Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hatte jetzt oft gelesen das einige Kreise kein Budget mehr haben, muss man jetzt bangen? Ist das die Regel? Wenn man schon eine...

  1. Claudiii

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    Hatte jetzt oft gelesen das einige Kreise kein Budget mehr haben, muss man jetzt bangen?
    Ist das die Regel?
    Wenn man schon eine Eingangsbestätigung mit Bearbeitungsnummer hat und priorisiert ist man schon für den bestimmten Betrag vorgemerkt?
     
  2. cc24

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    Ja, und die Helfer müssen eben im Vordruck aufgeführt werden.
     
  3. cc24

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    Es sind alle Antragsteller vorgemerkt. Ihr seid dann eben eher dran.
     
  4. Claudiii

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    Also während der bearbeitungsphase, kann noch die Nachricht kommen das kein Budget diese Jahr mehr im Kreis ist?
     
  5. cc24

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    Diese Nachricht kommt i.d.R. schon in der Eingangsbestätigung. Irgendwann seid ihr dran. Ist nur eine Frage der Zeit. Noch hat das Ministerium keinen Antragsstop verhängt.
     
  6. EndlessStorm

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    Wir sind noch in der Phase des Einreichens der 100 Unterschriften und der Eintragung ins Grundbuch.
    Trotzdem schon einmal die Frage nach dem Kostennachweis (RL MOD). Das ist ja in 2 Arten unterteilt, einmal für die Rechnungen und die Aufstellung für Selbsthilfe.

    Ich habe noch 4.000 € an Kosten mit beantragt, die außerhalb der Förderfähigen Maßnahmen durch mich selbst im Zuge der Modernisierung mit erledigt werden.

    Müssen die Rechnungen aus dem Handel/Baumarkt auch auf der ersten Seite für die Rechnungen aufgelistet werden? Wenn ja, was trage ich auf Seite 2 in die Spalte ein "Wert ersparter Unternehmerleistungen förderfähiger Maßnahmen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen" [originale Formatierung] oder die Spalte daneben "Wert ersparter Unternehmerleistungen sonstiger Instandsetzungsmaßnahmen" [originale Formatierung]?

    Muss der Betrag der Rechnung eigentlich auf Seite 1 in die Spalte "Rechnungsbetrag förderfähiger Maßnahmen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen" oder in die Spalte "Rechnungsbetrag sonstige Instandsetzungsmaßnahmen"?


    Und eine Frage, wie schnell fließen die Gelder, wenn ein Step der 4 Raten erledigt ist? Kann man z.B. davon ausgehen, dass ich mit Ende der Arbeiten Step 3 beantrage und mit Erhalt der Rechnung Step 4, dass dann alle ausstehenden Gelder innerhalb des Zahlungsziels der Unternehmen ausgezahlt werden?
     
  7. belu20

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    Unser antrag ist nun in der technischen prüfung laut sachbearbeiter.
    Das ist doch ein gutes zeichen, dass es voran geht oder? :-)
     
  8. Claudiii

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    Wie lange wartet ihr schon? Welcher Kreis?
     
  9. belu20

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    seit 2 monaten, gelsenkirchen.
     
  10. Giannic

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    Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar würden wir von der NRW Bank einen Kredit über 139.000 Euro bekommen. Wir brauchen für das Haus und Nebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen circa 196.000 Euro. Für die Modernisierung mussten wir aber natürlich unsere Arbeit als Selbsthilfe angeben. Außerdem haben wir schon eine bezahlte Rechnung in Höhe von 2380 Euro. Wie uns von der Bewilligungsbehörde mitgeteilt wurde, müssen wir die 14.000 Euro Selbsthilfe und die bezahlte Rechnung abziehen von dem Gesamtpreis. Das hat zur Folge, dass wir nur noch einen Zusatzkredit von der Bank in Höhe von 40.000 Euro brauchen. Wie uns unsere Finanzberaterin gesagt hat, wird dieser von Banken aber erst ab 50.000 Euro vergeben. Also haben wir noch Kostenvoranschläge für Pflastersteine und einen Zaun eingeholt. So jetzt kommen wir zum Problem. Das machen wir auch wieder selbst, weshalb die Selbsthilfe wieder steigt, welche ja wieder abgezogen wird. Wir bekommen am Ende aber ja trotzdem nur die 139.000 Euro und den Kredit der Bank in Höhe von 55.000 Euro ausgezahlt, weshalb uns doch das Geld der Selbsthilfe fehlt und wir die Materialien dann gar nicht bezahlen können. Haben wir hier einen Denkfehler? Weil so macht das ganze doch gar keinen Sinn. Denn man muss den Zusatzkredit ja exakt in der Gesamtsumme minus Selbsthilfe beantragen...
     
