Fläche versiegeln: GRZ / Zulässig oder Alternative?

Diskutiere Fläche versiegeln: GRZ / Zulässig oder Alternative? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir sind aktuell dabei den Außenbereich eines Neubaus zu planen und da ist die Frage aufgekommen, ob unsere Planung zulässig ist....

  1. imbau

    imbau

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    Hallo zusammen,

    wir sind aktuell dabei den Außenbereich eines Neubaus zu planen und da ist die Frage aufgekommen, ob unsere Planung zulässig ist.
    Wir haben folgendes genehmigt bekommen (Bauantrag - ohne gelb markierte Flächen):
    upload_2025-6-16_23-35-46.png

    Was nicht eingeplant worden ist, sind Stellplätze für Mülltonnen (Boxen und Bereich zum "Rausstellen"), Fahrradständer, Weg vom Hauseingang zur Garage. hierfür würde ich gerne den gesamten Bereich 1 pflastern, da dort eh nicht mehr viel Rasen übrig bleiben würde.

    Zusätzlich überlege ich im Bereich (2) eine (kleine) Gartenlaube (2,5x2,5m und ca 2m Höhe) aufzustellen. Eventuell kommen die Mülltonnenboxen auch dahin.

    Vom Bauamt gibt es keine Einwände "bei den von Ihnen beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um verfahrensfreie Baumaßnahmen." Es wird jedoch empfohlen "insbesondere die Grenzabstandsvorschriften (§ 5 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-) und die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan (wie z.B. Baugrenzen und Grundflächenzahl, GRZ) zu prüfen bzw. mit Hilfe eines geeigneten Sachverständigen (z.B. Architekt*in) prüfen zu lassen"


    Bevor ich jetzt wieder Geld für einen Architekten ausgebe, lässt sich das ggf. auch so schnell klären?


    Im Bebaungsplan ist eine GRZ von 0,4 angegeben.
    Es gilt:
    – das Bundesbaugesetz (BBauG) in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Artikel 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281)

    – die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 26. Juni 1962 in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1763)

    Laut der "Arbeitshilfe Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)" zählen die o.ä. Bauten in der 1977er Ordnung nicht zur GRZ. Aus der Hinsicht könnte ich diese so wie oben geplant errichten.



    Somit stellen sich mir die Fragen:
    1. Liege ich mit der o.g. Annahme richtig?

    2. Muss ich noch etwas beachten? Welche Unterlage sollte ich mir noch anschauen?

    3. Ganz allgemein: Gibt es "sinnvolle" Alternativen für die Standplätze? Grasgitterplatten sind weniger geeignet, richtig?

    Vielen Dank für die Hilfe! :-)
     
  2. Oehmi

    Oehmi

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    In Fläche 1 würde ich wenigstens 1 Beet vorsehen. Die ganze Fläche zupflastern würde sehr lieblos aussehen.
     
  3. Dimeto

    Dimeto

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    Nein, jedenfalls nicht so und nicht schnell.
    Kann hier nicht beurteilt werden, da weder der Bebauungsplan noch Dein Bauvorhaben hier bekannt sind und auch sonst keine Kenntnisse zu örtlichen Satzungen und viel zu wenig über die Kommunikation mit dem Bauamt vorliegen.
    Ja, alle relevanten Vorschriften.
    Insbesondere den § 3 der NBauO, und den § 23 Abs. 5 BauNVO.
    Auch hier ist eine sinnvolle Beurteilung aufgrund der spärlichen Informationen nicht möglich.
    Diese Schlussfolgerung halte ich für falsch, jedenfalls wenn diese auf der Grundlage der zitierten Aussagen der Baugenehmigungsbehörde getroffen wurde.
     
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  4. Kriminelle

    Kriminelle

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    Wohl eher: sie haben keine Einwände, wenn alle Vorschriften eingehalten werden.
    Ich denke, 2-3qm Schotter würden es auch tun. Da würde ich auch kein Fass aufmachen. Gleiches gilt für die Abstellfläche für den Grill oder den Strandkorb.
    Das liest sich nach einem Plan.
    Oje. Also, bei uns sind Vorgärten und deren Anlage geregelt. Ich würde eine Grünanlage mit Hausbaum etc. auch nicht unterschätzen, was es zur Optik des Hauses beiträgt. Eine nur gepflasterte Fläche wirkt uncharmant und wertet Häuser oft ab.insofern…
    Baust Du ein MFH?
     
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  5. 415B

    415B

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    Ich frage mich warum sich die Leute ein Grundstück kaufen und hinterher alles zubetonieren? Eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage halte ich in diesem Fall für die bessere Lösung.
     
  6. nordanney

    nordanney

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    Hey, Haus verkaufen und umziehen. Wieder mal ein sinnfreier Kommentar.

    Fläche 1: würde ich mir Beeten anlegen. Randsteine setzen und kleine Weg pflastern. Noch schöner wären natürlich Trittsteine als Weg durch das Beet.
    upload_2025-6-17_11-2-16.png

    Fläche 2 wie von Dir geschrieben inkl. Mülltonnen
     
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