Bauverzug an Schaden entstanden ist (z.B. Bereitstellungszinsen, Miete, extra Fahrtkosten...)
    2) Da du schon einen Sachverständigen hast, wird er dir auch sagen können, in welcher Höhe der Einbehalt ist, den du für die unfertigen Gewerke einbehalten darst.
    Stell ich auf den Standpunkt, das Geld was du jetzt (über)zahlst, siehst du nicht wieder. Geld ist dein einziges Druckmittel - ggf. in Abstimmung mit deinem Baussachverständigen.
    Wir waren damals für eine Erstberatung auch beim Anwalt. Hat ca. 160€ gekostet, aber er hat nur das erzählt, was wir bis dahin schon wussten. ABER, auch unsere GU wusste von dem Anwalt. Wir haben dann auch noch ein Schreiben vom Anwalt gegenprüfen lassen, um keinen Verfahrensfehler zu machen. Kostet noch einmal extra...
    Kommt darauf an, ob die Mängel abnahmeverhindernd sind. Das wird dir dein Bausachverständiger sagen können. Die OP's bei der Abnahme unbedingt mit Fertigstellungsdatum + ggf. Strafe versehen, sonst rennst du denen ewig hinterher! Ab da wird es auch weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wie hoch ist z.B. dein Schaden, wenn du das Carport nicht nutzen kannst?
    Bei uns kam hinzu, dass die Geschäftsstelle geschlossen wurde und ich keinen so richtigen Ansprechpartner mehr hatte - könnte dir auch passieren. Irgendwann scheint man dann beim "MutterGU" die Bücher gefunden zu habe und hat gesehen, dass es noch offene Forderung gab - so nach 1,5 Jahren. Dann war ich erst wieder präsent bei denen.
    --
    Im Worst-Case muss du dann am Ende in Selbstvornahme gehen und den Rest selbst beauftragen. Dafür ist der Einbehalt wichtig. Das doppelte der Kosten darf einbehalten werden.
     
  3. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Die Abnahme solltest Du machen und dort alle Mängel aufschreiben.

    50+ Mängel sind bei einer Hausabnahme nichts ungewöhnliches.

    Am besten nimmst Du ein eigenes Abnahmeprotokoll oder zum Beispiel das VHB442.

    Für jeden Mangel lässt Du Dir vom Sachverständigen einen Preis nennen, was es kostet das von jemand anderen fertigstellen zu lassen. Dann darfst Du nach BGB die doppelte Menge davon einbehalten. Es kann also sein, dass da gar keine letzte Rate mehr zusammenkommt.

    Dann kannst Du ggfs. noch zusätzlichen Schadensersatz geltend machen (Miete, Fahrtkosten usw. usf.)

    Versuche doch schonmal mit dem Subunternehmern direkt Kontakt aufzunehmen, vielleicht brauchst Du die bald im Direktauftrag.
     
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