Frage zum Bau eines Kellers in Bayern, etvl. mit dem Haus verbunden

Diskutiere Frage zum Bau eines Kellers in Bayern, etvl. mit dem Haus verbunden im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben ein kleines Haus in Bayern gekauft. Es handelt sich um einen Bungalow auf Bodenplatte ohne Keller. Nun möchten wir...

  1. danibert

    danibert

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    Hallo zusammen,
    wir haben ein kleines Haus in Bayern gekauft. Es handelt sich um einen Bungalow auf Bodenplatte ohne Keller. Nun möchten wir einen Keller bauen und möchten, um alles einfach zu halten so bauen, dass wir keine Genehmigung brauchen. Bis 75m³ umbautem Raum benötigen wir keine Genehmigung, so weit die Infos aus dem Netz.

    Meine Frage:
    Der Keller müsste natürlich neben dem Haus angelegt werden und benötigt einen Zugang.
    Möglichkeit 1 wäre, über den Keller ein Gartenhaus zu stellen und im Inneren eine Treppe zu bauen. Zählt in diesem Fall der Rauminhalt des Gartenhauses mit zu den 75m³?
    Möglichkeit 2 wäre, am Haus einen Wintergarten/Sonstigen Anbau anzusetzen, und dort die Kellertreppe zu realisieren. So wäre dann eine direkte Verbindung zum Haus gegeben. Würde so der Wintergarten, oder evtl. sogar das ganze Wohnhaus zum umbauten Raum zählen?

    Danke schon mal für Eure Einschätzungen
     
  2. #2 seaway, 14.06.2025 um 17:06 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2025 um 17:11 Uhr
    seaway

    seaway

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    Damit sind eher Garten"Häuser" gemeint.

    Ich vermute ja es sieht eher so aus:

    Gebäudeklasse 5:
    sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

    Für Gebäude der Gebäudeklasse 5 ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.

    Alleine schon wegen dem Tiefbau werden die da mit prüfen wollen. Erst recht wenn du neben deiner Bodenplatte n Loch gräbst.

    Einfacher wirds wohl wenn du dir nen Seecontainer hin stellst.
    Aber obacht der braucht (ja nach Bundesland) auch nach ca. 6 Moanten ne Baugenehmigung.
     
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  3. driver55

    driver55

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    das falsche
    und brauchen einfach mehr Platz.

    Soll das nur reine Abstellfläche sein? Mach das oberirdisch.
     
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  4. hanse987

    hanse987

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    Da musst du mit der Unterfangung der Bodenplatte das große Besteck raus hohlen. Ich würde diesen Aufwand nicht treiben.
     
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  5. chris84

    chris84

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    Meine Meinung: Nachträglich einen Keller neben das Haus zu pflastern ist noch absurder, als im Neubau einen Keller zu errichten, ohne dass eine bauliche Notwendigkeit bestehen würde. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem, was es am Ende an Mehrwert bringt.
     
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