Gauben-Flachdächer ohne Gefälle ausgeführt

Diskutiere Gauben-Flachdächer ohne Gefälle ausgeführt im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Tag zusammen, unser Zimmermann und zugleich Bauleiter für unseren neuen Dachstuhl hat die beiden Gauben-Flachdächer ohne Gefälle...

  1. Schwabe1988

    Schwabe1988

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    Guten Tag zusammen,

    unser Zimmermann und zugleich Bauleiter für unseren neuen Dachstuhl hat die beiden Gauben-Flachdächer ohne Gefälle ausgeführt. Jede Gaube ist ca. 8m lang und 2m tief.

    Das Ergebnis ist, dass die Gauben nicht sauber entwässert werden. Es bilden sich tiefere Pfützen. Auf einer Gaube entsteht bei stärkerem Regen ein kleiner "See".

    Aus unserer Sicht liegt ein Baumangel vor (bestätigt durch diverse Rechtsprechungen zu diesem Thema).

    Der Zimmermann behauptet, dass die ausgeführte Flachdachabdichtung für 0%-Gefälle zugelassen ist. Diese sieht folgendermaßen aus:

    - Bitumenvoranstrich
    - 1. Lage: Kalt selbstklebende Bitumenbahn (KSA)
    - 2. Lage: SOPRALENE Flam Jardin S5 Schiefer (aufgeschweißte Elastomerbitumenbahn)

    Fragen:
    1) Was würdet ihr machen? Aus meiner Sicht ist die Sache relativ klar und ich gehe von einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit aus, wenn ich den Baumangel über den Anwalt anzeigen lasse.

    2) Was ist eure Meinung zum Aufbau der Flachdachabdichtung? Erfüllt das die Anforderungen an eine Sonderkonstruktion? (Ich denke nein)

    3) Was könnte man tun, um die Abdichtung so zu verbessern, dass die Anforderungen an eine Sonderkonstruktion erfüllt werden?

    4) Wie könnte man nachträglich auf die bestehende Abdichtung ein Gefälle herstellen? Aus meiner Sicht wird dann aber immer ein Problem mit der bestehenden Attika entstehen.

    Danke für euren Input.

    Viele Grüße
     
  2. HabeckR

    HabeckR

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    Was sagt die Zeichnung bzw der Bauantrag? Es gibt Dämmung die Gefälle hat aber die ist nicht Preiswert.
     
  3. Schwabe1988

    Schwabe1988

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    Die Ausführung dieses Details wurde weder in der Zeichnung noch im Bauantrag definiert. Die Ausführung wurde durch den Zimmermann (Bauleiter) entschieden. Im Auftrag findet sich auch nichts dazu.
     
  4. Oehmi

    Oehmi

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    ein Mangel entsteht, wenn das Bau-Ist nicht dem Bau-Soll entspricht.
    Schonmal schlecht.
    Wenn der Zimmermann sich mit seiner Ausführung innerhalb der geltenden Zulassungen und Regelwerke bewegt, wird es schwierig ihm einen Mangel nachzuweisen.
     
  5. Hark

    Hark

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  6. BaUT

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    Doch! Sie ist ihren Preis wert!
     
  7. BaUT

    BaUT

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    Ohne Fotos sag ich gar nix.
     
  8. #8 ToTi, 13.06.2025 um 17:15 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 13.06.2025 um 17:21 Uhr
    ToTi

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    Es ist ein Mangel. Ein gefälleloses Dach darf nur ausgeführt werden, wenn es entsprechende Umstände gibt, die kein Gefälle zulassen. Dies wird auch ausdrücklich in den Flachdachrichtlinien so genannt. Das wäre zum Beispiel bei einer Sanierung Loggia / Terrasse der Fall, wenn dafür die Türen geändert werden müssten. Das Problem hier ist, dass ein Gefälle bei einem Neubau eigentlich immer planerisch machbar ist! Bei einer Flachdachgaube gibt es kein Grund, wieso man das gefällelos ausführt. Man muss aber auch bedenken, dass selbst bei 2% Gefälle eine Pfützenbildung immer möglich ist. Pfützenfreie Abdichtungen erreicht man erst bei ca 5% Gefälle. Jetzt kannst du selber entscheiden, wie groß die Pfütze im Moment ist und ob jetzt ein Gefälle so viel mehr bringt. Auf alle Fälle sollte ein Oberflächenschutz bestehende aus Kies oder Dachbegrünung aufgebracht werden.
    Pfützenbildung lässt die Abdichtung schneller altern. Da gib es noch die Rotalge, die Pfützen total toll findet. Rotalgen haben aber die doofe Angewohnheit die Dachabdichtung zu zerstören und da ist es egal ob Kunststoff oder Bitumen.

    Auszug aus den Flachdachrichtlinien

    Stand:12.2016 mit Änderungen 11.2017, 05.2019, 03.2020
    RegelwerksteileFachregeln AbdichtungenFachregel für Abdichtungen – Flachdachri... 2 Beanspruchungen und Anforderungen
    2.2Dachneigung, Gefälle
    (1)
    Die Unterlage der Abdichtung soll für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von mindestens 2 % in der Fläche geplant werden.

    (2)
    Gefällelose Flächen können in begründeten Fällen geplant und ausgeführt werden.

    Beispielhaft gelten als begründete Fälle:

    –reduzierte Anschlusshöhen an Türen,
    –konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
    –Bestandsgebäude mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
    –Intensivbegrünung oder erdüberschüttete Flächen mit Anstaubewässerung,
    –baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
    sowie vergleichbare Fälle.

    Die besonderen Anforderungen von Abschnitt 2.3.4 und Abschnitt 3.6 sind zu berücksichtigen.
    (3)
    Das tatsächliche Gefälle kann infolge von vorhandenen Toleranzen/Abweichungen vom planmäßigen Gefälle abweichen.
    (4)
    Bei der Messung bzw. Ermittlung des Gefälles bleiben Bahnenüberdeckungen unberücksichtigt.
    (5)
    Selbst auf Flächen mit einer Neigung bis zu 5 % (ca. 3°) kann, bedingt durch die Durchbiegung und/oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch Überlappungen und Verstärkungen, Pfützenbildung vorkommen.
    (6)
    Besteht die Gefahr, dass sich geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers schädigend auf Schutz- und Belagsschichten auswirken (z.B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett), soll durch eine planmäßige Gefällegebung oder andere Maßnahmen für eine Wasserableitung gesorgt werden.


    © Regelwerk DDH, Version 8.2
     
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