  11. #1851 cc24, 29.05.2025 um 18:07 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 29.05.2025 um 20:16 Uhr
    cc24

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    Versteht kein Mensch. Naja, zumindest ich nicht.
    Was heißt, wir brauchen 196.000 ? Wie hoch sind die Gesamtkosten? Eigenkapital?
    Bei der Selbsthilfe ist es doch logisch. Wenn bsw. für ein Gewerk 10.000 angesetzt wurde (7.000 Material/3.000 Selbsthilfe) dann braucht ihr eben 7.000.
    Wieso fehlt dann das Geld für die Selbsthilfe? Braucht ihr doch nicht. Ansonsten Selbsthilfe reduzieren.

    Wenn am Ende des Tages für die Bank weniger als 50.000 bleiben, dann im Förderantrag das Ergänzungsdarlehen beantragen. Max: 50.000. Zinssatz: 3,32% + 0,50% Verwaltungskostenbeitrag zzgl. 2,00% Tilgung. Zinsbindung 10 Jahre.
    Sollte Eure Finanzberaterin eigentlich wissen.

    Insgesamt: konkretere Angaben mitteilen.
     
  12. MO2025

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    Hallo,
    ich habe hier schon einiges mitgelesen und habe doch jetzt auch zu meinem anliegen einige fragen:
    Ich habe ein Ankaufsrecht einer Immobilie, von der ich beim ableben des jetzigen Besitzer gegenüber seinen Erben gebrauch machen möchte. Hat jemand Erfahrung diesbezüglich und der NRW.Bank? Die NRW.Bank meinte zu mir ich bin Förderfähig, den Antrag können wir aber erst machen wenn ich von meinem Recht gebrauch mache. (Haus wird komplett über NRW.Bank gemacht). Worauf sollte ich achten?

    Desweiteren hat das Haus 3 Kinderzimmer im Obergeschoss. 2 Zimmer sind kleiner als 8m², 1 Zimmer ist knapp 8m². Die Beraterin meinte das jedes Kinderzimmer min. 8m² sein müsste oder 2 Kinder teilen sich ein Zimmer das min. 12m² groß ist. (Ich müsste dann eine Wand zwischen den 2 kleinen Zimmer entfernen.)
    In der Hausakte die ich komplett vorliegen habe, sind zwar Grundrisse, aber keine genauen bemaßungen geschweige den Wohnflächenberechnungen. (Haus ist aus den 50er). Wollen die einen Grundriss+Wohnflöchenberechnung mit "Stempel" (Architekt, Bau Ing.) haben oder reicht eine eigene "Zeichnung".

    Welche Unterlagen braucht man alles für den Antrag? Ich würde gerne alles jetzt schon zusammen Suchen und dann schnell reagieren zu können. Schafft man den Antrag "auf eigene Faust" auszufüllen, alles Unterlagen zusammen zu suchen?

    Vielen Dank! Gruß
     
  13. cc24

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    Lebt der aktuelle Eigentümer noch ?
    Wenn ja, haben sich deine weiteren Fragen erübrigt.

    Förderdarlehen auf Vorrat gibt es nicht.
     
  14. MO2025

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    Vielen Dank für deine Rückmeldung erstmal :biggthumpup:

    Aktuell lebt er noch (hohes Alter). Ich kann erst mit seinem ableben von meinem Ankaufsrecht gebrauch machen. Dort ist der Kaufpreis schon fest vereinbart sowie eine Zahlungsfrist (12Monate).
    Ich würde auch erst dann die Anträge stellen wenn ich von meinem Ankaufsrecht gebrauch mache, davor geht es nicht, ich weiß.
    Ich würde aber gerne alle Unterlagen bzw. Dokumente schon gerne zusammensuchen oder mich darum kümmern, damit ich direkt alles Parat habe und die Anträge stellen kann bzw. nicht dann wochenlang noch hinter Dokumente etc. hinterher laufe.
     
  15. #1855 cc24, 31.05.2025 um 11:02 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2025 um 11:18 Uhr
    cc24

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    Mit Ankaufsrecht meinst du eine Vorkaufrecht, welches im Grundbuch eingetragen ist ?
    Und wer ist dann der Verkäufer? Es muss dann ja einen Erben geben.

    Was machst du, wenn der Erbe nicht verkaufen will ?
    Vorkaufsrecht bedeutet kein Verkaufszwang.

    Da fehlen noch ein paar Hintergrundinformationen
     
  16. MO2025

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    Vorkaufsrecht wäre wenn die Erben verkaufen möchten, müssten sie als erstes mich fragen. Also könnten sie es theoretisch auch 5 Jahre stehen lassen.

    Ich habe ein Ankaufsrecht, ich kann aktiv sagen, ich will das Objekt jetzt zu den Konditionen die vorher vereinbart sind kaufen. Das ist wird notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen. Klausel wäre wenn der jetzige Eigentümer verstirbt kann ich gegenüber den Erben das geltend machen.
    Dann können die Erben da auch nichts mehr am Kaufpreis etc. machen und ich habe ab dem Gebrauch meines Rechtes 12 Monate Zeit das die ihr Geld bekommen.

    wir würden auch schon einen Kaufvertragsentwurf machen mit den Erben, der noch nicht unterschrieben ist. (Die Beraterin der NRW.Bank meinte erst nach Antragsstellung unterschrieben, davor nicht!)

    Danke für deine schnellen Antworten!:)
     
  17. #1857 cc24, 31.05.2025 um 13:33 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2025 um 14:08 Uhr
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    Ahhh, jetzt wird ein Schuh daraus.
    Kaufvertrag darf erst unterschrieben werden, wenn der Antrag eingereicht ist. Korrekt.
    Ich bezweifele nur, dass die Bewilligungsbehörde den Antrag bearbeitet. Der Eigentümer kann noch 3 Monate oder 3 Jahre leben.
    So einen Fall hatte ich noch nicht. Da muss die Behörde entscheiden. Würde mich mal interessieren, was die dazu sagt.

    So, wie ich dich verstanden habe, geht es eher um die Vorbereitung der Unterlagen.
    Manche Behörden haben dazu noch eigene Vordrucke, die zusätzlich eingereicht werden müssen.


    Keine Ahnung, bei welchem Kreis Ihr einreichen müsst.

    Was die Fläche der Kinderzimmer betrifft, frage ich mich, wo das steht ?
    Früher gab es die DIN 18011. Da stand das mit 8 qm / 12 qm.
    In alten Förderbestimmungen stand, dass Wohn-oder Schlafraum mindestens 10 qm aufweisen muss.

    In den Richtlinien 2024 und 2025 wird sich nur auf das Wohnraumstärkungsgesetz bezogen.

    Das ist das Einzige, was ich dazu finden kann:

    Nummer 6:
    Angemessene Wohnverhältnisse setzen auch bei einer mehrräumigen Wohnung voraus, dass selbst bei genügender Gesamtwohnfläche wenigstens ein Raum der Wohnung zum Aufenthalt von mehreren Personen, z. B. zur Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten, groß genug ist. Die Forderung, dass wenigstens ein zum Wohnen bestimmter Raum eine Grundfläche von mindestens 10 m² haben muss, ist deshalb als Mindestanforderung anzusehen.
     
  18. MO2025

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    Den Antrag wollte ich erst stellen, wenn er abgelebt ist. Und dann erst den Antrag stellen, deswegen auch nach dem ableben 12 Monate Zeit damit ich genug Zeit hätte für den Antrag bzw. Bewilligung. Also wenn er in 3 Jahren erst verstirbt dann kann ich auch den Antrag erst in 3 Jahren stellen, genau.

    welche Unterlagen sind das den genau? Und wie ist das mit den Bauplänen, Grundrisse und Wohnflächenberechnung? In der Hausakte sind zwar Baupläne aber eher ungenau bzw. Ohne Wohnflächenberechnung.
     
  19. cc24

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    Hatte ich auch vor kurzem. Die Bewilligungsbehörde wollte ein Aufmaß und Wohnflächenberechnung vom Architekten. (Kreis Gütersloh)

    Kann sein, dass das bei Euch nicht gefordert wird.
     
  20. cc24

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    Ich bewundere Deinen Optimismus. Wer weiß, was in 3 Jahren ist…….
     
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